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Schleswig-Holsteinische Landesregierung:
Bürgerbegehren und Volksinitiative abgeschaltet
Die Landesregierung von CDU und Grünen will die Hürden für das Bürgerbegehren und den Volksentscheid so hoch setzen, dass es praktisch unmöglich wird. Im Innen- und Rechtsausschuss wurde am 15.3.2023 eine letzte Änderung der Gesetzesvorlage zu kommunalrechtlichen Vorschriften (Drucksache 20/377) vorgelegt, die voraussichtlich schon am 22./23. März 2023 im Schleswig-holsteinischen Landtag beschlossen wird.
BUND SH, Mehr Demokratie e.V., attac und weitere 21 Initiativen und Parteien haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die Landesregierung zum „Erhalt der politischen Teilhabemöglichkeiten“ aufgefordert. Sie verlangen die Rücknahme der Gesetzesänderungen weil sie erhebliche Verschlechterungen für zivilgesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten mit verheerender Wirkung für Umwelt, Natur- und Klimaschutz befürchten.
Wenn die Regierung ihre Gesetzesänderung nicht zurücknimmt, erwägt das Bündnis eine Volksinitiative zu starten, die dann aber auch unter den erschwerten Bedingungen stattfinden müsste.
Am 1.3.2023 haben Mehr Demokratie e.V. und vor allem der BUND SH mit 30 Menschen vor dem Kieler Landeshaus anlässlich der Anhörung am Landtag protestiert und es gab eine überregionale Berichterstattung zu dem Thema. Kai Dolgner (SPD), Lars Harms (SSW) und Jan Kürschner (GRÜNE) stellten sich öffentlich den Fragen des Bündnisses.
Regierung und kommunale Spitzenverbände stützen ihre Begründung für das Änderungsgesetz nicht auf empirisch belegte Begründungen, sondern nur auf „Wahrnehmungen“ nach denen die ehrenamtliche Arbeit der Gemeindevertretungen zukünftig nicht durch Bürgerbegehren behindert werden soll. Auch die Einschätzungen der Juristen in der Anhörung, allen voran des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Verfassungsgerichts Prof. Brünig, lässt darauf schließen, dass die Änderung rechtlich im Rahmen als Zulässigkeit anerkannt wird. Alle drei Oppositionsvertreter Kai Dolgner (SPD), Frank Buchholz (FDP) und Lars Harms (SSW) haben sehr fundiert im Gegensatz zu den fünf CDU-Vertretern die Anhörung genutzt, um die Widersinnigkeit der Änderung hervorzuheben. Die Regierung unter Daniel Günther machte allerdings einen sehr beratungsresistenten Eindruck.
Das Bündnis will jetzt erstmal die Verabschiedung des Gesetzes abwarten. Juristen und Staatsrechtler raten von einer rechtlichen Klage ab, da ein negatives Urteil zu erwarten sei, was ein erhebliches Misstrauen in die bürgerliches Rechtsprechung erahnen lässt. Es wird eine Volksinitiative erwogen, die die Rücknahme der Gesetzesänderungen verlangt oder auf die Landtagswahlen 2027 mit geänderten Mehrheiten gehofft. Insgesamt eine deprimierende Situation in einem Land das nun mit den Stimmen der Grünen den Demokratieabbau betreibt.
Nach Meinung von Mehr Demokratie e.V. gebe es keinen sachlichen Anlass, die Verfahrensregeln bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden einzuschränken. Weder gebe es zu viele Bürgerbegehren noch verlangsamten sie Planungsprozesse. Im Gegenteil: Fast alle Entscheidungen in den Kommunen werden von der Gemeindevertretung gefällt. Bürgerentscheide sind die Ausnahme. In sehr seltenen Fällen kommt es zu Konflikten, die per Bürgerentscheid geklärt werden. „Bürgerbegehren sind ein geordnetes, rechtsicheres Verfahren, um Streit in den Gemeinden schnell beizulegen. Sie schaffen Planungssicherheit. Wer Schlichtungswege abschafft, verhindert keine Konflikte“, heißt es in einer Pressemitteilung von Mehr Demokratie e.V. „Die Landesregierung vergrößert nur die Kluft zwischen Bürgern und Politik mit ihrem Vorhaben. Wenn die Bürger der Politik vertrauen sollen, muss die Politik auch den Bürgern vertrauen“.
Nach ihrem Faktencheck sind seit April 1990 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holstein möglich. Bis Oktober 2022 (dem Ende des Untersuchungszeitraums) wurden 520 Bürgerbegehren und 68 Ratsentscheide gestartet. 347 mal kam es zu einem Bürgerentscheid. Die Abstimmungsbeteiligung lag im Schnitt bei 56,3 Prozent.
Aber die Tatsachen sprechen natürlich auch für sich, denn Bürgerbegehren und Volksentscheide haben in der letzten Zeit schon erheblich für Druck auf verfehlte Politik ausgeübt.
Zu erwähnen sei die Volksinitiative zum Schutz des Wassers, die ausgerechnet während der Bundestagswahlen stattfand und erheblich Aufsehen erregte mit landesweiten Plakaten für den Erhalt der Wasserqualität und das Verbot von Fracking in S-H zum Ziel hatte. Der Grüne Umweltminister Habeck fühlte sich schon ziemlich auf den Schlipps getreten, denn er hatte in seiner Regierungszeit in S-H einigen Energiekonzernen die Aufsuchungserlaubnis für Fracking erteilt. Wie schwer es ist, trotz des brisanten Themas in dem Zeitraum von einem Jahr die erforderlichen Unterschriften zu sammeln, haben alle Beteiligten erfahren. Die Initiative schaffte es nicht ganz die erforderlichen 80.000 Unterschriften zu sammeln. Aber der Druck war stark genug, so dass die Landesregierung die wesentlichen Gesetzesänderungen im Wassergesetz übernommen hat. Der Zweck der Volksinitiative das Fracking in S-H zu verhindern wurde zumindest bis heute erreicht.
Das aktuelle Beispiel war das Bürgerbegehren zum Erhalt der Notaufnahme und der Geburtenhilfe der Imland-Klinik in Eckernförde. 67,5% stimmten im Kreis RD/ECK dafür, in Eckernförde und Amt Schlei sogar über 90%. Eigentlich wollte der Kreis RD/ECK das Bürgerbegehren nicht zulassen, weil sich die Bürger angeblich nicht so gut mit den Dingen auskennen. Jetzt hat der CDU-Kreistag RD/ECK das Bürgerbegehren hintergangen indem er die Klinik in Insolvenz gehen ließ und nun die kommunale Einrichtung an einen privaten Klinikkonzern verkauft, der die Notaufnahme und Geburtenhilfe in Eckernförde abschafft.
Jüngstes Beispiel war der Verkauf der Strom- und Gasnetze bei den Stadtwerken Neumünster. Hier hat der Stadtrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Privatisierung an E.ON beschlossen, und um ein Bürgerbegehren der Initiative „Unsere SWN – Unsere Netze“ zu verhindern, wurde schnell der Verkauf abgewickelt. Dies nachdem die Initiative 2021 mit einem erfolgreichen Bürgerbegehren den Verkauf die lukrativen Müllverbrennungsanlage an Remondis verhindern konnte. So geht Entdemokratisierung auch und wir dürfen gespannt sein, was die Zukunft bringt. (uws)
Quelle Grafik: „Bericht Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein 2022“, Mehr Demokratie e.V., Landesverband S-H, S. 21, Themenbereiche und Bauleitplanung
www.sh.mehr-demokratie.de (Neuer Bürgerbegehrensbericht Schleswig-Holstein, 6.3.2023)
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BUND SH, Mehr Demokratie e. V. und viele andere:
Forderung an die Landesregierung zum Erhalt der Bürgerbeteiligungsrechte
• Koalition hat Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eingebracht
• Bündnis befürchtet erhebliche Verschlechterung für zivilgesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten
• Verheerende Wirkung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gefürchtet
Bürgerbeteiligung ist Chance, nicht Störfaktor
Kiel. Zahlreiche Verbände treten nach ihrem Offenen Brief vom Dezember 2022 nun mit Stellungnahmen an die Regierungskoalition heran und fordern sie erneut nachdrücklich auf, von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbeteiligungsrechte abzusehen. Die Stellungnahmen stimmen darin überein, dass das Ergebnis desaströs wäre: Bürgerbegehren würden in den Kommunen zukünftig weitgehend verhindert. Da viele dieser Verfahren in der Vergangenheit klimaschutz- und flächenverbrauchsrelevante Themen betrafen, wäre diese Entscheidung von besonderer Brisanz. Auch der Kreistag Nordfriesland hat sich mit den Stimmen von SPD, Grünen, SSW, FDP und der Wählergemeinschaft Zukunft als erste Kommunalvertretung gegen das Gesetz ausgesprochen.
Das Bündnis fordert die Regierungsfraktionen daher auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen oder weitgehend neu zu formulieren, um Bürger*innen in Schleswig-Holstein zu ermutigen, ihre Beteiligung an demokratischen Prozessen wahrzunehmen. Falls dies nicht geschieht, erwägt das Bündnis eine Volksinitiative zu starten.
Demokratischer Vorreiter bleiben
„Notwendig ist eine kommunale Beteiligungskultur, bei der Einwände aus der Bevölkerung nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt werden“, so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesverbands-Vorsitzende des BUND SH. „Bürgerbegehren bieten die Möglichkeit für eine frühzeitige, ergebnisoffene und transparente Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe.“ ... „Dass die CDU nun mit Macht dieses Instrument zerstören möchte, passt nicht in eine Zeit, in der ohnehin viele Bürger*innen nicht mehr an eine funktionierende Demokratie glauben. Es ist bedauerlich, dass die Grünen hier nachgegeben haben“, so Bielfeldt weiter. In den letzten Jahren haben dagegen andere Bundesländer die Gesetzgebung zu Bürgerbegehren durchweg bürgerfreundlicher gestaltet. Auch in Niedersachsen und NRW wurde dies in den aktuellen Koalitionsverträgen vereinbart.
Jochen Rathjen, Sprecher von Attac e.V., sieht die Entwicklung ebenfalls kritisch: „Der echte Norden will und soll ein Vorbild der politischen Teilhabe bleiben und kein Negativbeispiel für Demokratie sein.“
Drohende Verschlechterung der Demokratie in Schleswig-Holstein
Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin vom Verein Mehr Demokratie e.V., sieht in den bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten kein Problem für die Politik: „Bürgerbegehren sind die Lösung für Interessenskonflikte und nicht das Problem. Im Durchschnitt werden nur 22 Begehren in Schleswig-Holstein pro Jahr eingereicht von denen wiederum mehr als die Hälfte vorab beendet werden, weil ein Konsens zwischen Initiator*innen und Gemeinde- bzw. Stadtrat erzielt werden konnte. Das heißt, es kommt regelmäßig zu einem Dialog und die Zufriedenheit der Bürger*innen mit der Gemeindepolitik verbessert sich.“
Nach den Plänen der Regierung sollen Bürgerbegehren bei Beschlüssen der kommunalen Selbstverwaltung in Zukunft untersagt werden, sofern sie mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurden. Dies ist jedoch gerade in den kleineren Gemeinden die Regel und würde zukünftig die allermeisten Begehren formal verhindern. Darüber hinaus sollen die zu sammelnden Unterschriften gegen Gemeinderatsbeschlüsse innerhalb von drei – anstatt wie bisher sechs – Monaten zusammengetragen werden. Dies führt zusammen mit dem zukünftig höheren Unterschriftenanteil und der verpflichtenden kommunalen Kostenprüfung vorab zu einer kaum zu bewältigenden Erschwernis. Außerdem soll eine Sperrfirst von drei Jahren eingeführt werden, in der kein erneutes Bürgerbegehren durchgeführt werden darf. Dies steht im absoluten Missverhältnis dazu, dass die Gemeinde- oder Stadtvertretung ein Bürgerbegehren nach nur zwei Jahren mit einfacher Mehrheit kippen darf.
Teilnehmende Verbände und Institutionen
Aktionsgruppe KLIMA Flensburg, attac, Betreuungsverein Liether Moor, BI Zukunft Eiderstedt, BUND Landesverband Schleswig-Holstein e. V., Bündnis fossilfreies Flensburg, BürgerBegehren Klimaschutz, Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog, Fraktion Solidarische Stadt, Klimabegehren Flensburg, Mehr Demokratie, Merret reicht´s - Aus Liebe zu Sylt, Merret reicht‘s Föhr, Naturfreunde SH, Open Petition, Parents for Future Nordfriesland, SPD, SSW, VCD Landesbüro SH, Zero Waste Itzehoe e.V.
Kontakt für weitere Informationen
Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorstandsvorsitzende BUND Schleswig-Holstein, Mobil: 0152 08 813 592
Claudine Nierth Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie, Mobil 0178 8 377 377
Gemeinsame Pressemitteilung mit Mehr Demokratie e.V. und anderen Verbänden und Initiativen vom 31.01.2023
Weitere Informationen
www.bund-sh.de/publikationen/detail/publication/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-kommunalrechtlicher-vorschriften-2023/
www.mehr-demokratie.de/fileadmin//pdf/2023/2023_01_31_MD_Stellungnahme_Bu__rgerbegehren_Landtag.pdf
www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/2023_01_31_Stellungnahme_des_Kreises_Nordfriesland_Buergerbegehren_Schleswig-Holstein.pdf
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Insolvenz Imland-Klinik:
Städtisches Krankenhaus Kiel will übernehmen
Eigentlich ein unglaublicher Vorgang: Der CDU geführte Kreistag Rendburg-Eckernförde lehnt die Finanzierung und den Erhalt ihrer eigenen kommunalen Klinik in Rendsburg und Eckernförde ab. Und dies obwohl sich in einem Bürgerentscheid die Mehrheit ganz klar für den Erhalt der Klinik in Rendsburg und Eckernförde ausgesprochen hatte. CDU-Landrat Schwemer war der Meinung: „Brauchen wir nicht! Kann privatisiert werden!“
Sie hätten 47 Mio. Euro-Verlust der Klinik aus der vergangenen Unterfinazierung tragen sollen. Aber so ist das eben bei der CDU: Das christliche im Namen, aber in der Praxis menschenfeindlich, wenn es um den Erhalt der gesundheitlichen Daseinvorsorge geht.
Selbst der Wirtschaftskreis Eckernförde, normalerweise eher der CDU nahestehend, appellierte an die ignoranten Kreispolitiker: „Wir sind mehr denn je davon überzeugt, dass wir in Eckernförde ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit Innerer Medizin, Chirurgie und Zentraler Notaufnahmen brauchen.“ (Die Klinikleitung wollte wegen Finanzeinsparungen die Eckernförder Klinik reduzieren.) Rettung- und Transportwege von bis zu 50 km zum nächstgelegenen Krankenhaus seien für die Menschen der Region inakzeptabel und gefährdeten Leben und Gesundheit der Bevölkerung, so der Wirtschaftkreis. Was für eine Erkenntnis, die aber offensichtlich einigen Politkern fern liegt.
Allerdings fordert der Wirtschaftskreis die Privatisierung, denn es sei für jeden Klinikbetreiber sehr attraktiv das Geschäft zu übernehmen. Logisches Unternehmerdenken und die Landesregierung soll dafür investieren. Ca. 700 Kliniken in ganz Deutschland stehen vor diesem Problem, aber wegen Corona konnte die Privatisierung noch nicht überall durchgesetzt werden. Dazu kann man nur sagen: „Gesundheit ist keine Ware!“ Oder doch?
Die Rettung kam am 19.1.2023 aus Kiel. Aus der Kieler Verwaltung wurde der Vorschlag gemacht, dass das Städtische Krankenhaus Kiel (SKK) die Imland-Kliniken in Rendsburg und Eckernförde voll übernehmen und damit in kommunaler Trägerschaft erhalten. Die Kliniken sind bereits jetzt in dem 6-K-Klinikverbund zusammengeschlossen, wo die Einrichtungen in Kiel, Itzehoe, Heide und Brunsbüttel, Neumünster, Bad Bramstedt, Rendsburg und Eckernförde zugehören.
Man darf gespannt sein, ob es dabei zu einem Konsenz im Kreis RD/ECK und der Stadt Kiel kommt. Landrat Oliver Schwemer soll erstmal alle Privatisierungsgespräche abgesagt haben, auch die dazu geplante Sondersitzung am 20.2.2023. Nach einer Meldung der Kieler Nachrichten befürworten alle Kieler Parteien diese Fusion und fordern, dass alle Beschäftigten übernommen werden und sie genauso wie in der SKK-Service-Gesellschaft nach Tarif zu bezahlen. Nur die kriegstreibenden Grünen wollen sicherstellen, dass die Übernahme für den 6-K-Verbund auch profitabel ist. Da sind sie wieder, mit ihrer Gesundheit als Ware. Sollen sie sich doch lieber darum kümmern, dass unsere Gesundheitsversorgung in Zukunft ausreichend finanziell ausgestattet wird. Vielleicht doch ein bischen was aus der Rüstung in die Gesundheit? Wir dürfen gespannt sein, ob die Rettungsbemühungen erfolgreich sind. (uws)
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LNG-Terminalschiff in Brunsbüttel:
Landesregierung geht fossilen Irrweg ohne Rücksicht auf Anwohner*innen
Die Landesregierung plant nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe, das schwimmende LNG-Terminalschiff „Höegh Gannet“ noch vor Weihnachten ohne Genehmigung in Betrieb gehen zu lassen.
Der Landessprecher der LINKEN, Luca Grimminger, meint dazu: „Ein LNG-Terminal ohne störfall- und umweltrechtliche Prüfungen in Betrieb gehen zu lassen, ist unverantwortlich. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich das stillgelegte Kernkraftwerk, ein Zwischenlager für hochradioaktive Atomabfälle, ein Chemiepark und eine Müllverbrennungsanlage. Die schwarz-grüne Landesregierung spielt mit der Sicherheit der Anwohner*innen, um ihren fossilen Irrweg durchzupeitschen.“
Die Landesregierung verweist nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe auf eine spätere Verlegung des Schiffes um 80 Meter. Eine Genehmigung sei bis dahin nicht notwendig. Diese Begründung hält auch Landessprecherin Spethmann für einen „Witz“: „Die Landesregierung will verdecken, dass die notwendigen Prüfungen zehn Monate verschleppt worden sind.“
DIE LINKE Schleswig-Holstein positioniert sich seit Jahren gegen den Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel. „Der Überfall Russlands auf die Ukraine hätte einen Schub in Richtung erneuerbarer Energien auslösen müssen. Stattdessen wurden Lieferverträge mit Katar abgeschlossen, die bis 2041 laufen“, meint Grimminger. „Wer solche Infrastruktur baut, hat sich vom Ziel des Landes, 2040 klimaneutral zu werden, verabschiedet. Mit diesen Fehlinvestitionen, die Milliarden in die Kassen der Öl- und Gaskonzerne spülen, muss Schluss sein! Wir brauchen ein massives Investitionsprogramm in erneuerbare Energien und Energieerzeuger in öffentlicher Hand!“
(Presseerklärung DIE LINKE, 6.12.2022)
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Offener Brief an Minister Dr. Habeck wegen der Evaluierung des KSpG
Gegen CO2-Endlager: Das Klima lässt sich nicht belügen!
Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,
die Evaluation des Kohlendioxidspeichergesetzes ist laut Gesetz bis Ende 2022 vorgeschrieben. Wir wundern uns sehr , dass wir bisher keine Einladung zum Dialog erhalten haben, obwohl wir die maßgebliche Umweltorganisation sind, die seit 2009 den Widerstand gegen die CCS-Technik anführt. Stattdessen nehmen wir mit Erstaunen wahr, dass Ihr Wirtschaftsministerium ohne die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation Fördergelder für den Einsatz der CCS-Technik zur Verfügung stellt. Wie Sie aus eigener Erfahrung in Schleswig-Holstein bei der Planung der Stromtrassen wissen, führt nur der Dialog mit der betroffenen Zivilgesellschaft zu Akzeptanz und einer erfolgreichen Umsetzung von Projekten. Mit Ihrem Versäumnis, die Zivilgesellschaft angemessen zu beteiligen, schaden Sie dem Miteinander und der Demokratie in Deutschland.
Laut Auskunft der Bundesregierung zur Verabschiedung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes regelt dieses:
• die Untersuchung des Untergrundes auf seine Eignung zur dauerhaften Speicherung,
• die Errichtung und den Betrieb des Kohlendioxidspeichers,
• die Stilllegung und die Nachsorge des Kohlendioxidspeichers,
• die Übertragung auf die öffentliche Hand nach Ablauf einer 30jährigen Frist.
Inwieweit CCS eines Tages tatsächlich kommerziell und großtechnisch zur Anwendung kommen kann, hängt vom Erfolg der Demonstrationsprojekte ab.
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Offener Brief an die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein:
BUND SH und „Mehr Demokratie“ machen sich für ein Bündnis für Bürgerbeteiligung stark
Kiel. 24 Verbände treten mit einem Offenen Brief an die Regierungskoalition heran und fordern sie nachdrücklich auf, von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbegehren abzusehen. Aus Sicht des Bündnisses werden die geplanten Änderungen in Zukunft Bürgerbegehren weitestgehend verhindern – ein wichtiges Element direkter Demokratie wäre damit gefährdet. Die Verbände hoffen auf einen konstruktiven Dialog mit den Gesetzgebern.
„Notwendig ist eine Beteiligungskultur, bei der Einwände nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt werden,“ so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesverbands-Vorsitzende des BUND SH. „Bürgerbegehren bieten die Möglichkeit für eine frühzeitige, ergebnisoffene und transparente Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe.“
In der Vergangenheit haben Bürgerbeteiligungen Verfahren oft beschleunigt, Planungssicherheit gegeben und Konflikte frühzeitig minimieren können. Besonders verheerend wären Einschränkungen für den Bereich Klimaschutz, da die eingereichten Bürgerbegehren speziell hier in den letzten Jahren stark anstiegen.
Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin vom Verein Mehr Demokratie e.V., sieht in der Beteiligung kein Problem für die Politik: „Bürgerbegehren sind die Lösung für Interessenskonflikte und nicht das Problem. Im Durchschnitt werden nur 22 Begehren in Schleswig-Holstein pro Jahr eingereicht. Das heißt, es kommt nur selten vor, dass die Bürger nicht mit der Gemeindepolitik zufrieden sind.“
Das Bündnis kritisiert drei Sachverhalte in der Planung: Grundsätzlich sollen Bürgerbegehren bei Beschlüssen der kommunalen Selbstverwaltung untersagt werden (sofern sie mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurden). Desweiteren sollen die zu sammelnden Unterschriften innerhalb von drei und nicht mehr sechs Monaten zusammengetragen werden. Zuletzt soll eine Sperrfirst von drei Jahren eingeführt werden, in der kein erneutes Bürgerbegehren durchgeführt werden darf. Im krassen Gegensatz steht dazu, dass die kommunale Selbstverwaltung ein Bürgerbegehren nach nur zwei Jahren mit einfacher Mehrheit kippen darf.
Das Bündnis betont, dass die Devise lauten muss, Verfahren zu vereinfachen und bürgerfreundlicher zu gestalten, nicht die zivilgesellschaftlichen Beteiligungsmöglichkeiten einzuschränken. Der Demokratieverdrossenheit darf nicht noch mehr in die Karten gespielt werden.
Falls die von der Regierung geplanten Änderung so durchgesetzt werden, erwägt das breite Bündnis, eine Volksinitiative einzureichen. Selten bildete sich in so kurzer Zeit ein Bündnis des Widerstands als Reaktion auf ein Änderungsgesetz. Weitere Organisationen, Verbände, Parteien und Privatpersonen wollen sich dem Bündnis anschließen. Der Vorstoß der Landesregierung hat bereits bundesweit Aufmerksamkeit erregt. (Gemeinsame Pressemitteilung vom 06.12.2022)
Kontakt für weitere Informationen
Ole Eggers, Landesgeschäftsführer BUND Schleswig-Holstein,
Mobil: 0178 63 50 719
Claudine Nierth Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie,
Mobil 0178 8 377 377
In der letzten Ausgabe haben wir in der LinX bereits den Entwurf des Offenen Briefes veröffentlicht. Hier jetzt der Link zur finalen Version des Offenen Briefes an die Landesregierung.
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Kliniken:
Voller Erfolg beim Imland-Bürgerentscheid
Beim Bürgerentscheid am 6.11.2022 für den Erhalt der Notaufnahme und der Geburtshilfe in der Klinik Eckernförde stimmten 67,5 % der Abstimmungsbeteiligten im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit JA. Das ist ein großer Erfolg. Noch überwältigender war das Abstimmungsergebnis in den am meisten betroffenen Ämtern Eckernförde (90,3 % Ja-Stimmen) und Amt Schlei-Ostsee (90,1 % Ja-Stimmen). Aber selbst in den Wahlkreisen von Altenholz, die eigentlich schon im Versorgungsbereich des Städtischen Krankenhauses Kiel liegen, gab es 78 % JA-Stimmen.
Bei einer beachtlichen Wahlbeteiligung von 29,5% im Kreis war das für die Kreisverwaltung ein klares Zeichen: „Das hat zur Folge, dass der Bürgerentscheid die Wirkung eines Beschlusses des Kreistages hat. Dieser kann innerhalb von zwei Jahren nur durch einen Bürgerentscheid abgeändert werden. Nun sind verschiedene Maßnahmen zu treffen. Insbesondere die Stellung eines Antrags auf Änderung des Krankenhausplanes sowie die Abänderung des Feststellungsbescheides beim Gesundheitsministerium des Landes Schleswig-Holstein ist nun durch die Imland gGmbH zu veranlassen.“
Dies ist ein großer Erfolg der Bürgerinitiative „JA! im Land! Rette unser Krankenhaus“ (www.buergerentscheid-imland.de):
„Wir erwarten nun, dass die Politik nicht mehr den Willen der Bürger ignoriert, sondern alles daran setzt, dass hier im Altkreis Eckernförde die Grund- und Regelversorgung mit Zentraler Notaufnahme und Chirurgie erhalten bleibt und bereits geschlossene Abteilungen wieder geöffnet werden.“ (Jasmin Wenger, Vertretungsberechtigter der Bürgerinitiative)
Kurz vor der Wahl hatte die Klinik-Leitung noch versucht, die Wahl zu beeinflussen, indem sie für das kommende Jahr mit einem 46-Mio.-Euro-Defizit drohten. Auch die CDU hatte mit einer demagogischen Plakatkampagne versucht die Bürger:innen zu einem NEIN zu drängen, mit Parolen wie: „Weil ein JA zur Schließung der Klinik in Eckernförde führt.“
In einem Brief des Kreistages (mehrheitlich CDU!), der mit den Wahlunterlagen allen Wählern zugeschickt wurde, wurde argumentiert, dass die Klinik nur zukunftsfähig sei, wenn die Kürzungsmaßnahmen in Eckernförde durchgeführt werden. Dies würde angeblich die Arbeitsplätze sichern und mehr Ausgaben für die Klinik würden zur Kürzung im sozialen Bereich führen und beim Klimaschutz fehlen. Erstaunlich, dass ein Kreistag überhaupt das politische Recht hat, die Wahl bei einen Bürgerentscheid zu beeinflussen.
Glücklicherweise haben sich die Wähler nicht von dieser Demagogie aufhalten lassen und sich für den Erhalt der Daseinsvorsorge im Gesundheitswesen entschieden.
Der Kreis RD/ECK muss im nächsten Jahr mehr als die bereits geplanten sechs Mio. Euro an Zuwendungen bereitstellen, um die Kliniken gut auszustatten und eine evtl. Insolvenz verhindern. Die Ursachen für die Verschuldung der Kliniken liegt vor allem bei der Unterfinanzierung der Kliniken, an der unzureichenden Fallpauschalen-Finanzierung, die sich jetzt verschärfende Situation durch die gestiegenen Energiepreise und dem Mangel an Fachkräften.
Eine Finanzierung über eine Kreisumlage, wie vom Kreistag besprochen, wird hier nicht reichen. An einer ausreichenden Finanzierung der Kliniken durch Bund und Land führt kein Weg vorbei. Auch wenn der Kreis RD/ECK mit Rücklagen von 12 Mio. Euro zu den besser gestellten Kreisen gehört, eine bessere Finanzierung des Gesundheitswesens durch den Bund ist nötig. Insgesamt ist die Unterfinanzierung der Gemeinden und Kommunen eine Ursache für zunehmende Privatisierungen und Einsparungen. Dies ließe sich verbessern, wenn die Kommunen und Gemeinden einen größeren Anteil an der Einkommensteuer (derzeit nur ca. 10-12 %) erhalten würden, auch weil immer mehr Aufgaben den Kommunen (Flüchtlinge, Energiekrise, Klimaanpassungen, Armut) zuschoben werden. Ein Anteil von 20 % an der Einkommensteuer wäre besser, aber dafür müsste auch eine stärkere Besteuerung von Konzernen und Vermögenden durchgesetzt werden.
Der „KlinikVerbund Schleswig-Holstein 6K“ berät jetzt auf einem Kongress in Damp über die Zukunft des Gesundheitswesens. Die Kliniken stehen massiv unter Druck durch die hohen Energiekosten und die Inflation, noch geprägt durch die Einnahmeausfälle durch Corona und der Hoffnung auf zugesagte finanzielle Mittel. Der Vorstandsvorsitzende wies eindeutig darauf hin, dass „die Gesellschaft“ die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen muss, wenn sie eine gute Gesundheitsversorgung für wichtig hält, sonst gäbe es spürbare Einschnitte. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass in Zeiten des Fachkräftemangels Mediziner und Pflegekräfte mit der Dokumentation in ineffizienten EDV-Systemen beschäftigt sind, statt sich um die Versorgung der Patienten zu kümmern. Ein älteres Problem, das sich immer weiter verschärft. „Außerdem ist die Struktur der Krankenhauslandschaft nicht mehr zeitgemäß. Statt durch immer mehr Vorgaben Kliniken auf kaltem Wege aus dem Markt zu drängen, sollte die Politik eine klare Planung vorlegen, welche Leistungen wo erbracht werden sollen.“ Der Verband wünscht sich eine partnerschaftliche Kooperation mit benachbarten Krankenhäusern, um für die Menschen weiterhin wohnortnah eine hohe Qualität in der medizinischen Versorgung zu gewährleisten. Zu dem Verbund gehören neben den Imland-Kliniken, das Friedrich-Ebert-Krankenhaus in Neumünster, das Klinikum Bad Bramstedt, das Klinikum Itzehoe, das Städtische Krankenhaus Kiel und die Westküstenkliniken mit ca. 12.000 Mitarbeiter*innen.
Wir dürfen gespannt sein, ob die Politik das Zeichen der Kliniken und den Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für den Erhalt einer guten Gesundheitsversorgung wahrnimmt und für eine ausreichende Finanzausstattung sorgt.
Das positive Ergebnis und die gute Wahlbeteiligung des Bürgerentscheides ist ein erfreuliches und eindeutiges Warnsignal an die Politik. Im Vorwege gab es eine lange Diskussion über die Zulassung des Bürgerentscheids, weil sich die Bürger ja angeblich nicht so gut mit den Dingen auskennen. Jetzt ist sogar eine Abschaffung des Bürgerentscheids auf Landesebene im Gespräch. Einige Politiker möchten keine demokratische Einmischung in ihre Entscheidungen. Hoffentlich regt sich dazu bald Widerstand. (uws)
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Entwurf eines Offenen Briefs an die Regierungskoalition in Schleswig-Holstein:
Bürgerbegehren in Gefahr!
Sehr geehrte Abgeordnete,
mit großer Sorge haben wir die Passage in Ihrem Koalitionsvertrag zur Einschränkung von Bürgerbegehren in den Kommunen Schleswig-Holsteins gelesen. In einer Zeit, in der inzwischen jeder Zweite in Deutschland an der Demokratie zweifelt, ist das genau das falsche Signal. Das Vorhaben der Landesregierung stößt auf großes Befremden, da es dafür nach unserer Kenntnis keine sachlich belegbaren Gründe gibt.
Seit über dreißig Jahren wird die direkte Demokratie in den Kommunen und Ländern kontinuierlich ausgebaut. Von bundesweit 8800 kommunalen Bürgerbegehren wurden in Schleswig-Holstein 590 Begehren seit 1991 eingeleitet. Von diesen kamen nur etwas mehr als die Hälfte auch zum Entscheid. Sollte die Regierung ihr Vorhaben der Einschränkung von Bürgerbegehren umsetzen, wäre das bundesweit eine Wende in der Geschichte des Ausbaus der Beteiligungsrechte. Diese Entwicklung erzeugt daher bundesweit alarmierende Aufmerksamkeit. Deshalb hat sich dieses Bündnis zusammengeschlossen. Wir bitten Sie, von den Einschränkungen der Bürgerbegehren in Schleswig-Holstein abzusehen.
Anpassung an andere Bundesländer
Die Innenministerin Sütterlin-Waack sprach im November ’22 von einer „Anpassung“ der Regelung an andere Bundesländer. Tatsächlich orientiert sich diese Anpassung aber nicht an Bundesländern mit vorbildlichen Regelungen, sondern an Ländern, welche über sehr restriktive Regelungen verfügen. In den letzten Jahren wurden die Bürgerbegehren in vielen Bundesländern erleichtert – so gab es größere Reformen in Schleswig-Holstein (2013), Baden-Württemberg (2015) und Thüringen (2016). Kleinere Reformschritte gingen Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und – in den Jahren 2018 und 2019 – Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und das Saarland. Diese Veränderungen haben durchweg dazu geführt, dass die Zahl der Bürgerbegehren gestiegen ist und die Zahl der unzulässigen Bürgerbegehren abgenommen hat. Während im Saarland zuletzt noch 56,3% unzulässig waren, waren es im vorbildlichen Bayern nur 17,5%!
Der bundesweite Trend geht also zu mehr Verfahrenserleichterung. Gerade haben die unterschiedlichen Koalitionen in NRW und Niedersachsen erhebliche Erleichterungen von Bürgerbegehren in ihre Koalitionsverträge geschrieben.
Erfreulicherweise stieg Schleswig-Holstein nach den Reformen 2013 auf Platz 3 auf im Bundesvergleich der beteiligungsfreundlichen Verfahren. Doch jetzt soll in Schleswig-Holstein die Anpassung nach „unten“ erfolgen?
Zu viele Bürgerbegehren?
In über 1000 Gemeinden in Schleswig-Holstein wurden in den letzten Jahren ca. 25 Bürgerbegehren jährlich eingeleitet. Von diesen Begehren kam nur ungefähr die Hälfte bis zum Bürgerentscheid, weil man sich bereits im Vorfeld einigte, der Antrag vom Gemeinderat übernommen wurde, oder weil das Begehren unzulässig war. Von den tatsächlich zur Abstimmung geführten Begehren gingen etwa die Hälfte im Sinne der Initiatoren aus, so dass insgesamt nur ein Viertel der Initiativen der Bürger dazu führte, dass die Mehrheit im Gemeinderat von den Bürgern überstimmt wurde. Das sind im Jahresschnitt also nur 6-8 Begehren bei über 1000 Gemeinden! Das kann kein Argument für zu viele Bürgerbegehren sein.
Insgesamt spricht diese Praxis in Schleswig-Holstein ein Lob für die Kommunalpolitik aus: In Schleswig-Holstein überwiegt die politische Konsenskultur und es kommt eher selten zu Konfrontationen in den Gemeinden. Wenn allerdings Interessenskonflikte zu Widerständen führen, dann sind Bürgerbegehren ein hilfreiches Rechtsmittel für die Gemeinden, weil sie Konflikte rechtssicher kanalisieren und so zur Klärung und Planungssicherheit beitragen.
Bürgerbegehren und Planungsbeschleunigung
Bürgerbegehren sind durch Fristen zeitlich begrenzt und können binnen weniger Monate zur schnellen Entscheidungsfindung und damit zur Planungssicherheit beitragen. Es gibt viele Beispiele, in denen Bürgerentscheide langwierige Planungsprozesse gerade beschleunigt haben. Aber die beste Planungsbeschleunigung ist die frühe informelle Öffentlichkeitsbeteiligung. Wer früh die Bürger an Planungsvorhaben beteiligt (z.B. durch losbasierte Bürgerräte) verhindert Frust und Protest und damit überhaupt das Entstehen von Widerständen. Frühe Beteiligung verbessert die Planung und bezieht die Kompetenz der ganzen Gemeinde mit ein.
Die von der Regierung gezielt eingesetzte Bürgerbeteiligung ermöglichte beispielsweise Schleswig-Holstein eine erhebliche Verkürzung um Jahre beim Bau der Stromtrassen.
Klimaschutz und Bürgerbegehren
Insbesondere für die Klimaschutzpolitik ist eine Verschlechterung der Bürgerbeteiligung kontraproduktiv. Denn viele Bürgerbegehren in Deutschland drehten sich in den letzten Jahren um das Thema Klimaschutz. Dazu gehörten zunehmend Forderungen z. B. nach einem kommunalen Klimaschutzplan, für zügige Klimaneutralität der Kommune, für den Ausbau des ÖPNV und von Fahrradwegen, aber natürlich auch für und wider den Bau von Windkraftwerken und Solarparks. Die deutliche Mehrzahl dieser Bürgerbegehren hatte nach der Auswertung der bundesweiten Bürgerbegehren-Datenbank der Uni Wuppertal zum Ergebnis, dass sich die Bürgerinnen und Bürger für mehr Klimaschutz ausgesprochen haben.
In Schleswig-Holstein wurden in den letzten fünf Jahren insgesamt nur 8 Bürgerbegehren zur Energiewende eingereicht, von denen sich 6 auf den Bau von PV-Anlagen, bzw. auf deren Umfang und Standorte bezogen. Von einer relevanten Behinderung der Klimaschutzpolitik kann also nicht die Rede sein.
Bauleitplanungen und die geplante 2/3-Regelung
In 6 Bundesländern sind Bürgerbegehren zu Bauleitplanungen ohne Einschränkungen zulässig, in 4 Bundesländern – dazu gehört Schleswig-Holstein – sind sie nur eingeschränkt zulässig, in 6 Bundesländern sind sie gar nicht zulässig. Die Bundesländer mit der aktivsten Bürgerbeteiligung sind Hamburg und Bayern. Grund dafür sind die moderaten Regelungen mit geringer Themeneinschränkung für die Durchführung von Bürgerbegehren.
In Schleswig-Holstein beziehen sich drei Prozent der Bürgerbegehren auf Vorhaben der Bauleitplanung. In den meisten Begehren zur Bauleitplanung geht es nicht um das Ob, sondern um das Wie der geplanten Vorhaben. Leider dürfen in Schleswig-Holstein zur Zeit nur Bürgerbegehren zum Aufstellungsbeschluss, der ersten Stufe der Bauleitplanung initiiert werden. Daher kann nur über die Aufstellung, also das Ob abgestimmt werden, aber nicht über die Ausgestaltung von Vorhaben. Damit werden konstruktive Änderungen durch Bürgerbegehren verhindert. Es wäre also viel sinnvoller, die gesamte Bauleitplanung wie in Bayern und Hamburg für Bürgerbegehren zu öffnen. Das würde die Akzeptanz erhöhen und die Debatten konstruktiver gestalten.
Die geplante 2/3-Regelung dagegen ist keine Verbesserung, sondern eine erheblich Verschlechterung der Situation. Gerade in den kleinen Kommunen wird die Aufstellung der Bebauungspläne meist einstimmig oder mit großer Mehrheit beschlossen, da es meist nur darum geht, wo ein B-Plan aufgestellt werden soll – und noch nicht, wie er aussieht. Die von der Ministerin vorgeschlagene Regelung wäre daher eine erhebliche Verschlechterung und keine Verbesserung.
Einschränkung der Unterschriftenhürden und Abstimmungsquoren
Die heutigen Quoren für die Anzahl der zu sammelnden Unterschriften und die Zahl der Stimmen bei Bürgerbegehren basieren auf den Erfahrungen, dass das Sammeln von Unterschriften und die Beteiligung an Bürgerbegehren in den Städten und Landkreisen schwieriger ist als in den Dörfern und Kleinstädten. An den bisherigen Regelungen gab es bislang keine Kritik – sie haben sich durchweg bewährt.
Wenn jetzt die Koalition die Zahl der zu sammelnden Unterschriften in Neumünster, Flensburg und Norderstedt um 33 Prozent (von 6% auf 8%) und in den meisten Landkreisen sowie Kiel und Lübeck um 25 Prozent (von 4% auf 5%) anheben will, so entbehrt dies jeglicher Begründung. In keiner Kommune gab es eine Vielzahl von Bürgerbegehren, die dazu einen Grund liefern könnte.
Auch die geplante Erhöhung des Zustimmungsquorums für Neumünster, Flensburg und Norderstedt um 33 Prozent (von 12% auf 16%) und in Kiel und Lübeck sowie den meisten Landkreisen um 20 Prozent (von 8% auf 10%) ist unbegründet.
Zu den sonstigen Änderungen
Die Einführung einer Frist von drei Monaten für die Einreichung von kassatorischen Bürgerbegehren (Begehren zu Beschlüssen der Kommunalvertretung) erscheint dem Bündnis vertretbar. Die Bürger haben in der Regel selbst ein Interesse, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen, damit die Sperrfrist für Maßnahmen der Gemeinde beginnt. Nicht akzeptabel wäre es, wenn nicht nur das Begehren innerhalb von drei Monaten angezeigt, sondern auch eingereicht werden müsste. Die Unterschriften für ein Begehren innerhalb von drei Monaten zu sammeln wird in größeren Gemeinden und Städten in dieser Zeit kaum möglich sein.
Die Einführung einer Sperrfrist von drei Jahren für Wiederholungsbegehren ergibt dagegen keinen Sinn, da sich innerhalb von drei Jahren die Sachlage erheblich verändern kann. Gar nicht zu akzeptieren ist es, wenn die Sperrfrist nur für Bürgerbegehren gilt, aber nicht für den Gemeinderat. Nach der bisher geltenden Regel können Bürgerentscheide innerhalb von zwei Jahren nur durch einen erneuten Entscheid geändert werden, dieser kann sowohl von den Bürgern als auch von der Kommunalvertretung eingeleitet werden. Das Bündnis würde hier empfehlen auf Sperrfristen jeglicher Art zu verzichten. Die Sachlage kann sich ändern, sodass Bürger wie Kommunalvertretung jederzeit handlungs- und entscheidungsfähig sein sollten.
Wenn Bürgerbegehren zukünftig zur Planungsbeschleunigung beitragen sollten, würde es sich empfehlen auf die Kostenschätzung durch die Kommunalaufsicht für die Einreichung von Bürgerbegehren zu verzichten. Die Erstellung von Kostenschätzungen hat in der Vergangenheit in vielen Fällen zu Verzögerungen von bis zu zwölf Monaten geführt, weil die Verwaltungen diese nicht erbrachten. Viel besser wäre es, wenn in Zukunft die Kostenschätzung durch die Verwaltung erst nach der Unterschriftensammlung und erst zur Abstimmung vorliegen müsste oder sie ganz entfallen würde wie in einigen anderen Bundesländern. Heute ist es so, dass es teilweise monatelang dauert, bis endlich die Kostenschätzung erstellt wird und damit die Unterschriftensammlung in Einzelfällen um bis zu einem Jahr verzögert wird – mit nachteiligen Folgen für die Planungssicherheit der Kommune.
Eine Verlängerung der Frist für die Zulässigkeitsentscheidung durch die Kommunalaufsicht von 6 Wochen auf 2 Monate ist nur dann akzeptabel, wenn sichergestellt wird, dass in der Zwischenzeit keine Fakten durch die Gemeinde geschaffen werden. Deswegen sollte klargestellt werden, dass die Handlungssperre bereits mit der Einreichung des Bürgerbegehrens beginnt und nicht erst mit der Zulässigkeit. Das wäre dann eine Verbesserung.
Fazit
Die vorgeschlagenen Änderungen der Gemeinde- und Kreisordnung sind nach gründlicher Prüfung der Sachlage nicht begründet und führen zu deutlichen Verschlechterungen der Bürgerbeteiligung. Damit würde Schleswig-Holstein im Ranking der Beteiligungsfreundlichkeit bundesweit um mehrere Plätze zurückfallen. Die Landesregierung verfolgt mit den geplanten Änderungen aus unserer Sicht nicht das Ziel, die Verfahren zu vereinfachen und bürgerfreundlicher zu gestalten, sondern sie will die Bürgerbeteiligung einschränken. Dabei übersieht sie die Chancen, die Bürgerbegehren zur Konfliktlösung in den Kommunen und Städten eröffnen. Daher bitten wir Sie eindringlich, auf die geplanten Änderungen zur Einschränkung von Bürgerbegehren zu verzichten. Schleswig-Holstein würde weit über die Landesgrenzen hinaus eine eh schon unter Druck stehende Demokratie mit den falschen Signalen belasten. Nach den uns bereits vorliegenden Reaktionen ist mit einem Widerstand von vielen Menschen und Verbänden, nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern wegen des historischen Wendecharakters auch bundesweit zu rechnen.
Lassen Sie uns gemeinsam bessere Lösungen finden!
Über einen offenen Austausch würden wir uns freuen.
Mit besorgten Grüßen
Liebe Bündnispartner*innen,
zur Unterstützung und Diskussion des Entwurfs des Offenen Briefes lädt der BUND, Landesverband S-H zu einer Videokonferenz am Mittwoch, 23. November 2022, um 19 Uhr ein. Anlass ist der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vom 9.11.2022 zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, womit vor allem eine Be- und Verhinderung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Schleswig-Holstein beabsichtigt ist. Das Gesetz soll am 1. Juni 2023 in Kraft treten und würde zukünftig ein Bürgerbegehren erheblich erschweren und in baurechtlichen Dingen unmöglich machen. Der BUND SH konferenz@bund-sh.de lädt zu einem Zoom-Meeting zum Thema Bürgerbegehren ein.
Bisherige Unterstützer*innen:
Claudine Nierth, Mehr Demokratie e.V. Bundesverband
Michael Efler, Bürgerbegehren Klimaschutz e.V.
Claudia Bielfeldt, BUND Schleswig-Holstein
Hermann Schultz, NABU Schleswig-Holstein
Hans-Jörg Lüth, Naturfreunde Schleswig-Holstein
Jochen Rathjen, für die Attac-Gruppen Kiel, Lübeck, Itzehoe, Neumünster und Flensburg
Serpil Midyatli, SPD Schleswig-Holstein
Christian Dirschauer, SSW Schleswig-Holstein
Maybrit Venzke, Kianusch Stender, Jusos Schleswig-Holstein
Die finale Version des Offenen Briefes an die Landesregierung am 6.12.2022 siehe hier.
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Tarifauseinandersetzungen:
Fünf Tage Warnstreiks im privaten Busgewerbe
Vom 10.10. bis 14.10.2022 streikten die Busfahrer*innen landesweit in Schleswig-Holstein.
„Wir haben den Arbeitgebern acht Verhandlungstermine seit der letzten Verhandlungsrunde angeboten, die alle abgelehnt wurden. Ganz offensichtlich versuchen die Arbeitgeber, auf Zeit spielen und die Nutzer*innen des OVN zum unbeteiligten Spielball zu machen. Das ist inakzeptabel“, so Sascha Bähring, Verhandlungsführer von ver.di Nord. „Wir haben bewusst entschieden, die Ferienzeit für diesen Warnstreik zu wählen, um die Schülerverkehre nicht zu treffen. Für die Zukunft können wir dies aber nicht mehr ausschließen.“
Am 20.09. waren rund 600 Mitarbeitende privater Busunternehmen in Kiel auf die Straße gegangen, um für ihre Forderungen zu demonstrieren.
Die Forderung: 1,95 Euro pro Stunde mehr
Ver.di fordert, dass die Arbeitgeber den Stundenlohn um 1,95 Euro erhöhen. Die Busunternehmer bieten für dieses Jahr 8,5 Prozent mehr an. Was das bedeutet, kann man anhand eines Beispiels deutlich machen: Der aktuelle Einstiegs-Tariflohn für einen Busfahrer im privaten Busgewerbe liegt laut ver.di bei 15,99 Euro pro Stunde. Die Gewerkschaft fordert 1,95 Euro mehr - das entspricht einer Erhöhung von 12,2 Prozent. Fahrer, die schon länger dabei sind, bekommen etwas mehr Geld, da würde die prozentuale Erhöhung etwas geringer ausfallen. Die Arbeitgeber würden, Stand jetzt, aber nur 8,5 Prozent mehr zahlen. ver.di will zudem eine Tariflaufzeit von zwölf Monaten, die Arbeitgeber für 30 Monate. (gst)
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JA! im Land – Rette unser Krankenhaus!
Szenario 1 garantiert eine hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung der Region! Deshalb bitten wir Sie um Ihr JA beim Bürgerentscheid am 6. November !
„Gesundheit ist ein hohes Gut. Vermeidung von Krankheit und die Wiederherstellung von Gesundheit gehören zur Daseinsvorsorge des Kreises. Dies gilt es wohnortnah zu bewahren.“ Jasmin Wenger und Olaf Carstensen – Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens
Erfüllt Szenario 1 die medizinischen Qualitätskriterien? – Klares JA!
- In der imland gGmbH wurde in der Vergangenheit und wird auch gegenwärtig eine hervorragende und qualitativ hochwertige Arbeit geleistet. Beide Standorte erhalten regelmäßig Auszeichnungen.
- Alle Fachbereiche in Eckernförde halten die vom Bundesausschuss vorgeschriebenen Mindestanforderungen ein. Mit über 500 Geburten pro Jahr gilt die Geburtshilfe als erfahren.
- Zentralisierungen erfolgen meist aus betriebswirtschaftlichen Gründen und führen zu einer Verdichtung des Arbeitsvolumens durch Personalabbau und damit Verminderung der Qualität.
- Nur mit einer chirurgischen Abteilung vor Ort wird die Qualität einer Zentralen Notaufnahme und einer 24/7-Versorgung aller Patienten erhalten.
- Die Grund- und Regelversorgung in der Fläche entlastet die Zentren der Spezialisierung. Das trägt zur Qualitätssteigerung und Kostensenkung bei.
- Kurze Wege ermöglichen den Besuchern an der Heilung ihrer Angehörigen mitzuwirken.
„Weg ist weg! Die geplante Amputation des Standortes Eckernförde wäre ein nicht rückgängig zu machender Verlust für die Region. Die von uns geforderte und durch Mitglieder bereits erarbeitete Weiterentwicklung des Status quo (Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung; Rotation auf den ärztlichen Weiterbildungsstellen) stärkt die imland gGmbH.“ Ärzteverein Eckernförde mit 170 Mitgliedern
Steigert Szenario 1 die Lebensqualität im Kreis? – Klares JA!
- Die Notaufnahme und Röntgenabteilung in Eckernförde entlastet Rendsburg! Deren Wegfall verschärft die bereits jetzt angespannte Situation für alle Bürger im gesamten Kreis.
- Schul-, Arbeits- und Wegeunfälle müssen wohnortnah versorgt werden. Ein D-Arzt gehört nach Eckernförde.
- Längere Wegstrecken für Patienten, Besucher, Pflegekräfte, Rettungsdienste und Ärzte sind kostenintensiv, anstrengend, umweltbelastend und können vermieden werden.
Die Beibehaltung des Standortes Rendsburg sichert die qualitativ hochwertige psychiatrische Versorgung im Kreis – Klares JA!
- Psychiatrische Patientinnen und Patienten profitieren von den Netzwerkstrukturen, welche sich in und rund um Rendsburg über 30 Jahre hinweg gebildet haben. Diese werden bei einer Verlegung nach Eckernförde durchtrennt und somit die Qualität der psychiatrischen Behandlungen verschlechtert.
- Betroffene haben sich mehrfach an die Presse gewandt und ihre Sorgen, Ängste und Nöte mitgeteilt. Sie fühlen sich im Stich gelassen.
- Der kostspielige Neubau einer psychiatrischen Abteilung in Eckernförde ist unnötig. Das speziell ausgebildete Personal (Ärzte und Pflege) ist in Eckernförde nicht vorhanden.
Kann der Kreis sich Szenario 1 überhaupt leisten? - Klares JA!
- Die Haushaltsexperten des Innenministeriums haben dies geprüft und bestätigt.
- Im KPMG-Gutachten erwirtschaftet Szenario 1 ab 2025 Gewinne in Millionenhöhe.
- Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist für eine solide Haushaltsführung bekannt, hat die letzten Jahre Überschüsse zum Schuldenabbau nutzen können und ist aktuell nahezu schuldenfrei.
„Durch den Koalitionsvertrag und seine Umsetzungen ändern sich die finanziellen Rahmenbedingungen: Zentrale Notaufnahme, Geburtshilfe und Pädiatrie werden finanziell fundiert aufgestellt, um die Krankenhausversor-gung „in der Fläche“ nachhaltig zu gewährleisten. Dies hat Gesundheitsminister Prof. Lauterbach bestätigt, als er in Eckernförde war.“ Dr. Lars Chr. Kyburg – International tätiger Krankenhausplaner und Gesundheitsökonom
Dezentrale wohnortnahe Krankenhausversorgung – Klares JA!
- Zentralisierung geschieht auf dem Rücken der Bürger und Mitarbeiter, die längere Wege hinnehmen und die steigenden Kosten der Wegstrecken in Kauf nehmen müssen.
- Erhöhter Arbeitsdruck durch die Schließung kleiner Krankenhäuser verschlechtert die medizinische Versorgung.
- Die Pandemie hat uns gelehrt, auf Ausweichstandorte nicht verzichten zu können.
- Andere Bundesländer (Thüringen und Sachsen) finanzieren bewusst dezentrale Krankenhäuser als Grund- und Regelversorger.
Kleine, gut geführte Krankenhäuser sind attraktiv für medizinisches Personal – Klares JA!
- Ein auf Jahre ausgelegtes und konsequent verfolgtes Ziel schafft Vertrauen für zukünftige Bewerberinnen und Bewerber. Ein positives Image der Klink verbessert die Personalsituation.
- Im Januar 2022 waren nahezu alle Vollzeitstellen der Gynäkologie in Eckernförde besetzt.
- Durch Rotation zwischen den Krankenhäusern - z.B. der Uni-Klinik Kiel, Rendsburg und Eckernförde - ist eine Ausbildung von medizinischem Personal gesichert.
- Gerade für angehende Hausärzte ist die Weiterbildung in einem örtlichen Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit seinem Netzwerk zum Niedergelassenenbereich von großer Attraktivität.
Brauchen wir eine Gynäkologie und Geburtshilfe in Eckernförde? – Klares JA!
- Akute, unklare Unterleibsschmerzen bei Frauen können ohne eine fachgynäkologische Untersuchung nicht zweifelsfrei diagnostiziert werden. Eine zeitliche Verzögerung durch eine notwendige Verlegung kann lebensbedrohlich sein.
- Frauen mit Inkontinenzproblemen wünschen sich eine wohnortnahe Diagnostik und Behandlung
- Szenario 1 und Szenario 5 erfüllen gleichermaßen den Bedarf an 46 Betten für die Geburtshilfe und Gynäkologie im Kreisgebiet. Szenario 5 benötigt ein „Boarding Konzept“, das jedoch von vielen Frauen und ihren Familien so nicht angenommen werden kann. Sie werden vor große Probleme gestellt und Schwangere ggf. unnötig zum Kaiserschnitt gedrängt.
Boarding Konzept: Aufgrund der Gefahren der langen Anfahrtswege sollen Schwangere zwei Wochen vor Entbindung nach Rendsburg ziehen, um auf den Beginn der Geburt zu warten.
„Wir sind in großer Sorge über den Wegfall der Gynäkologie und Geburtshilfe in Eckernförde! Alltäglich erleben wir, was das bedeutet. Das Boarding Konzept funktioniert nicht und ist keine Alternative. Weite Wege in große überfüllte Zentren bieten nicht mehr Sicherheit, ungeplante Geburten auf der Straße gefährden Mutter und Kind und binden Rettungskräfte. Jede werdende Mutter hat das Recht auf eine selbstbestimmte Geburt und das Recht, den Geburtsort ihres Kindes frei und informiert zu wählen!“ Eckernförder Beleghebammen
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie um Ihr JA beim Bürgerentscheid am 6. November !
Aufruf der Initiative JA! im Land – Rette unser Krankenhaus
(www.buergerentscheid-imland.de)
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Außen- und Militärpolitik:
„Zeitenwende on tour“ und „nachhaltiges“ Kriegsgerät
Der Vorteil der unterschiedlichen Redaktionsschlüsse von „Gegenwind“ und „LinX“ ist, dass die Möglichkeit eines Updates besteht. Hier folgt jetzt der Nachtrag zu „Im Zeichen der ‚Zeitenwende‘: „Germans to the Front“ (Siehe S. 12 im „Gegenwind“).
Wie aktuell bekannt wurde, will die Münchner Sicherheitskonferenz (MSC) mit einer neuen bundesweiten Kampagne um Akzeptanz für die aktuelle Außen- und Militärpolitik der Bundesregierung werben. Die Kampagne knüpft an die „Zeitenwende-Rede“ an, die Kanzler Olaf Scholz am 27. Februar gehalten hatte. Unter dem Motto „Zeitenwende on tour“ wirbt die Kampagne für eine noch schnellere Militarisierung und eine internationale Führungsrolle Deutschlands. Die Organisatoren planen Veranstaltungen in sämtlichen Bundesländern, in strategisch wichtigen Betrieben und auf der Frankfurter Buchmesse. Regelmäßig auftreten wird, soweit bislang bekannt, Christoph Heusgen, Leiter der MSC, von 2005 bis 2017 und außen- und sicherheitspolitischer Berater von Kanzlerin Angela Merkel.
Die Rüstungsindustrie möchte als „nachhaltig“ anerkannt werden um zusätzliche „Übergewinne“ einzufahren
Die EU will mit neuen Regeln (und damit verbundenen Subventionen) Konzernen Anreize für „nachhaltige Investitionen“ schaffen, genannt „Sozialtaxonomie.“ Den Laien fallen dabei Umwelt, Gesundheitswesen oder Infrastruktur als zu fördernde Bereiche ein.
Diese Befürchtung hat offensichtlich auch die Rüstungsindustrie und meldet - vorauseilend – schon Bedarf an. Der „Arbeitskreis Wehrtechnik Schleswig-Holstein“ im aktuellen Jahresbericht: „Die geplanten (...) Bestimmungen der EU-Kommission (...) stufen die Verteidigung und die Rüstungsindustrie als ‚nicht nachhaltig‘ und ‚sozial schädlich‘ ein. Das hat bereits jetzt zur Folge, dass darauf Bezug nehmend, den Unternehmen vermehrt der Zugang zum Kreditmarkt erschwert oder verwehrt wird.“
Der ehemalige Wirtschaftsminister und FDP-Landtagsabgeordnete Bernd Buchholz fordert daher, dass die Landesregierung sich beim Bund für die Rüstungsindustrie als nachhaltig und sozial einsetzen soll. Denn: „Ob wir in der Lage sind, unsere Bundeswehr richtig auszustatten, hängt im Wesentlichen davon ab, ob unsere Unternehmen in Schleswig-Holstein die entsprechenden Produkte auch herstellen können oder nicht. Und das können sie nicht, wenn sie sich nicht finanzieren können.“
Von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordert er ein „Machtwort“ - denn die Landesregierung sei uneins: Die Grünen sind (noch?) dagegen, Wehrtechnik als nachhaltig einzustufen.
Claus Ruhe Madsen (parteilos) will „schnelle und pragmatische Lösungsansätze“ finden. Er will auf Bundesebene dafür werben, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW – die Förderbank von Bund und Ländern – Projekte vorfinanziert. Aber Madsen will auch mit den regionalen Banken sprechen und dabei den Wehrtechnik-Unternehmen den Rücken stärken, wie ndr-online am 12.10.2022 mitteilte. (gst)
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Jagel:
Bundeswehr stationiert Kampfdrohnen
Bild: Isrealische Kampfdrohne Heron TP
„Eigentlich war diese Drohne für Auslandseinsätze vorgesehen. Aber es macht Sinn, sie auch in Jagel zu testen.“ sagte der Vorsitzende der Gesellschaft für Sicherheitspolitik und ehemaliger Wehrbeauftragter Hans-Peter Bartels. Jetzt soll 2023 zur Erprobung ein unbemanntes Flugzeug der Luftwaffe in Jagel stationiert werden.
Die Drohne vom Typ Heron TP kommt aus Israel und wurde über einen Leasingvertrag mit der Fa. Airbus Defence & Space Airborn Solutions (ADAS) vom Rüstungsamt der Bundeswehr bereits 2018 finanziert. Insgesamt sollen fünf Fluggeräte und vier Bodenstationen beim Produzenten Israeli Aerospace Industries bestellt werden und nach den Vorgaben der Bundeswehr angepasst werden. Bereits 2008 wurde das Taktische Luftwaffengeschwader 51 in Jagel von der Bundeswehr für die Stationierung der Drohnen ausgewählt und die Infrastruktur mit Hangars, Werkstätten und Lager sowie Bodenstationen ausgebaut und mit Millionen finanziert. Die Landebahn wurde für große Drohnen, die eine Spannweite von ca. 40 Metern haben, erweitert.
Zusätzlich zu dem zentralen Standort Jagel ist auch der NATO-Flugplatz Hohn dem Geschwader unterstellt. CDU-Bundestagsabgeordneter Johann Wadephul fordert vom Verteidigungsminister eine zügige Entscheidung zum dauerhaften Erhalt des Flugplatzes Hohn, der nach dem Abzug der Bundeswehr-Transportflugzeuge aufgegeben werden sollte. „Jeder sieht in der Ukraine, dass das Beherrschen dieser Fähigkeiten von großer Relevanz ist.“ Welche er damit meinte, ist nicht ganz klar, aber angeblich schätzt die Luftwaffe den noch relativ freien Luftraum über Schleswig-Holstein. Mit der Stationierung von fünf Kampfdrohnen und dem NATO-Flugübungen der stationierten Tornado-Jets ist das dann wohl nicht mehr so frei mit dem Luftraum. Auch wenn die Niederlande, Großbritannien, Frankreich und Polen auf die MQ9 Reaper-Drohnen aus den USA setzen, die Bundeswehr setzt auf die Heron TP aus Israel. Die rund 4,5 Tonnen schweren Drohnen gelten als sichere und sehr zielgenaue Systeme. Bei 36 Stunden Flugzeit in mehr als 12.000 Meter Höhe bei ca. einer Tonne Nutzlast können sie stundenlang ein bestimmtes Ziel beobachten und es notfalls auch bekämpfen. Zu den fünf deutschen Drohnen hat das Rüstungsamt 140 Flugkörper als Bewaffnung bestellt.
Ab 2028 soll dann aber die Euro-Drohne eingeführt werden. Es geht um den Kauf von 21 Drohnen des Typs „Male RPAS, die 11 Tonnen schwer sind, 13.700 Meter Höhe fliegen und Waffen mit einem Gewicht von 2,3 Tonnen tragen können. Eine kriegerische Zukunft, die uns da Hans-Peter Bartels vorhersagt. (uws) (Quelle: KN, 13.10.2022)
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BUND fordert zur Landtagswahl:
Energiewende naturverträglich gestalten – Keine Ausreden mehr!
Spätestens seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs wissen alle in Deutschland und Schleswig-Holstein: Wir müssen unsere Abhängigkeit von Erdgas und Erdöl schnell reduzieren und den vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energien weiter vorantreiben.
Der BUND SH setzt neben der Wirksamkeit und Genügsamkeit im Umgang mit Energie auf die ausgewogene Nutzung sämtlicher erneuerbarer Energien, um Umwelt und Natur nicht mehr als notwendig zu belasten. Anstatt jetzt die Erweiterung der Windflächen in Schleswig-Holstein von derzeit zwei Prozent der Landesfläche auf bis zu vier Prozent anzugehen oder gar noch mehr Offshore-Parks in Schutzgebiete zu bauen, sollte erst einmal das Solar-Potenzial unserer bestehenden Dächer, Fassaden und Parkplätze ausgeschöpft werden. Studien zeigen, dass allein Photovoltaik auf Dächern mindestens 50 Prozent der Gesamtenergie liefern könnte. In Thüringen wird Dach-Photovoltaik mit 900 Euro je Kilowatt aus Landesmitteln gefördert. In Schleswig-Holstein gibt es nur die Einspeisevergütung. Da ist noch viel Luft nach oben!
Auch im Neubau von Wohngebäuden werden große Potenziale nicht genutzt. Deshalb fordert der BUND Schleswig-Holstein eine Pflicht zur Installation von Solar-Anlagen bei Neubau, Umbau und Sanierung von Wohngebäuden. Auch sind Anreize zu schaffen, um vorhandene Potenziale wie bestehende Dachflächen und Parkplätze zu nutzen. Besonders das Land und die Kommunen sollten eine Vorbildfunktion übernehmen und ihre Liegenschaften mit Solaranlagen bestücken.
Neben der Klimakrise leiden wir jedoch auch unter einer Krise des Artensterbens: Vielen ist nicht bewusst, wie massiv die Auswirkungen sein werden, wenn jährlich unzählige Arten aussterben. Daher muss die Biodiversitätsstrategie des Landes mit genügend Personalstellen in den Ministerien unterlegt werden, damit die Artenschwundkrise beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mitgedacht werden kann. „Wenn wir uns, unseren Kindern und unseren Enkeln eine einigermaßen ressourcensichere Zukunft geben wollen, dann können wir weder auf Klimaschutz noch auf Artenschutz verzichten. Beides muss Hand in Hand gehen,“ fordert der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Carl-Heinz Christiansen.
Zurzeit erlebt Schleswig-Holstein einen Boom an Solar-Freiflächenanlagen. „Diese Photovoltaik-Anlagen treten in Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung und wirken sich negativ, unter anderem auch auf das Landschaftsbild, aus,“ so Gerd Simon vom BUND-Arbeitskreis Energiewende. „Deshalb sollte in den Novellen der Regionalpläne verankert werden, dass maximal 0,5 Prozent der Landesfläche für Freiflächenanlagen ausgewiesen werden,“ fordert Simon.
Die Freiflächenanlagen, die gebaut werden, müssen naturverträglich sein. Verschiedene Studien haben belegt: Solar-Freiflächenanlagen können bei einer naturverträglichen Gestaltung die Biodiversität in der Agrarlandschaft erhöhen – mit einem positiven Nutzen vor allem für die Landwirtschaft. Mit breiten Modulabständen und Durchlässen erleichtern sie das Vernetzen der Lebensräume und die Durchmischung der Genpools der ansässigen Tier- und Pflanzenwelt. Damit einher geht dann eine stärkere Resilienz gegenüber klimatischen und umweltbedingten Herausforderungen. So kann sich die Natur auch zum Teil selbst schützen. Damit eine naturverträgliche Gestaltung erfolgt, sind durch das Land jedoch entsprechende Kriterien für Bau, Betrieb und Pflege festzulegen, die weit über das bisher vorliegende Regelwerk hinausgehen.
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, befürwortet der BUND Schleswig-Holstein die seitens des Landes angestrebte Verkürzung der Genehmigungsverfahren. Eine schnellere Planung und Genehmigung darf jedoch nicht zu Lasten des Artenschutzes gehen. Vielmehr ist dafür zu sorgen, dass die Gutachten den naturschutzfachlichen Anforderungen entsprechen und die Genehmigungsbehörden personell aufgestockt werden. Umwelt- und Naturschutz sind das Stiefkind der Politik: Damit viele bereits vorhandene Strategien wirksam umgesetzt werden können, muss mehr Personal eingestellt werden. Hier muss die Landespolitik endlich handeln!
Der unverzichtbare Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft verbunden. Diese gilt es abzuwägen und zu minimieren, etwa durch umfangreiche und wirksame Artenschutzprogramme und eine Umstellung auf eine naturverträgliche Landnutzung.
Ole Eggers
BUND-Landesgeschäftsführer
Nachdem der BUND in der letzten Woche die Spitzenkandidat*innen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Podiumsdiskussion geladen hatten (Aufzeichnung können Sie hier anschauen: https://youtu.be/TBRhEI9Nhm4 ) soll es diese Woche weitergehen mit der 7. Forderung zur Landtagswahl, dem Thema Energiewende. Infos siehe unter www.bund-sh.de
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BUND SH kritisiert:
Parteien weiterhin auf Kurs Flächenverbrauch
Das Land Schleswig-Holstein hat sich verpflichtet, die Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Dies beinhaltet auch die Reduzierung des Flächenverbrauches auf 1,3 Hektar am Tag bis zum Jahr 2030.
Tatsächlich wurden in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren jedoch mehr als 3,6 Hektar am Tag verbraucht – das ist jeden Tag die Fläche von fünf Fußballplätzen. Dabei ist die Tendenz weiterhin leicht steigend und beachtet die im politischen Raum stehenden 30.000 Hektar (zwei Prozent der Landesfläche) zum Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik noch nicht einmal. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) fordert deshalb die Parteien eindringlich dazu auf, die Reduzierung des Flächenverbrauchs im zukünftigen Koalitionsvertrag klar festzulegen und die Entwicklung kontinuierlich zu prüfen.
Noch sieht es allerdings düster aus: Laut Wahlprogramm will etwa die CDU Kurs auf „schnelles Bauen und bezahlbares Wohnen“ halten und „bauen, bauen, bauen“. Das scheint auch im Sinne der SPD, die sich von ihrem Flächensparkurs in Oppositionszeiten verabschiedet hat und in den nächsten zehn Jahren 100.000 neue Wohnungen bauen will. Dabei sieht Spitzenkandidat Thomas Losse-Müller flächensparendes Nachverdichten und Nutzbarmachen von Brachflächen „abgefrühstückt“ und spricht gar von neuen Städten im Hamburger Umland. Die Grünen kündigen in ihrem Wahlprogramm zumindest an, konkrete Maßnahmen zu prüfen. Was nach möglichen Koalitionsverhandlungen davon übrigbleiben wird – daran werden sie sich messen lassen müssen.
Dabei wurde schon „seit der letzten Landtagswahl in Schleswig-Holstein mit etwa 6.300 Hektar so viel Natur- und Kulturlandschaft zugunsten von neuen Siedlungen und Straßen zerstört, dass man daraus ohne Weiteres ein neues Flensburg (5.700 Hektar) zusammensetzen könnte“, erklärt Merlin Michaelis, Leiter des BUND-Projekts „Weniger ist mehr – Versiegelung stoppen!“. „Die Mär vom Konflikt zwischen bezahlbarem Wohnen und den Zielen des Flächenverbrauchs ist ein alter Hut“, so Michaelis weiter: „Bezahlbarer Wohnraum ist flächensparender Wohnraum. Mehrgeschossiges Wohnen ist günstig und schont die knappen Böden“. In Schleswig-Holstein sind hingegen noch nach wie vor mehr als 85 Prozent der gebauten Wohngebäude die für große Bevölkerungsgruppen unerschwinglichen Einfamilien- und Reihenhäuser.
Die Referentin für Agrar- und Biodiversitätspolitik des BUND SH, Bini Schlamann ergänzt: „Flächenverbrauch verringert die Kapazitäten für Grundwasserneubildung und CO2-Speicherung. Sie verändert das Lokalklima, Habitate werden zerschnitten und Biodiversität gefährdet. Für eine lebenswerte Zukunft brauchen wir jedoch Flächen genau für diese Aspekte. Wir brauchen unzerschnittene Biotopverbünde, Biodiversitäts- und Naherholungsflächen genauso wie landwirtschaftliche Flächen. Gerade für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels brauchen wir Flächen zur Speicherung großer Wassermengen. Und wir brauchen Flächen, die gleichzeitig mehrere Funktionen erfüllen können“.
Der BUND Landesverband Schleswig-Holstein fordert deswegen verbindliche Vorgaben und konkrete Umsetzungsmaßnahmen zum Flächensparen in der Landes- und Regionalplanung. Dabei braucht es feste Flächenkontingente auf Kreis- und Kommunalebene, um zum einen treffsicher politische Ziele umsetzen zu können, gleichzeitig aber auch Planungssicherheit für die Politik vor Ort zu schaffen. „Das kann nur durch feste Zuweisungen von Flächeneinheiten auf Kommunalebene geschehen. Diese Kontingente können ohne weiteres etwa in den Regionalplänen festgelegt werden, die in den kommenden Jahren neu entwickelt werden. Sinnvoll wäre es hierfür, die Möglichkeit der frei zwischen den Kommunen verhandelbaren Flächenkontingenten nach dem Vorbild der CO2-Zertifikate zu schaffen.“ konstatiert Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH.
Kontakt für weitere Informationen
Merlin Michaelis
Projektleiter „Weniger ist mehr -
Versiegelung stoppen!“
merlin.michaelis@bund-sh.de
Mobil: 0152/25900312
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
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Landtagswahl: Linke stellt KandidatInnen auf
Am 20. Februar 2022 hat die Linkspartei ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl am 8. Mai gewählt. Im folgenden dokumentieren wir eine Erklärung des Landesverbandes dazu:
Susanne Spethmann, Krankenpflegerin aus Ostholstein kandidierte ohne Gegenkandidatin auf Platz 1 und erreichte 87,7 % der Stimmen. Auf Platz 2 setzte sich in einer Stichwahl Johann Knigge-Blietschau aus Kiel mit 50,7% gegen Oleg Gussew durch.
Spethmann, 42, die auch Landessprecherin der Partei ist, legte den Schwerpunkt ihrer Rede auf die Verbesserung der Bedingungen im Gesundheitssystem. „Sowohl die Arbeitsbedingungen müssen besser werden als auch die Löhne steigen. Ich weiß, wovon ich rede, denn ich bin seit Jahrzehnten mit Leib und Seele Krankenschwester. Ich habe aber erkannt, dass sich von alleine nichts ändert. Ich will mit ganzer Kraft für ein gutes Leben für alle kämpfen. Und ich will meine Kolleg*innen überzeugen, dass sie sich mit uns zusammen für ihre Interessen einsetzen.
Ein zweiter Schwerpunkt ist der Kampf um günstigere Mieten. Wir werden als Sofortmaßnahme die Mietpreisbremse wieder einführen und schrecken auch vor radikaleren Maßnahmen wie Enteignung nicht zurück.“
Knigge-Blietschau, 53, der selbst Lehrer und Vorsitzender des Verbandes der Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein ist, betonte, wie wichtig Bildungspolitik für eine sozial gerechte Gesellschaft ist: „Wir brauchen die eine Schule für alle. Nicht irgendwann, sondern jetzt. Die Gemeinschaftsschulen brauchen keine Gymnasien. Nördliche Nachbarn wie Dänemark und Finnland zeigen, dass das die bessere und die gerechtere Lösung für alle Kinder ist. Wir wollen eine Antwort auf den Klimakrise, die den Menschen nützt: Busse, die zuverlässig fahren, und die von Busfahrer*innen gelenkt werden, die gute Löhne bekommen. Wir wollen öffentliche Energieversorger, die die Menschen versorgen und nicht die Aktionäre.“
Marianne Kolter, 66, Rentnerin aus Pinneberg und ehemalige Landessprecherin wird auf Listenplatz 3 antreten und erhielt 77%.
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Aufstehen gegen Rassismus Schleswig-Holstein:
8. Mai – Landtag Nazifrei!
Die Unterstützer*innen der Kampagne „Aufstehen gegen Rassismus Schleswig-Holstein“ haben Ende November die Aktivitäten im Bundestagswahlkampf 2021 ausgewertet und erste Planungen für das Jahr 2022 beraten. Die Vorhaben ordnen sich in das bundesweite Ziel ein, rechte und rassistische Hetze zurückzudrängen.
In Schleswig-Holstein wird „Aufstehen gegen Rassismus“ im Jahr 2022 an erfolgreiche Aktivitäten des Bundestagswahlkampfes anknüpfen.
Zu den Landtagswahlen im Mai wird „Aufstehen gegen Rassismus Schleswig-Holstein“ eine landesweite Kampagne durchführen, mit der die Politik der AfD als rassistisch und faschistisch entlarvt werden soll.
Die Menschen im ganzen Land sind aufgerufen, gemeinsam den Kampf gegen rechte Hetze fortzuführen!
Eine solidarische Gesellschaft, in der Rassismus und Faschismus keinen Nährboden mehr finden, ist das langfristige Ziel.
Die Pressesprecherin der Kampagne, Bettina Jürgensen, sagt:
„Wir organisieren Widerstand gegen die Politik der AfD und anderer rassistischer und faschistischer Organisationen. Wir wollen die AfD stoppen und ihren Wiedereinzug in den Landtag von Schleswig-Holstein verhindern.
Unser Ziel für 2022 heißt: 8. Mai – Landtag Nazifrei!“
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An den Europaausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein:
Unterschrift unter den Atomwaffenverbotsvertrag
An die Mitglieder des Europaausschusses des Landtags von Schleswig-Holstein.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Antrag der SPD-Fraktion, der Landtag von S.-H. möge auf die Bundesregierung einwirken, dass diese den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichne, wurde an den Europaausschuss überwiesen. Damit kommt Ihrem Votum eine hohe Bedeutung bei. Wir hoffen, dass die nachfolgenden Argumente Sie erreichen können.
Zwar ist die Entscheidung über die Unterschrift unter den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) Bundessache, doch ist das Land S.-H. mit seinen Werften, Marine- und Luftwaffenstützpunkten im Kriegsfall als ein vorrangiges Ziel potentieller gegnerischer Verteidigungs- oder gar Präventivschläge zu betrachten, nicht zuletzt selbst bei einer entfernteren Nuklearexplosion durch radioaktiven Fallout bedroht.
Von daher muss S.-H. ein großes Interesse daran haben, diese Risiken weitestgehend zu minimieren. Laut dem gerade veröffentlichten Koalitionsvertrag planen die Parteien der künftigen Bundesregierung, an der Wiener Überprüfungskonferenz des AVV als Beobachter teilzunehmen und „die Intention dieses Vertrags konstruktiv zu begleiten“.
Damit wird Deutschland nach Norwegen der zweite NATO-Staat und das erste Land, in dem Atomwaffen stationiert sind, das als Beobachter an der AVV-Staatenkonferenz teilnimmt. Deshalb könnten Sie der Meinung sein, dass sich nun der im Europaausschuss zu behandelnde Antrag doch eigentlich erübrigen würde. Doch die Bereitschaft der Bundesregierung zur Teilnahme an der AVV-Staatenkonferenz ist nur ein erster, wiewohl sehr wichtiger und erfreulich hoffnungsvoller Schritt.
Ein unterstützendes Votum des S.-H. Landtags an die Bundesregierung zum Beitritt zum AVV, wie bereits von vier anderen Bundesländern und auch der Landeshauptstadt Kiel erfolgt, ist jedoch gerade deshalb von Bedeutung, weil im Koalitionsvertrag von der neuen BR explizit das Ziel „Deutschland frei von Atomwaffen” angestrebt wird, wie dies ja auch die große Mehrheit der Bevölkerung fordert.
Unzweifelhaft liegt Ihnen allen, die Sie Verantwortung für das Wohl unseres Landes tragen, die Sicherheit von uns Bürgern am Herzen. Strittig ist jedoch offenbar, welche Methoden am besten geeignet sind, diese Sicherheit zu gewährleisten.
Über das Ziel, die US-Atomwaffen aus Deutschland zu entfernen, herrscht Uneinigkeit, meist mit Verweis auf unsere Bündnisverpflichtungen und das Risiko, dass dadurch die NATO destabilisiert würde. Deshalb sollte sich Deutschland unbedingt dafür einsetzen, den schon 2011 mit dem NATO „Deterrence and Defense Posture Review Committee“ begonnenen Dialog, bei dem ein Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe diskutiert wurde, wieder aufzunehmen.
Der Sorge, dass die USAtomwaffen dann in Polen stationiert würden muss mit Verweis auf die NATO-Russland-Charta von 1997 begegnet werden, in der dies eindeutig verboten ist. Auch dürfen unsere „Bündnisverpflichtungen“ nicht bedeuten, dass wir uns zu Geiseln politischer Entscheidungen machen, die nicht in unserer Hand liegen! Denn die „nukleare Teilhabe Deutschlands“ bedeutet nicht, dass Deutschland im Ernstfall Einfluss auf die Entscheidung über einen Atomwaffeneinsatz hätte.
Diese Entscheidung liegt letztlich allein beim US-Präsidenten, auch die für einen Ersteinsatz von Atomwaffen! Weiter wird von Gegnern des AVV argumentiert, dass alle Atomwaffenstaaten, wie im Atomwaffensperrvertrag (Nichtverbreitungsvertrag NVV) von 1970 beschlossen, zunächst abrüsten müssten. Doch wurde der AVV ja gerade deshalb initiiert, weil die Reduktion der Atomwaffen seit langem stagniert und deren „Modernisierung“ einer Aufrüstung gleichkommt.
Wie vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages am 19.1.2021 bestätigt, steht der AVV nicht im Widerspruch zum NVV, sondern ergänzt diesen vielmehr, indem er die Verhandlungen des NVV befördern kann, statt zu einer Schwächung der Verhandlungsposition zu führen.
Zentraler Konfliktpunkt in der Frage des Beitritts Deutschlands zum AVV ist die Strategie der Abschreckung.
Nukleare Abschreckung ist bis heute die zentrale Sicherheitsstrategie der Großmächte. Abschreckung bedeutet, dass im Fall eines nuklearen Angriffs der Angreifer durch einen Zweitschlag mit für ihn inakzeptablen Schäden und Nachteilen zu rechnen hätte. Der Abschreckungslogik ist also die nukleare Zweitschlagslogik immanent.
Hauptargument der Vertreter einer atomaren „Abschreckungsstrategie“ heute ist jedoch immer noch, dass dank der Abschreckungsstrategie im Kalten Krieg durch das „Gleichgewicht des Schreckens“ ein Atomkrieg verhindert worden sei. Dabei wird zum einen verschwiegen, dass es aufgrund von Fehlalarmen und Fehlinterpretationen vermeintlicher Angriffe wiederholt um Haaresbreite zu einem „Atomkrieg aus Versehen“ gekommen wäre. – Je kürzer die Vorwarnzeit, umso höher ist dieses Risiko!
Zum anderen setzte diese gegenseitige Abschreckung damals und setzt heute wieder einen ungeheuren, Ressourcen verbrauchenden und die Umwelt belastenden, äußerst gefährlichen Rüstungswettlauf in Gang. Der auf diese Weise in Gang kommende Rüstungswettlauf verringert so die Chancen einer friedlichen Lösung politischer Konflikte. Die Abschreckungslogik sorgte im damaligen bipolaren atomaren Patt zwischen den Blöcken USA/NATO und Sowjetunion/Warschauer Pakt für eine gewisse, jedoch durch Fehlalarme immer gefährdete Stabilität und sollte die damalige konventionelle Überlegenheit des Warschauer Pakts in Schach halten.
Heute ist die NATO jedoch auch konventionell Russland weit überlegen. In dem heute multipolaren Kräftefeld von mindestens sieben Atommächten funktioniert diese gegenseitige Abschreckungsstrategie nicht mehr. Außerdem beinhaltet die neue, auf eine Vormachtstellung ausgerichtete US-Nuklearstrategie schon seit 2014/15, Atomwaffen auch in einem Ersteinsatz als sog. nukleare Gefechtsfeldwaffen mit vorwählbarer Sprengkraft von 0,3 - 50 kt(!) einzusetzen. (Zum Vergleich: die Hiroshimabombe hatte eine Zerstörungskraft von 20 kt!).
Das potentielle nukleare Gefechtsfeld wäre Deutschland und Europa! Ein Einsatz von strategischen Atomwaffen wäre ein „game changer“! Er lässt sich nicht auf ein „Gefechtsfeld“ begrenzen und würde zwangsläufig zur atomaren Eskalation führen! Diese zunehmende Atomkriegsgefahr, die durch das Vorrücken der Zeiger auf der „Doomsday Clock“, der Weltuntergangsuhr, auf 100 Sekunden vor 12 symbolisiert wird, muss durch völkerrechtlich verbindliche Verträge wie den AVV unbedingt verhindert werden!
Die Befürworter der nuklearen Teilhabe Deutschlands stützen sich jedoch noch immer auf die schon im Kalten Krieg gefährliche Strategie „Frieden durch Abschreckung“. Sie verkennen dabei die Gefahr, dass Deutschland und Europa im Ernstfall, wenn ein militärischer Konflikt atomar eskalieren würde, zum nuklearen Schlachtfeld werden würde!
Nicht zuletzt braucht eine Abschreckungsstrategie zu ihrer Rechtfertigung den „absoluten Feind“, d.h. Feindbilder werden geschürt, statt sich in die Situation des Gegners, der sich ebenfalls bedroht fühlt, hinein zu versetzen und Frieden durch vertrauensbildende Maßnahmen zu befördern. Insbesondere das Festhalten der Bundesregierung an der nuklearen Teilhabe durch die auf deutschem Boden stationierten US-Atombomben wird auf russischer Seite als Bedrohung seiner nationalen Sicherheit bewertet und führt wiederum zu den Westen beunruhigenden Gegenmaßnahmen.
„Frieden durch Abschreckung“ heute bedeutet Aufrüstung auf Grund der vermeintlich oder tatsächlich empfundenen Bedrohung der Sicherheit Deutschlands und Europas speziell durch Russland. Wir empfinden es deshalb als sehr beunruhigend, dass seit vielen Jahren einseitig die Bedrohung durch Russland vermittelt wird und nicht die gegenseitige Bedrohtheit durch Großmanöver beidseits der russischen Grenze anerkannt wird, die fatalerweise auf beiden Seiten zu Aufrüstungsmassnahmen führt. Diese Aufrüstungsmassnahmen verschlingen Unmengen an finanziellen und materiellen Ressourcen, die dringend für die Abwendung der die ganze Welt bedrohenden Klimakatastrophe benötigt würden.
Deshalb ist der Beitritt Deutschlands zum AVV eine wichtige Möglichkeit, Abrüstungswillen zu signalisieren und dadurch die gegenseitige Rüstungs- und Bedrohungsspirale zu durchbrechen. Es wäre ein wichtiges Signal an Russland, dass Deutschland einen Beitrag für die gemeinsame Sicherheit mit Russland zu leisten bereit wäre. Der Beitritt zum AVV ist ein wichtiger Beitrag für Rüstungskontrolle und Abrüstung und damit ein Schritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt, ein Aufbruch in eine Welt, in der jeder Staat sich dadurch für die eigene Sicherheit einsetzt, dass er dafür sorgt, dass andere Staaten sich vor ihm sicher fühlen können.
Wir bitten Sie deshalb dringend, das Votum des S.-H. Landtages an die Bundesregierung für einen Beitritt zum AVV zu ermöglichen!
gez. Siegfried Lauinger
AG Atomwaffenverbotsvertrag Schleswig-Holstein Kiel, 28.11.2021
c/o Siegfried Lauinger Dorfstr. 80 24232 Tökendorf Tel: 04348-9132264
Bilder: Aktion am 22.01.2021 beim Kanzleramt in Berlin
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Ein Jahr Radstrategie Schleswig-Holstein:
Kein Schwung vom Land
Im September 2020 verabschiedete der Landtag Schleswig-Holstein die Radstrategie Schleswig-Holstein. Ein Jahr nach Veröffentlichung ziehen die drei Verkehrs- und Umweltverbände ADFC Schleswig-Holstein, BUND Schleswig-Holstein und der ökologische Verkehrsclub VCD Nord eine ernüchternde Bilanz.
Thomas Möller, Landesvorsitzender ADFC Schleswig-Holstein e. V.: „Die Radstrategie hat ambitionierte Ziele, unter anderem 30 Prozent Radverkehrsanteil bis 2030. Das sind niederländische Verhältnisse. Dazu brauchen wir aber viele schnelle und sichtbare Maßnahmen statt großer Worte. Mit der Radstrategie sind wir im letzten Jahr kaum einen Meter gerollt, dabei müssten wir schon mit vollem Schwung unterwegs sein!“
Von den fünf „Quick Wins“, die sofort angegangen und zügig Impulse bringen sollten, ist nur der „Runde Tisch Radverkehr“ umgesetzt, an dem sich auch die drei Verbände beteiligen. Von den 10.000 Fahrradbügeln und 100 Self-Service-Stationen, die schnell nutzbare Fortschritte bringen sollten, ist noch nicht viel zu sehen.
Im zuständigen Verkehrsministerium wurden Anfang August endlich zwei Stellen für die Radverkehrsförderung besetzt. Diese Entwicklung begrüßen die Vereine. Frederik Meißner vom ökologischen Verkehrsclub VCD Nord e.V. stellt aber fest: „Endlich erhalten die zuständigen Mitarbeiter*innen die dringend notwendige personelle Verstärkung. Wir wünschen den Mitarbeiter*innen viel Erfolg, denn sie müssen ein verlorenes Jahr für den Radverkehr und die Verkehrswende nacharbeiten.“
Die Richtlinie für das Radverkehrsförderprogramm „Stadt und Land“ ist erst seit wenigen Wochen öffentlich. Kommunen, die nicht bis Ende August ihren Antrag eingereicht haben, müssen ein Jahr warten. Dazu fordern die Verbände das Ministerium auf, quartalsweise Antragsfristen einzuführen. „Zeitgleich sind die Kommunen gefordert, jetzt die notwendigen Mittel in ihre eigenen Haushaltspläne für 2022 aufzunehmen“, so Meißner.
Neben den sogenannten „Quick Wins“ beinhaltet die Radstrategie Schleswig-Holstein aber noch viele weitere Maßnahmen. „Wenn die Radstrategie mehr als ein Lippenbekenntnis der Regierung sein soll, müssen alle Maßnahmen der Strategie ernsthaft betrachtet und mit konkreten Zeithorizonten beziffert werden. Nur dadurch kann der Erfolg der Umsetzung offen und transparent evaluiert und rechtzeitig nachgesteuert werden“, stellt Peter Löffler vom Landesvorstand und Sprecher des Arbeitskreises Mobilität des BUND Schleswig-Holstein e.V. fest.
Die drei Verbände schlagen vor, folgende Maßnahmen noch in diesem Jahr anzugehen:
• Konzept zur Sanierung der Radwege erarbeiten – „Es fehlen eine Sanierungsstrategie für das bestehende Radwegenetz und einheitliche Standards, die einen guten Radweg ausmachen. Nicht nur in den Maßen, sondern auch im Aufbau. Im gesamten Land beschädigen Wurzelaufbrüche Radwege, auch bei frisch sanierten oder neu gebauten Radwegen. Diesen Umstand hat ebenfalls der Landesrechnungshof 2020 kritisiert. Hier ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr gefordert, endlich nutzer- und umweltfreundliche, klimagerechte Standards für den Bau und die Sanierung von Radwegen vorzulegen“, so Peter Löffler.
• Maßnahmenkonzept zur Stärkung der Verkehrssicherheit – „Die beste Sicherheit im Straßenverkehr bietet gute Infrastruktur! Ergänzend bedarf es einer abgestimmten Verkehrssicherheitsstrategie – Polizeikontrollen ersetzen keine Bildungsarbeit. Wir fordern die zuständigen Ministerien für Bildung, Verkehr und Inneres auf, zügig ein zuverlässiges Bildungsangebot für Schleswig-Holstein zu schaffen und dieses ausreichend auszufinanzieren. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung von Pedelec-Fahrkursen“, so Frederik Meißner.
• Mit Rundschreiben zu Radverkehrsmaßnahmen sicheres Verwaltungshandeln fördern – „Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift erleichtert es den Kommunen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung umzusetzen. Damit von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, fordern wir das Verkehrsministerium und den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr auf, noch in diesem Jahr zu den Neuerungen der StVO-Novelle Rundschreiben mit Verfahrensempfehlungen an die Kommunen zu versenden. Zu den Maßnahmen, die die Kommunen schnell umsetzen könnten zählen dabei Fahrradstraßen, Fahrradzonen oder der Grüne Pfeil für Radfahrende!“, so Thomas Möller.
ADFC Schleswig-Holstein e.V.
Der ADFC Schleswig-Holstein e.V. ist mit über 7.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Schleswig-Holstein. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf landes-, kreis- und kommunalpolitischer Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.
BUND Schleswig-Holstein e. V.
Der BUND Schleswig-Holstein e.V. ist mit über 10.000 Mitgliedern und über 2.000 Förderern einer der größten Umwelt- und Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein. Seit 40 Jahren engagieren sich Umwelt-und Naturschützer auf allen politischen Ebenen und in einem breiten Themenfeld inklusive der Mobilitätswende.
VCD Nord e. V.
Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Der VCD Nord vertritt als regionale Vertretung rund 3.300 Mitglieder in Schleswig-Holstein und Hamburg.
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Klimaschutz:
Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein
Artikel 1 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 2. Dezember 2014 (GVOBL. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2016 (GVOBL. S. 1008) wird wie folgt geändert:
Art. 11 werden folgende Sätze 2, 3 und 4 angefügt:
Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung leisten im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele ihren Beitrag und tragen zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei. Ihnen obliegt die Sicherstellung der Energieversorgung des Landes, mit dem Ziel, diese bis zum 1. Januar 2030 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
Artikel 2 Das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG)
in der Fassung vom 7. März 2017 (GVOBL. S. 124) wird wie folgt geändert:
1. Nach § 9 werden folgende §§ 10, 11 und 12 eingefügt:
§ 10 Verbot der Subventionierung fossiler und atomarer Energieträger
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Das Land SH darf ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen, oder durch höherrangiges Recht geboten sind. Das Land SH sowie die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine politische oder administrative Unterstützung für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, soweit höherrangiges Recht nicht anderes gebietet.
(2) Innerhalb eines Monats, nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten ist, sind alle im Widerspruch zu diesem Gesetz ausbezahlten Subventionen nebst 5 % Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 11 Subventionen nur für Unternehmen, die spätestens ab dem 01. Januar 2030 klimaneutral sind
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 weder direkt noch indirekt Subventionen an Unternehmen gewähren oder in Aussicht stellen, die ab dem 01. Januar 2021 nicht mit Antragstellung, im Jahr 2020 nicht innerhalb eines halben Jahres nach Antragstellung einen verbindlichen Plan für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten spätestens ab dem 01. Januar 2030 vorgelegt haben, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Gleiches gilt für das Land SH für Subventionen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen.
(2) Innerhalb eines Monats nach dem 01. Januar 2030 sind alle ausbezahlten Subventionen nebst 5% Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen, wenn die klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten nicht bis zum 01. Januar 2030 nachgewiesen wurde. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 12 Verbot der Weitergabe öffentlichen Grundeigentums und -besitzes für fossile oder atomare Energieträger
Grundeigentum und -besitz von Kommunen, Land und öffentlichen Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen weder direkt noch indirekt für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten zur Verfügung gestellt werden. Bei Verkauf oder anderweitiger Überlassung von Grundeigentum oder -besitz ist dieses Verbot rechtssicher vertraglich dauerhaft zu regeln.
1. Der bisherige § 10 wird § 13.
2. Der bisherige § 11 wird § 14 und wird in Absatz 1 wie folgt geändert:
a) in Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummern 5 und 6 werden angefügt:
5. entgegen § 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 Subventionen nicht zurückzahlt oder als für die Rückforderung ... Verantwortliche(r) nicht zurückfordert, obwohl das Gesetz dieses vorsieht,
6. entgegen § 13 öffentliches Grundeigentum oder öffentlichen Grundbesitzes für fossile oder atomare Energieträger zur Verfügung stellt.
Artikel 3 Inkrafttreten:
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.
Begründung:
Zu Artikel 1:
Schleswig-Holstein soll keine Wirtschaftsweise mehr fördern, die nicht dem Ziel der Klimaneutralität entspricht. Gleichzeitig soll Schleswig-Holstein ein Leuchtturm für klimaneutrale Energieversorgung werden. Alle politischen Ebenen und Träger der öffentlichen Verwaltung haben diesen Vorgaben Folge zu leisten. Das BVerfG hat mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 (- 1 BvR 2656/18 - 1 BvR 78/20 - 1 BvR 96/20 - 1 BvR 288/20) zum Thema Klimaschutz entschieden:
1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.
Zu Artikel 2:
Die Begründung zu Artikel 1 gilt auch für Artikel 2. Ein Förderung fossiler Energieträger oder Infrastruktur ist grundgesetzwidrig. Zusätzlich gilt:
Zu § 10: Nach wie vor werden in Schleswig-Holstein Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten subventioniert. Diese Subventionen behindern die Energiewende und stehen im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen des Pariser Abkommens, den Klimawandel auf 1,5°C zu begrenzen. Appelle an die Landesregierung und den Landtag, derartige Subventionen zu unterlassen oder zu verbieten, wurden bisher ignoriert. Die Haftung der Eigentümer und Antragsteller erfolgt nach Treu und Glauben, da niemand davon ausgehen darf, dass ein gemeinschädliches Verhalten staatlich gefördert wird. Daher ist eine ab 01. Juni 2020 geltende Rückwirkung geboten. Nach der weiten Auslegung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind mit Subventionen alle Maßnahmen gemeint, die Belastungen nach ihrer Art und Wirkung vermindern. Zu den indirekten Subventionen gehören z.B. auch Lizenzgebühren, die unter dem gesetzlich zulässigen Maximalwert liegen, geringe oder entfallende Gebühren für die Nutzung von Grund- und anderen Wässern, oder die Verunreinigung von Luft und Böden, einschließlich von Deponien. Weiterhin gehören dazu Subventionen und Kredite über dem Land unterstellte Institutionen, wie z.B. die Investitionsbank oder die Bürgschaftsbank des Landes. Erfolgt eine Produktion ausschließlich mittels vertraglich vereinbartem Bezug von regenerativ erzeugten Energieträgern, ist eine nicht vermeidbare Beimischung von Energieträgern aus fossilen oder nuklearen Quellen unschädlich im Sinne dieses Gesetzes. Mit politischer und administrativer Unterstützung sind alle Maßnahmen gemeint, die nach ihrer Art und Wirkung eine Maßnahme fördern, ohne Subvention zu sein.
Zu § 11: Planungssicherheit durch stringenten Klimaschutz wird auch von Unternehmen gefordert! In Anlehnung an die europäische Richtlinie EMAS (Eco Management and Audit Scheme) ist die Mindestforderung ein Beschluss zur Aufstellung eines unternehmerischen Klimaschutzkonzeptes mit Einführung eines Umweltmanagementsystems und Benennung einer/s Beauftragten für Klimaschutzleitlinien sowie der Beginn der Bestandsaufnahme.
Innerhalb des auf den Antrag folgenden halben Jahres sind die Bestandsaufnahme abzuschließen sowie die quantitativen Minderungsziele in einem klar definierten Zeitraum zu erarbeiten und zu übermitteln. Die Maßnahmen zur Erreichung dieser Minderungsziele und klare Verantwortlichkeiten sind darin zu benennen.
Klimaneutralität wird erreicht, indem die Emissionen aller Treibhausgase absolut um mindestens 80% gegenüber Stand 2020 reduziert werden und die restlichen maximal 20% durch Treibhausgase senkende Maßnahmen in mindestens gleicher Klimawirksamkeit ausgeglichen werden. Diese Maßnahmen müssen im Wirkungsbereich (Aktionsradius des Unternehmens) der Firmen und innerhalb Schleswig-Holsteins erfolgen, entsprechen also z.B. Begrünungen, Moorwiedervernässungen und Aufforstungen in der weiteren räumlichen Umgebung. Sie müssen durch staatlich anerkannte Zertifikate nachgewiesen werden. {Entsprechende Möglichkeiten sollen durch das zuständige Ministerium aufgelistet werden.} Ausgeschlossen werden Kompensationen zum Beispiel über Emissionszertifikate, die aus dem Ausland gekauft werden, sowie die Methode des Carbon Capture and Storage (CCS). Die Haftung erfolgt aufgrund einer Pflichtverletzung gegen Subventionsauflagen.
Zu § 12: Staatliche Stellen stellen häufig Grund und Boden für Handel und Industrie bereit. Das darf jedoch nicht geschehen, um fossile oder nukleare Energieträger zu fördern. Projekte, die der Anbindung von EE-Anlagen dienen, sowie die notwendige Infrastruktur innerhalb der Gemeinden, unterliegen nicht diesem Gesetz. Das Verbot der Weitergabe von Grundstücken für entsprechende Projekte ist nach Möglichkeit im Grundbuch zu verankern oder in Verträgen zu regeln.
Zu § 14: Zuwiderhandlungen gegen diese gesetzlichen Vorschriften sind als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, um eine abschreckende Wirkung gegen Verstöße zu erzielen. Das gilt ausdrücklich auch für Amtsträger.
Jetzt auch online-Unterschriften möglich ! (Erläuterungen siehe nächsten Beitrag)
Unterschrift auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten
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Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in S.-H.
Jetzt online-Unterschriften möglich !
„Ich fordere den Landtag nach Artikel 48 Absatz 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein auf, sich mit der Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 11 sowie der Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz zu befassen.“
(Inhalte der Änderungen und Begründungen siehe auf den beiden vorherigen Seiten!)
Die online-Sammlung der bereits zum 01.06.2020 gestarteten Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein wurde ab dem 14.10.2021 ermöglicht. Damit ist endlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie wieder ein erfolgversprechendes Sammeln von Unterschriften möglich geworden. „Um noch Einfluss auf die nächste Landtagswahl nehmen zu können, ist jetzt eine schnelle Verbreitung dieser Initiative notwendig. In Schleswig-Holstein werden derzeit zahlreiche fossile Projekte geplant, darunter ein Terminal für verflüssigtes Erdgas, insbesondere aus den Frackinggebieten der USA. Das gilt es zu stoppen, damit die Energiewende und das Erreichen des Klimaziels von 1,5°C noch möglich bleiben,“ sagt Reinhard Knof.
Nachdem das zuständige Innenministerium über fünf Jahre gebraucht hat, um die gesetzlich gebotene Möglichkeit von online-Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen umzusetzen, kann jetzt erstmalig in Zeiten der Pandemie eine erfolgversprechende Sammlung erfolgen. In den letzten knapp zwei Jahren war die direkte Demokratie auf Landesebene durch die Landesregierung praktisch ausgehebelt worden. Straßensammlungen waren faktisch verboten und online-Sammlungen nicht möglich.
Allerdings ist eine aufwendige Registrierung mit dem neuen Personalausweis und einem geeigneten Kartenlesegerät nötig. Das neue online-Portal ist erreichbar unter:
Die Unterschrift ist auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten
Unterschriftenblatt der Volksinitiative hier als PDF
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