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Bäderverordnung Schleswig-Holstein:

Kompromiss gerade noch hinnehmbar

01. Juli 2018 Als gerade noch hinnehmbaren Kompromiss wertet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) die Fortschreibung der Bäderverordnung für Schleswig-Holstein. „Die quasi-Verlängerung der neuen Bäderverordnung für Schleswig-Holstein ist ein Kompromiss, den wir gerade eben noch mittragen können und der verhindert, dass auch in Schleswig-Holstein der Rechtsweg beschritten werden muss, um den grundgesetzlich festgeschriebenen Sonntagsschutz zu gewährleisten. Die Rechtsprechung hat sich deutlich zu Gunsten des Sonntagsarbeitsverbots verändert und eine Klage hätte unter Umständen die komplette Infragestellung dieser Regelung zur Folge gehabt. Wer nun immer noch meint, mit puren Wettbewerbsphantastereien an der Öffnungszeitenschraube weiter herum drehen zu wollen, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass jeder Angriff auf diese Regelung das totale Aus bedeuten kann“, so Michael Rüther, stellvertretender Landesbezirksleiter von ver.di Nord. 

„Mit der Verordnung wird mit einer geringfügigen Abweichung das fortgeschrieben, was 2013 als Kompromiss am Runden Tisch von Kirchen, IHK, Landesregierung und unserer Gewerkschaft erarbeitet wurde. So konnte eine Regelung gefunden werden, mit der die Touristik, die Kommunen und regionalen Unternehmen, die Beschäftigten und Gewerkschaften, die Kammern und Kirchen leben können. Der Sonntag ist eben kein Tag wie jeder andere, sondern eine kulturelle Errungenschaft und besonders geschützt, und so kann es nun weitergehen.“, erklärt Rüther weiter.

Für ver.di Nord ist der Sonn- und Feiertagsschutz von zentraler Bedeutung, weil die kollektiven freien Sonn- und Feiertage es den Menschen ermöglichen, unabhängig von wirtschaftlichen Zwängen in Familien, Vereinen, Verbänden oder auf andere Art zusammenzukommen, gemeinsam Zeit zu verbringen und Freundschaften zu pflegen.

Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di ist diese Regelung für Schleswig-Holstein ein gerade noch hinnehmbarer Kompromiss, der jedoch keinerlei Rückschlüsse auf Regelungen in anderen Bundesländern zulässt. ver.di wird den Sonn- und Feiertagsschutz weiterhin im Interesse der Beschäftigten und im Interesse der Gesellschaft auf allen Ebenen verteidigen.


 (Presseerklärung ver.di, 22.05.2018)