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Gentechnikanbau stoppen!  Petition zeichnen!

Gentechnik macht unsere Lebensmittel teuer und riskant. Mit der Petition fordert der Bund für Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) die Bundesregierung dazu auf, sich auf EU-Ebene für ein Anbauverbot von Gentech-Pflanzen einzusetzen.

Das ist dringend notwendig, weil das europäische Zulassungsverfahren Umwelt- und Sicherheitsaspekte nicht ausreichend beachtet. Falls es dennoch so weit kommen sollte, dass neue Gentech-Pflanzen zugelassen werden, muss sich Deutschland dafür stark machen, den Anbau auf nationaler Ebene zu verbieten.Damit das Anliegen im Petitionsausschuss persönlich vortragen und diskutiert werden kann, müssen innerhalb von nur drei Wochen - bis zum 17. April - 50.000 Bürgerinnen und Bürger die Petition mitzeichnen.

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Die Petition im Wortlaut
Titel 
Zulassungsbegrenzung/ regionales Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen (Code-Nummer 16941)

Gegenstand der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die Bundesregierung damit beauftragen, dafür einzu-treten, dass die Europäische Union die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen zum Anbau aussetzt (Anbau-Moratorium), und er möge in Deutschland die gesetzliche Grundlage für den regionalen Ausschluss gentechnisch veränderter Pflanzen aus der Agrarkultur schaffen.

Begründung
Agro-Gentechnik darf nicht zum Einsatz kommen, wenn sie mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden ist. Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung ohne Agro-Gentechnik müssen auf Dauer möglich sein.

Die EU lässt gentechnisch veränderte (GV) Pflanzen für den Anbau zu. Die Mitgliedstaaten entscheiden mit. Das Zulassungsverfahren der EU für GV-Pflanzen ist mangelhaft bei der Prüfung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken; es berücksichtigt soziale und wirtschaftliche Schadwirkungen nicht.

Wir befürchten, die EU wird in Kürze Gentechnik-Pflanzen neu zulassen, ohne dass die Mängel des Zulassungsverfahrens behoben sind. Die EU stützt sich bei den Zulassungs-entscheidungen auf die Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittel-sicherheit (EFSA). Deren Prüfverfahren bewerteten die EU-Umweltminister bereits im Dezember 2008 als unzureichend. Auch viele Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren es: 

- Untersuchungen der Langzeiteffekte von GV-Pflanzen auf Umwelt und Gesundheit fehlen. 

- Maßnahmen zur wirksamen Sicherung der Wahlfreiheit von Verbrauchern und Landwirten, insbesondere um die Herstellung von Lebensmitteln ohne Gentechnik zu sichern und Kontaminationen zu vermeiden, werden gar nicht berücksichtigt.

Die oft enge berufliche Nähe der EFSA-Experten zu den großen Gentechnik-Unter-nehmen weckt Zweifel an der Unabhängigkeit der EFSA. Deren Verfahren sind intrans-parent, denn sie stützt ihr Urteil nicht auf selbst in Auftrag gegebene Studien, sondern auf Berichte der antragstellenden Industrie. Diese macht die Untersuchungen aber dem kritischen wissenschaftlichen Diskurs nicht zugänglich. Es ist nicht erkennbar, dass die dringend erforderliche Reform des EFSA-Kontrollsystems in Angriff genommen wird.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zum Gentechnik-recht vom 24.11.2010 den noch nicht endgültig geklärten Erkenntnisstand der Wissen-schaft betont (1 BvF 2/05). Es erlege dem Gesetzgeber beim Beurteilen der lang-fristigen Folgen eines Einsatzes von Gentechnik eine besondere Sorgfaltspflicht auf. Der Gesetzgeber müsse den Auftrag des Artikels 20a Grundgesetz beachten, die Lebens-grundlagen zu schützen, dies auch in Verantwortung für die künftigen Generationen.  Die Wahlfreiheit von Landwirten, Verarbeitern und Verbrauchern muss praktisch, täglich und nicht nur theoretisch auf dem Papier geschützt werden. Wenn zunehmend GV-Pflanzen durch die EU zugelassen und angebaut würden, würde die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher in vielen Regionen Deutschlands praktisch zerstört. Für den Fall, dass erneut gentechnisch veränderte Organismen in Europa zum Anbau zugelassen werden, sollten vorsorglich regionale Anbauverbote zur Sicherung einer Landwirtschaft ohne Gentechnik gesetzgeberisch ermöglicht werden.

Deutschland hat – durch die EU-Kommission bestätigt – das Recht, zur Sicherung praktischer Wahlfreiheit die Gentechnik aus der Landwirtschaft auszuschließen. Wir meinen, Deutschland sollte davon Gebrauch machen.