Daten/Fakten  

   

Jagel:

Bundeswehr stationiert Kampfdrohnen

Bild: Isrealische Kampfdrohne Heron TP

„Eigentlich war diese Drohne für Auslandseinsätze vorgesehen. Aber es macht Sinn, sie auch in Jagel zu testen.“ sagte der Vorsitzende der Gesellschaft für Sicherheitspolitik und ehemaliger Wehrbeauftragter Hans-Peter Bartels. Jetzt soll 2023 zur Erprobung ein unbemanntes Flugzeug der Luftwaffe in Jagel stationiert werden.

Die Drohne vom Typ Heron TP kommt aus Israel und wurde über einen Leasingvertrag mit der Fa. Airbus Defence & Space Airborn Solutions (ADAS) vom Rüstungsamt der Bundeswehr bereits 2018 finanziert. Insgesamt sollen fünf Fluggeräte und vier Bodenstationen beim Produzenten Israeli Aerospace Industries bestellt werden und nach den Vorgaben der Bundeswehr angepasst werden. Bereits 2008 wurde das Taktische Luftwaffengeschwader 51 in Jagel von der Bundeswehr für die Stationierung der Drohnen ausgewählt und die Infrastruktur mit Hangars, Werkstätten und Lager sowie Bodenstationen ausgebaut und mit Millionen finanziert. Die Landebahn wurde für große Drohnen, die eine Spannweite von ca. 40 Metern haben, erweitert.

Zusätzlich zu dem zentralen Standort Jagel ist auch der NATO-Flugplatz Hohn dem Geschwader unterstellt. CDU-Bundestagsabgeordneter Johann Wadephul fordert vom Verteidigungsminister eine zügige Entscheidung zum dauerhaften Erhalt des Flugplatzes Hohn, der nach dem Abzug der Bundeswehr-Transportflugzeuge aufgegeben werden sollte. „Jeder sieht in der Ukraine, dass das Beherrschen dieser Fähigkeiten von großer Relevanz ist.“ Welche er damit meinte, ist nicht ganz klar, aber angeblich schätzt die Luftwaffe den noch relativ freien Luftraum über Schleswig-Holstein. Mit der Stationierung von fünf Kampfdrohnen und dem NATO-Flugübungen der stationierten Tornado-Jets ist das dann wohl nicht mehr so frei mit dem Luftraum. Auch wenn die Niederlande, Großbritannien, Frankreich und Polen auf die MQ9 Reaper-Drohnen aus den USA setzen, die Bundeswehr setzt auf die Heron TP aus Israel. Die rund 4,5 Tonnen schweren Drohnen gelten als sichere und sehr zielgenaue Systeme. Bei 36 Stunden Flugzeit in mehr als 12.000 Meter Höhe bei ca. einer Tonne Nutzlast können sie stundenlang ein bestimmtes Ziel beobachten und es notfalls auch bekämpfen. Zu den fünf deutschen Drohnen hat das Rüstungsamt 140 Flugkörper als Bewaffnung bestellt.

Ab 2028 soll dann aber die Euro-Drohne eingeführt werden. Es geht um den Kauf von 21 Drohnen des Typs „Male RPAS, die 11 Tonnen schwer sind, 13.700 Meter Höhe fliegen und Waffen mit einem Gewicht von 2,3 Tonnen tragen können. Eine kriegerische Zukunft, die uns da Hans-Peter Bartels vorhersagt. (uws) (Quelle: KN, 13.10.2022)

 

BUND fordert zur Landtagswahl:

Energiewende naturverträglich gestalten – Keine Ausreden mehr!

Spätestens seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs wissen alle in Deutschland und Schleswig-Holstein: Wir müssen unsere Abhängigkeit von Erdgas und Erdöl schnell reduzieren und den vollständigen Ausstieg aus den fossilen Energien weiter vorantreiben.

Der BUND SH setzt neben der Wirksamkeit und Genügsamkeit im Umgang mit Energie auf die ausgewogene Nutzung sämtlicher erneuerbarer Energien, um Umwelt und Natur nicht mehr als notwendig zu belasten. Anstatt jetzt die Erweiterung der Windflächen in Schleswig-Holstein von derzeit zwei Prozent der Landesfläche auf bis zu vier Prozent anzugehen oder gar noch mehr Offshore-Parks in Schutzgebiete zu bauen, sollte erst einmal das Solar-Potenzial unserer bestehenden Dächer, Fassaden und Parkplätze ausgeschöpft werden. Studien zeigen, dass allein Photovoltaik auf Dächern mindestens 50 Prozent der Gesamtenergie liefern könnte. In Thüringen wird Dach-Photovoltaik mit 900 Euro je Kilowatt aus Landesmitteln gefördert. In Schleswig-Holstein gibt es nur die Einspeisevergütung. Da ist noch viel Luft nach oben!

Auch im Neubau von Wohngebäuden werden große Potenziale nicht genutzt. Deshalb fordert der BUND Schleswig-Holstein eine Pflicht zur Installation von Solar-Anlagen bei Neubau, Umbau und Sanierung von Wohngebäuden. Auch sind Anreize zu schaffen, um vorhandene Potenziale wie bestehende Dachflächen und Parkplätze zu nutzen. Besonders das Land und die Kommunen sollten eine Vorbildfunktion übernehmen und ihre Liegenschaften mit Solaranlagen bestücken.

Neben der Klimakrise leiden wir jedoch auch unter einer Krise des Artensterbens: Vielen ist nicht bewusst, wie massiv die Auswirkungen sein werden, wenn jährlich unzählige Arten aussterben. Daher muss die Biodiversitätsstrategie des Landes mit genügend Personalstellen in den Ministerien unterlegt werden, damit die Artenschwundkrise beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien mitgedacht werden kann. „Wenn wir uns, unseren Kindern und unseren Enkeln eine einigermaßen ressourcensichere Zukunft geben wollen, dann können wir weder auf Klimaschutz noch auf Artenschutz verzichten. Beides muss Hand in Hand gehen,“ fordert der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Carl-Heinz Christiansen.

Zurzeit erlebt Schleswig-Holstein einen Boom an Solar-Freiflächenanlagen. „Diese Photovoltaik-Anlagen treten in Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung und wirken sich negativ, unter anderem auch auf das Landschaftsbild, aus,“ so Gerd Simon vom BUND-Arbeitskreis Energiewende. „Deshalb sollte in den Novellen der Regionalpläne verankert werden, dass maximal 0,5 Prozent der Landesfläche für Freiflächenanlagen ausgewiesen werden,“ fordert Simon.

Die Freiflächenanlagen, die gebaut werden, müssen naturverträglich sein. Verschiedene Studien haben belegt: Solar-Freiflächenanlagen können bei einer naturverträglichen Gestaltung die Biodiversität in der Agrarlandschaft erhöhen – mit einem positiven Nutzen vor allem für die Landwirtschaft. Mit breiten Modulabständen und Durchlässen erleichtern sie das Vernetzen der Lebensräume und die Durchmischung der Genpools der ansässigen Tier- und Pflanzenwelt. Damit einher geht dann eine stärkere Resilienz gegenüber klimatischen und umweltbedingten Herausforderungen. So kann sich die Natur auch zum Teil selbst schützen. Damit eine naturverträgliche Gestaltung erfolgt, sind durch das Land jedoch entsprechende Kriterien für Bau, Betrieb und Pflege festzulegen, die weit über das bisher vorliegende Regelwerk hinausgehen.

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, befürwortet der BUND Schleswig-Holstein die seitens des Landes angestrebte Verkürzung der Genehmigungsverfahren. Eine schnellere Planung und Genehmigung darf jedoch nicht zu Lasten des Artenschutzes gehen. Vielmehr ist dafür zu sorgen, dass die Gutachten den naturschutzfachlichen Anforderungen entsprechen und die Genehmigungsbehörden personell aufgestockt werden. Umwelt- und Naturschutz sind das Stiefkind der Politik: Damit viele bereits vorhandene Strategien wirksam umgesetzt werden können, muss mehr Personal eingestellt werden. Hier muss die Landespolitik endlich handeln!

Der unverzichtbare Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft verbunden. Diese gilt es abzuwägen und zu minimieren, etwa durch umfangreiche und wirksame Artenschutzprogramme und eine Umstellung auf eine naturverträgliche Landnutzung.

Ole Eggers
BUND-Landesgeschäftsführer

Nachdem der BUND in der letzten Woche die Spitzenkandidat*innen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zur Podiumsdiskussion geladen hatten (Aufzeichnung können Sie hier anschauen: https://youtu.be/TBRhEI9Nhm4 ) soll es diese Woche weitergehen mit der 7. Forderung zur Landtagswahl, dem Thema Energiewende. Infos siehe unter www.bund-sh.de

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BUND SH kritisiert:

Parteien weiterhin auf Kurs Flächenverbrauch

Das Land Schleswig-Holstein hat sich verpflichtet, die Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Dies beinhaltet auch die Reduzierung des Flächenverbrauches auf 1,3 Hektar am Tag bis zum Jahr 2030.

Tatsächlich wurden in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren jedoch mehr als 3,6 Hektar am Tag verbraucht – das ist jeden Tag die Fläche von fünf Fußballplätzen. Dabei ist die Tendenz weiterhin leicht steigend und beachtet die im politischen Raum stehenden 30.000 Hektar (zwei Prozent der Landesfläche) zum Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik noch nicht einmal. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) fordert deshalb die Parteien eindringlich dazu auf, die Reduzierung des Flächenverbrauchs im zukünftigen Koalitionsvertrag klar festzulegen und die Entwicklung kontinuierlich zu prüfen.

Noch sieht es allerdings düster aus: Laut Wahlprogramm will etwa die CDU Kurs auf „schnelles Bauen und bezahlbares Wohnen“ halten und „bauen, bauen, bauen“. Das scheint auch im Sinne der SPD, die sich von ihrem Flächensparkurs in Oppositionszeiten verabschiedet hat und in den nächsten zehn Jahren 100.000 neue Wohnungen bauen will. Dabei sieht Spitzenkandidat Thomas Losse-Müller flächensparendes Nachverdichten und Nutzbarmachen von Brachflächen „abgefrühstückt“ und spricht gar von neuen Städten im Hamburger Umland. Die Grünen kündigen in ihrem Wahlprogramm zumindest an, konkrete Maßnahmen zu prüfen. Was nach möglichen Koalitionsverhandlungen davon übrigbleiben wird – daran werden sie sich messen lassen müssen.  

Dabei wurde schon „seit der letzten Landtagswahl in Schleswig-Holstein mit etwa 6.300 Hektar so viel Natur- und Kulturlandschaft zugunsten von neuen Siedlungen und Straßen zerstört, dass man daraus ohne Weiteres ein neues Flensburg (5.700 Hektar) zusammensetzen könnte“, erklärt Merlin Michaelis, Leiter des BUND-Projekts „Weniger ist mehr – Versiegelung stoppen!“. „Die Mär vom Konflikt zwischen bezahlbarem Wohnen und den Zielen des Flächenverbrauchs ist ein alter Hut“, so Michaelis weiter: „Bezahlbarer Wohnraum ist flächensparender Wohnraum. Mehrgeschossiges Wohnen ist günstig und schont die knappen Böden“. In Schleswig-Holstein sind hingegen noch nach wie vor mehr als 85 Prozent der gebauten Wohngebäude die für große Bevölkerungsgruppen unerschwinglichen Einfamilien- und Reihenhäuser.  

Die Referentin für Agrar- und Biodiversitätspolitik des BUND SH, Bini Schlamann ergänzt: „Flächenverbrauch verringert die Kapazitäten für Grundwasserneubildung und CO2-Speicherung. Sie verändert das Lokalklima, Habitate werden zerschnitten und Biodiversität gefährdet. Für eine lebenswerte Zukunft brauchen wir jedoch Flächen genau für diese Aspekte. Wir brauchen unzerschnittene Biotopverbünde, Biodiversitäts- und Naherholungsflächen genauso wie landwirtschaftliche Flächen. Gerade für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels brauchen wir Flächen zur Speicherung großer Wassermengen. Und wir brauchen Flächen, die gleichzeitig mehrere Funktionen erfüllen können“.  

Der BUND Landesverband Schleswig-Holstein fordert deswegen verbindliche Vorgaben und konkrete Umsetzungsmaßnahmen zum Flächensparen in der Landes- und Regionalplanung. Dabei braucht es feste Flächenkontingente auf Kreis- und Kommunalebene, um zum einen treffsicher politische Ziele umsetzen zu können, gleichzeitig aber auch Planungssicherheit für die Politik vor Ort zu schaffen. „Das kann nur durch feste Zuweisungen von Flächeneinheiten auf Kommunalebene geschehen. Diese Kontingente können ohne weiteres etwa in den Regionalplänen festgelegt werden, die in den kommenden Jahren neu entwickelt werden. Sinnvoll wäre es hierfür, die Möglichkeit der frei zwischen den Kommunen verhandelbaren Flächenkontingenten nach dem Vorbild der CO2-Zertifikate zu schaffen.“ konstatiert Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH.  

Kontakt für weitere Informationen

Merlin Michaelis
Projektleiter „Weniger ist mehr -
Versiegelung stoppen!“

merlin.michaelis@bund-sh.de 
Mobil: 0152/25900312

 

 

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Schleswig-Holstein e. V. 

Landtagswahl: Linke stellt KandidatInnen auf

Am 20. Februar 2022 hat die Linkspartei ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl am 8. Mai gewählt. Im folgenden dokumentieren wir eine Erklärung des Landesverbandes dazu:

Susanne Spethmann, Krankenpflegerin aus Ostholstein kandidierte ohne Gegenkandidatin auf Platz 1 und erreichte 87,7 % der Stimmen. Auf Platz 2 setzte sich in einer Stichwahl Johann Knigge-Blietschau aus Kiel mit 50,7% gegen Oleg Gussew durch.

Spethmann, 42, die auch Landessprecherin der Partei ist, legte den Schwerpunkt ihrer Rede auf die Verbesserung der Bedingungen im Gesundheitssystem. „Sowohl die Arbeitsbedingungen müssen besser werden als auch die Löhne steigen. Ich weiß, wovon ich rede, denn ich bin seit Jahrzehnten mit Leib und Seele Krankenschwester. Ich habe aber erkannt, dass sich von alleine nichts ändert. Ich will mit ganzer Kraft für ein gutes Leben für alle kämpfen. Und ich will meine Kolleg*innen überzeugen, dass sie sich mit uns zusammen für ihre Interessen einsetzen.

Ein zweiter Schwerpunkt ist der Kampf um günstigere Mieten. Wir werden als Sofortmaßnahme die Mietpreisbremse wieder einführen und schrecken auch vor radikaleren Maßnahmen wie Enteignung nicht zurück.“

Knigge-Blietschau, 53, der selbst Lehrer und Vorsitzender des Verbandes der Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein ist, betonte, wie wichtig Bildungspolitik für eine sozial gerechte Gesellschaft ist: „Wir brauchen die eine Schule für alle. Nicht irgendwann, sondern jetzt. Die Gemeinschaftsschulen brauchen keine Gymnasien. Nördliche Nachbarn wie Dänemark und Finnland zeigen, dass das die bessere und die gerechtere Lösung für alle Kinder ist. Wir wollen eine Antwort auf den Klimakrise, die den Menschen nützt: Busse, die zuverlässig fahren, und die von Busfahrer*innen gelenkt werden, die gute Löhne bekommen. Wir wollen öffentliche Energieversorger, die die Menschen versorgen und nicht die Aktionäre.“

Marianne Kolter, 66, Rentnerin aus Pinneberg und ehemalige Landessprecherin wird auf Listenplatz 3 antreten und erhielt 77%.

Aufstehen gegen Rassismus Schleswig-Holstein: 

8. Mai – Landtag Nazifrei!

Die Unterstützer*innen der Kampagne „Aufstehen gegen Rassismus Schleswig-Holstein“ haben Ende November die Aktivitäten im Bundestagswahlkampf 2021 ausgewertet und erste Planungen für das Jahr 2022 beraten. Die Vorhaben ordnen sich in das bundesweite Ziel ein, rechte und rassistische Hetze zurückzudrängen.

In Schleswig-Holstein wird „Aufstehen gegen Rassismus“ im Jahr 2022 an erfolgreiche Aktivitäten des Bundestagswahlkampfes anknüpfen.

Zu den Landtagswahlen im Mai wird „Aufstehen gegen Rassismus Schleswig-Holstein“ eine  landesweite Kampagne durchführen, mit der die Politik der AfD als rassistisch und faschistisch entlarvt werden soll.

Die Menschen im ganzen Land sind aufgerufen, gemeinsam den Kampf gegen rechte Hetze fortzuführen!

Eine solidarische Gesellschaft, in der Rassismus und Faschismus keinen Nährboden mehr finden, ist das langfristige Ziel. 

Die Pressesprecherin der Kampagne, Bettina Jürgensen, sagt: 

„Wir organisieren Widerstand gegen die Politik der AfD und anderer rassistischer und faschistischer Organisationen. Wir wollen die AfD stoppen und ihren Wiedereinzug in den Landtag von Schleswig-Holstein verhindern.

Unser Ziel für 2022 heißt: 8. Mai – Landtag Nazifrei!“

An den Europaausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein: 

Unterschrift unter den Atomwaffenverbotsvertrag

An die Mitglieder des Europaausschusses des Landtags von Schleswig-Holstein. 

Sehr geehrte Damen und Herren! 

Der Antrag der SPD-Fraktion, der Landtag von S.-H. möge auf die Bundesregierung einwirken, dass diese den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichne, wurde an den Europaausschuss überwiesen. Damit kommt Ihrem Votum eine hohe Bedeutung bei. Wir hoffen, dass die nachfolgenden Argumente Sie erreichen können. 

Zwar ist die Entscheidung über die Unterschrift unter den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) Bundessache, doch ist das Land S.-H. mit seinen Werften, Marine- und Luftwaffenstützpunkten im Kriegsfall als ein vorrangiges Ziel potentieller gegnerischer Verteidigungs- oder gar Präventivschläge zu betrachten, nicht zuletzt selbst bei einer entfernteren Nuklearexplosion durch radioaktiven Fallout bedroht. 

Von daher muss S.-H. ein großes Interesse daran haben, diese Risiken weitestgehend zu minimieren. Laut dem gerade veröffentlichten Koalitionsvertrag planen die Parteien der künftigen Bundesregierung, an der Wiener Überprüfungskonferenz des AVV als Beobachter teilzunehmen und „die Intention dieses Vertrags konstruktiv zu begleiten“. 

Damit wird Deutschland nach Norwegen der zweite NATO-Staat und das erste Land, in dem Atomwaffen stationiert sind, das als Beobachter an der AVV-Staatenkonferenz teilnimmt. Deshalb könnten Sie der Meinung sein, dass sich nun der im Europaausschuss zu behandelnde Antrag doch eigentlich erübrigen würde. Doch die Bereitschaft der Bundesregierung zur Teilnahme an der AVV-Staatenkonferenz ist nur ein erster, wiewohl sehr wichtiger und erfreulich hoffnungsvoller Schritt. 

Ein unterstützendes Votum des S.-H. Landtags an die Bundesregierung zum Beitritt zum AVV, wie bereits von vier anderen Bundesländern und auch der Landeshauptstadt Kiel erfolgt, ist jedoch gerade deshalb von Bedeutung, weil im Koalitionsvertrag von der neuen BR explizit das Ziel „Deutschland frei von Atomwaffen” angestrebt wird, wie dies ja auch die große Mehrheit der Bevölkerung fordert.

Unzweifelhaft liegt Ihnen allen, die Sie Verantwortung für das Wohl unseres Landes tragen, die Sicherheit von uns Bürgern am Herzen. Strittig ist jedoch offenbar, welche Methoden am besten geeignet sind, diese Sicherheit zu gewährleisten. 

Über das Ziel, die US-Atomwaffen aus Deutschland zu entfernen, herrscht Uneinigkeit, meist mit Verweis auf unsere Bündnisverpflichtungen und das Risiko, dass dadurch die NATO destabilisiert würde. Deshalb sollte sich Deutschland unbedingt dafür einsetzen, den schon 2011 mit dem NATO „Deterrence and Defense Posture Review Committee“ begonnenen Dialog, bei dem ein Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe diskutiert wurde, wieder aufzunehmen. 

Der Sorge, dass die USAtomwaffen dann in Polen stationiert würden muss mit Verweis auf die NATO-Russland-Charta von 1997 begegnet werden, in der dies eindeutig verboten ist. Auch dürfen unsere „Bündnisverpflichtungen“ nicht bedeuten, dass wir uns zu Geiseln politischer Entscheidungen machen, die nicht in unserer Hand liegen! Denn die „nukleare Teilhabe Deutschlands“ bedeutet nicht, dass Deutschland im Ernstfall Einfluss auf die Entscheidung über einen Atomwaffeneinsatz hätte. 

Diese Entscheidung liegt letztlich allein beim US-Präsidenten, auch die für einen Ersteinsatz von Atomwaffen! Weiter wird von Gegnern des AVV argumentiert, dass alle Atomwaffenstaaten, wie im Atomwaffensperrvertrag (Nichtverbreitungsvertrag NVV) von 1970 beschlossen, zunächst abrüsten müssten. Doch wurde der AVV ja gerade deshalb initiiert, weil die Reduktion der Atomwaffen seit langem stagniert und deren „Modernisierung“ einer Aufrüstung gleichkommt. 

Wie vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages am 19.1.2021 bestätigt, steht der AVV nicht im Widerspruch zum NVV, sondern ergänzt diesen vielmehr, indem er die Verhandlungen des NVV befördern kann, statt zu einer Schwächung der Verhandlungsposition zu führen. 

Zentraler Konfliktpunkt in der Frage des Beitritts Deutschlands zum AVV ist die Strategie der Abschreckung. 

Nukleare Abschreckung ist bis heute die zentrale Sicherheitsstrategie der Großmächte. Abschreckung bedeutet, dass im Fall eines nuklearen Angriffs der Angreifer durch einen Zweitschlag mit für ihn inakzeptablen Schäden und Nachteilen zu rechnen hätte. Der Abschreckungslogik ist also die nukleare Zweitschlagslogik immanent. 

Hauptargument der Vertreter einer atomaren „Abschreckungsstrategie“ heute ist jedoch immer noch, dass dank der Abschreckungsstrategie im Kalten Krieg durch das „Gleichgewicht des Schreckens“ ein Atomkrieg verhindert worden sei. Dabei wird zum einen verschwiegen, dass es aufgrund von Fehlalarmen und Fehlinterpretationen vermeintlicher Angriffe wiederholt um Haaresbreite zu einem „Atomkrieg aus Versehen“ gekommen wäre. – Je kürzer die Vorwarnzeit, umso höher ist dieses Risiko! 

Zum anderen setzte diese gegenseitige Abschreckung damals und setzt heute wieder einen ungeheuren, Ressourcen verbrauchenden und die Umwelt belastenden, äußerst gefährlichen Rüstungswettlauf in Gang. Der auf diese Weise in Gang kommende Rüstungswettlauf verringert so die Chancen einer friedlichen Lösung politischer Konflikte. Die Abschreckungslogik sorgte im damaligen bipolaren atomaren Patt zwischen den Blöcken USA/NATO und Sowjetunion/Warschauer Pakt für eine gewisse, jedoch durch Fehlalarme immer gefährdete Stabilität und sollte die damalige konventionelle Überlegenheit des Warschauer Pakts in Schach halten. 

Heute ist die NATO jedoch auch konventionell Russland weit überlegen. In dem heute multipolaren Kräftefeld von mindestens sieben Atommächten funktioniert diese gegenseitige Abschreckungsstrategie nicht mehr. Außerdem beinhaltet die neue, auf eine Vormachtstellung ausgerichtete US-Nuklearstrategie schon seit 2014/15, Atomwaffen auch in einem Ersteinsatz als sog. nukleare Gefechtsfeldwaffen mit vorwählbarer Sprengkraft von 0,3 - 50 kt(!) einzusetzen. (Zum Vergleich: die Hiroshimabombe hatte eine Zerstörungskraft von 20 kt!). 

Das potentielle nukleare Gefechtsfeld wäre Deutschland und Europa! Ein Einsatz von strategischen Atomwaffen wäre ein „game changer“! Er lässt sich nicht auf ein „Gefechtsfeld“ begrenzen und würde zwangsläufig zur atomaren Eskalation führen! Diese zunehmende Atomkriegsgefahr, die durch das Vorrücken der Zeiger auf der „Doomsday Clock“, der Weltuntergangsuhr, auf 100 Sekunden vor 12 symbolisiert wird, muss durch völkerrechtlich verbindliche Verträge wie den AVV unbedingt verhindert werden! 

Die Befürworter der nuklearen Teilhabe Deutschlands stützen sich jedoch noch immer auf die schon im Kalten Krieg gefährliche Strategie „Frieden durch Abschreckung“. Sie verkennen dabei die Gefahr, dass Deutschland und Europa im Ernstfall, wenn ein militärischer Konflikt atomar eskalieren würde, zum nuklearen Schlachtfeld werden würde! 

Nicht zuletzt braucht eine Abschreckungsstrategie zu ihrer Rechtfertigung den „absoluten Feind“, d.h. Feindbilder werden geschürt, statt sich in die Situation des Gegners, der sich ebenfalls bedroht fühlt, hinein zu versetzen und Frieden durch vertrauensbildende Maßnahmen zu befördern. Insbesondere das Festhalten der Bundesregierung an der nuklearen Teilhabe durch die auf deutschem Boden stationierten US-Atombomben wird auf russischer Seite als Bedrohung seiner nationalen Sicherheit bewertet und führt wiederum zu den Westen beunruhigenden Gegenmaßnahmen. 

„Frieden durch Abschreckung“ heute bedeutet Aufrüstung auf Grund der vermeintlich oder tatsächlich empfundenen Bedrohung der Sicherheit Deutschlands und Europas speziell durch Russland. Wir empfinden es deshalb als sehr beunruhigend, dass seit vielen Jahren einseitig die Bedrohung durch Russland vermittelt wird und nicht die gegenseitige Bedrohtheit durch Großmanöver beidseits der russischen Grenze anerkannt wird, die fatalerweise auf beiden Seiten zu Aufrüstungsmassnahmen führt. Diese Aufrüstungsmassnahmen verschlingen Unmengen an finanziellen und materiellen Ressourcen, die dringend für die Abwendung der die ganze Welt bedrohenden Klimakatastrophe benötigt würden. 

Deshalb ist der Beitritt Deutschlands zum AVV eine wichtige Möglichkeit, Abrüstungswillen zu signalisieren und dadurch die gegenseitige Rüstungs- und Bedrohungsspirale zu durchbrechen. Es wäre ein wichtiges Signal an Russland, dass Deutschland einen Beitrag für die gemeinsame Sicherheit mit Russland zu leisten bereit wäre. Der Beitritt zum AVV ist ein wichtiger Beitrag für Rüstungskontrolle und Abrüstung und damit ein Schritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt, ein Aufbruch in eine Welt, in der jeder Staat sich dadurch für die eigene Sicherheit einsetzt, dass er dafür sorgt, dass andere Staaten sich vor ihm sicher fühlen können. 

Wir bitten Sie deshalb dringend, das Votum des S.-H. Landtages an die Bundesregierung für einen Beitritt zum AVV zu ermöglichen! 

gez. Siegfried Lauinger

AG Atomwaffenverbotsvertrag Schleswig-Holstein Kiel, 28.11.2021 

c/o Siegfried Lauinger Dorfstr. 80 24232 Tökendorf Tel: 04348-9132264 

Bilder: Aktion am 22.01.2021 beim Kanzleramt in Berlin

Ein Jahr Radstrategie Schleswig-Holstein:

Kein Schwung vom Land

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Im September 2020 verabschiedete der Landtag Schleswig-Holstein die Radstrategie Schleswig-Holstein. Ein Jahr nach Veröffentlichung ziehen die drei Verkehrs- und Umweltverbände ADFC Schleswig-Holstein, BUND Schleswig-Holstein und der ökologische Verkehrsclub VCD Nord eine ernüchternde Bilanz.

Thomas Möller, Landesvorsitzender ADFC Schleswig-Holstein e. V.: „Die Radstrategie hat ambitionierte Ziele, unter anderem 30 Prozent Radverkehrsanteil bis 2030. Das sind niederländische Verhältnisse. Dazu brauchen wir aber viele schnelle und sichtbare Maßnahmen statt großer Worte. Mit der Radstrategie sind wir im letzten Jahr kaum einen Meter gerollt, dabei müssten wir schon mit vollem Schwung unterwegs sein!“

Von den fünf „Quick Wins“, die sofort angegangen und zügig Impulse bringen sollten, ist nur der „Runde Tisch Radverkehr“ umgesetzt, an dem sich auch die drei Verbände beteiligen. Von den 10.000 Fahrradbügeln und 100 Self-Service-Stationen, die schnell nutzbare Fortschritte bringen sollten, ist noch nicht viel zu sehen.

Im zuständigen Verkehrsministerium wurden Anfang August endlich zwei Stellen für die Radverkehrsförderung besetzt. Diese Entwicklung begrüßen die Vereine. Frederik Meißner vom ökologischen Verkehrsclub VCD Nord e.V. stellt aber fest: „Endlich erhalten die zuständigen Mitarbeiter*innen die dringend notwendige personelle Verstärkung. Wir wünschen den Mitarbeiter*innen viel Erfolg, denn sie müssen ein verlorenes Jahr für den Radverkehr und die Verkehrswende nacharbeiten.“

Die Richtlinie für das Radverkehrsförderprogramm „Stadt und Land“ ist erst seit wenigen Wochen öffentlich. Kommunen, die nicht bis Ende August ihren Antrag eingereicht haben, müssen ein Jahr warten. Dazu fordern die Verbände das Ministerium auf, quartalsweise Antragsfristen einzuführen. „Zeitgleich sind die Kommunen gefordert, jetzt die notwendigen Mittel in ihre eigenen Haushaltspläne für 2022 aufzunehmen“, so Meißner.

Neben den sogenannten „Quick Wins“ beinhaltet die Radstrategie Schleswig-Holstein aber noch viele weitere Maßnahmen. „Wenn die Radstrategie mehr als ein Lippenbekenntnis der Regierung sein soll, müssen alle Maßnahmen der Strategie ernsthaft betrachtet und mit konkreten Zeithorizonten beziffert werden. Nur dadurch kann der Erfolg der Umsetzung offen und transparent evaluiert und rechtzeitig nachgesteuert werden“, stellt Peter Löffler vom Landesvorstand und Sprecher des Arbeitskreises Mobilität des BUND Schleswig-Holstein e.V. fest.

Die drei Verbände schlagen vor, folgende Maßnahmen noch in diesem Jahr anzugehen:

• Konzept zur Sanierung der Radwege erarbeiten – „Es fehlen eine Sanierungsstrategie für das bestehende Radwegenetz und einheitliche Standards, die einen guten Radweg ausmachen. Nicht nur in den Maßen, sondern auch im Aufbau. Im gesamten Land beschädigen Wurzelaufbrüche Radwege, auch bei frisch sanierten oder neu gebauten Radwegen. Diesen Umstand hat ebenfalls der Landesrechnungshof 2020 kritisiert. Hier ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr gefordert, endlich nutzer- und umweltfreundliche, klimagerechte Standards für den Bau und die Sanierung von Radwegen vorzulegen“, so Peter Löffler.

• Maßnahmenkonzept zur Stärkung der Verkehrssicherheit – „Die beste Sicherheit im Straßenverkehr bietet gute Infrastruktur! Ergänzend bedarf es einer abgestimmten Verkehrssicherheitsstrategie – Polizeikontrollen ersetzen keine Bildungsarbeit. Wir fordern die zuständigen Ministerien für Bildung, Verkehr und Inneres auf, zügig ein zuverlässiges Bildungsangebot für Schleswig-Holstein zu schaffen und dieses ausreichend auszufinanzieren. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung von Pedelec-Fahrkursen“, so Frederik Meißner.

• Mit Rundschreiben zu Radverkehrsmaßnahmen sicheres Verwaltungshandeln fördern – „Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift erleichtert es den Kommunen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung umzusetzen. Damit von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, fordern wir das Verkehrsministerium und den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr auf, noch in diesem Jahr zu den Neuerungen der StVO-Novelle Rundschreiben mit Verfahrensempfehlungen an die Kommunen zu versenden. Zu den Maßnahmen, die die Kommunen schnell umsetzen könnten zählen dabei Fahrradstraßen, Fahrradzonen oder der Grüne Pfeil für Radfahrende!“, so Thomas Möller.

ADFC Schleswig-Holstein e.V.
Der ADFC Schleswig-Holstein e.V. ist mit über 7.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Schleswig-Holstein. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf landes-, kreis- und kommunalpolitischer Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

BUND Schleswig-Holstein e. V.
Der BUND Schleswig-Holstein e.V. ist mit über 10.000 Mitgliedern und über 2.000 Förderern einer der größten Umwelt- und Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein. Seit 40 Jahren engagieren sich Umwelt-und Naturschützer auf allen politischen Ebenen und in einem breiten Themenfeld inklusive der Mobilitätswende.

VCD Nord e. V.
Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Der VCD Nord vertritt als regionale Vertretung rund 3.300 Mitglieder in Schleswig-Holstein und Hamburg.

Klimaschutz:

Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein

Artikel 1 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 2. Dezember 2014 (GVOBL. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2016 (GVOBL. S. 1008) wird wie folgt geändert:
Art. 11 werden folgende Sätze 2, 3 und 4 angefügt:
Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung leisten im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele ihren Beitrag und tragen zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei. Ihnen obliegt die Sicherstellung der Energieversorgung des Landes, mit dem Ziel, diese bis zum 1. Januar 2030 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

Artikel 2 Das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG)
in der Fassung vom 7. März 2017 (GVOBL. S. 124) wird wie folgt geändert:

1. Nach § 9 werden folgende §§ 10, 11 und 12 eingefügt:
§ 10 Verbot der Subventionierung fossiler und atomarer Energieträger
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Das Land SH darf ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen, oder durch höherrangiges Recht geboten sind. Das Land SH sowie die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine politische oder administrative Unterstützung für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, soweit höherrangiges Recht nicht anderes gebietet.
(2) Innerhalb eines Monats, nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten ist, sind alle im Widerspruch zu diesem Gesetz ausbezahlten Subventionen nebst 5 % Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 11 Subventionen nur für Unternehmen, die spätestens ab dem 01. Januar 2030 klimaneutral sind
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 weder direkt noch indirekt Subventionen an Unternehmen gewähren oder in Aussicht stellen, die ab dem 01. Januar 2021 nicht mit Antragstellung, im Jahr 2020 nicht innerhalb eines halben Jahres nach Antragstellung einen verbindlichen Plan für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten spätestens ab dem 01. Januar 2030 vorgelegt haben, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Gleiches gilt für das Land SH für Subventionen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen.
(2) Innerhalb eines Monats nach dem 01. Januar 2030 sind alle ausbezahlten Subventionen nebst 5% Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen, wenn die klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten nicht bis zum 01. Januar 2030 nachgewiesen wurde. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 12 Verbot der Weitergabe öffentlichen Grundeigentums und -besitzes für fossile oder atomare Energieträger
Grundeigentum und -besitz von Kommunen, Land und öffentlichen Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen weder direkt noch indirekt für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten zur Verfügung gestellt werden. Bei Verkauf oder anderweitiger Überlassung von Grundeigentum oder -besitz ist dieses Verbot rechtssicher vertraglich dauerhaft zu regeln.
1. Der bisherige § 10 wird § 13.
2. Der bisherige § 11 wird § 14 und wird in Absatz 1 wie folgt geändert:
a) in Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummern 5 und 6 werden angefügt:
5. entgegen § 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 Subventionen nicht zurückzahlt oder als für die Rückforderung ... Verantwortliche(r) nicht zurückfordert, obwohl das Gesetz dieses vorsieht,
6. entgegen § 13 öffentliches Grundeigentum oder öffentlichen Grundbesitzes für fossile oder atomare Energieträger zur Verfügung stellt.
Artikel 3 Inkrafttreten:
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Begründung:

Zu Artikel 1:
Schleswig-Holstein soll keine Wirtschaftsweise mehr fördern, die nicht dem Ziel der Klimaneutralität entspricht. Gleichzeitig soll Schleswig-Holstein ein Leuchtturm für klimaneutrale Energieversorgung werden. Alle politischen Ebenen und Träger der öffentlichen Verwaltung haben diesen Vorgaben Folge zu leisten. Das BVerfG hat mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 (- 1 BvR 2656/18 - 1 BvR 78/20 - 1 BvR 96/20 - 1 BvR 288/20) zum Thema Klimaschutz entschieden:
1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.

Zu Artikel 2:
Die Begründung zu Artikel 1 gilt auch für Artikel 2. Ein Förderung fossiler Energieträger oder Infrastruktur ist grundgesetzwidrig. Zusätzlich gilt:
Zu § 10: Nach wie vor werden in Schleswig-Holstein Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten subventioniert. Diese Subventionen behindern die Energiewende und stehen im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen des Pariser Abkommens, den Klimawandel auf 1,5°C zu begrenzen. Appelle an die Landesregierung und den Landtag, derartige Subventionen zu unterlassen oder zu verbieten, wurden bisher ignoriert. Die Haftung der Eigentümer und Antragsteller erfolgt nach Treu und Glauben, da niemand davon ausgehen darf, dass ein gemeinschädliches Verhalten staatlich gefördert wird. Daher ist eine ab 01. Juni 2020 geltende Rückwirkung geboten. Nach der weiten Auslegung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind mit Subventionen alle Maßnahmen gemeint, die Belastungen nach ihrer Art und Wirkung vermindern. Zu den indirekten Subventionen gehören z.B. auch Lizenzgebühren, die unter dem gesetzlich zulässigen Maximalwert liegen, geringe oder entfallende Gebühren für die Nutzung von Grund- und anderen Wässern, oder die Verunreinigung von Luft und Böden, einschließlich von Deponien. Weiterhin gehören dazu Subventionen und Kredite über dem Land unterstellte Institutionen, wie z.B. die Investitionsbank oder die Bürgschaftsbank des Landes. Erfolgt eine Produktion ausschließlich mittels vertraglich vereinbartem Bezug von regenerativ erzeugten Energieträgern, ist eine nicht vermeidbare Beimischung von Energieträgern aus fossilen oder nuklearen Quellen unschädlich im Sinne dieses Gesetzes. Mit politischer und administrativer Unterstützung sind alle Maßnahmen gemeint, die nach ihrer Art und Wirkung eine Maßnahme fördern, ohne Subvention zu sein.
Zu § 11: Planungssicherheit durch stringenten Klimaschutz wird auch von Unternehmen gefordert! In Anlehnung an die europäische Richtlinie EMAS (Eco Management and Audit Scheme) ist die Mindestforderung ein Beschluss zur Aufstellung eines unternehmerischen Klimaschutzkonzeptes mit Einführung eines Umweltmanagementsystems und Benennung einer/s Beauftragten für Klimaschutzleitlinien sowie der Beginn der Bestandsaufnahme.
Innerhalb des auf den Antrag folgenden halben Jahres sind die Bestandsaufnahme abzuschließen sowie die quantitativen Minderungsziele in einem klar definierten Zeitraum zu erarbeiten und zu übermitteln. Die Maßnahmen zur Erreichung dieser Minderungsziele und klare Verantwortlichkeiten sind darin zu benennen.
Klimaneutralität wird erreicht, indem die Emissionen aller Treibhausgase absolut um mindestens 80% gegenüber Stand 2020 reduziert werden und die restlichen maximal 20% durch Treibhausgase senkende Maßnahmen in mindestens gleicher Klimawirksamkeit ausgeglichen werden. Diese Maßnahmen müssen im Wirkungsbereich (Aktionsradius des Unternehmens) der Firmen und innerhalb Schleswig-Holsteins erfolgen, entsprechen also z.B. Begrünungen, Moorwiedervernässungen und Aufforstungen in der weiteren räumlichen Umgebung. Sie müssen durch staatlich anerkannte Zertifikate nachgewiesen werden. {Entsprechende Möglichkeiten sollen durch das zuständige Ministerium aufgelistet werden.} Ausgeschlossen werden Kompensationen zum Beispiel über Emissionszertifikate, die aus dem Ausland gekauft werden, sowie die Methode des Carbon Capture and Storage (CCS). Die Haftung erfolgt aufgrund einer Pflichtverletzung gegen Subventionsauflagen.
Zu § 12: Staatliche Stellen stellen häufig Grund und Boden für Handel und Industrie bereit. Das darf jedoch nicht geschehen, um fossile oder nukleare Energieträger zu fördern. Projekte, die der Anbindung von EE-Anlagen dienen, sowie die notwendige Infrastruktur innerhalb der Gemeinden, unterliegen nicht diesem Gesetz. Das Verbot der Weitergabe von Grundstücken für entsprechende Projekte ist nach Möglichkeit im Grundbuch zu verankern oder in Verträgen zu regeln.
Zu § 14: Zuwiderhandlungen gegen diese gesetzlichen Vorschriften sind als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, um eine abschreckende Wirkung gegen Verstöße zu erzielen. Das gilt ausdrücklich auch für Amtsträger.

 

Jetzt auch online-Unterschriften möglich ! (Erläuterungen siehe nächsten Beitrag)

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/FVP/FV/MILIG/PartiBuerg/DetailansichtMitzeichner

Unterschrift auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten

Unterschriftenformular als PDF

Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in S.-H.

Jetzt online-Unterschriften möglich !

„Ich fordere den Landtag nach Artikel 48 Absatz 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein auf, sich mit der Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 11 sowie der Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz zu befassen.“
(Inhalte der Änderungen und Begründungen siehe auf den beiden vorherigen Seiten!)

Die online-Sammlung der bereits zum 01.06.2020 gestarteten Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein wurde ab dem 14.10.2021 ermöglicht. Damit ist endlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie wieder ein erfolgversprechendes Sammeln von Unterschriften möglich geworden. „Um noch Einfluss auf die nächste Landtagswahl nehmen zu können, ist jetzt eine schnelle Verbreitung dieser Initiative notwendig. In Schleswig-Holstein werden derzeit zahlreiche fossile Projekte geplant, darunter ein Terminal für verflüssigtes Erdgas, insbesondere aus den Frackinggebieten der USA. Das gilt es zu stoppen, damit die Energiewende und das Erreichen des Klimaziels von 1,5°C noch möglich bleiben,“ sagt Reinhard Knof.
Nachdem das zuständige Innenministerium über fünf Jahre gebraucht hat, um die gesetzlich gebotene Möglichkeit von online-Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen umzusetzen, kann jetzt erstmalig in Zeiten der Pandemie eine erfolgversprechende Sammlung erfolgen. In den letzten knapp zwei Jahren war die direkte Demokratie auf Landesebene durch die Landesregierung praktisch ausgehebelt worden. Straßensammlungen waren faktisch verboten und online-Sammlungen nicht möglich.

Allerdings ist eine aufwendige Registrierung mit dem neuen Personalausweis und einem geeigneten Kartenlesegerät nötig. Das neue online-Portal ist erreichbar unter:

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/FVP/FV/MILIG/PartiBuerg/DetailansichtMitzeichner

 

Die Unterschrift ist auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten

Unterschriftenblatt der Volksinitiative hier als PDF

Blockade in Brunsbüttel:

Lasst die Fossilen im Boden

Kurz nach Redaktionsschluss, am 22.3.2021, gab es in Brunsbüttel eine Blockadeaktion gegen das dort von der Landesregierung mit Beteiligung der Grünen geplante Terminal für Flüssiggas (LNG). Hier die Pressemitteilung der Aktivisten dazu.

Seit dem frühen Montagmorgen blockieren Klimaaktivist*innen von Ende Gelände und TKKG (TurboKlimaKampfGruppe Kiel) die LKW-Zufahrt des ChemCoastPark in Brunsbüttel. Die Aktion richtet sich gegen den Ausbau von fossiler Gas-Infrastruktur und das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel, was u. a. den Industriepark versorgen soll. Gleichzeitig mit der heutigen Blockade kündigt das Aktionsbündnis Ende Gelände eine große Aktion zivilen Ungehorsams für den Sommer in Brunsbüttel an und fordert den Ausstieg aus allen fossilen Energieträgern.

Dazu Ella Jacobi, Sprecherin von Ende Gelände: „Wir sind heute hier, um Erdgas als Klimakiller zu entlarven. Sauberes Gas ist eine dreckige Lüge. Egal ob Kohle oder Gas – alle Fossilen müssen im Boden bleiben. Genau wie wir mit unseren Aktionen die Kohlebagger zum Stillstand bringen, werden wir im Sommer dafür sorgen, dass hier in Brunsbüttel kein LNG-Terminal gebaut wird.“

Erst kürzlich hatten Forscher*innen vor der Klimaschädlichkeit von fossilem Gas gewarnt (u. a. der Spiegel berichtete [1]). Die heutige Aktion wurde in Kooperation mit Aktivist*innen aus Mexiko und Texas organisiert und reiht sich in die globalen Aktionen zum Weltwassertag ein [2]. Durch den Boom der Frackingfördermethode steigt der Wasserverbrauch in Texas rasant an. Das genutzte Wasser wird bei der Förderung mit Chemikalien kontaminiert. Der Wasserverbrauch wird u. a. durch die umliegenden Regionen wie New Mexico und den mexikanischen Bundesstaat Chihuahua gedeckt - Regionen, die bereits mit heftiger werdenden Dürren kämpfen [2]. Mit der Aktion in Brunsbüttel wollen die Aktivist*innen den Zusammenhang zwischen der Zerstörung von Trinkwasser und dem geplanten LNG-Terminal aufzeigen.

Ella Jacobi ergänzt: „Fracking-Gas bedeutet Klima- und Umweltzerstörung entlang der gesamten Lieferkette. Trinkwasser wird gestohlen, Böden werden verseucht und das alles nur, damit wir in Deutschland weiter das Klima ruinieren können. Es geht um deutsche Profite auf Kosten von Menschen im globalen Süden. Dieser Ausbeutung müssen wir ein Ende setzen.“

Ende Gelände blockiert seit 2015 mit Aktionen zivilen Ungehorsams Kohleinfrastruktur. Im Herbst 2020 wurde dabei erstmals auch Gasinfrastruktur am Gaskraftwerk Lausward bei Düsseldorf blockiert.

Fußnoten/Infos:
[1] „Forscher warnen vor Investitionen in Erdgas“, Spiegel, 29.01.2021

[2] https://shalemustfall.org/2021/01/21/world-water-day/

[3] - Dominic C. DiGiulio et al.: Impact to Underground Sources of Drinking Water and Domestic Wells from Production Well Stimulation and Completion Practices in the Pavillion, Wyoming, Field. in: Environmental Science & Technology50 (8), 2016, 4524-4536.
- „As the oil patch demands more water, West Texas fights over a scarce resource“, Houston Chronicle, 01.08.2017
- „Toxic substance or water supply? Lawmakers to weigh whether wastewater from oil fields could replenish the state‘s aquifers“, The Texas Tribune, 21.01.2021
- „Texas wants water, Mexico has none“, Mexico News Daily, 09.09.2014
- „New Mexico official says Texas landowners are “stealing” millions of gallons of water and selling it back for fracking“, The Texas Tribune, 08.06.2018

gas exit brunsbuettel 03 2021 web

 Am internationalen Klima-Aktionstag, am 19. März 2021, führte ein neugegründetes Anti-Gas-Bündnis Aktionen in mehreren Städten durch.

Tag gegen Polizeigewalt:

Neues Polizeigesetz in S-H beschlossen

Die Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes in S-H am 26.02.2021 ist für das Bündnis gegen eben dieses Gesetz kein Grund, nun Frieden mit dem geschaffenen Status Quo zu machen und ihren Protest dagegen nicht mehr zu artikulieren.

polizeigesetz sh web

Insbesondere am Tag der internationalen Polizeigewalt, dem 15.03.2021 muss auf die Gefahren für Bürgerinnen und Bürger hingewiesen werden, die durch die Einführung dieser rechtlich bedenklichen und massiv erweiterten Befugnisse für Polizeibeamte entstehen.

Auch in Deutschland hat Polizeibrutalität ein lange Tradition und ist in der medialen Öffentlichkeit ausreichend dokumentiert. Die Festnahmegriffe sind schon lange gesundheitsgefährdend und unerträglich brutal. Die breite Gesellschaft lässt es zu, auch wenn es nicht selten ihre eigenen Kinder betrifft und das Vorgehen in keinem Verhältnis zum Anlass steht. Das Bewusstsein, dass es jede/n anlasslos und verdachtsunabhängig treffen kann, wird sich in der Anwendung der neuen Gesetze erst allmählich – und vielleicht zu spät – durchsetzen.

Die rechtliche Gegenwehr ist schon immer kaum möglich gewesen und hat jetzt eine deutliche Schwächung erfahren.

Der in Schleswig-Holstein geschlossene Kompromiss mit den GRÜNEN, wonach „Racial profiling“ nicht zugelassen werde, hilft darüber nicht hinweg, dass Kindern unter 14 Jahren zum finalem Rettungsschuss frei gegeben werden. Der Hinweis auf dem „internationalem Terrorismus“ ist da keine Argumentationshilfe, sondern eine beliebig erweiterbare Möglichkeit, Erschossene im Nachhinein zu Terroristen zu erklären. Insbesondere diese Handhabe ruft üble Erinnerungen gerade aus der deutschen Geschichte wach, und so verwundert es nicht, dass ausgerechnet die AfD dieses Gesetz begrüßt. Insbesondere die massiven Grundrechtsverletzungen durch den Wegfall der Unschuldsvermutung müssten eigentlich alle Rechtsschützer auf Alarmstellung bringen. Das Bündnis, dass sehr verschiedenen aktiven Gruppen in S-H vereinigt, arbeitet weiter gegen das Gesetz und überlegt sich weitere rechtliche Schritte.
(Presseerklärung des Bündnisses gegen das neue Polizeirecht in S-H, www.polizeigesetz-sh.de)

DIE LINKE Schleswig-Holstein/Kiel:

Solidarisch mit den Warnstreiks der Servicekräfte am UKSH!

„Gestern haben noch alle geklatscht und heute werden die Mitarbeiter*innen in den ausgegliederten Servicebereichen des UKSH mit einem Hungerlohn abgespeist“, empört sich Marianne Kolter, Landessprecherin der Partei DIE LINKE Schleswig-Holstein.
„Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, dass Reinigungskräfte bei der Servicestern Nord GmbH ein Angebot über einen Stundenlohn von 11,20 erhalten haben, während direkt beim UKSH angestellte Servicekräfte 13,38 Euro Stundenlohn nach dem Tarif des Öffentlichen Dienstes der Länder erhalten.“ DIE LINKE solidarisiert sich mit den Warnstreiks der Servicekräfte am UKSH! Schuld an der jetzigen Situation ist das Land Schleswig-Holstein, das es zugelassen hat, dass die Servicebereiche ausgegliedert worden sind, mit dem Ziel Lohndumping zu betreiben. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten am UKSH den gleichen Lohn erhalten. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist das Mindeste, was die Beschäftigten im Gesundheitswesen erwarten können. Klatschen reicht nicht“, ergänzt Susanne Spethmann, gesundheitspolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE Schleswig-Holstein. „Wir wünschen den Streikenden viel Kraft und Erfolg!“
Lorenz Gösta Beutin aus Kiel: „Gerade in Zeiten der Pandemie ist die Arbeitsbelastung um ein Vielfaches höher. Ein Krankenhaus kann ohne Servicekräfte nicht betrieben werden.
Nur weil die Arbeit still und unsichtbar in Hintergrund erledigt wird, ist sie nicht weniger wichtig. Die Belegschaft der Service Stern Nord GmbH hat klar gemacht, dass sie hinter den von der Tarifkommission aufgestellten Forderungen steht und bereit ist, für deren Durchsetzung zu kämpfen, sollte sich der Arbeitgeber bis zur nächsten Verhandlungsrunde nicht bewegen. Die Zwei-Klassengesellschaft am UKSH muss endlich beendet werden. So verdient zum Beispiel eine Reinigungskraft derzeit 10,87 pro Stunde. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 11,11 Euro. Mit dem derzeitigen Angebot des UKSH käme die Reinigungskraft auf einen Stundenlohn von 11,20 Euro, wenn die Forderung der GDS durchsetzt werden kann, wären es 12 Euro in 2021 und 12,88 im Jahr 2022. Zum Vergleich: Eine direkt beim UKSH angestellte Reinigungskraft wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt und erhält damit pro Stunde 13,38 Euro. 9 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn anzubieten reicht bei weitem nicht aus. Es ist an der Zeit für gerechte Bezahlung statt Hungerlöhne und echte Wertschätzung für alle Menschen, die in Krankenhäusern arbeiten.“

(4.3.2021, DIE LINKE Schleswig-Holstein)

Von den Besetzer*innen aus Flensburg:

Bahnhofswald in Flensburg wird geräumt

Der seit fast fünf Monaten besetzte Bahnhofswald in Flensburg wird nach dem Töten von Bäumen durch von den Investoren Beauftragte am Freitag nun auch von offizieller Seite geräumt. Die Stadt Flensburg hat ein Amtshilfeersuchen an die Polizei gestellt. Damit zeigt sich, dass Selbstjustiz offensichtlich doch zum Erfolg führt: Nach allen Versprechen wegen der verschärften Corona-Situation in Flensburg diesen Monat nicht mehr zu räumen, hat Oberbürgermeisterin Simone Lange diese nun doch gebrochen.

blutigerboden Flensburg

Am Freitag noch hatte die Justizministerin erklärt: „Das Gewaltmonopol liegt sicherlich nicht bei privaten Sicherheitsdiensten“. Trotzdem hatte die Polizei die Fällarbeiten zunächst ungehindert weiter gehen lassen und beschränkte sich auf Aufforderungen, das zu unterlassen. Als sie diese nachdrücklich durchsetzte, war es bereits zu spät: Durch Rundumanschnitte waren die meisten Bäume unwiderbringlich zerstört. Dabei wurde auch ein Baum mehr als 5 cm angesägt, auf dem sich noch eine Person befand, welche dadurch von den Investoren bewusst in Lebensgefahr gebracht wurde. Am Abend waren die Bäume in Absprache gefällt worden.

Ebenfalls Abends untersagte die Oberbürgermeisterin durch eine Allgemeinverfügung eine angemeldete Mahnwache ab 0 Uhr weiter durchzuführen, die sich in Sichtweite des Waldes befand.

Heute nun wird nun auf Anordnung der Stadt Flensburg und gegen alle bisher getätigten Aussagen und Versprechen, die Polizei den Rest der Baumhäuser und die Personen im Wald gewaltsam räumen. Der neue Räumungsvorwand diesmal: Coronaverstöße in den Baumhäusern, obwohl die Menschen dort nicht zwischen den Baumhäusern durchwechseln und dort seit Monaten zusammen wohnen! Dabei ist gerade der auflaufende Polizei-Großeinsatz ein viel gefährlicherer Angriff auf die Gesundheit der Menschen, die in Flensburg und allen Orten von denen die Polizei kommt, leben. Denn in Flensburg treten die gefährlichen Mutationen gehäuft auf, welche die Polizei nun in andere Orte schleppen wird.

All das passiert allein auf Grund des Profitinteresses der Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen, die auf dem Gelände ein Hotel und ein Parkhaus bauen wollen und deshalb das intakte innerstädtische Waldgebiet vernichten wollen. Ihr Vorgehen mit einer Privatarmee in den Wald zu kommen ohne Rücksicht auf das Leben der Besetzer*innen und Selbstjustiz zu üben, wird so von offizieller Seite belohnt: Sie kommen damit durch. Zahlreiche illegale Waldfällungen in Schleswig-Holstein zeigen: Das Profitinteresse geht vor.

Wir sind wütend. Wütend über den ganzen Plan, hier ein Parkhaus und ein Hotel zu bauen, wo wir Wald für unser Klima und unsere Zukunft viel dringender brauchen. Wir sind wütend über gebrochene Versprechungen. Wütend auf die Investoren, auf die Stadt, auf den Staat, auf die Polizei, die all das durchsetzt. Wir werden den Wald verteidigen. Und selbst wenn der Wald fällt, werden wir nicht aufhören gegen das geplante Projekt zu streiten, mit unterschiedlichsten Mitteln und Wegen.

Pressemitteilung 21.02.2021, aktuelle Infos: twitter.com/boomdorp

Flensburg: Offener Brief, nach Rodung und Räumung

„Deshalb fordern wir die Stadt auf, die der Firma JARA Immobilien erteilte Baugenehmigung unverzüglich zurückzuziehen!“

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin
Simone Lange, 
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Fuhrig, 
Sehr geehrte Ratsmitglieder 

Die Stadt Neumünster hat nach Presseberichten erklärt, sie erwäge einem Investor, der auf seinem Gelände kürzlich einen Wald hat illegal roden lassen um bauen zu können, wegen fehlenden Vertrauens die Baugenehmigung zu verweigern, siehe: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Illegale-Baumrodungen-in-Kiel-Quickborn-und-Neumuenster,shmag80454.html

Dort allerdings sind durch diese illegale Rodung keine Menschenleben in Gefahr gebracht worden. Das ist hier in Flensburg anders. Auch die Rodungsaktion von JARA Immobilien an der Bahnhofstraße vom 19.2.21 war in vielfacher Hinsicht illegal:

• Sie erfolgte entgegen der ausdrücklichen Erklärung der Stadtverwaltung und unter Missachtung des Gewaltmonopols der Polizei mit Hilfe eines Privaten Sicherheitsdienstes. Das erinnert fatal an Länder mit großem Mafia- oder Oligarchen-Einfluss.

• Sie nahm keinerlei Rücksicht auf die Satzungen der Stadt, so den Bebauungsplan 303 Hauptpost, nach dem es untersagt ist, Bäume mit mehr als 50 cm Stammdurchmesser zwischen dem 1.Februar und dem 30. November zu fällen. Auch 4 solche Bäume wurden gefällt oder angesägt (die Bäume Nr. 117,112, 111 und 101 nach Baumkataster aus dem B-Plan).

• Sie erfolgte mit großer krimineller Energie: im offensichtlichen Bewusstsein der Illegalität und der Erwartung, rasch gestoppt zu werden, wurden die meisten Bäume am Hang der Bahnhofstraße nicht zeitaufwändig gefällt, sondern schnell „geringelt“, also rundherum eingesägt, so dass sie zum Absterben verurteilt und nicht mehr standfest waren. Dadurch wurden in kurzer Zeit bis zum Eingreifen der Polizei sehr viel mehr Bäume vernichtet. 

• Die im Auftrag der Investoren handelnden Arbeiter nahmen dabei auch keinerlei Rücksicht auf eine Gefährdung von Menschenleben: sie ließen ein Baumhaus herabstürzen, ohne sich zu vergewissern, dass keine Personen darin waren, und sägten Bäume an, auf denen Menschen in einem Baumhaus saßen. Sie nahmen in Kauf, dass die angesägten Bäume auf die Straße fallen konnten und Passanten erschlagen.

• Die Investoren nahmen billigend in Kauf, dass ihr Vorgehen auf dem Höhepunkt der Pandemie mit hochansteckenden Viren zu einem Super-Spreading-Event führen konnte, was die Stadtverwaltung gerade umgehen wollte. Damit nahmen sie auch billigend in Kauf, dass sich ungezählte – auch völlig unbeteiligte – Menschen mit dem potentiell tödlichen Virus infizieren und schwer erkranken, vielleicht sogar sterben, und weitere anstecken. Anderen Gewerbetreibenden könnten sie dadurch schwere Einbußen auferlegt haben, weil bei weiter steigenden Infektionszahlen die Einschränkungen unnötig lange fortgeführt werden müssen. 

• Der von den JARA-Immobilien engagierte Sicherheitsdienst maßte sich Befugnisse der Polizei an, indem er mindestens eine Person mit Kabelbinder fesselte und fortschleppte.

Dieses Vorgehen darf auf keinen Fall Erfolg haben; es wäre sonst eine Ermutigung an weitere Investoren, in ähnlicher Weise den Rechtsstaat zu missachten und die eigenen Interessen mit Gewalt und ohne Rücksicht auf Recht und Gesetz durchzusetzen. Es wäre der Weg in den Mafia-Staat. 
Wenn das Vertrauen der Stadt Neumünster schon bei einfacher illegaler Rodung eines Waldes zerstört ist, können wir uns nicht vorstellen, dass die Stadt nach dieser so viel schlimmeren Aktion noch Vertrauen in die Firma JARA Immobilien hat. Wie soll man glauben, dass man solchen Leuten den Schutz empfindlicher Biotope wie der Quelle und dem artenreichen Steilhang oder den der bedrohten Arten im Bahnhofswald anvertrauen kann, oder dass diese Firma eine ehrliche Prüfung der Hangstabilität durchführen wird, an der das Risiko eines Abrutschens der denkmalgeschützten Häuser an der Schleswiger Straße hängt? Auch dort könnten Menschenleben in Gefahr kommen. 
Deshalb fordern wir die Stadt auf, die der Firma JARA Immobilien erteilte Baugenehmigung unverzüglich zurückzuziehen! 

Für die Bürgerinitiative
Bahnhofsviertel Flensburg:
Dr. med. Helmreich Eberlein
Günter Strempel 
Christiane Schmitz-Strempel 
Thomas Gädecke
Klaus von Gadow 
Franziska von Gadow 
Claus Kühne

Kein Atomschutt in Harrislee!

Die Deponie Balzersen in Harrislee hat die Annahme von radioaktiven AKW-Abrissabfällen abgelehnt. Das schleswig-holsteinische Umweltministerium will Balzersen jedoch per Zuweisung zur Deponierung von Atomschutt zwingen. Dies geschieht auch gegen den Willen der Gemeinden Harrislee, Handewitt, Apenrade sowie der Stadt Flensburg. Umweltminister Jan Philipp Albrecht ignoriert die Expertise des Deutschen Ärztetages, von Umweltorganisationen und unabhängigen Gutachtern, die vor irreversiblen Gesundheits- und Umweltrisiken durch die Deponierung von strahlendem Atomschutt warnen. Seit Jahren weigert sich das Umweltministerium, alternative Lösungen ernsthaft zu prüfen. Für die Atomindustrie ist die Nutzung bestehender Abfalldeponien eine billige Methode, um ihren Atomschutt loszuwerden. Radioaktive Stoffe werden auf diese Weise in der Umwelt verteilt. Die Bevölkerung bezahlt das mit ihrer Gesundheit. Atommüll gehört nicht in die Abfalltonne: Weder in Harrislee, noch anderswo! Wir fordern Politik und die Atomwirtschaft auf, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und wirtschaftlichen Interessen nicht den Vorrang vor der Unversehrtheit von Mensch und Umwelt zu geben.

Lass uns gemeinsam verhindern, dass die Deponie Balzersen zum Atomklo für die AKW-Verschrottung wird! Weitere Infos, Postkarte und Unterschriftensammlung/Petition unter www.baesh.de

(Quelle: Bürgerinitiative Atommüll Einlagerung Stopp Harrislee)

Positionspapier der Schleswig-Holsteinischen Initiative Lieferkettengesetz
zum Antrag „Lieferkettengesetz jetzt!“

Auch Schleswig-Holstein braucht ein wirksames Lieferkettengesetz

November 2020
Attac Kiel, Brot für die Welt im Diakonischen Werk Schleswig-Holstein, Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e. V., BUND Schleswig-Holstein, DGB Bezirk Nord, Eine Welt im Blick e.V., Evangelisches Regionalzentrum Westküste, Frauenwerk der Nordkirche, Kampagne Saubere Kleidung – Aktivgruppe Kiel, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche, Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche, ver.di Landesbezirk Nord, Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit.

Inhalt

1. Die Schleswig-Holsteinische Initiative Lieferkettengesetz 
2. Deutschland und Unternehmen tragen eine gemeinsame Verantwortung 
3. Herausforderungen in globalen Lieferketten 
4. Arbeitnehmer*innenrechte müssen geschützt werden 
5. Umwelt und Menschen schützen
6. Mit dem Lieferkettengesetz die Agenda 2030 in Schleswig-Holstein umsetzen 
7. Chancen für Schleswig-Holstein
8. Ein gerechter, gesetzlicher Rahmen für alle 
9. Unternehmen gehen voran 
10. Ein wirksames Gesetz ist machbar 

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5 Jahre Abkommen von Paris:

Stoppt die Klimakatastrophe

Im Rahmen eines internationalen Aktionstags gegen fossiles Erdgas und Fracking unter dem Motto „Shale must fall“ (Shale gas = Schiefergas/gefracktes Gas) planten Bürger*innen in Jever, Kiel, Brunsbüttel, Greifswald, Berlin und Göttingen Proteste gegen die Nutzung von Erdgas.
Sie machten auf die Klimaschädlichkeit der Gasnutzung und auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Fracking aufmerksam. Am gleichen Tag fanden in über 15 Ländern weitere Aktionen statt.

Zum fünfjährigen Bestehen des Pariser Klimavertrages versammelten sich Bürger*innen am Freitag, 11. Dezember 2020 um 9 Uhr in Kiel vor dem Landtag und ab 10 Uhr vor dem Rathaus in Brunsbüttel, um für seine so wichtige Einhaltung zu demonstrieren. Um das Klima zu stabilisieren dürfen Klimaschutzmaßnahmen nicht auf eine Zeit “nach Corona” verschoben werden. Die Proteste in Kiel und Brunsbüttel richteten sich besonders an die schleswig-holsteinische Landesregierung und den Landtag, die Fracking im Ausland noch immer über die Subventionierung eines geplanten LNG-Terminals in Brunsbüttel fördern wollen.

„Inmitten der Klimakrise dürfen wir nicht in Infrastruktur für fossiles Gas investieren, sei es für LNG-Terminals, neue Gaskraftwerke, oder Pipelines. Erdgas ist aufgrund der Methanemissionen bei Förderung und Transport viel klimaschädlicher als weithin angenommen - oft sogar schädlicher als Kohle. Dennoch treiben die Regierungen der EU, des Bundes und auch die Landesregierung in Schleswig-Holstein den Erdgasausbau weiter voran. Milliardeninvestitionen in diese Sektoren können und dürfen wir uns nicht leisten!”, so Reinhard Knof, Vorsitzender der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.

Fracking in Schiefergestein ist in Deutschland aufgrund der damit verbundenen Schäden für Gesundheit und Umwelt verboten. Deutsche Unternehmen fracken aber Gas in anderen Ländern wie zum Beispiel in Argentinien und die Bundesregierung sowie die Landesregierungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein fördern im In- und Ausland den Bau neuer Infrastruktur für gefracktes und konventionell gefördertes Gas, zum Beispiel durch Subventionen und Exportgarantien. Die Aktivist*innen wollen auch der globalen Verantwortung Deutscher Unternehmen und Politiker*innen Ausdruck verleihen und ihre Solidarität mit Menschen in Förderregionen bekunden.

Juan Carlos Ponce, ein Aktivist, der als Teil des Aktionsbündnisses am gleichen Tag in Neuquen in Argentinien demonstriert, fordert: “(…) the foreign corporations arrived which can’t do this damn fracking in their own countries and they started doing it here in Allen turning us into a sacrifice zone (…). Our Children are dying and Europe is responsible. Because of the companies from your countries. You need to stop this! This cannot go on!” Das deutsche Unternehmen Wintershall Dea fördert Öl und Gas mit Fracking-Methoden in Neuquen und will im Weltnaturerbe Wattenmeer erneut nach Erdöl bohren.

(Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.)
https://www.keinco2endlager.de

Aktion gegen LNG-Terminal im Landtag SH:

Weltweiter Aktionstag gegen LNG

Heute morgen, am 11.12.2020, haben wir uns in der Plenarsitzung des schleswig-holsteinischen Landtags zu Wort gemeldet und ein Transparent mit der Aufschrift „STOP LNG“ gezeigt. Damit wollen wir einen extrem wichtigen Punkt auf die Tagesordnung setzen: Das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel. Wir stehen damit in Solidarität mit all den Menschen, die heute unter dem Motto #ShaleMustFall und #CleanGasIsADirtyLie weltweit gegen die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen durch Erdgas, Fracking und LNG protestieren – Von Argentinien über die USA und Mosambik bis in den Kieler Landtag (1).
(tkkg.noblogs.org)

Erdgas und LNG, also Flüssigerdgas, sind aktuell die größte Hoffnung der fossilen Wirtschaft. Die EU hat vor einigen Jahren ihre Energiepolitik bereitwillig unter dem von den Öl- und Gasriesen zur Verfügung gestellten Schlagwort „Brückentechnologie“ auf Erdgas umgestellt. Seitdem in den USA die Fördermengen durch die neue, noch zerstörerische Frackingfördermethode durch die Decke gehen, hoffen die von nullzins-Geld überschwemmten Finanzmärkte nämlich auf den nächsten großen Boom. Dafür soll das gefrackte Gas als LNG in alle Welt verschifft werden.

Und die Staaten machen’s erst möglich: Die EU hat unter Juncker 2018 versichert, sie werde mehr LNG abnehmen. Im Gegenzug gibt es keine Strafzölle auf europäische Autos. (2) Seitdem werden Millionen über Millionen an Subventionen in LNG-Terminals gepumpt, auch in Deutschland. In Brunsbüttel sollen alleine 50 Mio. € Direktinvestionen des Landes und 50 Mio. € des Bundes fließen. Und erst kürzlich wurde öffentlich, dass Scholz Milliarden an Subventionen zugesichert hat, wenn die USA dafür bei Nord Stream II die Füße still halten. (3)

Überall soll also neue Erdgas-Infrastruktur durchgeprügelt werden. Dabei ist der Gas-Bedarf gut gedeckt, die Kapazitäten der bereits bestehenden Terminals längst nicht am Limit. Im Gegenteil: Das LNG-Terminal in Rotterdam zum Beispiel hatte 2012-2018 lediglich eine Auslastung von 4%. Der gesamte Erdgas-Boom ist ein reines Spekulationsobjekt und die Staaten heizen die Blase kräftig an. Sollte sich das als Hirngespinst erweisen, ist nicht schwer zu erraten, wer dann die Zeche zahlt: Ebenfalls die Staaten. Das ganze Geld, was jetzt in LNG-Terminals und Pipelines versenkt wird, fehlt dann für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Noch dazu fehlt jeder Plan, wie denn die „Brücke“ von Gas zu Erneuerbaren aussehen soll.

Und trotzdem wäre das Platzen der Investitionsblase noch das verkraftbarere Szenario. Erdgas, insbesondere in Frackingförderung, zerstört bereits jetzt massiv Lebensgrundlagen in aller Welt. Die Methanemissionen überkompensieren den geringeren CO2-Ausstoß bei der Verbrennung um ein Vielfaches, das Grundwasser als saubere und allgemein zugängliche Quelle wird durch Fracking zerstört wie auch der Lebensraum vieler Menschen. In Lateinamerika gibt es bereits jetzt brutale Zwangsumsiedlungen u.ä., an denen deutsche Unternehmen wie Wintershall DEA kräftig mitverdienen. Alles nur, um den Teufelskreis unserer Wirtschaft am Laufen zu halten. Dagegen wehren sich heute auch Menschen in Berlin, die in Solidarität mit den Menschen im globalen Süden Wintershall DEA als das demaskieren, was sie sind: Rücksichtslose Klimaverbrecher.

Und die Grünen? Die Basis in S-H hat zwar auf dem letzten Landesparteitag beschlossen, das Terminal in Brunsbüttel nicht weiter zu unterstützen und die bisher zurückgestellten Gelder wieder zu löschen, aber natürlich ist bisher nichts passiert. Schließlich haben die Grünen unter Habeck den LNG-Wahnsinn auch selbst in den Koalitionsvertrag geschrieben. Und auch die LNG-Verordnung, bei der der Staat den Betreiberfirmen zusichert, 90% der Anschlusskosten der Terminals ans öffentliche Gasnetz zu übernehmen, war nur durch die Mitwirkung der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung möglich. 6 von damals 9 Landesregierungen mit grüner Beteiligung stimmten dafür, darunter S-H. Dabei hat dann das grüne Umweltministerium unter Jan-Philipp Albrecht noch die Dreistigkeit, die Planungen für den Pipeline-Anschluss in Brunsbüttel mit aller Gewalt durchzusetzen, obwohl die Genehmigung für das Terminal noch nicht einmal erteilt ist: Ende Juli bekamen EigentümerInnen und PächterInnen auf der Trasse der geplanten Pipeline Duldungsanordnungen unter Androhung von „Zwangsgeld“ und „unmittelbarem Zwang“ (4).

So sehen also die Trennung von Wirtschaft und Politik, grüne Regierungspolitik und die Energiewende im 21. Jahrhundert aus. Wir sagen: Schluss damit! Wir haben keine Zeit mehr, wenn wir die Klimakatastrophe überleben wollen. Wir brauchen eine echte Energiewende und ein anderes, demokratisches Wirtschaftssystem ohne Profitzwang, das dafür die Möglichkeit schafft. Vor allem aber brauchen wir kein LNG-Terminal in Brunsbüttel! Wenn die grüne Landtagsfraktion noch einen Rest Anstand und realistisches Umweltbewusstsein hat, dann tritt sie jetzt sofort in Verhandlungen mit ihren KoalitionspartnerInnen, um diesen Irrsinn noch zu verhindern. Darauf dürfen wir aber nicht hoffen! Wir müssen uns mit direkten Aktionen und Aufklärungskampagnen wehren. Wir sind das Investitionsrisiko!
(tkkg.noblogs.org)

(1) Die Proteste laufen auf Twitter unter den Hashtags #CleanGasIsADirtyLie, #NotHereNotAnywhere und #ShaleMustFall, wobei letzteres sich auf Schiefergas bezieht, das durch Fracking gefördert wird und aktuell vielen Menschen die Lebensgrundlagen raubt
(2) https://www.heise.de/tp/features/Nach-dem-Juncker-Deal-mit-Donald-Trump-Schleusen-auf-fuer-Fracking-Gas-4163997.html
(3)https://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/nord-stream-2-olaf-scholz-bietet-milliarden-fuer-lng-terminals-im-gegenzug-fuer-sanktionsverzicht-a-ce93c34a-a3dd-45ad-b769-b699d312fd09
(4) https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-10/51024187-land-schleswig-holstein-setzt-buergerinnen-und-buerger-unnoetig-unter-druck-vorarbeiten-fuer-gas-pipeline-mit-veralteten-daten-begruendet-007.htm

Bild: TKKG Kiel
Protestaktion am 3.6.2020 in Brunsbüttel

„Ideale Brückentechnologie“, so wird uns Erdgas seit den massiven Lobbykampagnen von BP, Shell und Co auf EU-Ebene verkauft. Dabei wird verschleiert, dass auch das ein endlicher, fossiler Energieträger ist und beinahe genauso klimaschädlich wie Kohle. Beim Abbau und Transport entweicht Methan in die Atmosphäre, was kurzfristig 86 Mal so klimaschädlich wie CO2 ist. Außerdem verdrängt der aktuelle Erdgas-Boom die erneuerbaren Energieträger aus dem Strommix. Auch für die Schifffahrt ist deshalb das Flüssiggas kein klimaschonender Treibstoff.

Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein:

Keine Abschiebungen während einer Pandemie!

Gemeinsamer Aufruf zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen anlässlich der Innenminister*innenkonferenz

Die Landesflüchtlingsräte fordern anlässlich der Innenministerkonferenz am 9.-11. Dezember 2020 ein bundesweites Abschiebungsmoratorium. Während der COVID-19-Pandemie sind Abschiebungen nicht zu verantworten.

Sie setzen das Leben der Abgeschobenen aufs Spiel. Auch das Begleitpersonal wird unnötig in Gefahr gebracht. Zahlreiche Herkunftsländer von Asylsuchenden haben marode Gesundheitssysteme und sind nicht in der Lage, an dem Virus Erkrankte zu versorgen. Auch Staaten mit einem relativ gut aufgestellten Gesundheitssystem kommen an ihre Kapazitätsgrenze. Die Zahl der Corona-Infizierten steigt weltweit dramatisch, ganz zu schweigen von der rasant steigenden Zahl der Toten. Dennoch werden Menschen in Länder abgeschoben, in denen sich die Pandemie katastrophal auswirken könnte oder es bereits tut. Das Risiko für ihre Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist immens.

Die Bundeskanzlerin hat eindringlich dazu aufgerufen, auf überflüssiges Reisen zu verzichten. Das muss auch für Abschiebungen in Staaten, wie zum Beispiel Afghanistan, aber auch Überstellungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung, wie zum Beispiel Italien, gelten. Insbesondere in den Wintermonaten ist in vielen der besonders von der Pandemie betroffenen Länder nicht mit einer schnellen Besserung zu rechnen. Die Unterzeichnenden verweisen auch auf die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Abschiebungen sollten mindestens bis April 2021 ausgesetzt werden. Keine Abschiebungen aus oder in Risikogebiete während einer Pandemie!

Martin Link, Flüchtlingsrat
Schleswig-Holstein e.V.

Schleswig-Holsteinischer Landtag:

Proteste gegen Polizeigesetz

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein arbeitet seit langem an einem neuen Polizeigesetz. Die Kritik am bisher vorgelegten Regierungsentwurf ist massiv Insbesondere die rechtliche Verankerung des Schusswaffengebrauchs gegen Kinder sorgt für Empörung.

GegenPolizeigesetz unitedwestand web

In der Begründung zur vermeintlichen Notwendigkeit der von der Jamaika-Koalition getragenen Maßnahme wird stets das Beispiel von Kindern präsentiert, die von Terroristen zur Ausübung von Anschlägen instrumentalisiert werden. Das ist ein Szenario, das hierzulande so noch nie vorgekommen ist. Daher beruft sich der Abgeordnete Burkhard Peters (Grüne) auch lieber auf Fälle, in denen Kinder Mitschüler in der Schule mit Messern bedroht haben. In der Anhörung vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages am 4.11.2020 nannte die unabhängige Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni (SPD) die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Schusseinsatz gegen Kinder ein höchst „fragwürdiges Signal“.
Widerstand gegen die schleswig-holsteinische Polizeirechtsreform artikuliert sich vor allem außerparlamentarisch. So artikuliert und mobilisiert sich der Widerstand seitens der Piratenpartei und der „Linken“ vor allem in einem „Bündnisses gegen das neue Polizeigesetz SH“.
An einer Demo des Bündnisses am 24.10.2020 hatten mehrere hundert Menschen teilgenommen und zogen lautstark vom Hauptbahnhof aus durch die Innenstadt. Am 4.11.2020 ging es mit dem Protest vor dem Landtag weiter, um die Tagung des Innen- und Rechtsausschusses zum neuen Polizeigesetz außerparlamentarisch zu begleiten.
In dem Protestaufruf des Bündnisses heißt es u.a.:
„Unter Rückgriff auf die Schreckgespenster ‚internationaler Terrorismus‘ und ‚grenzübergreifende Kriminalität‘ will die Landesregierung nun das neue Polizeigesetz verabschieden. Wir stellen uns ohne Wenn und Aber gegen dieses Gesetz.
Es verschärft die Überwachungs-, Kontroll- und Datenspeicherungsmöglichkeiten der Polizei. Davon betroffen werden einmal mehr jene sein, die ohnehin schon aufgrund von Vorurteilen, Rassismus, sozialer Lage oder politischer Unbequemlichkeit vermehrt Polizeikontrollen und Repression ausgesetzt sind.

Konkret bedeutet das Polizeigesetz:
• Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Die Befugnisse Menschen vorzuschreiben, wo sie sich aufzuhalten haben, sollen ausgeweitet werden.
• Gleiches gilt für die Anwendung einer elektronischen Fussfessel.
• Mehr Racial Profiling durch die Ausweitung der Schleierfahndung.
• Ausweitung des Sprengmittel- und Schusswaffengebrauch, sowie die Nutzung von Tasern. (Distanz-Elektro-Impulsgeräte)
• Durch die Gesetzesnovelle soll auch der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Kinder unter 14 Jahren erlaubt werden.
• Neben dem verstärkten Einsatz von verdeckten Ermittler*innen, die tief in die Privatsphäre Betroffener eingreifen, sollen Polizist*innen mit Bodycams ausgestattet werden, mit denen sie jederzeit ihre Umgebung filmen können.“ (gst)

Nein zum neuen Polizeigesetz web

NEIN ZUM POLIZEIGESETZ – GEGEN REPRESSION UND ÜBERWACHUNG!

In einem Redebeitrag der DKP Kiel wurde auf den aktuellen gesellschaftlichen Kontext eingegangen:
„Die Herrschenden hierzulande sind in einer Situation, in der sie sich auf härtere Zeiten vorbereiten. Die Sach- und Vermögenswerte der großen Banken und Konzerne müssen auch in dieser Krise im Zweifel vor der eigenen Bevölkerung geschützt werden können. Wir erleben die schwerste Wirtschaftskrise seit dem Bestehen der BRD. In dieser Situation will der Staat Mittel legitimieren, die es ihm ermöglichen würden, sich stärker als ohnehin schon gegen soziale, ökonomische und ökologische Bewegungen, also gegen Streiks, Versammlungen, Demonstrationen usw. durchzusetzen. Dem gilt es unseren entschlossenen und solidarischen Widerstand entgegenzusetzen.“ (Florian H.)

Solidaritaetstattpolizeistaat web