Daten/Fakten  

   

Schleswig-Holsteinischer Landtag:

Proteste gegen Polizeigesetz

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein arbeitet seit langem an einem neuen Polizeigesetz. Die Kritik am bisher vorgelegten Regierungsentwurf ist massiv Insbesondere die rechtliche Verankerung des Schusswaffengebrauchs gegen Kinder sorgt für Empörung.

GegenPolizeigesetz unitedwestand web

In der Begründung zur vermeintlichen Notwendigkeit der von der Jamaika-Koalition getragenen Maßnahme wird stets das Beispiel von Kindern präsentiert, die von Terroristen zur Ausübung von Anschlägen instrumentalisiert werden. Das ist ein Szenario, das hierzulande so noch nie vorgekommen ist. Daher beruft sich der Abgeordnete Burkhard Peters (Grüne) auch lieber auf Fälle, in denen Kinder Mitschüler in der Schule mit Messern bedroht haben. In der Anhörung vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages am 4.11.2020 nannte die unabhängige Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni (SPD) die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Schusseinsatz gegen Kinder ein höchst „fragwürdiges Signal“.
Widerstand gegen die schleswig-holsteinische Polizeirechtsreform artikuliert sich vor allem außerparlamentarisch. So artikuliert und mobilisiert sich der Widerstand seitens der Piratenpartei und der „Linken“ vor allem in einem „Bündnisses gegen das neue Polizeigesetz SH“.
An einer Demo des Bündnisses am 24.10.2020 hatten mehrere hundert Menschen teilgenommen und zogen lautstark vom Hauptbahnhof aus durch die Innenstadt. Am 4.11.2020 ging es mit dem Protest vor dem Landtag weiter, um die Tagung des Innen- und Rechtsausschusses zum neuen Polizeigesetz außerparlamentarisch zu begleiten.
In dem Protestaufruf des Bündnisses heißt es u.a.:
„Unter Rückgriff auf die Schreckgespenster ‚internationaler Terrorismus‘ und ‚grenzübergreifende Kriminalität‘ will die Landesregierung nun das neue Polizeigesetz verabschieden. Wir stellen uns ohne Wenn und Aber gegen dieses Gesetz.
Es verschärft die Überwachungs-, Kontroll- und Datenspeicherungsmöglichkeiten der Polizei. Davon betroffen werden einmal mehr jene sein, die ohnehin schon aufgrund von Vorurteilen, Rassismus, sozialer Lage oder politischer Unbequemlichkeit vermehrt Polizeikontrollen und Repression ausgesetzt sind.

Konkret bedeutet das Polizeigesetz:
• Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Die Befugnisse Menschen vorzuschreiben, wo sie sich aufzuhalten haben, sollen ausgeweitet werden.
• Gleiches gilt für die Anwendung einer elektronischen Fussfessel.
• Mehr Racial Profiling durch die Ausweitung der Schleierfahndung.
• Ausweitung des Sprengmittel- und Schusswaffengebrauch, sowie die Nutzung von Tasern. (Distanz-Elektro-Impulsgeräte)
• Durch die Gesetzesnovelle soll auch der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Kinder unter 14 Jahren erlaubt werden.
• Neben dem verstärkten Einsatz von verdeckten Ermittler*innen, die tief in die Privatsphäre Betroffener eingreifen, sollen Polizist*innen mit Bodycams ausgestattet werden, mit denen sie jederzeit ihre Umgebung filmen können.“ (gst)

Nein zum neuen Polizeigesetz web

NEIN ZUM POLIZEIGESETZ – GEGEN REPRESSION UND ÜBERWACHUNG!

In einem Redebeitrag der DKP Kiel wurde auf den aktuellen gesellschaftlichen Kontext eingegangen:
„Die Herrschenden hierzulande sind in einer Situation, in der sie sich auf härtere Zeiten vorbereiten. Die Sach- und Vermögenswerte der großen Banken und Konzerne müssen auch in dieser Krise im Zweifel vor der eigenen Bevölkerung geschützt werden können. Wir erleben die schwerste Wirtschaftskrise seit dem Bestehen der BRD. In dieser Situation will der Staat Mittel legitimieren, die es ihm ermöglichen würden, sich stärker als ohnehin schon gegen soziale, ökonomische und ökologische Bewegungen, also gegen Streiks, Versammlungen, Demonstrationen usw. durchzusetzen. Dem gilt es unseren entschlossenen und solidarischen Widerstand entgegenzusetzen.“ (Florian H.)

Solidaritaetstattpolizeistaat web

Kommentar

Die Grünen und die Autobahn

Wir schreiben das Jahr 2020. Die Klimakrise bollert mit beiden Fäusten an die Tür. Mittelamerika wird gerade von einer Rekord-Hurrikan-Saison verwüstet. In Deutschland sterben nach mehreren Jahren Trockenheit die Wälder. In Kalifornien und Australien gab es in diesem Jahr die schlimmsten Waldbrände seit Menschengedenken und down under breitet sich mit dem Frühlingsanfang schon wieder Bruthitze aus. Der Anstieg des Meeresspiegel hat sich weiter beschleunigt, ergab eine Mitte November veröffentlichte Studie, und auf dem arktischen Ozean waren bis lange in den Oktober hinein die Seewege entlang der russischen Nordküste eisfrei. Auch das ein Novum.
Hier und da wird sogar ein ganz klein wenig dagegen unternommen. Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Zu spät. Japan, Südkorea und Kanada auch. Ebenfalls zu spät. China ab 2060. Erst recht zu spät, doch immerhin werden in der Volksrepublik die erneuerbaren Energieträger rasant ausgebaut. Letzteres lässt sich von Deutschland nicht gerade sagen.
Überhaupt die deutsche Klimaschutzpolitik, die ist wirklich speziell. Jetzt brüstet sich die Bundesregierung tatsächlich damit, dass sie ihr 2020er Ziel einhalten werde, die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem – sehr hohen – Niveau von 1990 zu senken. Nur hatte sie dieses Ziel nach der letzten Bundestagswahl kleinlaut beerdigt und keinerlei Maßnahmen ergriffen. Dass es jetzt doch noch eingehalten wird, ist allein eine Folge der Corona-Wirtschaftskrise. Und da man aus dieser vor allem mit Subventionen fürs Fliegen und den Kauf neuer LKW herauszukommen gedenkt, werden die Emissionen wieder ansteigen, sobald die wirtschaftliche Talfahrt überwunden ist.
Dafür wird unter anderem auch der Autobahnbau sorgen, der – man soll es nicht glauben – auch 2020 munter weiter geht. Und zwar mit aller Gewalt und mit grüner Unterstützung. Früher hieß das mal Genosse Sachzwang, heute nuschelt man was von „Der Andy ist schuld.“ und schickt seine Knüppelgarden los. Nirgendwo hat ein grüner Landespolitiker auch nur laut darüber nachgedacht, sich zu verweigern. Stattdessen stimmt man für die Anschaffung von Tonfas (bereits in den 1990ern), Tasern und schwerem Gerät für die Polizei, damit der Weg für den Autowahn künftig noch besser freigeprügelt werden kann. Heute betrifft es die A49 in Hessen und den Dannenröder Wald, morgen könnte es schon die Südspange in Kiel sein. (wop)

Heikendorf:

700 Menschen auf der Straße gegen rechte Umtriebe

Am 31.10.2020 demonstrierten unter dem Motto „Heikendorf und das Ostufer gegen Rechts!“ etwa 700 Antifaschist*innen in Heikendorf, um den zunehmenden rechten und rassistischen Vorfällen in der Gemeinde den Kampf anzusagen. (...)

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Nach einem Auftaktredebeitrag des Veranstalters bewegte sich der beeindruckende und bunt gemischte Zug vom Dorfplatz aus etwa eine Stunde lang durch Heikendorfer Straßen, bevor zurück am Ausgangspunkt eine längere Abschlusskundgebung stattfand. Hier sprachen Redner*innen des Runden Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel, der Autonomen Antifa-Koordination Kiel, von Fridays for Future und der Heikendorfer SPD sowie der Kieler DGB-Vorsitzende Frank Hornschuh, eine ortsansässige Schülerin und Birgit Lohmeyer aus dem mecklenburgischen Jamel, die dort seit Jahren einer neonazistischen Übermacht trotz, der antifaschistischen Initiative in Heikendorf ihre Solidarität aus. Zudem wurden Grußworte von Nazi-Gegner*innen aus Sülfeld im Kreis Segeberg verlesen, das vor allem im letzten Jahr Schauplatz von Nazi-Umtrieben geworden war. (...)

Neben gezielten Nazi-Schmierereien waren vor allem Gerüchte um nächtliche Schießübungen im Ort der Hintergrund für die Demo. Dass die Initiator*innen mit ihren Einschätzungen leider nicht falsch liegen, bestätigte sich am Rande der Demo. An mindestens zwei parkenden Autos, die ob ihrer auswärtigen Kennzeichen offenbar angereisten Antifaschist*innen zugeordnet wurden, wurden Reifen zerstochen, desweiteren ein Fahrrad beschädigt. Nichtsdestotrotz hat die Demonstration verdeutlicht, dass die Nazi-Täter*innen sich in ihrem Übermut nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen sollten. Sie werden zukünftig mit starkem Heikendorfer Gegenwind zu rechnen haben.

(Aus einem Bericht der Autonomen Antifa-Koordination Kiel)

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Gedenken am 15.11.2020:

An den Gräbern der Gefallenen der Novemberrevolution 1918 in Kiel

Gedenken am 15112020 in Kiel

Am 15.11.2020 fand mit ca. 40 Personen das Gedenken an die Novemberrevolution und an die tapferen Arbeiter und Arbeiterinnen statt, die in Abwehr des Kapp-Lüttwitz-Ludendorff-Putsches 1920 in Kiel gefallen sind. Es gab Redebeiträge von Stephanie Schmoliner von der IG-Metall, Klaus Kuhl einem Kieler Historiker, der über den Kapp Putsch sprach sowie SDAJ und DKP Kiel.

Erinnerung an die Revolution in 1918 in Kiel und den Kapp-Lüttwitz Putsch 1920

Zu einem „Stadtgang“ in Erinnerung an die Revolution der Arbeiter und Soldaten im November 1918 in Kiel hatte der Arbeitskreis Novemberrevolution am Sa., 7. November 2020 aufgerufen.

Der „Stadtgang“ startete am Germaniahafen mit einer Kundgebung auf dem Ernst-Busch-Platz, bewegte sich dann zum Platz der Matrosen vor dem Bahnhof und führte dann über die Andreas-Gayk-Straße zum Gewerkschaftshaus. Es gab Beiträge zu Rüstungsproduktion und Waffenexporten von Attac Kiel und MLPD, zu den Lehren aus der Novemberrevolution und gegen die zunehmende Aufrüstung vom AK Novemberrevolution und dem Kieler Friedensforum. Am Gewerkschaftshaus sprach Frank Hornschu, DGB Kiel-Region über die Aufgaben der Gewerkschaft im Kampf gegen Rechts. Und es gab einen Beitrag vom Filmproduzenten Klaus Kuhl zu den Kieler Kämpfen gegen den Kapp-Putsch, die er auch in seinem gerade erschienenen Dokumentarfilm darstellt.
Unterstützt wurde die Aktion von: Attac Kiel, DGB Region Kiel, DKP, Kieler Friedensforum, MLPD, SDAJ, Seebrücke Kiel und der Hamburger Geschichts- und Kulturwerkstatt.
Auf Kundgebungen an drei Orten in Kiel wurden die Lehren aus den Erfahrungen von 1918 angesprochen. Aktuell erkennen wir Gefahren in der verstärkten Aufrüstung, zunehmenden Waffenexporten, Einsatz der Bundeswehr, Einschränkung von Arbeitsrechten und demokratischen Rechten und dem Zusammenwirken von Rüstungskonzernen, Finanzkapital und Militär sowie ihrem stärker werdenden Einfluss auf die Regierung. An den Kapp-Putsch 1920 sollte erinnert werden, als die rechte Militärführung versuchte, die knappen demokratischen Errungenschaften der Revolution gewaltsam rückgängig zu machen, aber erneut am entschlossenen Widerstand der Kieler Arbeiter und Gewerkschaften scheiterten.
Auch heute beklagen wir wieder, dass rechte Schläger und Mörder, und ihre Hintermänner nicht zur Verantwortung gezogen werden, ihre Verbrechen verharmlost und die Beziehungen zu rechten Parteien und Eliten nicht offen gelegt werden. (uws)

Stadtgang Novemberrevolution7 11 2020 web

Fehlende Beratung riskiert Verzweiflungstaten:

Zum Todesfall eines afghanischen Geflüchteten im Kieler Hafen

Toedliche Flucht Kiel web

Zum Fall des am Freitag, dem 13.11.2020, im Kieler Hafenbereich verunglückten afghanischen Geflüchteten nimmt der Flüchtlingsrat wie folgt Stellung:

Insbesondere unter afghanischen Geflüchteten herrscht derzeit eine große Verunsicherung. Anteil daran haben zurückgehende Anerkennungen von afghanischen Asylgesuchen, die gleichzeitig im Herkunftsland eskalierende Aufstandsgewalt und organisierte Kriminalität, Nachrichten über die vom Bund dennoch betriebene Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Kabul - trotz der sich in Afghanistan ausweitenden Pandemie, Berichte über die Überlebensnot von Rückkehrenden und Todesfälle von Abgeschobenen ...

Unter geflüchteten Afghan*innen, die hierzulande am Asylverfahren gescheitert sind, verbreitet sich angesichts ihrer formalen Ausreisepflicht Angst. Die Betroffenen fühlen sich in dieser Situation allerdings allzu oft alleingelassen. Doch eine gute Beratung - zumal als unabhängige Rechtsberatung für Geflüchtete - wird vom Land Schleswig-Holstein nicht mehr gefördert. Da aber, wo guter Rat fehlt, verbreiten sich Verzweiflung und aus der Not geborenes Fehlverhalten. Als Letzteres muss eine versuchte Weiterflucht nach Schweden, das schon lange hemmungslos nach Afghanistan abschiebt, verstanden werden.

Schleswig-Holstein schiebt derzeit keine Geflüchteten nach Afghanistan ab - und stellt sich Avancen des Bundes zur Ausweitung von Abschiebungen entgegen. Ausreisepflichtige können durch eine erfolgreiche sprachliche, soziale und Arbeitsmarktintegration Gründe für eine Aufenthaltsverfestigung schaffen. Dies zu wissen, kann Leben retten. Wem die Rechts- und Verordnungslagen transparent sind und wer Zugang zu diesbezüglich guter Beratung und Begleitung findet, geht nicht verloren.

„Wem mögliche Wege gewiesen werden, der verirrt sich nicht in seiner Angst“, ist Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, überzeugt.

Der Flüchtlingsrat appelliert dringend an die Landesregierung Schleswig-Holstein, die seit Jahresbeginn eingestellte Förderung von unabhängiger Verfahrens- bzw. Rechtsberatung wieder aufzunehmen. Guter Rat wird teuer - für uns alle - wenn er fehlt.

(Presseerklärung 18.11.20)

Haushaltsentwurf 2021:

Kieler Ratsversammlung will starke Investitionen statt Schuldenbremse

Auf der nächsten Ratsversammlung am 10. Dezember 2020 soll der Haushaltsentwurf für 2021 beschlossen werden. Ein Jahresfehlbetrag von rund 57 Mio. Euro ist bereits eingeplant und gehofft wird im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf eine Unterstützung und Stärkung der Kommunen durch Förderprogramme aus Bund und Land.

Die Stadt will trotz Corona nicht auf dringend nötige Investitionen verzichten, so dass mit rund 139 Mio. EUR die ursprünglich von der Landesregierung beschlossene Schuldenbremse ignoriert wird. „Es wäre falsch, jetzt gegen die Krise einsparen zu wollen!“ so die Meinung des Stadtkämmerers Christian Zierau.
Er ergänzt: „Der im November 2019 von der Ratsversammlung mit großer Mehrheit gefasste Grundsatzbeschluss für eine nachhaltige Finanzwirtschaft schafft die Grundlagen für eine Finanzstrategie mit klaren Schwerpunktsetzungen und Entwicklungspfaden. Dieser Kurs mit moderatem Stellenaufwuchs, mehr Wirksamkeit und starken Investitionen wird sich in der Krise auszahlen.“

Weil der Stadthaushalt 2020 durch allerlei Abschreibungstricks mit einem Überschuss von ca. 1,2 Mio. EUR beschlossen wurde (der endgültige Haushaltsabschluss liegt noch nicht vor), blieb er nach dem überraschend positiven Haushaltsabschluss 2019 genehmigungsfrei. Damit ist es jetzt vorbei. Die Haushaltsabschlüsse der nächsten Jahre werden wieder im Minus sein und damit ist auch der Kieler Haushalt durch die Kommunalaufsicht der Landesregierung zu genehmigen. In der Vergangenheit mussten deshalb geplante Investitionen gekürzt werden und wurden auf 10 Mio. begrenzt. Wichtige Investitionen im Abwasser- und Schulbereich wurden dadurch verzögert.
Die Unterfinanzierung des Stadthaushalts hindern die Stadt schon seit längerem daran notwendige Renovierungen u. a. in Schulen, Schwimmbädern oder Kanalisation durchzuführen. Die Ursache der Unterfinanzierung liegt im wesentlichen in einem zu geringen Gemeindeanteil an den Einkommens- und Umsatzsteuereinnahmen (vom Bund), der zzt. nur bei 13 Prozent liegt.

Hinzu kommen konjunktur- und krisenbedingte Einbrüche bei der Gewerbesteuer und mangelnde Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich (vom Land). Andererseits gibt es mehr Aufgaben für die Kommunen, für die es nur geringen oder keinen Ausgleich vom Bund gibt, wie z. B. Mehraufwendungen durch soziale Leistungen, coronabedingte Aufwendungen im Gesundheitswesen, Kinderbetreuung, Sozialhilfe, Personalausgaben und Flüchtlingsunterbringung.
Zitat aus dem Vorbericht des Haushaltsentwurfs: „Ungeachtet und unabhängig von den Auswirkungen der Corona-Pandemie steht die Landeshauptstadt Kiel – wie auch andere Kommunen – ohnehin schon vor weiter zunehmenden Anforderungen bzw. höheren Aufwendungen. Diese stellen sich insbesondere im Bereich der Personal- sowie Sozialtransferaufwendungen, bei der Kinderbetreuung, im Bereich der sozialen Hilfen und nach wie vor auch in der Betreuung und Integration von Geflüchteten und anerkannten Asylbewerbern dar.“

Höhere Verschuldung eingeplant

Von der Landesregierung gibt es die Vorgabe, dass sich die städtischen Investition jährlich bei etwa max. 10% des Haushaltsvolumes bewegen sollten, was dann rund 115 Mio. Euro wären. Die Stadt plant jetzt insgesamt mit 139 Mio. neuen Krediten und Fördermitteln. So sollen dann die Vermögenswerte der Stadt zukünftig erhalten bleiben.
Für die Stadt bedeutet das dann aber weiter zunehmende Verschuldung, die von 613 Mio. Anfang 2021 bis auf 913 Mio. Euro Ende 2024 steigen soll. Gerechnet wird gleichzeitig mit einen jährlichen Defizit des Stadthaushaltes von ca. 60 Mio., das bis 2024 voraussichtlich auf 423 Mio. Euro steigen wird.
Das Eigenkapital der Stadt (Das städtische Eigentum aller Kieler Bürgerinnen und Bürger – es wurde mit Einführung der Konzernbuchhaltung 2009 einmalig ermittelt und auf 457 Mio. bilanziert.) soll im gleichen Zeitraum von 298 Mio. auf ca. 50 Mio. bis 2024 sinken.
Wenn man die langfristigen Kredite und das Defizit der Stadt Kiel zusammen betrachtet, ergibt sich bis 2024 eine Gesamtverschuldung von 1.335,6 Mio. EUR.
Kurz und knapp zusammengefasst könnte man behaupten, die Stadt gehört den Banken.

Diese Entwicklung und die tatsächliche Verschuldung der Stadt haben wir in den letzten Jahren in der LinX immer wieder versucht offenzulegen, um die Aufmerksamkeit darauf zu richten, wie die Städte gezielt ausgehungert werden. Siehe zuletzt den Bericht zum Stadthaushalt 2020 in der LinX Ausgabe März 2020: (https://linx01.sozialismus-jetzt.de/component/content/article/62-uncategorised/3443-03-2020-stadthaushalt-kiel-2020.html?Itemid=28)

Ein großer Teil der Städtischen Vermögenswerte, die Stadtwerke Kiel und die kommunale Wohnungsbaugesellschaft, sind ja bereits unter der Regie von OB Gansel privatisiert worden, um den Haushalt zu retten. Genützt hat das wenig, wie man jetzt sieht. Im Gegenteil, gerade gibt es auf dem sozialen Wohnungsmarkt bitter nötigen Nachholbedarf und ein Einfluss der Klimaschutzstadt Kiel auf die Energieversorgung ist kaum noch möglich. Die notwendige Rekommunalisierung der Stadtwerke wurde verpasst, es fehlte das städtische Eigenkapital und der politische Mut.

Was will die Stadt sein: Kinderfreundlich, Klimaschutzstadt, Kreative Stadt, Soziale Stadt

„OB und Kämmerer setzen auf eine breite Unterstützung der Ratsversammlung, um in der Krise ein starkes Signal zu setzen: Zusammenhalt!“, so heißt es in der Pressemitteilung „Investieren gegen die Krise“ des Kieler Stadtkämmerers.

An Mut fehlt es nun anscheinend nicht mehr. Investiert werden soll in Kinderbetreuung, Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur, Klimaschutzmaßnahmen, Bau von Feuer- und Rettungswachen, Modernisierung der Verwaltung (eine „Smart City“, was immer sich dahinter versteckt), Schulbau, Sporthallen und Sanierungen.
Der Weg in der Vergangenheit war oftmals gekennzeichnet durch die Methode: „Lieber verfallen lassen und dann neu bauen“. Insbesondere bei den Schwimmbädern und Schulgebäuden waren die Auswirkungen in Kiel katastrophal. Einiges wurde auch über Privat Publik Partnership durchgeführt, eine besonders vom Bürgermeister Todeskino bevorzugte Methode, die leider alles doppelt so teuer macht, was von der Politik aber besser nicht hinterfragt wurde.

Die größten Investitionen in Kiel

Neuerdings sind Investitionskorridore eingerichtet worden, vielleicht um eine Überschaubarkeit der Entwicklung über die nächsten Jahre zu erleichtern.

Die größten Investitionen nach Korridor
(in Klammern die Gesamtinvestitionen bis 2024):
1. Infrastruktur/Verkehrsflächen: 29,5 Mio. (138,8)
2. Schulen/Sporthallen: 17,9 Mio (97,9)
3. Stadtentwicklung/Städtebau: 16,4 Mio. (110,0)
4. Öffentliche Sicherheit und Ordnung: 12,6 Mio. (39,8)
5. Sozialer Wohnungsbau: 9,4 Mio. (19,7)
6. Kinder/Jugend: 8,1 Mio. (33,4)
7. Kommunalbau: 7,3 Mio. (42,4)
8. Digitalisierung: 5,7 Mio. (26,5)
9. Klimaschutz: 5.0 Mio. (20,4)
10. Tourismus/Wirtschaft/Kultur: 4,8 Mio. (9,9)
11. Sportförderung: 3,1 Mio. (4,6)
12. Öffentl. Grün/Friedhöfe: 2,0 Mio. (10,3)

Die größten Einzelposten 2021:
- Erwerb von Grundstücken (MFG5-Gelände?) (9,0) - Feuerwache Nord (7,8) - Kommunaler Wohnungsbau (7,3) - Sanierung Kieler Schloss (5,5) - Kiellinie (4,0) - Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (3,5) - Digitalisierung Schulen (3,3)

Kiel Verschuldung Kredite 2024

Grafik: Die Schuldenlage der Stadt Kiel – langfristige Kredite bis 2024
Quelle: Vorbericht Haushaltsentwurf 2021, Seite 30, www.kiel.de/haushalt

Nachhaltige Finanzwirtschaft?

„Nur mit einem nachhaltig angemessenen Investitionsniveau kann der Werterhalt des städtischen Vermögens gesichert und dem umfangreichen Investitions- und Sanierungsstau erfolgreich begegnet werden.
Neben einem angemessenen Investitionsniveau darf aber auch – ungeachtet der besonderen Corona-Situation und Entwicklung – nicht vernachlässigt werden, dass die Kommunen und damit auch die Landeshauptstadt nach wie vor dringend einer auskömmlichen Finanzierung bedürfen. Die Einigung auf den „neuen“ kommunalen Finanzausgleich sowie auf einen Stabilitätspakt sind wichtige und richtige Schritte in diese Richtung.“ Zitat aus dem Haushaltsentwurf.
Die Landesregierung kontrolliert zukünftig den Kieler Haushalt und das nennt sich dann kommunale Selbstverwaltung.

Kommentar:

Es wird wohl allein mit einem Finanzausgleich nicht gelingen, wenn nicht auf Bundesebene eine bessere Finanzausstattung der Kommunen gewährleistet wird. Nur über einen höheren Prozentsatz an der Einkommens- und Umsatzsteuer auf mind. 20 Prozent könnte dies erreicht werden.

Die Hoffnung der Kommunen mehr Einnahmen über Steigerung der Gewerbesteuer zu erreichen ist eine Illusion. Gewerbegebiete und Infrastruktur für Gewerbe erfordern erhebliche Investitionen der Kommunen. Die Gewinne werden vor allem auf den globalen Märkten und auf dem Finanzmarkt realisiert. Hier könnte mit einer Finanztransaktionssteuer wie sie schon bei der Gründung von ATTAC gefordert wurde, von mind. 1% das Finanzvolumen für die Kommunen zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger abgeschöpft werden, so dass ausreichend Finanzmittel für die kommunale Daseinsvorsorge zur Verfügung stehen.

(Uwe Stahl)

Kritik von Attac:

Die Personalnot in Krankenhäusern ist Folge der jahrelangen Sparpolitik infolge der Ökonomisierung und Profitorientierung!

Durch Lockdown-Maßnahmen wird versucht, die Kurve der an Corvid-19-Erkrankten möglichst flach zu halten, um das Gesundheitssystem vor einem Kollaps zu bewahren. Denn durch die Coronakrise wird der Mangel an Pflegekräften besonders auf Intensivstationen offensichtlich.

Zwar wurden schnell zusätzliche Intensivbetten und inzwischen auch Beatmungsgeräte bereit gestellt, doch es fehlen ausreichend qualifizierte Pflegefachkräfte, um die besonders Pflegeintensiven Corvid-19 Patient*innen zu versorgen!
Dies wird zwar zunehmend öffentlich auch so gesagt, allerdings wird die Ursache für den Mangel an Pflegepersonal nicht benannt, nämlich ein massiver Abbau der Pflegepersonalstellen, um Kosten zu sparen!
Schon in Vor-Corona-Zeiten mussten teilweise bis zu 20 % der Erwachsenen- und Kinder-Intensivbetten abgemeldet werden, weil das dafür notwendige qualifizierte Personal fehlte! Die Folge waren oft lebensgefährliche Verzögerungen einer Intensivbehandlungsmöglichkeit.

Wie konnte es in unserem medizinisch so hoch entwickelten Land so weit kommen?

Die Personalnot im Pflegebereich ist die direkte Folge der seit Jahren herrschenden Sparpolitik im Pflegebereich durch die zunehmende Ökonomisierung und Profitorientierung der Krankenhäuser!

Dabei durften Krankenhäuser vor 1985 keine Gewinne machen! Es herrschte wie bei Schulen, Museen oder der Feuerwehr das Prinzip der echten Selbstkostendeckung durch duale Finanzierung, d.h., die Länder waren für die Investitions- und die Krankenkassen für die Betriebskosten zuständig. Doch entsprechend dem neoliberalen Credo in der Wirtschaft, dass der Markt alles regle, zog sich der Staat immer mehr aus der Finanzierung zurück, die Krankenhäuser wurden zunehmend marktwirtschaftlich ausgerichtet. Deshalb mussten die Investitionskosten nun durch Einsparungen bei den Betriebskosten, und hier besonders der Personalkosten, aufgefangen werden: Es kam zu massiven Stellenstreichungen, besonders im Pflegebereich! Zum Vergleich: In Deutschland muss eine Vollzeitpflegefachkraft in der Tagesschicht durchschnittlich 13 Patient*innen versorgen, in Norwegen dagegen sind sind es nur gut 5 Patient*innen, in England, dessen marodes National Health System NHS oft angeprangert wird, sind es immerhin durchschnittlich 8,6 Patient*innen/Pflegekraft. Untersuchungen zeigen, dass eine Erhöhung der Zahl der zu versorgenden Patient*innen/Pflegekraft von 6 auf 7 bereits ein deutlich erhöhtes Risiko für Fehler, Infektionen, Kreislaufkomplikationen und sogar eine erhöhte Sterblichkeit zur Folge hat.

Seit 1990, nachdem nicht mehr mit dem sozialistischen System konkurriert werden musste, kam es zu einer zunehmenden Ökonomisierung und Kommerzialisierung der Daseinsvorsorge. Doch Solidarsysteme eignen sich nicht für eine Wettbewerbssteuerung.
Da die Krankenhäuser rote Zahlen schrieben, waren die Kommunen verführbar, sich durch die Privatisierung der Krankenhäuser Erleichterung zu erhoffen. So stieg die Zahl privater Kliniken und zunehmend größerer privater Krankenhauskonzerne stark an.
Die Abschaffung des sozialstaatlichen Selbstkostendeckungsprinzips war die Voraussetzung dafür, den Krankenhaussektor zu ökonomisieren und zu einem lukrativen Geschäftsfeld für Investoren zu machen. – Inzwischen werden sogar ambulante Versorgungszentren als Gewinn-trächtige Investitionsmöglichkeiten für Aktionäre entdeckt.

Die Wende zum neoliberalen Umbau machte Gesundheit zur Ware und beförderte eine Zweiklassenmedizin.

Im Jahr 2004 sollte mit dem Fallpauschalsystems (DRGs = Diagnose Related Groups) ein Steuerungsinstrument zur Kostensenkung eingeführt werden. Jedoch kam es nach kurzer Zeit stattdessen zu einer massiven Kostensteigerung. Die Ursache dafür liegt nicht nur in den teureren technischen Untersuchungsmethoden und der älter werdenden Bevölkerung, sondern die Steigerung der Kosten um das Zwei- bis Dreifache ist vor allem eine Folge der Fallzahlsteigerungen.
Das Fallpauschalen- oder DRG-System vergütet nämlich je nach Diagnose einen Festpreis. Diese DRG-Vergütung umfasst die gesamte Behandlung, unabhängig von der Behandlungsdauer. Ist ein Patient kürzer stationär, macht das Krankenhaus Profit, muss er länger behandelt werden, bedeutet das Verlust. Das heißt, um „wirtschaftlich“ zu arbeiten, müssen möglichst viele Patient*innen in möglichst kurzer Zeit behandelt werden.
Deshalb versuchten insbesondere private Kliniken, relativ gesunde, unkomplizierte Patient *innen mit „lukrativen“ DRG-Diagnosen, d.h. Fällen, bei denen ein Gewinn zu erwarten ist, zu behandeln. Private Kliniken spezialisierten sich so z.B. auf sehr gut vergütete Knie- und Hüftgelenksendoprothesen-Operationen, während die kommunalen Häuser teure, „unrentable“ Abteilungen, Notaufnahme, Geburts- und Kinderstationen bereit halten müssen.
Das DRG-System kann sich auch auf die Art der Behandlung auswirken. So wird z.B. eine Kaiserschnittentbindung höher vergütet als eine oft sehr Personal- und Zeit-aufwendige (und dadurch teurere) natürliche Geburt. Die Folge ist, dass die Zahl der Kaiserschnittentbindungen seither deutlich zugenommen hat.
Da die Personalkosten mit ca. 60% den größten Anteil an den Betriebskosten ausmachen, wurde massiv Personal abgebaut (51.000 Stellen!). Dies, verbunden mit dem ständigen Stress und der Hektik sowie der Zunahme an Bürokratisierung, die für eigentliche pflegerische Aufgaben kaum mehr Zeit lassen, führt zu Resignation, häufigen Krankmeldungen, zu Burnout, Arbeitszeitreduzierung, Kündigungen oder Frühberentungen, wodurch die Personalknappheit weiter verstärkt wird. Pflegekräfte müssen dann ständig wieder aus ihrer Freizeit für ausfallende Kolleg*innen einspringen und Zusatzschichten machen, was zusätzlich die Belastung und den Frust erhöht. Um ihre Arbeitszeit besser strukturieren zu können, arbeiten deshalb zunehmend Pflegekräfte über Leiharbeitsfirmen, was für die Kliniken aber wiederum teurer ist.
Zwar wird seit Anfang 2020 versucht, dem entgegen zu steuern, indem die Personalkosten des direkten Pflegebereichs („Pflege am Bett“) aus den DRG-Budgets ausgegliedert wurden und ab Januar 2021 soll ein Pflegeuntergrenzengesetz dem Personalmangel, besonders auf den Intensivstationen, entgegen wirken. Es ist jedoch zu befürchten, dass nicht ausreichend qualifiziertes Personal gefunden werden kann. Es fehlen ca. 40. - 80.000 Pflegekräfte, die auch durch Anwerbungen ausländischer Pflegekräfte nicht ersetzt werden können. – Ganz abgesehen davon, dass diese Pflegekräfte in ihren Herkunftsländern dann fehlen.

Das Fallpauschalensystem (DRG-System) war der Trigger des Personalabbaus in den letzten 15 Jahren. Es muss abgeschafft werden!

Eine bessere Vergütung der Pflegetätigkeiten ist wichtig, aber solange sich die Arbeitsbedingungen nicht ändern, wird der in allen Bereichen bestehende Personalmangel nicht behoben werden können! Da hilft kein Applaudieren, so anerkennend und unterstützend diese Geste während der ersten Coronawelle auch war.

Krankenhäuser dürfen keine betriebswirtschaftlichen Gewinne erzielen! Die Daseinsvorsorge gehört in die Öffentliche Hand!

In Kiel hat sich seit einigen Jahren das „Kieler Pflegebündnis“ gebildet. Es ist ein offenes Bündnis von Vertreter*innen von Gruppen (z.B. Attac Kiel, IPPNW Kiel), von Ver.di, Pflegekräften, Ärzt*innen und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie Betroffenen und am Thema Interessierten.

KH statt Fabrik Broschuere 2020 1

Außerdem gibt es ein bundesweites Bündnis „Krankenhaus statt Fabrik“, das unter dem gleichen Titel eine hervorragende Broschüre mit eindrucksvollen Grafiken herausgebracht hat, die als PDF aus dem Internet herunter geladen werden kann:
https://www.krankenhaus-statt-fabrik.de/53187

Eine Zusammenfassung dieser Broschüre gibt es hier als PDF.

Die Kieler Gruppe der IPPNW hat sich diesem Bündnis, in dem u. a. Attac, Verdi und der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte vertreten sind, als Unterstützerin angeschlossen. Dies können auch andere Gruppen oder Einzelpersonen machen.

(Mechthild Klingenburg-Vogel)

Erklärung des Kieler Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum:

Gegen soziale Segregation und Diskriminierungen

Vorwort
Die Erklärung des Kieler Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum ist die im Konsens verabschiedete wohnungspolitische Grundlage aller Bündnispartner*innen. Organisationen, die dem Bündnis beitreten wollen, müssen dieser Erklärung zustimmen.

Erklärung des Kieler Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum

Wohnen ist ein Grund- und Menschenrecht. Bezahlbarer Wohnraum ist daher eine Voraussetzung, um das im Grundgesetz verbriefte Recht auf die freie Wahl des Wohnortes (Art.11 GG) auch tatsächlich ausüben zu können. Dies darf nicht durch Marktgesetze verhindert werden. Eine bezahlbare Wohnung ist darüber hinaus eine wesentliche Grundlage für individuelle Freiheit, soziale Absicherung und für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Gegen soziale Segregation und Diskriminierungen

Der sozialen Spaltung der Kieler Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Stadtplanung entgegenzuwirken.
Neubauprojekte müssen schon in der Bebauungsplanung eine soziale Mischung zum Ziel haben. Das ist besonders für Kiel dringend erforderlich, da diese Stadt im Großstadtvergleich Westdeutschlands hinsichtlich der Wohnquartiere die höchste soziale Spaltung aufweist (Mettenhof, Gaarden, Düsternbrook).
Um die Gentrifizierung gewachsener und sozial durchmischter Wohnquartiere zu vermeiden, ist der Einsatz aller kommunalrechtlichen Möglichkeiten wie Erhaltungssatzungen, Milieuschutzsatzungen, Belegungsbindungen erforderlich.
Soziale Gruppen, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer haben, eine Wohnung zu finden, dürfen nicht diskriminiert und gegeneinander ausgespielt werden.

Unsere Forderungen an die Politik

Die Forderungen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum richten sich an die verschiedenen politischen Ebenen. Um nachhaltig für alle bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, muss an Stellschrauben auf kommunaler, auf Landes- und auf Bundesebene gedreht werden.

Kommunale und genossenschaftliche Wohnungswirtschaft

Auf der kommunalen Ebene ist es dringend nötig, den öffentlichen und gemeinnützigen Wohnraum erheblich zu erweitern. Wenn die öffentliche Hand Eigentümerin von Wohnungen ist, kann sie am ehesten über die Höhe der Miete entscheiden und auch über die Frage, wer die verfügbaren Wohnungen bezieht. So lässt sich sicherstellen, dass nicht allein die Größe des Geldbeutels entscheidet, wer Wohnungen mieten kann. Auch Diskriminierungen z.B. gegenüber Empfänger*innen von Transferleistungen oder Geflüchteten kann so am effektivsten entgegengewirkt werden.
In Kiel kommt in diesem Zusammenhang der kommunalen Wohnungsgesellschaft KiWoG eine zentrale Rolle zu. Für sie ist als Ziel ein Mindestbestand von 15.000 Wohnungen nötig, um einen spürbaren Einfluss auf den Wohnungsmarkt zu nehmen und um den Bestand an geförderten und bezahlbaren Wohnungen deutlich zu erhöhen.
Dazu gehört auch eine vorausschauende Wohnungs- und Baulandbewirtschaftung, die über die Ausübung von Vorkaufsrechten und eine Ausweisung von Boden als Wohnungsbauland zukünftig einen ausreichenden Bestand an bezahlbarem und gefördertem Wohnraum sicherstellt.

Spekulationen mit Wohnraum und Boden

Ein zentraler Grund für steigende Mieten sind Spekulationen mit Wohnungen und Boden sowie Gentrifizierung und das Bestreben, möglichst hohe Rendite zu erzielen. Um dem entgegenzuwirken, müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden:
Den Ausverkauf öffentlichen Baulands an private Investoren lehnen wir ab. Auch Gewerbeflächen dürfen nur noch im Erbpachtverfahren vergeben werden, um den Boden als öffentliches Eigentum auch für die Zukunft zu sichern.
Der private Wohnungsmarkt, soweit er von großen Wohnungsgesellschaften wie Vonovia, Deutsche Wohnen u.a. beherrscht wird, muss durch Steuern und Regulierungen zurückgedrängt werden (z. B. Spekulationssteuer).
Abbruch, Zerstörung, Unbewohnbarmachen und Leerstand von Wohnraum muss mittels eines Wohnraumschutzgesetzes auf Landesebene verhindert werden.
Solange es ein solches nicht gibt, müssen teure Modernisierungen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, die Nutzung von Mietwohnungen als Ferien- oder Monteurswohnungen oder über Airbnb mittels Milieuschutzsatzungen der Kommunen genehmigungspflichtig gemacht werden.
Kommunen sollten außerdem einen kommunalen Leerstandsmelder einrichten, an den länger leer stehende Wohnungen gemeldet werden können.
In letzter Konsequenz muss die Zweckentfremdung von Wohnraum zu dessen Enteignung führen.
Die Kommunen müssen ihr Vorkaufsrecht so weit wie möglich für Erhalt und Schaffung von Wohnraum und sozialer Infrastruktur in Anspruch nehmen.
Baugenehmigungen müssen mit befristeten Baugeboten gekoppelt werden. Bei Nichteinhalten der Fristen und bei Weiterverkauf von Boden verfällt die Baugenehmigung.

Mietpreisregulierungen

Neben einer konsequenten Durchsetzung der Mietpreisbremse und einer abgesenkten Kappungsgrenze ist für Kommunen mit einer überdurchschnittlichen Mietpreisentwicklung ein Mietendeckel der Nettokaltmiete dringend erforderlich. Zusätzliche Kosten einer Wohnungsmodernisierung wie z.B. Wärmedämmung, Nutzung erneuerbarer Energien, energetische Fenstersanierung, Heizungsaustausch oder Abbau von Barrieren dürfen maximal zu einer Mietumlage von 1 € pro qm Wohnfläche führen und müssen nach erfolgter Refinanzierung wieder entfallen.
Darüber hinaus sind Mieterhöhungen aufgrund von energetischen Sanierungen nur zulässig, wenn sie nachweislich den Energieverbrauch der Mieter*innen senken.
Das Land SH muss über ein Gesetz den betroffenen Kommunen einen Mietendeckel ermöglichen.
Die Mietobergrenzen für Transferleistungsbezieher *innen müssen auf ein Niveau angehoben werden, das der Preisentwicklung des Wohnungsmarktes entspricht. Gibt es im Rahmen der bestehenden Mietobergrenzen keine zumutbaren Wohnungen, müssen Mietsteigerungen von den zuständigen öffentlichen Stellen übernommen werden.
Erhöhte Mieten dürfen nicht zu Kündigungen und Zwangsumzügen führen.

Sozial geförderter Wohnraum

Der soziale Wohnungsbau ist in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt worden.
Während Tausende von Wohnungen aus der Sozialbindung herausfielen, wurden viel zu wenig neue gebaut. So fehlen momentan in Kiel mindestens 14.000 Wohnungen, um den Bedarf der Anspruchsberechtigten abdecken zu können.
Angesichts dieser Tatsache müssen auslaufende Sozialbindungen von der Kommune oder vom Land aufgekauft werden, Bindungsfristen sollten generell entfallen. Zudem muss über den Bebauungsplan bei Neubauprojekten auf öffentlichem oder privatem Boden, unabhängig von den Investoren (privat, kommunal, genossenschaftlich) ein Anteil von mindestens 50 Prozent geförderten Wohnraum gebaut werden. Diese Quote ist solange zu halten, bis es einen ausreichenden Bestand an Sozialwohnungen gibt.

Mieter*innenräte

Vermieter*innen mit mehr als 50 Wohnungen in einem Wohnkomplex müssen Mieter*innenräte einrichten. Diese Räte müssen bei der Planung, Renovierung, Modernisierung und der Mietpreisgestaltung verbindlich einbezogen werden.

Wohnen und ÖPNV

Die Wohnqualität in städtischen Randlagen wie z.B. Mettenhof, Diedrichsdorf oder Schilksee hängt sehr stark von der Anbindung an das Zentrum mit seiner medizinischen, ökonomischen und kulturellen Zentralversorgung ab. Daher ist ein eng getakteter und kostengünstiger ÖPNV (1 € -Ticket) mit einem engen Netz von Haltestellen auch außerhalb der Stoßzeiten unerlässlich.

Studentischer Wohnraum

Der bezahlbare studentische Wohnraum wird in Kiel immer knapper. Die angespannte Wohnungssituation in Kombination mit steigenden Studierendenzahlen führt zu einem kontinuierlichen Anstieg der Mieten auf dem privaten Wohnungsmarkt. Ein- bis Zwei-Zimmer-Wohnungen sind kaum zu erschwinglichen Mieten zu finden.
Die BAFöG-Wohnkostenpauschale deckt bei weitem nicht einmal mehr die durchschnittlichen Mieten in einer Wohngemeinschaft ab. So belastet der Mietkostenanteil am stärksten die durchschnittlich geringen Budgets der Studierenden.
Die bestehenden Studierendenwohnheime bieten hier keine nennenswerte Alternative. Im Bundesvergleich der Universitätsstädte Deutschlands liegt Kiel mit dem Angebot an Wohnheimplätzen weit im unteren Bereich. Diese prekäre Situation erfordert einen erheblichen Neubau an öffentlich geförderten Wohnheimplätzen, deren Mietkosten die BAföG-Wohnkostenpauschale nicht überschreiten darf.

Alternative Wohnprojekte

Immer mehr Menschen wollen nicht in einer klassischen Mietwohnung wohnen, sondern organisieren sich ein eigenes Wohnumfeld. In einer Großstadt wie Kiel muss auch Platz sein für Tiny Houses, Mehrgenerationen-Wohnprojekte, Groß-WGs, Wagenplätze oder Hausboote.
Wir fordern, dass die Stadt Kiel zukünftig Wohnprojekte unterstützt und Flächen und Objekte ausweist, wo alternatives Wohnen ermöglicht wird.

Wohnen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Menschen, deren Mobilität infolge von Erkrankung oder infolge fortgeschrittenen Alters eingeschränkt ist, müssen die Möglichkeit haben, ihren Wohnort frei zu wählen und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das erfordert ausreichenden barrierefreien Wohnraum und eine städtische Infrastruktur, die es Menschen mit körperlichen Handicaps ermöglicht, sich frei im Stadtgebiet zu bewegen.
Neubauprojekte sind so zu planen, dass Wohnungen barrierefrei erreichbar sind.
Darüber hinaus ist es notwendig, für die betroffenen Menschen ausreichenden Wohnraum in zentralen städtischen Lagen mit einer guten sozialen Durchmischung zu schaffen und zu sichern.
Das gilt bei zunehmender Altersarmut besonders für den geförderten Wohnraum.
Der Bau oder Kauf solcher barrierefreier Wohnungen muss daher ein bedeutendes Element im Wohnungsbestand der KiWoG sein.
Für die Bewegungsfreiheit für Menschen mit körperlichen Handicaps ist weiterhin ein barrierefreier ÖPNV mit einem dichten Netz von Haltestellen unerlässlich.

Wohnungslosigkeit

Seit Jahren steigt die Zahl der Wohnungslosen in Kiel erheblich auf mehr als 2.000 Menschen (Stand: 2019). Dies ist Folge knappen Wohnraums und steigender Mieten, von Flucht und Vertreibung oder persönlichen Problemen. Für die Betroffenen führt der Verlust der eigenen Wohnung zu menschenunwürdigen Lebensverhältnissen am Rande der Gesellschaft.
Das betrifft am stärksten Menschen, die als Obdachlose auf der Straße landen. Andere Wohnungslose müssen in runtergekommenen Hotelzimmern oder in Gemeinschaftsunterkünften mit Mehrbetträumen ihr Leben fristen.
Um solche skandalösen Verhältnisse zu vermeiden, müssen frühzeitig präventive Hilfsangebote zur Verfügung stehen. Dazu gehören Beratungen im Bereich der Schuldenregulierung und gegebenenfalls umfassende sozialpädagogische Begleitungen, die das Ziel haben, für die Betroffenen eine Wohnung zu finden und zu sichern.
Die Bereitstellung einer eigenen Wohnung ist auch dann zur Sicherung der Menschenwürde (Art. 1 GG) erforderlich, wenn die Hilfsangebote scheitern. (Housing First-Ansatz).
Lässt sich Wohnungslosigkeit nicht über den Wohnungsmarkt vermeiden, muss die Kommune durch den Bau bzw. den Kauf von Wohnungen oder durch Kooperationsvereinbarungen mit sozialen Trägern ein ausreichendes Wohnungsangebot für die Betroffenen vorhalten.

Wohnen für Geflüchtete

Wir lehnen eine Sondergesetzgebung ab, die das Recht auf Wohnen aufgrund der Herkunft einschränkt. Es darf keine Wohnverpflichtungen für Geflüchtete in Lagern des Landes oder in so genannten Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen geben.
In solchen Zentren werden Betroffene in Zwangsgemeinschaften mit ihnen fremden Menschen in spartanisch möblierten Mehrbettzimmern gehalten.
Darüber hinaus bestehen erhebliche gesundheitliche Risiken, weil Sanitärräume sowie Küchen und Kantinen gemeinschaftlich genutzt werden müssen. Rückzugsräume für Schüler*innen oder Auszubildende sind in der Regel nicht vorhanden.
Auch Geflüchtete haben ein Recht auf Privatsphäre in einer eigenen Wohnung.
Alle Menschen müssen gleichbehandelt werden.

(Quelle: https://bezahlbar-wohnen.org)

ver.di Nord:

Guter Tarifabschluss im öffentlichen Dienst

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) begrüßt den in Potsdam gefundenen Kompromiss für die Beschäftigten von Bund und Kommunen im Norden. Dadurch steigen die Einkommen tabellenwirksam um 4,5 Prozent in der niedrigsten Entgeltgruppe und -stufe und um 3,2 Prozent in der höchsten Eingruppierung. In der Pflege beträgt die Steigerung 8,7 Prozent und in der Spitze für Intensivkräfte rund zehn Prozent.

Alle Beschäftigten erhalten zusätzlich noch in diesem Jahr eine Corona-Prämie, die sich wie folgt auswirkt: für die unteren Entgeltgruppen (1-8) 600 Euro, die mittleren (9-12) 400 Euro, die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro, für Auszubildende 225 Euro (Bund 200 Euro). Die Tarifvereinbarung läuft bis zum 31. Dezember 2022.

„Tarifabschlüsse sind immer Kompromisse und gerade in der schwierigen Situation der Pandemie eine besondere Herausforderung, die wir hier im Norden sehr gut gemeistert haben. Der sehr komplexe Tarifabschluss, in dem es nicht nur um Prozente oder Laufzeit geht, kann sich sehen lassen. Hervorzuheben sind beispielsweise die Steigerung der Jahressonderzahlung, die endlich verbindlich geregelte Angleichung der Arbeitszeit Ost an West bis 2023 oder die Fortschreibung des Covid-Tarifvertrages. Ohne den Druck der flächendeckenden Warnstreiks wäre dieses Ergebnis mit Verbesserungen vor allem für die unteren und mittleren Einkommensgruppen sowie für den Bereich Pflege und Gesundheit nicht möglich gewesen“, so Susanne Schöttke, Leiterin des ver.di Landesbezirks Nord, in einer ersten Bewertung.

„Wir werden das Ergebnis nun mit den Beschäftigten der kommunalen Unternehmen sowie der Bundesdienststellen diskutieren und unsere Mitglieder hierzu befragen“, so Schöttke weiter.
ver.di strebt die Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten an.

Berechnungsbeispiele:
Eine Pflegefachkraft im Krankenhaus [Entgeltgruppe7/Stufe 6] mit derzeit rund 3.539,56 Euro Monatseinkommen erhält einschließlich der vereinbarten Zulagen künftig nach allen Anhebungen bis zu 300 Euro mehr.
In den unteren Einkommensgruppen würde etwa ein Beschäftigter der Müllabfuhr [Entgeltgruppe 3/Stufe 6] mit einem Monatseinkommen von 2.822,87 Euro am Ende 101,71 Euro mehr erhalten.

(Ver.di Nord, Kiel, 25.10.2020)

5. Dezember 2020:

Aktionstag der Friedensbewegung – „Abrüsten statt aufrüsten“

Am 6. Dezember findet – diesmal in digitaler Form – der 27. Friedensratschlag statt. Das Motto der traditionell vom „Bundesausschuss Friedensratschlag“ organisierten Veranstaltung lautet: Weltkriegsgefahren entgegentreten – Wandel zum Frieden einleiten!

Am Tag zuvor, am Samstag, den 5. Dezember 2020 soll bundesweit an möglichst vielen Orten gegen die weitere Steigerung der deutschen Rüstungsausgaben protestiert werden. Die abschließenden Haushaltsberatungen im Bundestag in der Folgewoche (7.-12. Dezember 2020) sollen nach dem Willen der Friedensbewegung nicht ohne außerparlamentarischen Protest über die Bühne gehen. Dazu aufgerufen hat die Initiative „abrüsten statt aufrüsten“.
Bei der Konferenz sprachen sich Friedensaktivist*innen,Vertreterinnen und Vertreter vom DGB, von Ver.di und der IG Metall, den Naturfreunden, IPPNW und Greenpeace für gemeinsame Initiativen gegen die weitere Hochrüstung aus.
„Die bisher 175.000 Unterschriften unter unserem Aufruf ‚abrüsten statt aufrüsten‘ machen Mut für weitere Aktionen“ - das war die übereinstimmende Meinung auf der Anfang Oktober in Frankfurt/Main stattgefundenen Aktionskonferenz. Auf der Beratung wurde der „Frankfurter Appell“ vorgestellt, in dem es u. a. heißt: „Das Gespenst des Kalten Krieges ist zurück. Das Krebsgeschwür des Nationalismus breitet sich aus. Soziale Ungleichheiten spitzen sich zu. Die globale Klimakrise bedroht die Menschheit. Kriege und Naturzerstörung sind entscheidende Gründe für Flucht und Vertreibung. Die Corona-Pandemie ist ein Beleg dafür, dass die sozialen und ökologischen Schutzschichten des menschlichen Lebens dünn geworden sind. Es drohen neue Verteilungskämpfe – national, europäisch, global. Das Gebot der Stunde lautet: Investitionen in die soziale und ökologische Gestaltung der Transformation – in Hochschulen, Schulen und Kitas, in den sozialen Wohnungsbau, in die öffentliche Infrastruktur, in mehr soziale Sicherheit und in den Klimaschutz und eine ökologische Kreislaufwirtschaft.“ (Dokumentiert auch in der letzten Ausgabe der LinX 11-2020).
Wie notwendig der Kampf für Abrüstung und gegen eine zunehmend drohend und global ausgerichtete deutsche „Verteidigungspolitik“ ist, machen beispielhaft folgende aktuellen Meldungen deutlich:

Indo-Pazifik und Weltall im Blick

Anfang September hat das Bundeskabinett – von der Öffentlichkeit kaum beachtet – „Leitlinien zum Indo-Pazifik“ verabschiedet, in denen sich die Bundesregierung verpflichtet, „sich an Maßnahmen zu Schutz und Sicherung der regelbasierten Ordnung im Indo-Pazifik, wie etwa an der Überwachung der Sanktionen gegen Nordkorea zu beteiligen.“
Vor allem aber geht es um „offene Seewege“ und die „Einhegung chinesischer Machtansprüche. Eine Beeinträchtigung der Seehandelswege im Indischen Ozean und im Südchinesischen Meer und damit der Lieferketten von und nach Europa hätte gravierende Folgen für den Wohlstand unserer Bevölkerung“, heißt es dort in aller frappierenden Offenheit.
Zur logistischen Planung vor Ort ist dazu ein „Regionales Deutschlandzentrum“ in Singapur vorgesehen. Bisher offen lässt das Verteidigungsministerium, ob sich deutsche Kriegsschiffe auch an sogenannte „Freedom of Navigation Operations“ im Südchinesischen Meer beteiligen werden, wie es die US-amerikanische Marine regelmäßig macht.
Zur Erinnerung: Deutsche Kriegsschiffe im Südchinesischen Meer gab es übrigens schon mal. Erstmalig wurde 1859 ein Geschwader der preußischen Marine in das „faszinierende Reich der Mitte“, nach China, entsandt. Zehn Jahre darauf wurde dort eine ostasiatische Schiffsstation als eigener Versorgungsstützpunkt auf chinesischem Boden errichtet. Unter Kaiser Wilhelm II. wurde die chinesische Kiautschou-Bucht 1897 dann zu einem deutschen „Schutzgebiet“ erklärt und wurde Bestandteil der staatlich organisierte Kolonialpolitik des deutschen Kaiserreichs. Doch der Indo-Pazifische Ozean ist den deutschen Militärstrategen noch nicht fern genug. Nachdem die Bundeswehr das Land, das Wasser und die Luft im globalen Maßstab auf dem Plan hat, fehlt eigentlich nur noch das Weltall. Aber auch diese Leerstelle wurde jetzt geschlossen.
Ministerin Kramp-Karrenbauer stellte am 21.9.20 das „Luft- und Weltraumoperationszentrum (Air and Space Operations Centre – ASOC) in Dienst. Diese neue Organisation soll rund um die Uhr das Geschehen im Weltraum überwachen und die deutsche Weltrauminfrastruktur schützen. Wohl nicht zufällig befindet sich diese Einrichtung in der Nähe von Kalkar. In Kalkar befindet sich bereits das „Zentrum Luftoperationen“ zur Planung und Führung von Luftoperationen sowohl der Luftwaffe als auch für die NATO. Von dort aus werden sämtliche Flugbewegungen über Deutschland beobachtet.
Aus dem hier Dargestellten wird deutlich, dass die herrschende Klasse und die Regierung 30 Jahre nach der „Einheit“ auch militärisch wieder in größeren Dimensionen denken.
Martin Jäger, Staatssekretär des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), brachte das in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen (6.9.202) unter dem eindeutigen Titel “Deutschland sollte interventionsfähig sein” sinnfällig zum Ausdruck. „Mit der Anrufung von wirtschaftlicher Stärke und ‚soft power‘ ist es nicht getan. Die Bundesrepublik muss ihr Verhältnis zur Intervention überdenken. Intervenieren bedeutet, einen Konflikt durch Einmischung von außen zur Entscheidung zu bringen. Wir müssen sie als Teil unserer außenpolitischen Handlungsmöglichkeiten begreifen lernen. Die Intervention ist die kleine Schwester des Krieges“
Zu dieser Aussage passt, was seit Jahr und Tag in der Ostsee geübt wird.

Bundesmarine und GSG 9 üben für den „Ernstfall“ auf der Ostsee

Die militärische Macht, die die NATO inzwischen im Ostseeraum installiert hat, um Signale vor allem an Russland zu senden, ist beachtlich und soll offensichtlich immer weiter ausgebaut werden.
So ist die Ostsee seit Jahren zu einem Manöver-Übungsplatz verkommen, auf dem in immer kürzeren Abständen „Krieg gespielt“ wird. Das Szenario ist dabei immer das gleiche: Es geht dabei insbesondere um „amphibische Operationen“, sprich die Landung an fremden Küsten. Dabei kommen Marineinfanteristen, Fallschirmjäger und sogenannte Spezialkräfte zum Einsatz.
Mitte Oktober begann vor Travemünde zusätzlich noch eine große „Antiterrorübung“ auf See, in der auch eine Einsatzeinheit der GSG 9 mitwirken durfte, um Geiseln auf einer Fähre zu befreien und Attentäter unschädlich zu machen. In der örtlichen Presse hieß es schlussfolgernd: „In Sicherheitskreisen wird deshalb auch die Frage gestellt, ob die GSG 9 neben ihrem neuen, zusätzlichen Standort in Berlin nicht auch einen weiteren Standort an der Küste braucht, um besser für Einsätze auf See vor der deutschen Küste gerüstet zu sein.“

Sperrgebiet in der Eckernförder Bucht extra für Sprengversuche eingerichtet

Seit Jahren hat die Bundeswehr „Anspreng­übungen“ in der Ostsee geplant und hat extra für diesen Zweck ein Sperrgebiet eingerichtet. Vorgesehen sind Sprengversuche an der ausgemusterte Fregatte „Karlsruhe“. Dazu sollen bis zu 500 Kilogramm Sprengstoff in der Nähe des Rumpfes gezündet werden, um die Auswirkungen auf das Schiff zu testen. Insgesamt waren sechs Ansprengungen vorgesehen: jeweils zwei Ende Oktober, im Januar und im Mai. Wegen anhaltender Protesten von Anwohnern, Kommunalpolitikern, Umweltverbänden und Friedensgruppen sind diese Tests nun vorerst ausgesetzt worden.
Aber ganz abschreiben will die Marine dieses Vorheben noch nicht. Der Bundeswehr-Sprecher ließ verlauten, dass das Thema nochmal neu überdacht wird, wenn die Fragen des Naturschutzes geklärt seien. Und warum das alles? „Die Daten aus den Anprengungen fließen in Rechenmodelle für den Bau künftiger Marineschiffe ein,“ so Frank Menning, Direktor der Wehrtechnischen Dienststelle 71 in Eckernförde (Kieler Nachrichten vom 31.8.2020).

Der Kampf um Abrüstung ist gegenwärtig kein großes Thema – weder medial noch auf der Straße

Corona-Pandemie und deren ökonomische und soziale Folgen, Klimapolitik, US-Wahlen, Belarus – das sind Themen, die Tagesschau, heute und die Printmedien dominieren. Deutsche Militär- und Rüstungspolitik sind in den Hauptnachrichten so gut wie kein Thema. Dass die Ausgaben für Rüstung höher sind als die für Bildung und Gesundheit zusammen, wie die Fraktion der „Linken“ am 2.10. im Bundestag vorrechnete, ist ebenso wenig eine Erwähnung wert, wie der fortdauernde Skandal, dass die Bundesregierung sich weiterhin weigert, den UN-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen zu unterzeichnen oder aber die Rüstungsexporte an die an vielen Fronten Krieg führende Türkei.
Aber auch im alternativ-medialen und außerparlamentarischen Bereich fristet die Antikriegs- und Friedensbewegung gegenwärtig ein Mauerblümchen-Dasein. So spielen Fakten zu deutscher Kriegs-und Rüstungspolitik z. B. in den Aktionen der Fridays-For-Future-Bewegung und bei der Seebrücke kaum eine Rolle, obwohl hier die Anknüpfungspunkte zur Friedensbewegung eigentlich offenkundig sind.
Die Friedensaktivisten suchen zwar seit längerem danach, wie sie ihre öffentlichkeitswirksame Präsenz steigern und ihre Themen in andere Bewegungen einbringen können – die Erfolge bleiben aber bescheiden.
Da tröstet ein wenig ein Blick in die Geschichte der westdeutschen Friedensbewegung. Er zeigt, dass friedenspolitische Resonanz in Bevölkerung und Politik großen Schwankungen unterliegt. Nach Höhepunkten Ende der 50er („Kampf dem Atomtod“) und der Ostermarschbewegung im Zusammenhang mit der Studentenrebellion Ende der 60er Jahre war es in den 70er Jahren auch schon mal vergleichsweise ruhig um sie geworden. Das sollte sich dann schlagartig Anfang der 80er Jahre wieder ändern.

Vor 40 Jahren: „Krefelder Appell“ und die westdeutsche Friedensbewegung im Hoch

Der Krefelder Appell, der am 16. November 1980 öffentlich vorgestellt wurde, markiert den Beginn einer kurzen Zeitspanne in der BRD, in der „die Friedensbewegung“ Masseneinfluss auf größere Teile der Bevölkerung ausübte, deren Bewusstsein mitprägte und ein fester Bestandteil von Diskussion und Meinungsbildung in der Zivilgesellschaft war.
Zur Vorgeschichte: Am 12. Dezember 1979 hatte der NATO-Rat in Brüssel beschlossen, dass vom Herbst 1983 an 108 US-amerikanische Mittelstreckenraketen vom Typ Pershing II in der Bundesrepublik und 464 Marschflugkörper (Cruise Missiles) in mehreren Ländern Westeuropas stationiert werden sollten. In der Folgezeit machten die USA einen etwaigen Verzicht auf die Stationierung ihrer neuen Raketen von einem vorherigen Abbau der sowjetischen Mittelstreckenraketen des Typs SS 20 abhängig. Die Parallelität von Aufstellungsentscheidung und Verhandlungsangebot war in der Folgezeit Anlass, von einem „Doppelbeschluss“ der NATO zu sprechen. Da die Stationierung der neuen Mittelstreckenraketen mit einer angeblichen Überlegenheit der Sowjetunion begründet wurde, bezeichneten ihre Befürworter sie als „Nachrüstung“. Dem hielt die Friedensbewegung entgegen, dass die mit einem nuklearen Sprengkopf versehene Pershing II imstande war, in vier bis sechs Minuten punktgenau Ziele tief in der europäischen Sowjetunion zu erreichen. Sie waren somit geeignet, in einem Erstschlag gegnerische Stellungen zu vernichten, ohne dass eine adäquate Gegenwehr möglich war.
An dem Treffen, das den „Krefelder Appell“ Mitte November verabschiedete, nahmen etwa 1.500 Personen verschiedener friedenspolitisch aktiver Organisationen und Initiativen teil. Der „Krefelder Appell“ forderte die Bundesregierung auf, der Stationierung von Pershing II-Raketen und Marschflugkörpern nicht zuzustimmen.
Dieser „Krefelder Appell“ erhielt bis 1983 mehr als vier Millionen Unterschriften. Zu einer Friedenskundgebung im Bonner Hofgarten am 10. Oktober 1981 kamen 300.000 Menschen. Als im Juni 1982 der US-Präsident Reagan Bonn besuchte, waren es sogar 400.000 Teilnehmer. Es entstand ein neuer friedenspolitischer Diskurs von unten, der nicht nur Atomwaffen prinzipiell ablehnte, sondern die NATO als Zentrum des Militarismus generell infrage stellte. Zivile Konfliktbearbeitungsstrategien wurden verstärkt entwickelt. Dabei spielte die (damals noch) pazifistische Partei „Die Grünen“ eine wichtige Rolle.
Nach dem Scheitern der Regierung Schmidt 1982 stimmte der Bundestag unter Kanzler Kohl im November 1983 mehrheitlich der Stationierung der neuen Atomraketen zu. Die Raketen wurden stationiert – oft gegen massive Blockaden vor Ort, an denen prominente Intellektuelle wie die Schriftsteller Heinrich Böll und Walter Jens sowie der evangelische Theologe Helmut Gollwitzer teilnahmen.
Die SPD musste das vehemente Eintreten ihres Kanzlers Helmut Schmidt für die „Nachrüstung“ teuer bezahlen. Sie verlor große Teile der kritischen Intelligenz, die ihr seit Mitte der sechziger Jahre zugewachsen waren. Dass zuletzt auch Willy Brandt auf einer großen Friedensdemonstration sprach, konnte dies nicht mehr verhindern.
Für die Friedensbewegten unterstreicht der Rückblick auf den Krefelder Appell: Es ist gut und wichtig, sich organisationsübergreifend auf überschaubare Ziele zu einigen, und um diese eine Auseinandersetzung zu führen. Der „Krefelder Appell“ ist nicht wiederholbar – die dabei gemachten Erfahrungen nicht zu vergessen und in dieser oder jener Form für gegenwärtige friedenspolitische Kämpfe nutzbar zu machen, bleiben aber auf der Tagesordnung.

(Günther Stamer)

Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.

Die neue Broschüre „Rüstung vor Richtlinien: Machtpolitik und Rüstungsexporte der Europäischen Union“ zum Lesen:
http://www.thegravity.de/download/Ruestungsexporte_V1g-Druck.pdf

IMI Ruestungsexporte Titel2020 web

Sa., 5. Dezember 2020 Aktionstag:
ab 9 Uhr Exerzierplatz/Ecke Knooper Weg in Kiel

Abrüsten statt aufrüsten!

Logo Abruesten statt Aufruesten

Bundeshaushalt 2021 mit höheren Rüstungsausgaben?
Friedensbewegung fordert: Abrüsten statt aufrüsten

In der Woche ab dem 7.12.2020 soll der Bundeshaushalt für 2021 verabschiedet werden. Geplant ist, dass der „Verteidigungshaushalt“ erneut um 2,6% steigen soll. Damit drohen Ausgaben von 50 Milliarden Euro für Rüstung! Dabei brauchen wir jeden Euro für Investitionen im Sozialen, der Gesundheit, der Umwelt, der Wissenschaft und für Bildung! Eine konsequente Abrüstung setzt diese Mittel frei! Abrüstung tut auch für die internationale Lage not. Weltweit erreichen die Militärausgaben neue Rekordhöhen, ein neuer Rüstungswettlauf ist in vollem Gange. Zentrale Vereinbarungen der Rüstungskontrolle sind aufgekündigt. Neue Atomwaffen werden stationiert und ihr Einsatz wird geübt. Deutschland gehört seit Jahren zu den Top 5 der größten Waffenexporteure der Welt.

Deshalb rufen wir dazu auf, am Samstag den 5. Dezember 2020 an vielen Orten in unserem Land gegen eine weitere Aufrüstung zu demonstrieren.

Rüstung ist keine Antwort auf die großen Herausforderungen unserer Zeit. Militarismus verschärft die ungelösten sozialen, ökonomischen und ökologischen Krisen, die die menschliche Zivilisation bedrohen. Wir wollen einen Prozess des politischen Dialogs und der Verhandlungen. Wir fordern ein System gemeinsamer Sicherheit und kontrollierter Abrüstung sowie ein generelles Verbot von Rüstungsexporten. Wir wollen ein atomwaffenfreies Deutschland und sprechen uns für eine weltweite Ächtung autonomer Waffensysteme aus. Deutschland muss dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten! Die Bundeswehr darf nicht mit bewaffneten Drohnen ausgerüstet werden. Ihre kriegerischen Auslandseinsätze müssen beendet werden. Um umfassenden und nachhaltigen Frieden zu schaffen, ist unsere Welt auf Gegenseitigkeit angewiesen. Für weltweite Waffenstillstände, wie sie die UNO fordert, und eine neue Entspannungspolitik, die wir anstreben, ist eine starke Zivilgesellschaft notwendig. Nicht aber Spaltung und Ausgrenzung und schon gar nicht ein neuer Nationalismus. Diese Einsichten wollen wir in unserer Gesellschaft verbreiten. Deswegen der bundesweite Aktionstag für Abrüstung und eine neue Entspannungspolitik, zu dem wir gemeinsam aufrufen. Macht mit beim bundesweiten Aktionstag am 5.12.2020. Setzen wir uns gemeinsam für Frieden und Abrüstung ein.

ABRÜSTEN STATT AUFRÜSTEN –
NEUE ENTSPANNUNGSPOLITIK JETZT!

TERMINE

- wegen Corona ohne Gewähr -

Do., 03.12.2020, 19 Uhr, Bambule, Kaiserstr., Kiel-Gaarden
Stammtisch chefduzen.de

Sa., 05.12.2020, ab 10 Uhr
Exerzierplatz/Ecke Knooper Weg
Bundesweiter Aktionstag:
Abrüsten statt aufrüsten!
Neue Entspannungspolitik jetzt!
Kieler Friedensforum, DFG-VK, Attac u.a.

Mi., 09.12.2020, 19 Uhr,
online-Videokonferenz
ATTAC-Kiel - Plenum,
siehe www.attac-kiel.de

Mo., 14.12.2020, 19.00 Uhr,
Die Pumpe e.V., Haßstr. 22, Kiel,
Mitgliederversammlung der Pumpe e.V.
Verbindliche Anmeldung bis zum 7.12.2020 unter gf@diepumpe.de

friedensratschlag
HINWEIS:
 
Weltkriegsgefahren entgegentreten – Wandel zum Frieden einleiten!
Sonntag, den 6. Dezember 2020, 11:00 -18:30 Uhr
Ein hochinteressantes Programm wird geboten, das von zu Hause aus per YouTube-Livestream verfolgt,  aber auch per Videokonferenz aktiv mitgestaltet werden kann. Ihr findet das Programm im beigefügten Flyer.  
Für die Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich, die über die neue Webseite https://www.friedensratschlag-digital.de vorgenommen werden kann.