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Amtszeitbegrenzung und Politikverdrossenheit:

Das System stellt die Systemfrage

01. Februar 2017 Ein Wesensmerkmal der Demokratie ist es, dass Macht und Herrschaft lediglich auf Zeit vergeben werden. Und bei näherem Hinsehen muss sich auch jeder/jedem geradezu aufdrängen, dass das Element der zeitlichen Begrenzung der Macht eben das Unterscheidungsmerkmal zu anderen Staatsformen, und nach Meinung des Autors insbesondere auch zu Diktaturen darstellt. Hätten wir durchgängig durch alle Ebenen eine Begrenzung der Amtszeit für alle politischen Ämter, wir hätten ein Weniger an verkrusteten, eingefahrenen Strukturen. Filz und Seilschaften, wie wir sie auch in der Kieler Kommunalpolitik nur zu gut erkennen können, wären damit zumindest ein Stück weit Einhalt geboten. Denn wie sieht die Realität vielfach aus? Da lesen wir zum Beispiel vor wenigen Monaten in der Tagespresse, dass die „Schwarze Null“ in Berlin, der inzwischen 73jährige Wolfgang Schäuble (CDU) bereits seit 1972 ununterbrochen im Bundestag sitzt. Bedeutet summa summarum seit 45 Jahren. Und dieser Herr Schäuble (CDU) möchte gerne für eine weitere Legislatur-Periode in den Bundestag einziehen; er käme dann im Jahre 2021 auf sage und schreibe nahezu 50 Jahre Bundestag.

 

Der vorliegende Artikel wird im folgenden im ersten Teil zunächst die Situation auf Bundesebene und aus verfassungsrechtlicher Sicht beleuchten; anschließend werden wir einen kurzen Vergleich mit anderen Ländern vollziehen, um dann in der zweiten Hälfte des Artikels auf die dramatische Situation in der Kieler Kommunalpolitik zu sprechen zu kommen.

Helmut Kohl hat es auf quälende 16 Jahre gebracht und Angela Merkel ist ihrem politischen Ziehvater mit nunmehr schon zwölf Jahren Kanzlerschaft dicht auf den Versen. 

Schaut man hingegen in andere Länder, so sind Amtszeit-Begrenzungen ganz selbstverständlich. Allen voran in den USA: bis zur Verfassungsänderung 1947 geübte Praxis, danach Verfassungsrecht: ein US-Präsident darf höchstens zwei Amtsperioden lang sein Amt ausführen. Die zeitliche Begrenzung von Ämtern aller Art erlebte in den USA dann in den 1990er Jahren mit der sogenannten „term limits“-Bewegung einen neuen Höhepunkt. In insgesamt 21 Volksabstimmungen zu dieser Frage votierte bei jeder einzelnen Abstimmung eine 2/3-Mehrheit für eine Amtszeitbegrenzung.

Außerhalb der USA sind Amtszeitbegrenzungen vor allem bei Staats- und Regierungschefs Gang und Gäbe. Einzig in Deutschland gibt es – mit Ausnahme des Bundespräsidenten-Amtes – keinerlei zeitliche Begrenzung für politische Ämter. Theoretisch kann man in unserem Lande in der Bundes-, Landes- oder Kommunalpolitik 20, 30, 40, 50, 60…. Jahre ununterbrochen sein gemütliches Ämtchen samt Salär betreiben. In unserer Verfassung ist bisher leider nur die Amtszeit des Bundespräsidenten auf maximal zwei nacheinander folgende Amtszeiten begrenzt. Danach sagt unser Grundgesetz zu Recht, dass eine dritte Amtszeit in Folge unzulässig ist. Das Grundgesetz will hier also ganz bewusst einen Wechsel in der Amtsausführung. Und in jüngster Zeit gibt es auch hierzulande – wenn auch vergiftete – Vorstöße dafür, zumindest die Amtszeit des Bundespräsidenten weiter zu begrenzen. Bundestagspräsident Lammert (CDU) machte sich hier Anfang des Jahres für eine nur einmalige Wahl stark, sprach sich aber gleichzeitig für eine abzulehnende Verlängerung der Wahlzeit auf sieben Jahre aus. Damit löste Lammert in CDU, SPD und bei den Grünen heftige Kritik aus. Aber dies leider nur aus dem Grunde, da sich das bestehende System nach Meinung von CDU/SPD/Grüne „bewährt“ habe. 

Dabei haben grade die Grünen in ihren Anfangszeiten auch einmal etwas von dem Prinzip der Amtszeitbegrenzung gehalten: sie nannten es Rotationsprinzip, ein vom Grunde her basisdemokratisches Prinzip. Seit 1978 wurden alle Parteiämter, und ab 1980 auch Bundestags- und Landtagsmandate in turnusmäßigen Abständen neu besetzt, um einer Ämterhäufung und etwaigem Machtmissbrauch entgegenzuwirken. Außerdem wollte man so auch die Bildung des Berufspolitikertums verhindern oder zumindest erschweren. Der Rücktritt der Bundestagsabgeordneten nach zwei Jahren war jedoch verfassungsrechtlich nicht unumstritten, da das Grundgesetz zum einen regulär eine vierjährige Amtszeit vorsieht und das Rotationsprinzip nicht kennt; außerdem gewährt das Grundgesetz dem einmal gewählten Abgeordneten für die Dauer der Legislaturperiode ein freies Mandat, was zur Folge hat, dass die den Abgeordneten „stellende“ Partei nicht dessen Ablösung einfordern kann. So scheiterte letztlich auch bei den Grünen dieses Rotationsprinzip, und überlebte keine zehn Jahre. 1991 verabschiedeten sich die Grünen dann auch offiziell und endgültig vom Rotationsprinzip.

Das oben erwähnte Beispiel Wolfgang Schäuble (CDU) auf Bundesebene ist leider kein Einzelfall. In Kiel haben wir ähnlich dramatische Verhältnisse: Norbert Gansel (SPD) war, bevor er Oberbürgermeister von Kiel war, satte 25 Jahre im Bundestag (von 1972 bis 1997). Sein Nachfolger Hans-Peter Bartels (SPD) schafft es dagegen „nur“ auf läppische 17 Jahre (1998 bis 2015), was allerdings auch daran liegen kann, dass Herr Bartels (SPD) 2015 direkt aus seinem Bundestagsmandat heraus von seinen SPD/CDU-Kolleg*innen zum Wehrbeauftragten des Bundestages gewählt wurde. 

Oder schauen wir uns die Kieler Kommunalpolitik an. Hier gibt es an der Spitze ein an Dramatik kaum zu toppendes Beispiel: seit 1986 ist der derzeitige Stadtpräsident Hans-Werner Tovar (SPD) durchgängig in der Kieler Ratsversammlung als Ratsherr, er bringt es bisher mithin auf 30 Jahre ohne Unterbrechung. Sein Kollege, der Ratsherr Wolfgang Schulz (SPD), hingegen ist „nur“ 18 Jahre in der Ratsversammlung.

Aber selbst in den kleinsten Einheiten der Kommunalpolitik, in den Kieler Ortbeiräten, ist die Realität eine erschreckende: Nehmen wir als Beispiel nur den Ortsbeirat Suchsdorf: Spitzenreiter ist hier ausnahmsweise einmal ein CDU-Politiker, nämlich Hans-Jürgen Lembke (CDU): seit nunmehr über 26 Jahren sitzt dieser Mensch dort im Ortsbeirat; dicht gefolgt von seinem Kollegen Reinhard Warnecke (SPD), der seit mindestens 22 Jahren dort sitzt. Noch befremdlicher ist eigentlich nur noch, wie sich hier das Parteien-Kartell SPD/CDU das Amt des Ortsbeiratsvorsitzenden zur Beute macht: von 1994 bis 2003 ist Warnecke (SPD) zunächst 9 Jahre Vorsitzender des Ortsbeirates Suchsdorf, während Lembke (CDU) von 1998 bis 2003 sein Stellvertreter ist. Dann findet in Kiel und auch in Suchsdorf ein Machtwechsel hin zur CDU statt: so ist Lembke (CDU) dann von 2003 bis 2013 10 Jahre Vorsitzender des Ortsbeirates Suchsdorf, und – wenig überraschend – Warnecke (SPD) sein Stellvertreter. Seit 2013 wiederum ist Warnecke (SPD) wieder der Vorsitzende und Lembke sein Stellvertreter. Warnecke (SPD) ist also mittlerweile schon - zusammengezählt - seit 12 Jahren Vorsitzender, Lembke (CDU) kommt dagegen „nur“ auf 10 Jahre Vorsitz. Dagegen ist Lembke (CDU) mit bisher insgesamt 12 Jahren stellvertretender Ortsbeiratsvorsitzender vor Warnecke (SPD), der es bisher lediglich auf 10 Jahre stellvertretender Ortsbeiratsvorsitzender bringt. Zusammen ist das Gespann Warnecke/Lembke (SPD/CDU) damit schon seit 22 Jahren ununterbrochen an der Spitze des Ortsbeirates Suchsdorf. Durchgehend seit 1994. Zum Greifbarmachen, wie lange dies schon her ist: 1994 ist Helmut Kohl noch Bundeskanzler gewesen, und nach bis dahin schon 12 Jahren Kanzlerschaft in seine letzte Amtsperiode gestartet. 

22 Jahre Vorsitz im Ortsbeirat. Wer da von noch von „lupenreiner Demokratie“ sprechen mag, hat sicherlich eine sehr sonderliche Vorstellung von Demokratie. Und auch der Ratsherr von der SPD-Suchsdorf, Thomas Wehner (SPD), sitzt mittlerweile mehr als 18 Jahre(!) ununterbrochen in der Ratsversammlung! Auffällig auch hier, daß es sich mal wieder – wie in den meisten Fällen der hier diskutierten Art – um ein SPD-Mitglied handelt, das an seinem Amt klebt, wie Pattex.

All diese Beispiele machen eines deutlich: eine unbegrenzte Amtszeit von politischen Mandaten – egal ob auf Bundes-, Landes- oder Kommunal-Ebene führt zu Verkrustung, Filz und Stillstand. Hier kann eine Amtszeitbegrenzung als erster Baustein für das System heilsam sein. Verhindert eine Amtszeitbegrenzung doch auch, dass der Trend zum Berufspolitikertum gestoppt werden könnte und Bürgernähe bzw. Akzeptanz des Systems insgesamt (Stichwort: Politikerverdrossenheit) wieder hergestellt werden könnte.  

Wenn aber manche Politiker 18 Jahre (Wehner, SPD), 22 Jahre (Warnecke, SPD), 26 Jahre (Lembke, CDU), manche gar 30 Jahre (Tovar, SPD) oder 45 Jahre (Schäuble, CDU) ununterbrochen ein und das selbe Mandat inne haben, da stellt das repräsentative System selber die Systemfrage: kann dies Demokratie sein? 

 (Michael Schmöckel, beratendes Mitglied in den Ortsbeiräten Suchsdorf und Steenbek-Projensdorf für DIE LINKE)