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Schleswig-Holstein: Saisonarbeiter ohne Mindestlohn

Ausbeutung auf dem Erdbeerfeld

Dem Deutschen Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) liegen mehrere Hinweise vor, dass Saisonarbeiter auf Erdbeerfeldern in Schleswig-Holstein um das gültige Mindestentgelt gebracht worden sind. Teilweise sei der tarifvertragliche Lohn um mehr als die Hälfte unterschritten worden. „In den Berichten ist davon die Rede, dass Landwirte im Norden unverändert nach Kiste und Menge bezahlen. Am Ende landen die Erntehelfer dann bei Stundenlöhnen von 3 bis 6 Euro. Es gilt aber in der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft der Branchenmindestlohn von 7,40 Euro. Wir gehen den glaubhaften Schilderungen nach und werden Missstände dann melden. Ausbeutung auf dem Acker ist kriminell und muss bestraft werden“, sagt Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord. Es sei verboten, Saisonarbeiter nach Kilo zu bezahlen, um das tariflich vorgeschriebene Mindestentgelt zu umgehen. Wer Verstöße gegen das neue Mindestlohngesetz oder gegen die Branchenmindestlöhne feststelle, könne sich - auch anonym - bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls melden.

Mitarbeitern der IG BAU und des DGB-Projekts „Faire Mobilität“ gelang es, rumänische Saisonarbeiter an ihrem Arbeitsort in Schleswig-Holstein zu befragen. Die berichteten, sie hätten im Schnitt 10 Stunden pro Tag gearbeitet und in zwei Monaten nur 1-2 freie Tage gehabt. Ihr Lohn habe 2 Euro pro Erdbeerkiste betragen, für andere Arbeiten seien ihnen 3 Euro pro Stunde gezahlt worden. Sie würden etwa 2-3 Kisten pro Stunde schaffen. Einige Beschäftigte beklagten, sie würden sogar noch auf Zahlungen des Arbeitgebers aus dem letzten Jahr warten.

Die Vorwürfe zeigen, die Dokumentationspflicht beim Mindestentgelt unbedingt erhalten werden müssen. „Zusammen mit der von Arbeitgebern ebenfalls geforderten Aufweichung der Höchstarbeitszeit bestätigt sich der Eindruck, dass manche Betriebe in den grünen Bereichen ihre früher praktizierten Wild-West-Methoden unbedingt erhalten wollen. Die Erfassung der Arbeitszeit ist die einzige Kontrollmöglichkeit, ob das Mindestentgelt tatsächlich für alle gearbeiteten Stunden gezahlt wird“, so Polkaehn: „Als Niedriglohnland braucht Schleswig-Holstein die neue Lohnuntergrenze besonders dringend – Ausbeuterpraktiken dürfen nicht geduldet werden. Geschäftsmodelle, die auf Lohndumping und Aufstockung basieren, müssen vom Markt verschwinden.“

Auf das tarifliche Mindestentgelt in Landwirtschaft und Gartenbau von 7,40 Euro pro Stunde haben alle hierzulande tätigen Arbeitnehmer der Branchen Anspruch. Das regelt das Arbeitnehmerentsendegesetz. Gleichzeitig verpflichtet es die Arbeitgeber, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2016 auf 8 Euro, zum 1. Januar 2017 auf 8,60 Euro. Die Tarifpartner hatten gemeinschaftlich für diesen Bereich eine Übergangslösung im Interesse der Bauern geschaffen. Das Mindestentgelt stellt eine „Untergrenze mit Auffangfunktion“ dar - es schließt so für den Arbeitnehmer das Risiko aus, aufgrund einer quantitativen Minderleistung einen das Mindestentgelt unterschreitenden Lohn zu erhalten.

Der DGB Bezirk Nord umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewerkschaften zählen in den drei Ländern zusammen rund 430.000 Mitglieder. Der DGB ist der Bund der Gewerkschaften. Gemeinsam vertreten der Bund und die Mitgliedsgewerkschaften die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Günter Beling ,Deutscher Gewerkschaftsbund, Bezirk Nord