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Flüchtlingsrat: Landtagsbeschluss zum Bleiberecht

Flüchtlingsrat begrüßt interfraktionellen

Landtagsbeschluss zum Bleiberecht für

integrierte Geflüchtete

01. Januar 2019 Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein begrüßt den Beschluss des Kieler Landtages „Änderung des Aufenthaltszwecks für gut integrierte Asylbewerberinnen und Asylbewerber ermöglichen“. Dass die demokratischen im Landtag vertretenen Parteien über Fraktionsgrenzen hinweg gemeinsam für eine arbeitsmarktorientiertes Bleiberecht für geduldete Geflüchtete eintreten, ist beispielhaft. Die Forderung nach einem solchen „Spurwechsel“ entspricht den demographischen und arbeitsmarktpolitischen Bedarfsentwicklung und ist mit Blick auf die Bedarfe der Schutzsuchenden humanitär angemessen.

„Wir freuen uns, dass der Landtag offenbar die Besorgnisse von Flüchtlingsorganisationen, Integrationsfachdiensten und der Wirtschaft aufgegriffen hat, und die Landesregierung zu nachhaltiger Einmischung in den Gesetzgebungsprozess eine Fachkräftezuwanderungsgesetzes mit Blick auf einen 'Spurwechsel' aufgefordert hat“, betont Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Der bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums trage nämlich eher dazu bei, Geflüchteten die Zukunft auf Grundlage eigenständiger Erwerbsarbeit zu verbauen.

Der Flüchtlingsrat fordert für den vom Landtag angestrebten Rechtssetzungsprozess allerdings ein, dass mit den im Beschluss als „gut integriert“ Bezeichneten auch die gemeint sind, die sich zwar intensiv, aber - nicht zuletzt im Ergebnis von fehlender amtlicher Unterstützung - zunächst noch erfolglos um Arbeit bemüht haben. Mit Blick auf die aktuelle Verwaltungspraxis ist es daher richtig, dass der Landtag in seinem Beschluss darauf dringt, „bürokratische Hürden“ gering zu halten und die Landesregierung auffordert, mit ermessensleitenden Hinweisen den Ausländerbehörden die Handhabung gut integrierter Einzelfälle zu erleichtern. „Der Bedarf an diesbezüglich klaren Erlasslagen ist tatsächlich dringend“, erklärt Martin Link. Derzeit klagen Integrationsfachdienste und Betriebe unisono darüber, dass Beschäftigungserlaubnisse von den Ausländerbehörden im Zuge negativer Ermessensausübung allzu oft verweigert und damit Integrationschancen der Geflüchteten und Beschäftigungsbedarfe der Wirtschaft systematisch unterlaufen werden.

Dass der Landtag sich in seinem Beschluss auf sogenannte „Mangelberufe“ festlegt, erscheint dem Flüchtlingsrat allerdings eher kurzsichtig. Schon jetzt ist nach Verlauten von Arbeitsverwaltungen und der Wirtschaft eine Arbeitskräftebedarfsentwicklung spürbar, die die gesamte Breite der möglichen Berufe umfasst und sich längst nicht mehr nur auf die sogenannten Fachkräfte reduzieren lässt.        

  (Presserklärung 13.12.2018)