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30 Millionen Überstunden in Schleswig-Holstein – zwei Drittel unbezahlt

Gewerkschaft NGG warnt vor extremen Arbeitszeiten in Kiel

Überstunden, Arbeiten am Wochenende und in der Nacht: Für die rund 3.200 Beschäftigten des Kieler Gastgewerbes ist das alles andere als ungewöhnlich. Ebenso wenig für die 1.090 Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie. Damit die Belastung jedoch erträglich bleibt, schreibt das Arbeitszeitgesetz maximale Arbeitsstunden und Ruhepausen vor.

Genau darum fürchtet nun die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG Schleswig-Holstein Nord warnt mit Blick auf die laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD davor, dass es zu einer Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes „durch die Hintertür“ kommen könnte – mit erheblichen Folgen für Tausende Beschäftigte in der Region.

„Flexibilität im Job kann nicht einseitig auf Kosten der Beschäftigten gehen“, macht NGG-Geschäftsführer Finn Petersen deutlich. Auf dem heimischen Arbeitsmarkt sei hier längst etwas aus der Balance geraten: So leisteten Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein im vorletzten Jahr 30,1 Millionen Überstunden – 68 Prozent davon unbezahlt. Dies geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann hervor (Quelle: Bundestags-Drucksache 19/70). Rechnet man die Überstunden in Vollzeit-Jobs um, entspricht das in Schleswig-Holstein demnach rund 18.400 Arbeitsplätzen.

„Auch in Kiel subventionieren Beschäftigte jeden Tag Unternehmensgewinne durch Gratis-Stunden. Statt immer wieder zu fordern, die Arbeitszeiten zu lockern, sollten die Arbeitgeber die vorhandene Mehrarbeit lieber auf mehr Schultern verteilen und neues Personal einstellen“, fordert Petersen. An die GroKo-Verhandler von CDU/CSU und SPD appelliert derGewerkschafter, kein „Herumdoktern“ am Arbeitszeitgesetz zuzulassen. Im 28-seitigen Sondierungspapier ist von einem neuen „Rahmen“ die Rede, um den „vielfältigen Wünschen in der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden zu können“.

Für Petersen steht fest: „Das Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest. Hier brauchen wir keine neuen Experimentierräume.“ Flexible Lösungen im Betrieb könnten die Sozialpartner in ihren Branchen vereinbaren. So lasse der jetzige Tarifvertrag im heimischen Gastgewerbe monatliche flexible Arbeitszeiten zu. „Dabei dürfen aber die anstehenden Zuschläge der flexiblen Arbeitszeit nicht zum Opfer fallen“, so Petersen. „Wer die Tarifverträge einhält, bei dem kann eine Hochzeitsfeier im Lokal auch mal länger gehen – ohne dass Köche und Kellner vor Arbeit umfallen.“

Finn Petersen
Geschäftsführer
der NGG-Region Schleswig-Holstein Nord

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