Daten/Fakten  

   

Beiträge

Gegen Fracking und Ölförderung:

 

Dea zieht sich zurück – Volksinitiative zum Wasser gestartet - Alle im Auftrag von Minister Dr. Habeck 2013 vergebenen Lizenzen erloschen

 

01. Mai 2017 Auch die letzte der 2013 im Auftrag von Minister Dr. Habeck erteilten 12 Erlaubnisse und Bewilligungen wurden entweder aufgegeben, aufgehoben oder sind ausgelaufen, zuletzt auch die Lizenz für das in internationalen Schutzgebieten liegende Schwedeneck-See. Die DEA hat noch bis kurz vor dem Auslaufen der Lizenz „Schwedeneck-See“ offen gelassen, ob sie eine Verlängerung oder einen neuen Antrag stellen würde. Auch die Landesregierung ließ die Öffentlichkeit bis zuletzt im Unklaren über die Situation, obwohl bereits Ende 2016 aufgrund der nicht erfolgten Aufnahme einer Förderung keine Verlängerung der Bewilligung mehr zulässig war.

 

Diesen großen Erfolg von Bürgerinitiativen in Zusammenarbeit mit Gemeinden und Verbänden versuchen Minister Dr. Habeck und die DEA kleinzureden und verweisen auf den derzeit niedrigen Ölpreis. Niedrige Energiepreise halten die DEA aber nicht davon ab, außerhalb Schleswig-Holsteins weiter zu bohrenoder im Wattenmeer Erkundungsbohrungen durchführen zu wollen. Die von der DEA geplanten Erkundungsbohrungen im Wattenmeer sind nicht genehmigungsfähig, was sowohl zwei Gutachten als auch der wissenschaftliche Dienst des Landtages festgestellt haben. Trotzdem hat Minister Dr. Habeck diese Anträge bisher nicht ablehnen lassen und auf schriftliche Nachfrage nicht bestritten, dass er das Verfahren über die Landtagswahl verschleppen möchte, um die Option weiter offen zu halten.

 

 

https://www.dea-group.com/de/press-releases/dea-bereitet-zwei-ablenkungsbohrungen-vor

 

 

Volksinitiative zum Schutz des Wassers

 

Die gemeinsam mit weiteren Bürgerinitiativen, dem BUND, dem BBU, Verbänden und der Piratenfraktion gestartete Volksinitiative zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes des Landes sowie des Verwaltungsrechts ist angelaufen.   Der Schutz des Grund- und Trinkwassers sollte gesetzlich verankert werden. Hierzu geben sowohl das Grundgesetz in Art. 72, Abs. 3 Nr. 5, als auch im Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (NatSchRFrackingÄndG) http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/662/66219.html den Ländern das Recht, entsprechende Gesetze zu erlassen.

 

 

 

Im Verwaltungsrecht wollen wir bei überwiegendem öffentlichen Interesse Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zurückgestellt wissen, wie es in unserer Landesverfassung und dem Informationszugangsgesetz bereits geregelt ist. Derzeit haben die Kreise z.B. keine Möglichkeit, Unterlagen zu den Aktivitäten auf bergbaulichen Anlagen/Bohrplätzen anzufordern. Das hat zur Folge, dass im Falle eines Unfalls weder die Feuerwehr, noch der Rettungsdienst oder gar die Krankenhäuser an Informationen gelangen, um die Gefahrenlage einschätzen zu können oder vergiftete Personen gezielt behandeln zu können. Das bestätigte der Kreis Rendsburg-Eckernförde.

 

Gegen diese Volksinitiative wird von Minister Dr. Habeck (Bündnis90/Die Grünen) massiv Stimmung gemacht:  http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/ E/erdoelfoerderung/Volksinitiative%20zum%20Fracking-Verbot.html 

 

Dabei stellt er wider besseres Wissen falsche Behauptungen auf. So spricht er im zweiten Satz davon, die Initiative richte sich gegen die Förderung von Schiefergas mittels Fracking; dabei wird in Schleswig-Holstein Erdöl gefördert. Schiefergas spielt hier überhaupt keine Rolle. Im Widerspruch zur Auffassung der Landesregierung spricht das  Bundesrecht den Ländern ausdrücklich das Recht zu, in Gebieten mit untertägigem Bergbau Fracking über das Landeswasserrecht vollständig zu verbieten. Es werden vom Bundesgesetzgeber keine Vorgaben gemacht, wie große der Sicherheitsabstand zu ehemaligen oder aktiven Bergwerken sein muss. So heißt es: Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass Erlaubnisse für Benutzungen nach § 9 Absatz 2 Nummer 3 und 4 (Fracking und Verpressen von Lagerstättenwasser, Anm.d.Verf.) auch in oder unter Gebieten, in denen untertägiger Bergbau betrieben wird oder betrieben worden ist, nur unter bestimmten Auflagen erteilt werden dürfen oder zu versagen sind.

 

In Schleswig-Holstein gibt es mehrere frühere unterirdische Bergwerke sowie insbesondere die aktiv genutzten Erdöl- und Erdgasspeicher, in Kiel-Rönne direkt unter besiedeltem Gebiet. Hier verweigern Landesregierung und Landtagsmehrheit ein Frackingverbot, obwohl es auch in Deutschland bereits Leckagen von unterirdischen Speichern gab und Leckagen Menschenleben kosten könnten.

 

Logo VI zum Schutz des Wassers

 

Deshalb bitte die Volksinitiative unterstützen!

 

www.vi-wasser.de

 

Podiumsdiskussionen mit den im Landtag vertretenen Parteien

 

Die im Landtag vertretenen Parteien nahmen alle an einer Podiumsdiskussion teil. Podiumsdiskussion in Surendorf mit dem Landtagsabgeordneten der SPD, Thomas HoelckEr sagte, er sei gegen Fracking und Ölförderung, hält aber die Meinung der Landesregierung für richtig, dass eine Änderung des Landeswassergesetzes gegen Fracking nicht möglich sei. Zu Fehlern in der rechtlichen Beurteilung der Landesregierung, sei es im Landeswassergesetz § 1, die „Rechtsnachfolge“ des LBEG und vergleichbare Punkte wollte er keine klare Antwort geben, holte dieses aber in einem Schreiben nach, in dem er erklärte, das LBEG sei durch „Rechtsnachfolge“ zuständige Behörde geworden, was der Wissenschaftliche Dienst des Landtages völlig anders sieht.

 

Herr Hölck bestritt, dass die DEA im Wattenmeer Erkundungsbohrungen vornehmen möchte, revidierte diese Aussage später in einer Email. Zu Bohrschlamm: Ein Fond, bezahlt von den verantwortlichen unternehmen, kann er sich vorstellen und wollte das „mitnehmen“. CETA findet er toll und richtig. Auf die Frage, warum die Gerichte in Deutschland und Kanada so schlecht seien, dass es eines Sondergerichts bedürfe, wollte er nicht antworten. Insgesamt lässt sich feststellen, dass wir von der SPD keine Unterstützung zu erwarten haben.

 

Podiumsdiskussion mit der FDP in Ascheberg mit Oliver Kumbartzky als aktuellem Landtagsmitglied wie auch  Dirk Meußer als Kandidat für die Landtagswahl im Mai 2017.  Zum Thema Fracking bezogen die beiden Vertreter klar Position in der Form,  sich dafür einsetzen, dass es in SH zu keiner erneuten Wiederaufnahme der Erdölförderung, gleich ob mit oder ohne Fracking, kommen darf. Die Forderung der  Bürgerinitiative, dass das Land SH die von den Bohrschlammgruben betroffenen Unternehmen DEA und Wintershall zur Einrichtung eines Schadensersatzfonds verpflichten soll, wird Herr Kumbartzky hinsichtlich einer Umsetzung prüfen. Die Vertreter der FDP sagten zu, dass vorbehaltlich einer rechtlichen Klärung der Frage der Zulässigkeit eines Frackingverbots über das Landeswassergesetz sie die Volksinitiative vollumfänglich unterstützen werden. Positiv für alle Zuhörerinnen und Zuhörer war, dass die beiden Herren der FDP klar Stellung zu CETA bezogen haben und sich nicht um eine Antwort drückten. Beide betonten, dass Freihandel gut sei und ein wichtiger Gegenpol zu der Abschottungspolitik unter anderem des amerikanischen Präsidenten sei. Als Vorteile zählten sie den Abbau von Zöllen, den Abbau von doppelten Prüfvorgaben und eine Erhöhung des Markenschutzes an. Die FDP unterstützt CETA und andere Freihandelsabkommen, was unsere Bürgerinitiative u. a. wegen Fracking ablehnt.

 

Werner Kalinka (CDU) erinnerte daran, dass er 2013/2014 im Kreis Plön politisch frühzeitig den Kampf gegen Fracking gestartet hat.  Er spricht sich uneingeschränkt gegen eine Erdölförderung mittels Fracking aus. Er wurde durch Frau Dr. Regine Niedermeier-Lange unterstützt. Kalinka verweist zum Thema Wasserrecht auf dem Freistaat Bayern, der das Verbot von Fracking über das Wasserrecht geregelt habe. Auf die Frage wie er persönlich zu der Volksinitiative Wasser und einer Neugestaltung des Landeswasserrechts stehe, dass Fracking eindeutig verbieten würde, sagte er: „An mir würde dies nicht scheitern!“ Schwerpunkt des Themenbereiches Bohrschlamm ist die Tatsache, dass bisher davon auszugehen ist, dass die Grundeigentümer bei Bohrschlammverdachtsflächen als Zustandsstörer in die Haftung genommen werden können. Kalinka ergänzte diesen Beitrag um die Aussage, dass er auch weiterhin die Auswertung des Kreises Plön offensiv begleiten werde. Es müssten Möglichkeiten geprüft werden, damit das Verursachungsprinzip greifen würde, statt dass die Zustandsstörerhaftung für Grundeigentümer gelte. 

 

Kalinka bezog Stellung mit seiner Aussage, dass bei einem Absenken von Arbeitnehmerstandards für ihn CETA nicht mitzutragen wäre. Dies gelte auch, sollte er nach der Landtagswahl Mitglied des schleswig-holsteinischen Landtags werden. Die Bedeutung von CETA für Fracking durch kanadische Unternehmen war für ihn neu und bedenkenswert.

 

Die Podiumsrunde des SSW bestand aus: Flemming Meyer (MdL), Christian Dirschauer und Peter Knöfler. Die Vertreter des SSW unterstützt die Volksinitiative zum Schutz des Wassers nicht, sondern folgen der Behauptung von Minister Dr. Habeck die Volksinitiative sei rechtswidrig. Zur Problematik „Bohrschlammdeponien“ hatten die Vertreter des SSW keine Position. Die Tatsache, dass Nutzpflanzen wie Mais über ihre Wurzeln nachweislich Schadstoffe aus den Bohrschlämmen aufnehmen können, änderte an der nicht vorhandenen Meinung der SSW Vertreter nichts. Zum Themenkomplex Fracking verwies Herr Knöfler auf das Wahlprogramm des SSW. Dort steht ein Verbot von Fracking. Zum Thema CETA bezog zumindest Herr Knöfler klar Stellung und sprach sich klar dafür aus, CETA abzulehnen, während der SSW im Landtag gegen eine Ablehnung von CETA durch die Landesregierung stimmte und unter bestimmten Voraussetzungen zustimmen will.

 

Dr. Patrick Breyer (MdL) und Joachim Rotermund (Piraten)stellten in Heide ihre Arbeit und Unterstützung zu den Themen Erdöl-förderung/Fracking, Volksinitiative zum Schutz des Wassers, Bohrschlamm und CETA vor. Es wurde deutlich, welch großen Anteil die Piraten am Erfolg im Kampf gegen Fracking hatten und welche Bedeutung die Unterstützung aus dem Parlament für Bürgerinitiativen und Umweltverbände hat. Breyer belegte detailliert, wie in den für die Bürgerinitiativen wichtigen Themen die Unterstützung konkret ausgesehen hat und wie sie für die Zukunft geplant ist. Unsere Ziele werden dabei alle vollständig unterstützt.

 

In Kiel war Detlef Matthiessen (Bündnis 90/Die Grünen), der nicht erneut kandidiert.Fracking findet er nicht besonders risikoreich, sondern vergleichbar mit anderen Technologien. Es entstand der Eindruck, dass Matthiesen über die Probleme der Bürgerinitiativen mit falschen und verweigerten Antworten des MELUR und LBEG nicht informiert war. Unserer Volksinitiative zum Schutz des Wassers und zur Änderung des Verwaltungsrechts wollte sich Matthiesen nicht anschließen. Er war nicht darüber informiert, dass das Bundesrecht ein Frackingverbot zulässt. Zum Thema Bohrschlamm wurde die Idee eines Fonds, in den die verantwortliche Industrie einzahlt, als überdenkenswert aufgenommen. Zu CETA wurde auf die ablehnende Haltung der Grünen verwiesen, aber die Zwänge der Koalition betont, die nur eine Enthaltung möglich machten. Fazit eines Teilnehmers: Unterstützung von den Grünen ist nicht zu erwarten.

 

Unsere Wahlprüfsteine und Antworten der  Parteien finden Sie hier: http://keinco2endlager.de/wahlpruefsteine-landtagswahl-2017

 

VI-ceta 01 

 

Widerstand gegen das Freihandelsabkommen CETA

 

Für die Volksinitiative SH stoppt CETA wurden schon über 23.000 Unterschriften gesammelt. Bitte alle ausgefüllten Unterschriftenlisten, auch wenn nur eine einzelne Person unterschrieben hat, jetzt zurückschicken, denn wir müssen alle Unterschriftenlisten auf einmal abgeben. Der Übergabetermin der Unterschriftenlisten an den Landtag wurde auf Mai verschoben. Die Landtagsmehrheit hat inzwischen abgestimmt, im Bundesrat nicht gegen CETA zu stimmen. Ob die beabsichtigte Enthaltung als Ja zu werten ist, wie wir es gerade bei der Autobahn-Maut erlebt haben, oder als Nein gezählt wird, ist derzeit noch nicht geklärt.

 

Tricksen, Täuschen und Rechtsbruch

 

Seit über zwei Jahren verklagen wir die Landesregierung und das Bergamt auf Herausgabe von Akten und Unterlagen zu Unfällen der bisherigen Erdölförderung. Diese Unterlagen werden uns vorsätzlich rechtswidrig vorenthalten. So erhalten wir keine Unterlagen, die die Landesregierung anderen Personen bereits seit langer Zeit zur Verfügung gestellt hat, z.B. zu Bohrschlammgruben und Altschäden. Für die nicht mehr existierende Firma PRD Energy GmbH bzw. für die in Auflösung befindliche PRD Energy Inc., die nur noch ihre eigene Auflösung betreibt, werden weiterhin Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht. Auch dieses Verfahren wird voraussichtlich auf die Zeit nach der Landtagswahl verschleppt, um der Öffentlichkeit die Fakten zu den 12 im Auftrag von Minister Dr. Habeck erteilten bergrechtlichen Lizenzen vorzuenthalten. 

 

Eine kleine Anfrage (Drucksache 1 8/539) von Oliver Kumbartzky (FDP) brachte ans Licht, dass es vier weitere bisher verheimlichte bergrechtliche Anträge gibt, die gemäß des Transparenzgebotes der Landesverfassung und des Erlasses von Minister Dr. Habeck hätten veröffentlicht werden müssen. Es handelt sich um die im Widerspruchsverfahren befindlichen Lizenzen Fehmarn West und Fehmarn Süd sowie um die Anträge Kieler Bucht und Nordfriesland Süd. Es ist völlig unklar, was diese Anträge beinhalten und wer diese Anträge gestellt hat. Auf Transparenzzusagen der Landesregierung können wir uns leider nicht verlassen.

 

Das vorsätzlich rechtswidrige Verhalten der Landesregierung und des Landtages wird auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtages wiederholt gerügt. So hat die Landtagsmehrheit die Abstimmung über CETA mehrfach verfassungswidrig in Ausschüssen beerdigt. Darüber hinaus hat die Landesregierung zweimal den Staatsapparat für Wahlwerbung missbraucht. Dieser Rechtsbruch wurde von Dr. Stegner (SPD) als „Popel“ abgetan und von der Landtagsmehrheit gedeckt, indem die Abgeordneten gegen eine Missbilligung dieses Verfassungsbruchs gestimmt haben. 

 

Am 07. Mai 2017 ist Landtagswahl. Bitte gehen Sie zur Wahl und berücksichtigen bei Ihrer Entscheidung, wer sich für unsere Anliegen, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz eingesetzt hat, um unsere demokratische Rechtsordnung zu festigen. 

 

logo co2-Endlager

 

Nur gemeinsam sind wir stark im Widerstand gegen CO2-Endlager und Fracking.

 

Mehr Infos unter: 

http://www.kein-co2-endlager.de/

https://www.facebook.com/pages/Kein-CO2-Endlager/175897405789374

https://twitter.com/ccs_stoppen

 

(Dr. Reinhard Knof, Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.)