Daten/Fakten  

   

BUND SH, Mehr Demokratie e. V. und viele andere:

Forderung an die Landesregierung zum Erhalt der Bürgerbeteiligungsrechte

• Koalition hat Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eingebracht
• Bündnis befürchtet erhebliche Verschlechterung für zivilgesellschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten
• Verheerende Wirkung für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz gefürchtet

Bürgerbeteiligung ist Chance, nicht Störfaktor

Kiel. Zahlreiche Verbände treten nach ihrem Offenen Brief vom Dezember 2022 nun mit Stellungnahmen an die Regierungskoalition heran und fordern sie erneut nachdrücklich auf, von den geplanten Einschränkungen der Bürgerbeteiligungsrechte abzusehen. Die Stellungnahmen stimmen darin überein, dass das Ergebnis desaströs wäre: Bürgerbegehren würden in den Kommunen zukünftig weitgehend verhindert. Da viele dieser Verfahren in der Vergangenheit klimaschutz- und flächenverbrauchsrelevante Themen betrafen, wäre diese Entscheidung von besonderer Brisanz. Auch der Kreistag Nordfriesland hat sich mit den Stimmen von SPD, Grünen, SSW, FDP und der Wählergemeinschaft Zukunft als erste Kommunalvertretung gegen das Gesetz ausgesprochen.
Das Bündnis fordert die Regierungsfraktionen daher auf, ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen oder weitgehend neu zu formulieren, um Bürger*innen in Schleswig-Holstein zu ermutigen, ihre Beteiligung an demokratischen Prozessen wahrzunehmen. Falls dies nicht geschieht, erwägt das Bündnis eine Volksinitiative zu starten.

Demokratischer Vorreiter bleiben

„Notwendig ist eine kommunale Beteiligungskultur, bei der Einwände aus der Bevölkerung nicht als störend empfunden, sondern als Teil der Lösung begrüßt werden“, so Dr. Claudia Bielfeldt, Landesverbands-Vorsitzende des BUND SH. „Bürgerbegehren bieten die Möglichkeit für eine frühzeitige, ergebnisoffene und transparente Bürgerbeteiligung auf Augenhöhe.“ ... „Dass die CDU nun mit Macht dieses Instrument zerstören möchte, passt nicht in eine Zeit, in der ohnehin viele Bürger*innen nicht mehr an eine funktionierende Demokratie glauben. Es ist bedauerlich, dass die Grünen hier nachgegeben haben“, so Bielfeldt weiter. In den letzten Jahren haben dagegen andere Bundesländer die Gesetzgebung zu Bürgerbegehren durchweg bürgerfreundlicher gestaltet. Auch in Niedersachsen und NRW wurde dies in den aktuellen Koalitionsverträgen vereinbart.
Jochen Rathjen, Sprecher von Attac e.V., sieht die Entwicklung ebenfalls kritisch: „Der echte Norden will und soll ein Vorbild der politischen Teilhabe bleiben und kein Negativbeispiel für Demokratie sein.“


Drohende Verschlechterung der Demokratie in Schleswig-Holstein

Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin vom Verein Mehr Demokratie e.V., sieht in den bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten kein Problem für die Politik: „Bürgerbegehren sind die Lösung für Interessenskonflikte und nicht das Problem. Im Durchschnitt werden nur 22 Begehren in Schleswig-Holstein pro Jahr eingereicht von denen wiederum mehr als die Hälfte vorab beendet werden, weil ein Konsens zwischen Initiator*innen und Gemeinde- bzw. Stadtrat erzielt werden konnte. Das heißt, es kommt regelmäßig zu einem Dialog und die Zufriedenheit der Bürger*innen mit der Gemeindepolitik verbessert sich.“
Nach den Plänen der Regierung sollen Bürgerbegehren bei Beschlüssen der kommunalen Selbstverwaltung in Zukunft untersagt werden, sofern sie mit Zweidrittelmehrheit gefasst wurden. Dies ist jedoch gerade in den kleineren Gemeinden die Regel und würde zukünftig die allermeisten Begehren formal verhindern. Darüber hinaus sollen die zu sammelnden Unterschriften gegen Gemeinderatsbeschlüsse innerhalb von drei – anstatt wie bisher sechs – Monaten zusammengetragen werden. Dies führt zusammen mit dem zukünftig höheren Unterschriftenanteil und der verpflichtenden kommunalen Kostenprüfung vorab zu einer kaum zu bewältigenden Erschwernis. Außerdem soll eine Sperrfirst von drei Jahren eingeführt werden, in der kein erneutes Bürgerbegehren durchgeführt werden darf. Dies steht im absoluten Missverhältnis dazu, dass die Gemeinde- oder Stadtvertretung ein Bürgerbegehren nach nur zwei Jahren mit einfacher Mehrheit kippen darf.

Teilnehmende Verbände und Institutionen
Aktionsgruppe KLIMA Flensburg, attac, Betreuungsverein Liether Moor, BI Zukunft Eiderstedt, BUND Landesverband Schleswig-Holstein e. V., Bündnis fossilfreies Flensburg, BürgerBegehren Klimaschutz, Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog, Fraktion Solidarische Stadt, Klimabegehren Flensburg, Mehr Demokratie, Merret reicht´s - Aus Liebe zu Sylt, Merret reicht‘s Föhr, Naturfreunde SH, Open Petition, Parents for Future Nordfriesland, SPD, SSW, VCD Landesbüro SH, Zero Waste Itzehoe e.V.

Kontakt für weitere Informationen
Dr. Claudia Bielfeldt, Landesvorstandsvorsitzende BUND Schleswig-Holstein, Mobil: 0152 08 813 592
Claudine Nierth Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie, Mobil 0178 8 377 377

Gemeinsame Pressemitteilung mit Mehr Demokratie e.V. und  anderen Verbänden und Initiativen vom 31.01.2023

Weitere Informationen
www.bund-sh.de/publikationen/detail/publication/stellungnahme-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-aenderung-kommunalrechtlicher-vorschriften-2023/
www.mehr-demokratie.de/fileadmin//pdf/2023/2023_01_31_MD_Stellungnahme_Bu__rgerbegehren_Landtag.pdf
www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2023/2023_01_31_Stellungnahme_des_Kreises_Nordfriesland_Buergerbegehren_Schleswig-Holstein.pdf

Tag gegen Polizeigewalt:

Neues Polizeigesetz in S-H beschlossen

Die Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes in S-H am 26.02.2021 ist für das Bündnis gegen eben dieses Gesetz kein Grund, nun Frieden mit dem geschaffenen Status Quo zu machen und ihren Protest dagegen nicht mehr zu artikulieren.

polizeigesetz sh web

Insbesondere am Tag der internationalen Polizeigewalt, dem 15.03.2021 muss auf die Gefahren für Bürgerinnen und Bürger hingewiesen werden, die durch die Einführung dieser rechtlich bedenklichen und massiv erweiterten Befugnisse für Polizeibeamte entstehen.

Auch in Deutschland hat Polizeibrutalität ein lange Tradition und ist in der medialen Öffentlichkeit ausreichend dokumentiert. Die Festnahmegriffe sind schon lange gesundheitsgefährdend und unerträglich brutal. Die breite Gesellschaft lässt es zu, auch wenn es nicht selten ihre eigenen Kinder betrifft und das Vorgehen in keinem Verhältnis zum Anlass steht. Das Bewusstsein, dass es jede/n anlasslos und verdachtsunabhängig treffen kann, wird sich in der Anwendung der neuen Gesetze erst allmählich – und vielleicht zu spät – durchsetzen.

Die rechtliche Gegenwehr ist schon immer kaum möglich gewesen und hat jetzt eine deutliche Schwächung erfahren.

Der in Schleswig-Holstein geschlossene Kompromiss mit den GRÜNEN, wonach „Racial profiling“ nicht zugelassen werde, hilft darüber nicht hinweg, dass Kindern unter 14 Jahren zum finalem Rettungsschuss frei gegeben werden. Der Hinweis auf dem „internationalem Terrorismus“ ist da keine Argumentationshilfe, sondern eine beliebig erweiterbare Möglichkeit, Erschossene im Nachhinein zu Terroristen zu erklären. Insbesondere diese Handhabe ruft üble Erinnerungen gerade aus der deutschen Geschichte wach, und so verwundert es nicht, dass ausgerechnet die AfD dieses Gesetz begrüßt. Insbesondere die massiven Grundrechtsverletzungen durch den Wegfall der Unschuldsvermutung müssten eigentlich alle Rechtsschützer auf Alarmstellung bringen. Das Bündnis, dass sehr verschiedenen aktiven Gruppen in S-H vereinigt, arbeitet weiter gegen das Gesetz und überlegt sich weitere rechtliche Schritte.
(Presseerklärung des Bündnisses gegen das neue Polizeirecht in S-H, www.polizeigesetz-sh.de)

LinX Ratgeber Recht (Die Seite befindet sich noch im Aufbau)

Diese Seite beinhaltet lediglich Allgemeinwissen und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche, rechtliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder an Ihre zuständige Gewerkschaft.

 

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Arbeitsrecht

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http://www.anwaltarbeitsrecht.com

 

Überstunden als Azubi: Nur freiwillig und bezahlt

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber die Einrichtung eines E-Mail-Postfachs verlangen. 

Nicht ausreichend ist, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat einen Blog im firmeninternen Intranet zur Verfügung stellt. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 5 TaBV 23/15).

 

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Asyl, Flüchtlinge

Europäischer Gerichtshof

Mietrecht

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Pflegeversicherung 

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