Bundesregierung darf CETA Abkommen auf den Weg bringen.
Die größten Bürgerklagen aller Zeiten wurden vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Damit hat das Bundesverfassungsgericht , bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren ,mal wieder aus politischen, Vor- und Nachteile von Handelsbeziehungen wurden abgewogen ,und nicht rechtlichen Gründen die Klagen abgewiesen. Es handelte sich aber um eine "Ja-Aber-Entscheidung", da die Bundesregierung verschiedene Auflagen erfüllen muss.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-071.html;jsessionid=FC9DE5AB71B87BF3DF36EB1429F6B2CE.2_cid392
hg