Daten/Fakten  

   

ArbeitnehmerInnen haben beim "Betriebliches Eingliederungsmanagement" oft weniger Rechte.

Wir veröffentlichen hier einen Leserbrief der Kollegin D. Schneider die im Qutsourcingbereich tätig ist. Offensichtlich lagern nicht nur profitorientierte Unternehmen Arbeitsplätze aus, sondern auch kirchliche Institutionen und Einrichtungen. Auslagerung bzw. Outsourcing wird in der Ökonomie die Abgabe von Unternehmensaufgaben und -strukturen an Drittunternehmen bezeichnet. In Deutschland wird mit dem Begriff Outsourcing oft die Auslagerung von Arbeitsplätzen in kostengünstigere (weil häufig nicht tarifgebundene) Tochtergesellschaften  verstanden.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll helfen, Beschäftigte, die länger krank sind, wieder in den Arbeitsprozess einzubinden.Im Einzelnen sollen die Möglichkeiten geklärt werden:wie Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz langfristig erhalten werden kann. (hg)

Hallo Leser der Kieler LinX,

meine Erfahrungen bei einem "kirchlichen Outcourcing-Unternehmen" sind, dass man als Arbeitnehmerin bei dem "Beruflichen Eingliederungsmanagement (Wiedereingliederung) am Arbeitsplatz" oft weniger Rechte hat. Nach fast drei Jahren überwiegender Langzeitarbeitslosigkeit ergab sich bei mir 2008 ein Beschäfttigungsverhältnis bei einem ausgelagerten kirchlichen Sozialunternehmen.Es gelang mir fast zwei Jahre lang,mich auf die Anforderungen des Dienst-leistungsunternehmens in der Treppenhausreinigung mit Früh-und Spätschicht einigermaßen einzuarbeiten. Im Sommer 2010 wurde neben meinen Wirbel-säulenproblemen auch noch eine Hepatitis C festgestellt. Erst 2011 bekam ich, wegen langer Wartezeiten auf neue Medikamente gegen das Virus, einen Therapieplatz. Obwohl es meinen Ärzten lieber gewesen wäre, dass ich erst eine medizienische Reha mache, stellte sich heraus, dass es ziemlich aussichtslos ist, über die Krankenkasse diese Reha zu bekommen. Alternativ blieb mir leider nichts anderes übrig, als nach 9 Monaten Arbeitsunfähigkeit "auf Krankengeldbasis beim Arbeitgeber Stundenweise" zu arbeiten. Bei der Prävention am Arbeitsplatz sind also zum einen generell die Arbeitgeber nicht verpflichtet, die 2 oder 3 Stunden, die der Arbeitnehmer während der Eingliederung arbeitet zu bezahlen.
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Was dann noch bei den "Outcourcing-Unternehmen" dazu kommt, dass der Arbeitnehmer nicht mal die Möglichkeit  hat auf einen "krankheitsgerechten Arbeitsplatz versetzt zu werden.  Arbeitnehmer/innen, die wegen längerer Krankheit auf eine "Wiedereingliederung" angewiesen wart, vernetzt Euch: "Wo soll das hinführen, wenn der Arbeitgeber zum einen "die Arbeitsstunden bei der BEM" nicht zahlen muss und zum anderen der betroffene Arbeitnehmer häufig nicht mal von dem Recht gebrauch machen kann" leidensgerecht" beschäftigt zu werden."

Meiner Meinung nach gehört egal, welches Beschäftigungsunternehmen das ist, genaustens geprüft, wo Auslagerung zu "Tochterunternehmen" erlaubt ist.

Damit fordere ich auch andere ArbeitnehmerInnen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung auf, vernetzt Euch und setzt Euch gegen Outcourcing ein. Wer länger krank war oder ist , hat eh schon fast keine Rechte mehr.

Ein Vorschlag, mit dem wir uns evtl. auseinandersetzen könnten wäre z. B. wie wir uns damit beschäftigen, statt als Lohnarbeiterinnen,  als Genossen bei einer Firma zu arbeiten (bzw. Ideen Neue Arbeit Fridjof Bergmann).

Mit freundlichen Grüßen
Dagmar Schneider