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Volksbegehren zum Schutz des Wassers:

Gesundheit vor Geschäftsgeheimnis


Derzeit läuft das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass bei neuen Lizenzen zur Ölförderung und zu Fracking Informationen vom Bergamt an die Feuerwehren herausgegeben werden dürfen. Im Gegensatz zu allen anderen Unternehmen unterliegen die Bergbaubetriebe ausschließlich der Bergaufsicht, so dass die Gemeinden und Kreisverwaltungen in der Regel keine Informationen über auf Bohrplätzen gelagerte und verwendete Gefahrstoffe erhalten. Das wollen wir mit dem Volksbegehren ändern.
Transparenz ist notwendig, damit Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitarbeitern in Zukunft einen höheren Stellenwert haben als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Behörden müssen das Recht erhalten, auch ohne Anfrage Informationen z.B. über Gefahrstoffe an die Feuerwehren weiterleiten zu dürfen. Derzeit werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse immer als wichtiger angesehen, als überwiegende öffentliche Interessen (§ 88a LVwG). Die Unterschriften für das Volksbegehren können nur noch bis zum 2. März 2020 direkt in Rathäusern und Ämtern abgegeben werden. Die zuständigen Stellen sind einschließlich Öffnungszeiten im Rathausfinder zu finden: https://www.rathausfinder.de/1204/search/ Das Unterschriftenformular kann auch direkt ausgedruckt werden: https://vi-wasser.de/files/Unterschriftenbogen.pdf

   

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