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Volksinitiative zum Schutz des Wassers:


Fracking-Verbot im Landtag gescheitert

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Insbesondere Grüne, CDU, FDP und AfD klammerten die Forderung nach einem gesetzlich verankerten Fracking-Verbot aus. Die andere Aspekte der Volksinitiative werten die Fraktionen aber als zulässig. Obwohl es rechtlich umstritten ist, hält der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages am 24. Oktober 2018 ein generelles Fracking-Verbot in Schleswig-Holstein landesrechtlich nicht für regelbar, weil dies in die Kompetenz des Bundes falle. Zumindest einige der Forderungen der Volksinitiative hielt der Ausschuss für zulässig. Jetzt muss der Landtag grünes Licht für eine grundsätzliche parlamentarische Beratung geben. Die Volksinitiative zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein verbucht dies als Teilerfolg.


Am 8.11.2018 entschied dann der Schleswig-Holsteinische Landtag, dass die Volksinitiative zum Schutz des Wassers unzulässig sei, soweit Fracking landesweit verboten werden soll. Zugelassen wurde die Volksinitiative, soweit die Kreise als Wasserbehörden zuständig werden, Bergbauunternehmen für Schäden haften sollen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von „Geschäftsgeheimnissen“ ein Ende gesetzt werden soll.  Die Volksinitiative kündigt an, wegen der Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht zu ziehen. Die SPD und der SSW stimmten gegen die Nichtzulassung. Die Grünen verteidigten dagegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots, was bei vielen auf Unverständnis stieß, weil sie zwar von Verhinderung von Fracking reden, aber schließlich nur dem Recht hinterherlaufen und auf Transparenz über ein Bundesgesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung hoffen.


“Heute haben wir einen wichtigen Teilerfolg errungen”, erklärte die Vertrauensperson der Volksinitiative Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2 Endlager). “Bergbau wird zukünftig nicht mehr ohne Einfluss der zuständigen Wasserbehörden der Kreise stattfinden können. Die Bergbauunternehmen werden in Zukunft für Schäden haften, bei Unfällen ihre Bohrungen unterbrechen müssen und können ihre Absichten nicht mehr hinter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verbergen. Damit ist es uns nach über fünf Jahren gelungen, den bisher nur unter der fragwürdigen Aufsicht des Bergamtes agierenden Bergbauunternehmen eine wirkungsvolle Aufsicht durch die Kreisverwaltungen entgegen zu setzen.”


„Zum Schutz unseres Wassers sollte Schleswig-Holstein als bundesweit erstes Land komplett aus dem hochriskanten und klimaschädlichen Fracking aussteigen”, forderte die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer (Piratenpartei). „Wir werden das Landesverfassungsgericht darüber entscheiden lassen, ob das möglich ist. Haben wir Erfolg, können auch andere Bundesländer Fracking verbieten und damit unsere Heimat und Lebensgrundlagen schützen.” Nach der Teilzulassung der Volksinitiative hat der Landtag nun vier Monate Zeit, über die Annahme und Umsetzung der zugelassenen Teile zu entscheiden. Die Volksinitiative wiederum kann innerhalb eines Monats gegen die Nichtzulassung des Fracking-Verbots vor das Landesverfassungsgericht ziehen.


Mit 42.000 Unterschriften unterstützten die Schleswig-Holsteiner die Volksinitiative zum Schutz des Wassers (http://vi-wasser.de), die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei getragen wird.  Die Volksinitiative will Fracking in Schleswig-Holstein verbieten, Bergbau-Unternehmen für Schäden haftbar machen und der Geheimhaltung von Bohrplänen zum Schutz von “Geschäftsgeheimnissen” ein Ende setzen. In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt vergiftet wurden.


Am 11.01.2019 um 18 Uhr wollen die Initiativen für ein Fracking-Verbot auf Gut Hohenhain in der Gemeinde Schwedeneck zumindest ihren Teilerfolg feiern und stehen für weitere Aktionen gegen Fracking und Ölförderung bereit.

(uws)