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Strom/Gas/Wasser in Kiel:

Sachstandsbericht Konzessionsverhandlungen

Wasser ist keine ware 1282

01. August 2016 Die Stadt Kiel hatte die Konzessionen für Strom, Gas und Wasser europaweit ausgeschrieben und das Bündnis Kielwasser mahnte des öfteren die Termine und die Öffentlichmachung der Konzessionsver-handlungen an. Zuletzt wurde durch eine Anfrage von Wolfgang Buck auf die Dringlichkeit hingewiesen. Dort wurden u.a. die folgenden Fragen gestellt und vom Bürgermeister Ulf Kämpfer beantwortet: „Mir ist bekannt, dass die Stadt Kiel in diesem Jahr die Konzessionen für die Kieler Netze für Strom, Gas und Wasser für weitere 20 Jahre vergeben muss. In wieweit ist damit zu rechnen, dass bei der europaweiten Ausschreibung die Stadtwerke Kiel den Zuschlag für die Konzessionen erhalten?“ „Auf welche Weise wird die Öffentlichkeit über die Vertragsvereinbarungen informiert und in wieweit wird insbesondere die Qualität von Wartung und der Erhalt der Netze gesichert?“ (Die gesamte Bürgeranfrage mit den Antworten siehe in der LinX 04-2016)

Eine spontane Zusatzfrage lautete:

„In wieweit und in welchen Abständen kontrolliert die Stadt Kiel die Einhaltung der Konzessionsverträge und wie werden die Ergebnisse veröffentlicht?“ Als Antwort erklärte der Oberbürgermeister derzeit sinngemäß, dass dies eine gute Frage ist, aber er sei kurzfristig nicht in der Lage, sie zu beantworten. Jetzt wurde uns von Wolfgang Buck das Ergebnis der Zusatzfrage mitgeteilt. Bezüglich der Kontrolle zur Einhaltung der Qualität der Netze und der Versorgung gibt es offenbar keinerlei Gremien oder Verantwortlichkeiten bei der Stadt Kiel. Dazu erklärte der Oberbürgermeister schriftlich: „Die Gesellschaft, die in die engere Wahl zur Erteilung des Konzession kommt, muss sich einer Eignungsprüfung unterziehen. Sie muss also nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Versorgung und den Netzbetrieb qualitätsvoll auszuüben. Für den Betrieb der Anlagen ist vornehmlich die Betreibergesellschaft verantwortlich. Ihr Handeln wird von gesetzlichen Auflagen und Regeln der Technik gesteuert. In Problemfällen werden verschiedene öffentliche Einrichtungen, bzw. Behörden tätig, je nachdem, welcher Belang betroffen ist.“

stromnetz kiel

Aber dann ist es meistens zu spät, insbesondere, wenn wie seit Jahren bekannt ist, der Partner MVV wegen seiner Gewinnorientierung nicht nur beim Personal und bei der Wartung der Netze spart, sondern sogar eigene Servicewerkstätten samt Fachpersonal abgebaut hat.

Der folgende Bericht wurde zur Ratsversammlung am 21.7.2016 vom Dezernenten des Umweltschutz-amtes der Stadt Kiel, Peter Todeskino Bürgermeister veröffentlicht:

Verfahrensstand und Verlauf der Eignungsprüfungen

Der bestehende Mehrsparten-Konzessionsvertrag (Strom, Gas, Wasser) vom 21. November 1996 mit zwei Nachträgen zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Stadtwerke Kiel AG läuft zum 31. Dezember 2016 aus. Ende Dezember 2014 veröffentlichte die Landeshauptstadt Kiel die Bekanntmachung über den Ablauf dieses Mehrsparten-Konzessionsvertrages und den Neuabschluss von Sparten-Konzessionsverträgen sowohl im Elektronischen Bundesanzeiger als auch zusätzlich im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Darauf gingen innerhalb der Interessensbekundungsfrist bis 31. März 2015 insgesamt zwei Bewerbungen um den Neuabschluss eines Strom-Konzessionsvertrages und eines Gas-Konzessionsvertrages und insgesamt drei Bewerbungen um den Neuabschluss eines Wasser-Konzessionsvertrages bei der Landeshauptstadt Kiel ein.

Die Landeshauptstadt Kiel hat in einem transparenten und diskriminierungsfreien Zwischenschritt die Eignung der beiden Interessenten als potenzielle künftige Stromnetzbetreiber bzw. Gasnetzbetreiber in der Landeshauptstadt Kiel geprüft. Die Landeshauptstadt Kiel hat in dem Wasser-Konzessionsvergabeverfahren die Eignung der insgesamt drei Interessenten als künftiger Wasserversorger in der Landeshauptstadt Kiel geprüft.

Im Rahmen der Eignungsprüfung haben zwei Bewerber um den Neuabschluss der Konzessionsverträge, davon ein Bewerber nur für den Neuabschluss des Wasser-Konzessionsvertrages, ihre Interessensbekundungen zurückgezogen. Damit verblieb in der Eignungsprüfung nur die Stadtwerke Kiel AG als einziger Bewerber um den Neuabschluss eines Strom-bzw. Gas-bzw. Wasser-Konzessionsvertrages mit der Landeshauptstadt Kiel.

Die Stadtwerke Kiel AG ist im Ergebnis der drei gesonderten Eignungsprüfungen in der Lage, auch künftig die leitungsgebundene Strom-bzw. Gas-bzw. Wasserversorgung in der Landeshauptstadt Kiel durchzuführen.

Weiterer Ablauf der drei Konzessionsvergabeverfahren

Nach dem Rückzug der beiden Mitbewerber (Mitte September 2015 und Ende November 2015) sind die drei Konzessionsvergabeverfahren keine wettbewerblichen Auswahlverfahren mehr.

Die Landeshauptstadt Kiel führt mit dem einzig verbliebenen Bewerber, der Stadtwerke Kiel AG, die drei Konzessionsvergabeverfahren ohne Mitbewerber weiter.

Der Fernwärmegestattungsvertrag soll unmittelbar im Nachgang zu den Konzessionsverfahren Strom, Gas und Wasser verhandelt werden.  Der zwischen der Landeshauptstadt Kiel und der Stadtwerke Kiel AG abgestimmte Zeitplan zu den aufgenommenen Konzessionsvertragsverhandlungen sieht den Abschluss der neuen Konzessionsverträge Strom, Gas, und Wasser sowie den Gestattungsvertrag Fernwärme bis spätestens Ende 2016 vor.

Die Beschlussfassung der Verträge soll durch die Kieler Ratsversammlung im November 2016 erfolgen.

Die Beschlussfassung im Aufsichtsrat der Stadtwerke Kiel AG ist für den 30.09.2016 vorgesehen.

Es geht in den bilateralen Verhandlungen zum Neuabschluss eines Strom-bzw. Gas-bzw. Wasser-Konzessionsvertrages vor allem um die inhaltliche Ausgestaltung der neu abzuschließenden Konzessionsverträge als Grundlage für die Zusammenarbeit bei der leitungsgebundenen Strom-, Gas-und Wasserversorgung in der Landeshauptstadt Kiel in den nächsten zwanzig Jahren (2017 bis 2026).

Aus kartell-und energiekartellrechtlichen Gründen ist in den bilateralen Konzessionsvertragsverhandlungen darauf zu achten, dass keine kartellrechtlich unzulässigen Vereinbarungen im neuen Strom-bzw. Gas-bzw. Wasser-Konzessionsvertrag getroffen werden.


Peter Todeskino Bürgermeister, Dezernat II, Umweltschutzamt

(Quelle: Geschäftliche Mitteilung Landeshauptstdt Kiel, Drucksache 0581/2016 - uws)