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EuGH:

Klagen auf Schadenersatz gegen Troika-Auflagen sind möglich

Ein historisches Urteil ? Laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof ist es grundsätzlich möglich, gegen die so genannte Troika der Gläubiger-Staaten auf Schadenersatz zu klagen, wenn die von den Institutionen verhängten Auflagen nachweislich Grundrechte verletzten. Sven Giegold spricht von einem »Durchbruch für den Grundrechtsschutz«, der Jurist Andreas Fischer-Lescano wird mit den Worten zitiert, es sei ein »historisches Urteil«:

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