Daten/Fakten  

   

Kundgebung zum Jahrestag Atomwaffenverbotsvertrag in Kiel

Am Sa., 22.1.2022, 5 von 12 Uhr, versammelten sich vor dem Kieler Rathaus ca. 70 Menschen um auf die dringende Umsetzung des Atomwaffenverbots hinzuweisen. Benno Stahn sprach sich für das Kieler Friedensforum dafür aus, dass auch Deutschland den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnet. 

Das hätte dann zur Folge, dass die amerikanischen Atomwaffen, die in Deutschland stationiert sind, abgezogen werden müssen. Stattdessen werden die Flugzeuge modernisiert, mit denen die Bomben von deutschen Piloten ins russische Ziel gebracht werden sollen, um die westliche Vorherrschaft zu sichern.

Die atomare Bedrohung sei bei Vielen heute nicht mehr so präsent, so Stahn. Mit dem Blick auf die Verschärfung des aktuellen Russland-Ukraine-Konflikt wird dies aber wieder deutlich. „Die Situation bewegt uns sehr, ist beunruhigend und trägt nicht zur Sicherheit in der Region bei. Wir sehen ein Säbelrasseln, ähnlich wie wir es bei uns im Ostseeraum beobachten“, so der Kieler Friedensaktivist.

Auch Kiels Stadtpräsident Hans-Werner Tovar unterstützte die Kundgebung als einen „wichtigen Schritt in eine atomwaffenfreie Welt“ und wünschte sich, dass auch die schleswig-holsteinische Landesregierung den Atomwaffenverbotsvertrag unterstützt, genauso wie die Stadt Kiel, die eine Petition unterzeichnet hat, die die Bundesregierung zum Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrags auffordert.

Siegfried Lauinger, sprach für die IPPNW, die zusammen mit dem Kieler Friedensforum und der DFG/VK zu dieser Kundgebung aufgerufen hat.

„Seit nunmehr einem Jahr ist der Atomwaffenverbotsvertrag Teil des humanitären Völkerrechtes. Der Vertrag ist am 22.01.2021 in Kraft getreten, nachdem er von 50 Staaten ratifiziert worden war. Bis heute haben ihn 86 Staaten unterzeichnet und 59 Staaten haben ihn ratifiziert.

Leider hat Deutschland den Vertrag noch nicht unterzeichnet und weigert sich beharrlich das in Erwägung zu ziehen. Immerhin will Deutschland an der ersten AVV-Staatenkonferenz im März in Wien teilnehmen. Als Begründung ihrer Weigerung verweist die Bundesregierung auf die Notwendigkeit der nuklearen Teilhabe; auf die Notwendigkeit der nuklearen Abschreckung gegenüber Russland und auf den bestehenden Atomwaffensperrvertrag von 1970, der die Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung für die Atomwaffenstaaten enthalte und deshalb genüge.

Nukleare Teilhabe bedeutet, dass deutsche Flugzeuge im Ernstfall Atombomben gegen Russland einsetzen. Atombomben, die in Büchel in der Eifel für diesen Fall bereit liegen. Flugzeuge, die den deutschen Staatshaushalt mit hunderten Millionen Euros belasten. Geld, das dringend für die Energie und Verkehrswende gebraucht wird. Die Nukleare Teilhabe ist Teil der NATO-Strategie „Frieden durch Abschreckung“. 

Frieden durch Abschreckung bedeutet, dass durch eine, auch atomar betriebene, Hochrüstung einem potentiellen Feind signalisiert wird, und meist wird dabei hierzulande an Russland gedacht, ihm im Falle eines Angriffes auf das Bündnisgebiet unakzeptablen Schaden zugefügt wird.

Und schon ist die Rüstungsspirale in Gang gesetzt, die beiderseits gewaltige Ressourcen verschlingt. Und mit den Waffenarsenalen wächst das gegenseitige Misstrauen.

In der Ostseeregion stehen sich die NATO und Russland unmittelbar waffenstarrend gegenüber. Wegen der Bedeutung dieser Region sowohl für die NATO, als auch für Russland, ist in einem Kriegsfall Schleswig-Holstein mit seinen Werften, Marine- und Luftwaffenstützpunkten und Kommandozentralen als ein vorrangiges Ziel russischer Verteidigungs- oder gar Präventivschläge zu betrachten. Auch bei einer entfernteren Nuklearexplosion, beispielsweise in den baltischen Staaten oder in Kaliningrad, ist Schleswig-Holstein durch radioaktiven Fallout bedroht. Von daher muss S.-H. ein großes Interesse daran haben, diese Risiken weitestgehend zu minimieren.

Leider hat sich der Atomwaffensperrvertrag als Maßnahme zur atomaren Abrüstung nicht als wirksam erwiesen. Seit über 50 Jahren gibt es diesen Vertrag, durch den sich die Atommächte zu einer atomaren Abrüstung verpflichtet haben. Geschehen ist nichts. Deshalb ist der Atomwaffenverbotsvertrag, der heute seinen ersten Geburtstag hat, notwendig geworden. Er ist eine Mahnung und eine Aufforderung vieler Staaten, die alle von einem Atomkrieg zwischen den Großmächten betroffen wären, endlich Schluss zu machen mit der Bedrohung durch Atomwaffen.

Im Schleswig-Holsteinischen Landtag wird derzeit beraten, ob eine Empfehlung an die Bundesregierung ausgesprochen werden soll, dem AVV beizutreten. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Vier Bundesländer und alle Landeshauptstädte, auch Kiel, haben diese Empfehlung bereits ausgesprochen.

Der Beitritt Deutschlands zum Atomwffenverbotsvertrag wäre ein wichtiges Signal den untauglichen Versuch „Frieden durch Abschreckung“ zu verlassen. Frieden ist niemals das Ergebnis einer Rüstungsspirale. Frieden kann nur das Ergebnis der Bemühung um eine gemeinsame Sicherheit sein. Das bedeutet:

Jedes Land ist dafür verantwortlich, dass alle anderen sich vor ihm sicher fühlen. Das erfordert Gespräche und führt schrittweise zu immer mehr Abrüstung.“

(Aufruf der AG Atomwaffenverbotsvertrag Schleswig-Holstein, Siegfried Lauinger/uws)

Kommentar

Vom Versagen der Linken

Die Spanier sind keine Dummköpfe, meint Pablo Iglesias von der linken Partei Podemos Unidos. Gemeinsam mit anderen linken Kräften des Landes hatte er die Regierung in Madrid aufgerufen, sich nicht an NATO-Einsätzen im Schwarzen Meer zu beteiligen. Europa habe keinerlei Interesse an einer Konfrontation.

Bei den Deutschen kann man sich da nicht ganz so sicher sein. In aller Ruhe lassen sie es sich gefallen, dass die Regierung keinerlei effektive Pandemiebekämpfung hinbekommt, dass die Kinder und Jugendlichen schutzlos dem Virus ausgeliefert werden, dass kein Geld für Filteranlagen in den Schulen, für mehr Krankenhauspersonal und vieles andere da ist, wohl aber für Aufrüstung und demnächst vielleicht sogar für Waffenlieferungen an die Ukraine. Lieber lässt sich die hiesige Linke eine Diskussion über eine nutzlose Impfpflicht aufdrängen, als sich um Pandemiebekämpfung, Aufhebung der Impfpatente und die Mobilmachung gegen Russland zu kümmern.

Dabei schreit die Heuchelei der neuen Bundesregierung gen Himmel. Während Außenministerin Baerbock eine „menschenrechtsbasierte“ Außenpolitik ankündigt, sterben weiter Flüchtlinge im Mittelmeer und an der polnischen Grenze. Während sie in Moskau die Pressefreiheit einfordert, werden auf Demonstrationen reihenweise deutsche Journalisten von Nazis und verhetzten Menschen angegriffen, ohne dass die Polizei sich drum kümmert, wenn diese nicht gar gerade selbst Journalisten verprügelt. Während Baerbock mit dem Brustton der Überzeugung von der Unverletzlichkeit der Grenzen spricht und die Rückgabe der Krim fordert, löscht ihr Ministerium alle kritischen Hinweise auf die Besetzung der Westsahara durch Marokko von seiner Webseite. Geschweige denn, dass die Außenministerin sich zu den vielen Angriffen Marokkos gegen saharauischen Zivilisten und Soldaten äußert. Oder zum Krieg türkischer Truppen und verbündeter klerikal-faschistischer Milizen gegen kurdische Einheiten in Syrien und im Irak.

Ganz offensichtlich geht es weder um Menschenrechte in Russland noch sonstwo, sondern um Machtpolitik. Die NATO-Staaten brauchen einen gemeinsamen Feind, um das Bündnis zusammen zu halten, und vielleicht auch ein bisschen, um zu hause mit Militarisierung und Kriegshysterie die Opposition zu deckeln. Hierzulande muss man sich allerdings um letztere wenig Sorgen machen. In Deutschland bekommt es die Linke ja nicht einmal hin, eine effektive Bekämpfung der Pandemie auch nur zu fordern. (wop)

Li(e)ber Anders:

Wir bleiben – für einen linken Stadtteilladen in einem solidarischen Gaarden!

Neues Jahr, neue Räume – im März geht’s in die Kieler Straße! – Seit dem 01.01.2022 steht der „Verein zur Förderung der politischen Bildung in Gaarden e. V.“ das erste Mal in seiner Geschichte ohne feste Räumlichkeiten dar. Nachdem unsere einstige Vermieterin Ulrike Berger uns im Juli 2021 ohne Begründung aus unserer langjährigen und traditionsreichen Heimstätte in der Iltisstraße 34 geworfen hatte, die seitdem ungenutzt der Verwahrlosung preisgegeben ist, waren wir in den letzten fünf Monaten provisorisch um die Ecke im Kirchenweg 31 untergebracht. Die Räume im Kirchenweg befanden sich ohnehin in laufender Anmietung durch die Stadt Kiel und lagen ungenutzt brach, so dass die Stadt diese kurzfristig an uns weitervermietete.

Diese Nutzung war von vorn herein eine Notlösung und befristet angelegt. Die Räumlichkeiten waren für unser Projekt zu klein und offensichtlich ungeeignet, so dass wir nur einen Teil unseres Alltagsbetriebs aufrecht erhalten konnten. Insbesondere mit Einbruch des Winters und der erneuten Verschärfung der Pandemie-Situation ist es in den letzten Wochen des zurückliegenden Jahres nach außen ruhig um das Li(e)ber Anders im Exil geworden. Nichtsdestotrotz haben wir uns über alle Freund*innen und Nachbar*innen gefreut, die uns auch in dieser Phase besucht und den Laden genutzt haben.

Nun ist unsere Idee eines linken Stadtteilladens vorübergehend obdach-, aber nicht hoffnungslos. Denn natürlich waren wir auch nach der schlussendlich leider nicht von Erfolg gekrönten Kampagne für den Erhalt des Li(e)ber Anders in der Iltisstraße im Sommer vor allem mit der Suche nach geeigneten und langfristigen neuen Räumlichkeiten in Gaarden beschäftigt. Dies gestaltete sich wegen der allgemein angespannten Raumsituation in unserem Stadtteil weiterhin als schwierig, schlussendlich sind wir aber dennoch fündig geworden – wohlgemerkt aus eigener Kraft. Wenn alles nach vereinbarten Plan läuft, beziehen wir zum März 2022 unser neues Zuhause in der Kieler Straße. Wegen notwendiger Bauarbeiten konnte der Einzug zwar nicht nahtlos erfolgen, wir sind aber nichtsdestotrotz zuversichtlich und motiviert, das Potential am neuen Standort auszuloten und unsere neue Nachbarschaft kennenzulernen.

Parallel dazu nutzen wir die momentane Übergangssituation dazu, eine kollektive Diskussion darum zu führen, wie sich unsere Selbstverwaltungsstrukturen verbessern und sich unser politisches Selbstverständnis als linker Stadtteilladen und sein Wirken in die Nachbarschaft zukünftig konkretisieren lassen. Das Ergebnis ist noch offen, wir sind aber optimistisch, unsere Wiedereröffnung in diesem Jahr mit vielen neuen Erkenntnissen, Ideen und Tatendrang auf einem festen Fundament begehen zu können. Fühlt euch aufgerufen, Teil dieses Prozessen zu werden und euch einzubringen.

In den kommenden zwei Monaten sind wir wegen der Raumsituation nur per e-Mail und auf dem Postweg zu erreichen. Des Weiteren wird unsere Koch-Crew diesen Winter an wechselnden Terminen mit einer mobilen Küche für Alle im Stadtteil unterwegs sein. Wir hoffen also, dass wir auch ohne feste Anlaufstelle in Kontakt bleiben. Wir danken allen Freund*innen und Nachbar*innen, die uns im vergangen, für unser Projekt sehr dunklen Jahr zur Seite gestanden haben und uns auch weiterhin unterstützen. Wir freuen uns, in diesem Jahr zusammen mit euch den neuen Laden aufzubauen.

Wir bleiben – für einen linken Stadtteilladen in einem solidarischen Gaarden!

(Presseerklärung Revolutionsstadt Kiel 14.1.22)

Kiel: 

Kurdische Frauenbewegung gedenkt ermordeter Revolutionärinnen

Etwa 80 Freund*innen und Unterstützer-*innen der Kurdischen Befreiungsbewegung versammelten sich 8.01.2022 am Platz der Matrosen am Kieler Hauptbahnhof, um der vor neun Jahren in Paris im Auftrag des türkischen Geheimdienst MIT ermordeten Revolutionärinnen Sakine Cansız (Sara), Fidan Doğan (Rojbîn) und Leyla Şaylemez (Ronahî) zu gedenken. 

Nach einer Gedenkminute und einer anschließenden Auftaktkundgebung zogen die Demonstrant-*innen unter lilafarbenen Fahnen mit den Porträts der drei Ermorderten durch die Innenstadt zum Bootshafen, wo eine Abschlusskundgebung stattfand. Redner*innen erinnerten an den herausragenden Einsatz von Sara, Rojbîn und Ronahî für den Kampf um Befreiung und forderten die vollständige Aufklärung der Morde, die Bestrafung ihrer Hintermänner im türkischen Staatsapparat sowie den Sturz des AKP-Regimes von Recep Tayyip Erdoğan. 

Sakine Cansız war Mitbegründerin der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und gemeinsam mit Fidan Doğan und Leyla Şaylemez bis zu ihrem Tod führend für die Kurdische Frauenbewegung aktiv. Am 09.01.2013 wurden die drei Militanten mitten in Paris von dem Auftragskiller Ömer Güney bestialisch hingerichtet.

„Eines sollte nie vergessen werden: Ihr könnt alle Blumen herausreißen, aber ihr könnt den Frühling nicht verhindern. Ihr habt Angst vor Frauen und ihr solltet euch weiter fürchten, denn wir werden unseren Kampf niemals aufgeben und alle Angriffe scheitern lassen.“

#sakine #fidan #leyla #kiel

 

Neue U-Boote für Israel:

Kieler U-Boot-Werft befeuert Pulverfass Nahost aufs Neue

ThyssenKrupp Marine Systems TKMS) hat sich mit dem israelischen Verteidigungsministerium auf die Rahmenbedingungen für den Kauf von drei U-Booten der Dakar-Klasse geeinigt. Das gab das Unternehmen in Kiel am 20.1.22 bekannt. Das erste U-Boot soll innerhalb von neun Jahren dorthin geliefert werden. Das Auftragsvolumen liegt demnach bei rund drei Milliarden Euro. Die Bundesregierung trägt – wie schon bei den bisher gelieferten U-Booten – etwa ein Drittel der Kosten. Um für den Auftrag gerüstet zu sein, investiert ThyssenKrupp Marine Systems nach eigenen Angaben rund 250 Millionen Euro in seine Werft: Damit die Kieler Werft „die größten U-Boote produzieren kann, die jemals in Deutschland gebaut wurden“ (KN 21.1.2022).

„...speziell auf die Anforderungen der israelischen Marine zugeschnitten“

Nach den Worten von TKMS-Vorstandsvorsitzenden Rolf Wirtz handelt es sich bei der Dakar-Klasse um eine neue Konstruktion, „die speziell auf die Anforderungen der israelischen Marine zugeschnitten sein wird.“ Von diesen U-Booten der neuen Generation sollen nicht nur Torpedos verschossen werden und Kampfschwimmer ausgesetzt werden, sondern es gibt auch Startschächte  für Marschflugkörper.

„Ich bin zuversichtlich, dass die neuen U-Boote die Fähigkeiten der israelischen Marine verbessern und zur Sicherheitsüberlegenheit Israels in der Region beitragen werden,“ sagte Israels „Verteidingungs“minister bei Vertragsunterzeichnung.

Diese drei U-Boote werden die Dolphin-Klasse ersetzen, die auch schon mit Atomwaffen bestückt werden konnten. Sechs Boote dieser Klasse wurden von 1992 bis 2020 in Kiel gebaut und fünf an die israelische Kriegsmarine ausgeliefert (das sechste befindet sich noch in Bau). Die Lieferung der bisher letzten drei U-Boote an Israel war in die Kritik geraten, da dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu, einem seiner Berater und einem ehemaligen Minister Korruption vorgeworfen wird. Es war berichtet worden, dass ein Vertreter von ThyssenKrupp hochrangige israelische Regierungsbeamte bestochen habe, um den Auftrag für die U-Boote zu erhalten. 

Doch Israel ist nicht der alleinige Adressat von U-Booten ins Pulverfass Naher Osten. 

Zwischen 2016 und 2021 erhielt Ägypten ebenfalls vier Boote. Und es werden sechs U-Boote der Klasse 214 in der Türkei „unter maßgeblicher Beteiligung des Konzerns ThyssenKrupp Marine Systems“ gebaut. Die Lieferung der Bauteile wurde von der Regierung unter Kanzlerin Merkel im Jahr 2009 genehmigt und der Export mit einer sogenannten Hermesbürgschaft von 2,49 Milliarden Euro abgesichert. Dagegen hat vor allem der griechische Verteidigungsminister ausdrücklich protestiert. Denn die U-Boote könnten von der Regierung Erdogan dazu benutzt werden, „eine expansionistische Politik der Türkei in der Ägais und im östlichen Mittelmeer zu verfolgen.“ (telepolis 1.2.2021)

Brief von IPPNW an Kieler Oberbürgermeister (2012) – aufs Neue aktuell

Schon vor 10 Jahren (2012) war auf dem Ostermarsch in Kiel gefordert worden, die Auslieferung von  U-Bootes an Israel angesichts der zunehmenden Spannungen im Nahen und Mittleren Osten zu stoppen. 

Die Kieler Gruppe der IPPNW (Internationale Ärztinnen und Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges/ÄrztInnen in sozialer Verantwortung) hatte in einem Offenen Brief an Kiels OB gefordert: 

„Wir sind entsetzt, mit welcher Selbstverständlichkeit in der Presse über die Lieferung von – bei HDW gebauten U-Booten – an Israel berichtet wird. Insbesondere empört uns, dass die Ausstattung dieser U-Boote für Nuklearraketen in keiner Weise problematisiert wird. Kiel ist Mitglied der Mayors for Peace, worauf wir stolz sind und erleichtert, weil sich damit Kiel dem Grundsatz dieser Vereinigung verpflichtet, ‚der Bedrohung durch Atomwaffen ein Ende zu bereiten und sich weltweit für deren Ächtung und Abschaffung einzusetzen‘. (...) Diese Lieferung von Waffen in das hochexplosive Spannungsgebiet Nahost verstößt gegen das Grundgesetz (Art. 26) und trägt zur weiteren Eskalation der akuten Kriegsgefahr bei. (...) Der Einfluss der Waffenlobby auf unsere Politik und Wirtschaft ist besorgniserregend. Zum Erhalt von Arbeitsplätzen macht Kiel sich abhängig von der Waffenlobby und mitschuldig an der Gefahr, Krisen durch Kriege lösen zu wollen. 

Wir möchten Sie deshalb um eine Stellungnahme zu unseren Bedenken bitten sowie um eine Beantwortung der Frage, welche Anstrengungen Sie unternehmen wollen, um im Sinne von „Schwerter zu Pflugscharen“ eine ernsthafte Rüstungskonversion in allen für die Rüstungsindustrie arbeitenden Betrieben in Kiel anzustreben, wie es Ihrer Verantwortung als ‚Bürgermeister für den Frieden‘ entspricht.“ 

(gst)

Kieler Friedensforum:

Der neue Kooperationsvertrag zwischen dem Bildungsministerium Schleswig-Holstein und der Bundeswehr löst Protest aus 

Das Image der Bundeswehr ist angekratzt: Hunderte Verdachtsfälle auf Rechtsextremismus, erniedrigende Aufnahmerituale, massive Rekrutierungsprobleme, der Fehlschlag in Afghanistan haben zu einer schwerwiegenden Sinnkrise der Bundeswehr geführt. Dass in dieser Situation das Bildungsministerium S-H der Bundeswehr einen Kooperationsvertrag anbietet, dürfte der Bundeswehr nicht ungelegen kommen.

Am 4. August unterzeichneten das Landeskommando Schleswig-Holstein und Bildungsministerin Karin Prien den Kooperationsvertrag. Neu ist der Einsatz von Jugendoffizieren(?) an Schulen in Schleswig-Holstein nicht. Mit der neuen Vereinbarung bekommen die Besuche der Jugendoffizier*innen allerdings eine ministerielle Absegnung. Außerdem kann sich die Bundeswehr sich nun auch offensiv an Schulen wenden. 

Jugendoffizier*innen sollen Schüler*innen zur „differenzierten Analyse von sicherheitspolitischen Themen“ befähigen und sie sensibilisieren für „die Entstehung und die Hintergründe internationaler Konflikte“, heißt es in dem Kooperationsvertrag. Eigentlich Aufgaben, die von pädagogisch und didaktisch geschulten Lehrer*innen bewältigt werden sollten. Die Vereinbarung, die bis Ende 2025 gilt, ermöglicht auch Besuche in Standorten. Auch Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften durch Bundeswehrpersonal ist vorgesehen. Nachwuchswerbung soll dabei nicht stattfinden, heißt es im Vertrag. Erfahrungsgemäß dürfte eine solche Formulierung in der Praxis kaum Beachtung finden. Im  Kern dürfte es der Bundeswehr allerdings um die Stärkung ihrer Akzeptanz in der Bevölkerung gehen. Das Pädagogische können Lehrer*innen besser leisten.

Keine militärisch ausgerichtete Außen- und Sicherheitspolitik im Unterricht!

Der Kooperationsvertrag nimmt ausdrücklich Bezug auf den Beutelsbacher Konsens von 1976. Er formuliert einen didaktischen Minimalkonsens über die Richtlinien der politischen und didaktischen Inhalte für die Lehrpläne politischer Bildung. 

Der Beutelsbacher Konsens beinhaltet drei Grundsätze:

Es ist nicht erlaubt, den Schüler*innen – mit welchen Mitteln auch immer – im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbständigen Urteils zu hindern. Für den schulischen Unterricht bedeutet dieses „Überwältigungsverbot“, junge Menschen anzuregen, ihren Verstand und ihre Urteilskraft für eine eigene Meinung zu trainieren.

Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Zusammen mit dem Überwältigungsverbot beinhaltet dieses Kontroversitätsgebot die Forderung, unterschiedliche Standpunkte darzulegen und alternative Optionen zu erläutern.

Die Schüler*innen müssen in die Lage versetzt werden, eine politische Situation und ihre eigene Interessenlage zu analysieren, sowie nach Mitteln und Wegen zu suchen, die vorgefundene Lage im Sinne ihrer Interessen zu beeinflussen.

Diese pädagogischen Minimalgrundsätze dürften mit den Kooperationsverträgen schwer in  Einklang zu bringen sein. Die Lehrergewerkschaft GEW wendet sich entschieden gegen den zunehmenden Einfluss der Bundeswehr auf die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts und der Lehreraus- und Fortbildung, wie sie in den Kooperationsabkommen zwischen Kultusministerien und Bundeswehr deutlich werden.

In der Kooperationsvereinbarung ist ausdrücklich angemerkt, dass die Schulen frei sind in Bezug auf die Annahme oder Ablehnung der Angebote der Bundeswehr. Es ist vor diesem Hintergrund zu hoffen, dass zahlreiche Schulen sich für den Verzicht auf die Mitarbeit der Bundeswehr im Unterricht entscheiden. Denn, so Astrid Henke, Vorsitzende der GEW Schleswig-Holstein in einer Pressemitteilung von August 2021: 

„Die politische Bildung in der Schule darf nicht Aufgabe der Bundeswehr sein. Das führt geradezu zwangsläufig zur Rechtfertigung von militärisch ausgerichteter Außen- und Sicherheitspolitik im Unterricht. Der Bildungsauftrag der Schule liegt in den Händen der Lehrerinnen und Lehrer. Und das ist auch gut so. Da gehört er hin. Die Bundeswehr brauchen wir dafür nicht.“

In Kiel ist für den 25. Februar 2022, 18 Uhr eine Informations- und Diskussionsveranstaltung per Video geplant. Die zunächst geplante Veranstaltung im Kieler Musiculum wurde wegen der Pandemieentwicklung abgesagt. 

Benno Stahn, Kieler Friedensforum

 

Veranstaltungshinweis:

Brauchen Schulen einen Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr? 

Freitag, 25. Februar 2022, 18 Uhr, Zoom-Veranstaltung

Diskussionsveranstaltung mit

Michael Schulze von Glasser, Publizist 

Astrid Henke, GEW S-H 

Linus Wirwoll, Landesschüler*innenvertretung Gymnasien

Dr. Horst Leps, Hamburg, Lehrbeauftragter a.D. für Politikdidaktik an der Uni Hamburg

Eine Anmeldung ist erforderlich, bei Sabine Mordhorst, DGB Kiel Region: sabine.mordhorst@dgb.de

Unterstützer: DGB Kiel Region, Attac Kiel, GEW, IPPNW, Kieler Friedensforum, Friedensforum Neumünster, Zusammenarbeitsausschuss der Friedensbewegung in S-H

 

Protestaktion beim Werbetruck der Bundeswehr auf der Kieler Woche 2016:
„Kein Werben fürs Sterben“. Foto: Ulf Stephan /r-mediabase.eu

Volksinitiative gegen Rüstungstransporte im Hamburger Hafen erfolgreich

Der Hamburger Senat hat in seiner Sitzung am 11. Januar 2022 festgestellt, dass die Volksinitiative „Volksinitiative gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“ von mehr als 10.000 zur Bürgerschaft Wahlberechtigten unterstützt worden ist und damit zustande gekommen ist. 

„Hiermit teile ich Ihnen gemäß $ 5 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes diese Feststellung des Senats mit.“ (Annette Korn an die Initiatoren der Volksinitiative Martin Dolzer, Paula Herrschel und Monika Koops)

Die Volksinitiative hatte innerhalb von 6 Monaten 16.442 Unterschriften fristgerrecht am 14.12.2021 eingereicht. Aufruf „Für einen zivilen Hafen und ein weltoffenes Hamburg!“ siehe unter: 

https://ziviler-hafen.de

DGB Kiel Region: 

Niedriglöhne weit verbreitet

Analysen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung belegen, dass Niedriglöhne in der Kiel Region weit verbreitet sind. Nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit (BA) arbeiten Menschen in Vollzeit mit einem monatlichen Einkommen unterhalb von 2.284,- Euro brutto im Niedriglohn.

„Für eine alleinstehende Person ergibt dies einen Netto-Monatslohn von weniger als 1.585,- Euro“, so Frank Hornschu, Vorsitzender des DGB Kiel Region. Bundesweit arbeiten etwa 19 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohn. In Schleswig-Holstein sind 21 Prozent betroffen, das sind fünf Prozent mehr als im Durchschnitt Westdeutschlands. „Unser WSI hat die Zahlen insgesamt auch für die Kreise und kreisfreien Städte aufbereitet: Danach arbeiten im Niedriglohn in der Landeshauptstadt Kiel knapp 16 Prozent, in der Stadt Neumünster knapp 20 Prozent, im Landkreis Plön mehr als 23 Prozent und im Landkreis Rendsburg-Eckernförde mehr als 20 Prozent. Am häufigsten sind Frauen im Niedriglohn tätig: Kiel knapp 19 Prozent, Neumünster über 28 Prozent, im Landkreis Plön 35 Prozent und im Landkreis Rendsburg-Eckernförde knapp 32 Prozent. Die Auswertung zeigt zudem auch, dass junge Vollzeitbeschäftigte, zu- und eingewanderte Menschen und Personen ohne Berufsabschluss überdurchschnittlich mit einem Niedriglohn auskommen müssen“, so Hornschu weiter. 

„Steigende Mieten, Lebenshaltungs-, Energie- und Wärmekosten gepaart mit dem sich verfestigten Niedriglohn ergeben eine brisante Mischung. Der Wert der Arbeit spiegelt sich in der Vergütung nicht wider und die Kaufkraft sinkt empfindlich. Dies bleibt für unser Gemeinwohl und für unsere wirtschaftliche Entwicklungsfähigkeit nicht ohne Folgen. Die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohn auf 12,- Euro ist da sicherlich ein richtiges Vorhaben. Aber um noch besser voranzukommen muss die Tarifbindung deutlich gestärkt und ausgebaut werden, heißt: die Menschen haben es selbst in der Hand, sie sollten sich gewerkschaftlich organisieren. Denn Tarifbeschäftigte haben deutlich höhere Einkommen, mehr Schutz und Sicherheit“ so Hornschu abschließend. 

(Presseerklärung DGB Kiel-Region, 12.01.2022)

Kieler Wohnungspolitik:

Ein sozialpolitisches Desaster

In einem Referat stellte Andreas Meyer am 12.1.2022 auf einer online-Veranstaltung von Attac Kiel die Kieler Entwicklung des Wohnungsbaus und der Mieten unter sozialpolitischen Aspekten dar. Dabei geht er auf Strukturdaten, aktuelle Bauvorhaben und besonders auf die Entwicklung des soziale Wohnungsbaus ein. Abschließend werden die Forderungen des Kieler Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum benannt. Andreas ist Vertreter von Attac in diesem Bündnis und war über Jahre der Sprecher des Bündnisses. 

Bild: Weißer Riese: Wohnungsbau in Mettenhof. Foto: Andreas Meyer

 

Referat: Kieler Wohnungspolitik, ein sozialpolitisches  Desaster 

Blickt man auf die Kieler Wohnungspolitik, so zeigt sich, dass schon seit Jahrzehnten von einer sozial orientierten Wohnungspolitik nicht die Rede sein kann. Im Gegenteil, es gibt einen eklatanten Mangel an bezahlbaren Wohnraum, besonders im Bereich der Sozialwohnungen. Die Mieten steigen erheblich und die Zahl der Wohnungslosen ebenfalls. Bevor ich darauf weiter eingehe, möchte ich zunächst einige Strukturdaten der Kieler Stadtentwicklung benennen. 

Strukturdaten 

Kiel hat aktuell 247.836 Einwohner*innen. Obwohl man noch vor drei Jahren davon ausgegangen war, dass die Einwohnerzahl steigt, ist sie in den letzten Jahren leicht gesunken. Das wird u. a. darauf zurückgeführt, dass zunehmend Familien mit Kindern in das Umland ausweichen, weil dort die Mietpreise, aber auch die Boden-und Baupreise vergleichsweise niedriger sind. Natürlich ziehen die Preise infolge dieser Abwanderung auch hier an. 

Nach dem Sozialbericht von 2016 wohnen 67 Prozent der Kieler*innen zur Miete und 33 Prozent in Privatwohnungen bzw. in Privathäusern. An dieser Verteilung hat sich bis heute sicher nichts grundlegend geändert. 

Ein besonderes Problem hinsichtlich des Wohnungsbedarfs ist der hohe Anteil der Einpersonenhaushalte. Rund 57 Prozent der Kieler*innen leben in Einpersonenhaushalten. Dagegen haben Paare und Familien mit Kindern nur einen Anteil von 34 Prozent. Diese Werte sind auf den hohen Anteil von Student*innen, die demographische Entwicklung und die beschriebene Ausweichtendenz von Familien in das Umland zurückzuführen. 

Hinsichtlich der sozialen Verteilung der Kieler*innen auf städtische Wohngebiete nach niedrigem  Einkommen, Arbeitslosigkeit, Kinderarmut, dem Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund gibt es eine erhebliche Konzentration auf die Stadtgebiete Gaarden und Mettenhof.

Während zum Beispiel in Kiel insgesamt der Anteil der Menschen mit Hartz IV Bezug 2018 bei 17 Prozent lag, lag er in Gaarden und Mettenhof bei über 40 Prozent. Die Kinderarmut in diesen Stadtteilen fiel mit rund 60 Prozent doppelt so hoch aus, wie im Kieler Durchschnitt. Auch der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund war mit über 50 Prozent doppelt so hoch wie durchschnittlich in den anderen Stadtteilen. Mit einer derart starken räumlichen sozialen Spaltung schneidet Kiel nach einer Studie der Bertelsmann Stiftung im Vergleich zu 7 Großstädten am schlechtesten ab. 

Bild: Obdachlosigkeit in Kiel. Foto: Andreas Meyer

 

Wohnungspolitik in Kiel 

Für den eklatanten Mangel an bezahlbaren Wohnungen ist in erster Linie die Kieler Wohnungspolitik verantwortlich. So fehlten nach einer Studie der Böckler Stiftung 2018 für 24.000 Haushalte, die mit weniger als einem mittleren Einkommen auskommen müssen, bezahlbare Wohnungen. 

Insgesamt schneidet Kiel mit seiner Wohnungsbautätigkeit im Bundesschnitt schlecht ab. So lag 2019 der Anteil der Wohnungen in neueren Gebäuden mit Baujahr ab 2000 in Kiel bei 5 Prozent, während der Durchschnitt im Bundesgebiet 17 Prozent beträgt. Also über das dreifache. 

Der Mangel an Wohnungen führt u.a. auch zu dem skandalösen Zustand, so dass in Kiel inzwischen über 2.000 Menschen wohnungslos sind. Sie leben ohne eigenen Mietvertrag bei Bekannten oder Familienangehörigen auf der Couch, in Sammelunterkünften, in von der Stadt Kiel angemieteten Hotelzimmern oder auf der Straße. 

Darüber hinaus haben ständige Mietpreissteigerungen auch für große Teile der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum deutlich verknappt. Das gilt besonders für Neuvermietungen. 

Nach dem offiziellen Mietspiegel der Stadt Kiel sind allein in den letzten 2 Jahren die Mieten im Schnitt um 12 Prozent gestiegen. Wenn man bedenkt, dass die Mietkosten einen erheblichen Anteil an den Einkommen ausmachen, ergibt sich daraus eine Senkung der Realeinkommen. Denn die Einkommen sind im Schnitt in den letzten zwei Jahren bei weitem nicht um 12 Prozent gestiegen. Rechnet man die Explosion der Heiz- und Stromkosten hinzu, wird die Schere zwischen steigenden Mietbelastungen und der Einkommensentwicklung noch dramatischer. Dass das besonders Menschen mit einem niedrigen und mittleren Einkommen belastet, ist klar. Etwa 40.000 Haushalte haben nach Abzug der Mietzahlungen nur noch ein Resteinkommen, das unterhalb der Hartz IV Regelsätze liegt. (Studie des Pestel Instituts )

 Die hier beschriebene Situation wird sich sicher durch die rege Bautätigkeit in der Innenstadt nicht wesentlich verändern. Die schicken Neubauquartiere am Schloss, an der alten Feuerwache, am Anscharpark oder die geplanten an der Hörn und am Posthof sind nicht für das Portemonnaie von Durchschnittsverdienern gedacht. Laut einer Recherche des NDR waren 2018 nur 2 Prozent aller seit 2000 in Kiel neu gebauten Wohnungen mit einem Durchschnittseinkommen bezahlbar. 

An diesem Missverhältnis wird sich bei den geplanten Bauvorhaben seit 2018 nichts ändern. Als bezahlbar gilt eine Mietbelastung von maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens. 

Besonders dramatisch sieht der Mangel im Bereich des geförderten bzw. sozialen Wohnungsbaus aus. So schrumpfte der Bestand von Sozialwohnungen in Kiel seit den 80er Jahren von 90.000 Wohnungen auf heute 3.424 Wohnungen. Diese skandalöse Entwicklung ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: 

Die Stadt Kiel verscherbelte 1999 die 11.000 Wohnungen ihrer Kommunalen Wohnungsgesellschaft KWG an die Aktiengesellschaft WCM zu einem Preis von sage und schreibe 250 Millionen DM. Daraus ergibt sich ein Durchschnittspreis von rund 22.700 DM pro Wohnung. Die meisten dieser Wohnungen sind letztlich bei Vonovia gelandet. Dieser Konzern besitzt in Kiel inzwischen 15.000 Wohnungen. Große Bestände davon in Gaarden und Mettenhof. 

Ein weiterer Faktor für die sehr negative Entwicklung im Bestand der sozialen Wohnungen besteht darin, dass ein hoher Anteil seit den 80ger Jahren aus der Sozialbindung gefallen ist, ohne dass dieser Bestand durch den kommunalen Ankauf von Sozialbindungen oder durch Neubauprojekte kompensiert wurde. 

Obwohl diese Entwicklungen langfristig absehbar waren, wurde in Kiel wohnungspolitisch nichts unternommen, um sie aufzuhalten. Im Gegenteil, sie wurde durch den besagten Verkauf der städtischen Wohnungen noch befördert und verschlechterte sich jährlich. 

Inzwischen hat die Stadt Kiel eine kommunale Wohnungsgesellschaft gegründet. Sie hat zum Ziel, bis 2030  1.000 Wohnungen zu besitzen. Die Endausbaustufe soll bei 4.000 liegen. 

Bedenkt man, dass die Stadt mit der KWG einst 11.000 Wohnungen besaß, ist das ein äußerst bescheidener Beitrag für mehr bezahlbaren Wohnraum, und er reicht bei weitem nicht, den Mangel an sozialen Wohnungen zu beheben und schon gar nicht, um auf die Mietpreisentwicklung am Wohnungsmarkt Einfluss zu nehmen. 

Daher fordert das Bündnis für bezahlbaren Wohnraum, der DGB, der Kieler Mieterverein und die LINKE einen Wohnungsbestand der KiWoG von mindestens 15.000 Wohnungen in der Endausbaustufe. 

Ein weiteres Instrument für die Bestandserhöhung sozialer Wohnungen ist eine Quotierung über die Bebauungsplanung. So hat die Stadt  2018 endlich beschlossen, künftig bei Baugebieten über den Bebauungsplan eine Quote von 30 Prozent für geförderten Wohnraum festzulegen. Das bedeutet, dass entweder durch kommunalen Wohnungsbau oder durch Auflagen für private Investoren diese Quote erreicht werden muss. Obwohl auch sie nicht reicht, den Mangel an sozialen Wohnraum zu beheben (Norderstedt und Hamburg haben z. B. eine von 50 Prozent), wird sie bei manchen Projekten nicht einmal eingehalten. 

Dazu möchte ich auf ein Beispiel verweisen, das geradezu typisch für das Problem ist, auf dem sog. freien Wohnungsmarkt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. 

Am Südufer der Hörn, einem sog. Filetstück, errichtet eine private Investorengemeinschaft ein Wohnprojekt für 294 Wohnungen. Ursprünglich war auch für diese Projekt eine Quote von 30 Prozent geförderter Wohnungen vorgesehen. 

Nach Aussagen von Frau Grondke, Dezernentin für Stadtentwicklung, „stand es Spitz auf Knopf, ob das Projekt überhaupt entwickelt werden kann“. Denn die langjährige Besitzerin des Grundstücks für dieses Projekt, Schmid-Sindram, verlangte dafür einen so hohen Preis, für den sich angeblich schwer ein Investor finden ließ. 

Vor diesem Hintergrund erpresste die Investorengruppe die Stadt Kiel, von der 30 Prozent Quote Abstand zu nehmen, und die Stadt knickte ein. Die Investoren drohten nämlich damit, anderenfalls nicht zu investieren. So wird es auf dem Gelände nicht eine Sozialwohnung geben. An diesem Beispiel wird deutlich, wie Bodenspekulation, die Marktmacht von finanzstarken Investoren und das Einknicken bzw. die Erpressbarkeit von Kommunalpolitik zusammenfallen. 

Bild: Gehobene Preisklasse: Wohnungen im Schlossquartier am Kleinen Kiel. Foto: Andreas Meyer

 

Insgesamt verfehlt die Stadt im Baugebiet an der Hörn ihr Ziel von 30 Prozent sozialem Wohnungsbau bei Weitem. Nach Aussagen von der Stadtbaurätin Grondke werden an der Hörn von den 1.500 geplanten Wohnungen letztlich nur knapp 15 Prozent geförderter Wohnraum sein. Die Ironie an der Geschichte ist, dass zwei Baufelder der Stadt gehören. Sie sind für eine Quartiersgarage und für gewerbliche Nutzung vorgesehen. 

Die Verteidigung der Stadtbaurätin, dass einige Baugenehmigungen vor dem Ratsbeschluss hinsichtlich der 30 Prozentquote erteilt wurde, erscheint nicht stichhaltig. 

Erstens kam dieser Beschluss von 2018 im Vergleich zu anderen Großstädten sehr spät (auch hier musste die Mehrheitskoalition zum Jagen getragen werden). 

Zweitens hätte man die fehlenden Sozialwohnungen auf besagten Grundstücken durch eine erhöhte auf anderen Grundstücken mindestens ansatzweise kompensieren können. 

Die Entwicklung der Bodenpreise und der Bodenspekulation werden besonders für die Innenstadt durch einen erheblichen Mangel an Bauland angeheizt. Die Preise haben sich in den letzten Jahren in diesem Bereich mehr als verdoppelt. Für diesen horrenden Profitaufschlag haben die Eigentümer nichts getan. Sie verdienen ausschließlich durch die Lage der Grundstücke, den Grundstücksmangel und an der von der Kommune geleisteten infrastrukturellen Anbindung. Das ist aus meiner Sicht ein Skandal. 

Ohne einen gesetzlichen Eingriff in diese Spekulationsmöglichkeiten wird die Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Innenstadtlagen fast unmöglich, oder sehr teuer – es sei denn, die Stadt besitzt den Boden.

Damit kommen wir zu einem geplanten Großbauprojekt der Stadt Kiel. Es handelt sich um das sog. MFG5-Gelände in Holtenau-Ost mit bevorzugter Wasserlage. Hier sollen auf einem 70 Hektar großen Grundstück c.a. 1.800 Wohnungen gebaut werden mit einem geplanten Anteil von 30 Prozent Sozialwohnungen. Das Grundstück hat die Stadt Kiel von der Bundeswehr gekauft, und es befindet sich heute insgesamt im Besitz der Stadt. Hier bestünde also gut die Möglichkeit, den beschriebenen Mangel an Sozialwohnungen mit einer 50 Prozent Quote bzw. 900 Wohnungen etwas zu mildern. 

Wann die ersten Bagger anrollen, kann die Stadt nicht prognostizieren, vermutlich erst Ende dieses Jahrzehnts. Doch da die entscheidenden Planungen bis hin zur Bebauungsplanung in den kommenden Jahren erfolgen, ist es schon jetzt wichtig, politisch Einfluss darauf zu nehmen. 

Ein weiteres Großbauprojekt, das allerdings in noch weiterer Ferne liegt, ist für den Kieler Süden  zwischen Moorsee und Meimersdorf geplant. Hier sollen 1.600 Wohnungen in Doppel- und Reihenhaushälften entstehen und 900 im Geschossbau. 

In Suchsdorf Süd sind weiterhin 44 Wohneinheiten in Form von 8 Doppel- und 18 Reihenhäusern sowie 18 Geschosswohnungen geplant. 

Diese Projekte dienen in erster Linie Familien mit einem guten Einkommen. Ein großer Anteil davon wird aus Eigenheimen und Eigentumswohnungen bestehen. Sie liegen noch in weiter Ferne und werden den Mangel an bezahlbaren Wohnraum kaum reduzieren. 

Fazit

Die Kieler Wohnungspolitik hat seit Jahrzehnten unter sozialpolitischen Aspekten völlig versagt. Es gibt einen eklatanten Mangel an bezahlbaren und sozialen Wohnungen. Die Bautätigkeit beschränkte sich weitgehend auf teure Miet- und Eigentumswohnungen. Die soziale Segregation nach Stadtteilen ist im Vergleich zu anderen Großstädten besonders hoch. Selbst hinsichtlich der gesamten Neubautätigkeit hinkt Kiel im Vergleich hinterher. Eine Folge dieser Politik sind über 2.000 wohnungslose Menschen.

Natürlich gibt es die beschriebene Problematik in vielen Großstädten, und in den Metropolen ist sie noch heftiger. Dennoch ist festzuhalten, dass die Kieler Wohnungspolitik sozialpolitisch besonders schlecht darauf reagiert hat. 

Da diese Politik schon seit Jahrzehnten (bis auf die Ausnahme einer Legislaturperiode) von der SPD und in den letzten Jahren auch von den GRÜNEN zu verantworten ist, sind wesentliche sozialpolitische Veränderungen im Bereich der Wohnungspolitik nur durch eine erheblichen politischen Druck von außen möglich. Aus ähnlichen Erfahrungen haben sich in zahlreichen Städten Initiativen gegründet, die für bezahlbaren Wohnraum kämpfen. Dazu gehört auch das Kieler Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. 

Wie erfolgreich solche Bewegungen sein können, zeigte der Volksentscheid in Berlin, der die Enteignung von Wohnungsgesellschaften mit einem Bestand von mehr als 3.000 Wohnungen forderte. Dieser Forderung schlossen sich in der Abstimmung 56,3 Prozent der Berliner*innen an. 

Selbst wenn es der SPD mit der Bürgermeisterin Giffey gelingen sollte, dieses Ergebnis auszubremsen, ist es doch ein ungeheurer Erfolg der Berliner Initiativen, auf die Macht der Wohnungskonzerne hingewiesen zu haben und den Begriff Enteignung in diesem Zusammenhang aus der Tabuzone geholt zu haben. 

Forderungen 

Das Kieler Bündnis für bezahlbaren Wohnraum hat seine grundsätzlichen Forderungen an die Politik in einer Erklärung niedergelegt. Die Mitgliedschaft im Bündnis setzt setzt die Zustimmung zu diesem Grundsatzpapier voraus. Die Erklärung ist im Konsens von 22 Mitgliedsorganisationen und Einzelmitgliedern erarbeitet worden. Es würde hier zu weit führen, dieses Papier in Gänze vorzustellen. Wer sich dafür und für die Arbeit des Bündnisses interessiert, kann sich auf unserer ausführlichen Website unter www.bezahlbar-wohnen.org informieren. 

Hier möchte ich nur auf einige Kernforderungen aus der Erklärung hinweisen. 

Dabei sind die Forderungen, je nach Zuständigkeit, an Bund, Länder und die Kommune adressiert:

Wir fordern eine erhebliche Erweiterung des Bestands an sozialen Wohnungen durch eine verbindliche 50 Prozent-Quote in der Bebauungsplanung bei Neubauprojekten. 

Die Übernahme auslaufender Sozialbindungen und den Verzicht auf deren zeitliche Begrenzung in der Zukunft. Letzteres ist eine Forderung an den Bundesgesetzgeber.

Erweiterung der geplanten Wohnungskapazität der KiWoG von 4.000 Wohnungen auf 15.000 Wohnungen.

Beseitigung der Wohnungslosigkeit durch ein „Housing-first“-Konzept. Das sieht den Anspruch jedes/jeder Wohnungslosen auf eine Wohnung vor, denn eine Wohnung ist die Voraussetzung auf ein menschenwürdiges Leben. Somit muss die Sicherung einer Wohnung voraussetzungslos sein. Dieses Konzept wird bereits in Finnland erfolgreich erprobt und von den meisten Obdachlosenverbänden wie z. B. Hempels (eine Mitgliedsorganisation) in Kiel vertreten. 

Wohnungsbauflächen von Bund, Ländern und Gemeinden dürfen nur noch an öffentliche Bauträger vergeben werden. Den Verkauf öffentlichen Baulands an private Investoren lehnen wir ab. Für gemeinnützige Wohnungsgesellschaften oder auch alternative soziale Bauprojekte mit einer Gemeinnützigkeitsorientierung sollte öffentliches Bauland im Erbpachtverfahren vergeben werden. 

Deckelung der Mieten durch die Einführung einer Mietobergrenze. Für eine solche Regelung müsste den Ländern und Kommunen durch eine Bundesgesetzgebung die Möglichkeit eröffnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit dem geplanten Berliner Mietpreisdeckel entschieden, dass das nach geltender Rechtslage nicht in der Kompetenz der Länder und Kommunen liegt. 

Realistische Anpassung der Mietobergrenze für ALG II Bezieher*innen an die kommunale Mietpreisentwicklung. Wenn es in einer Region zu der Mietobergrenze keine verfügbaren Wohnungen gibt, muss der volle Mietpreis übernommen werden. Es darf nicht zu Zwangsräumungen infolge von Mieterhöhungen kommen. Der Staat finanziert damit zwar Mieterhöhungen, aber die Verdrängung einkommensschwacher Mieter*innen aus ihren Wohnungen ist keine Alternative. Hier wird besonders deutlich, wie wichtig es ist, den Bestand an kommunalen Wohnungen deutlich zu erhöhen. 

Verstärkter Ausbau öffentlicher studentischer Wohneinrichtungen 

Andreas Meyer 

Solidarität statt Querdenken – Kein Spaziergang mit Nazis

Nach Redaktionsschluss fand in Kiel am 27.1.2022 die Kundgebung des Bündnisses „Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel“ statt. Wir veröffentlichen hier vorab die Pressemitteilung der Initiative.

Seit einigen Wochen erleben wir in Kiel erneut sogenannte Spaziergänge von „Querdenker*innen“. Diese sind Gegner*innen auch der sinnvollsten Maßnahmen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie. Diese Demonstrationen werden von Beginn an beeinflusst von faschistischen Kräften. Dazu gehören altbekannte Kader der NPD, der ehemaligen „Aktionsgruppe Kiel“ und von „Bollstein Kiel“ sowie Anhänger*innen und Mitglieder der AfD.

In einem Artikel der „Kieler Nachrichten“ vom 12. Januar werden die Worte eines „führenden Parteivertreters“ der AfD wiedergegeben: „Der Partei gehe es darum, ein Protestpotential zu nähren, das auch nach dem Ende der Pandemie wieder auf die Straße gehen kann. ‚Auch wenn die Bewegung im Frühjahr zerfasern sollte – im Herbst sind wir wieder da. Dann geht es vielleicht um die Folgen der Inflation oder die nächste Migrationswelle‘, sagt der AfD-Politiker.“ Die AfD setzt auf soziale Demagogie und die Mobilisierung rassistischer Kräfte. Ihr geht es nicht um die Verteidigung, sondern um die Beseitigung von Grundrechten. Die von ihr geförderte Bewegung ist eine reale Gefahr für die Demokratie. Von vielen ihrer Teilnehmer*innen geht Gewalt gegen Antifaschist*innen, Journalist*innen und andere aus.

Wir sehen seit 2020 eine Zunahme rechter Gruppen bei diesen Demonstrationen und teilen nicht die Aussage des neuen Leiters der Polizeidirektion Kiel, Mathias Engelmann. In den KN vom 14. Januar erklärte er in einem Interview mit Florian Sötje und mit Blick auf die „Corona-Proteste“ u.a., „dass das Spektrum der Versammlungsteilnehmer ganz überwiegend im bürgerlichen Bereich zu suchen ist. Es geht durch alle Schichten der Gesellschaft, aber extremistische Haltungen haben wir dort im Moment nicht feststellen können.“

Wir nehmen die Aufmärsche der „Querdenker* innen“ nicht unwidersprochen hin. Wie demokratisch gesinnte Menschen in vielen anderen Städten, wie in Kiel bereits am 12. Dezember 2020, rufen wir wieder auf zu einer Kundgebung gegen die „Querdenker“-Aktionen in unserer Stadt. Diese sind  schon deshalb zutiefst unsolidarisch, weil sie der Ausbreitung der Pandemie dienen und die Nöte vieler Menschen verstärken.

Wir werden im Rahmen unserer Aktionen die wirklichen Probleme der Menschen verdeutlichen, die in den Kliniken, in der Pflege, in den Kindertagesstätten, im Handel und in anderen Bereichen unter extrem schlechten Bedingungen arbeiten müssen und der Infektionsgefahr besonders ausgesetzt sind. 

Wir demonstrieren gegen die Unterwerfung des Gesundheitswesens und anderer Bereiche der Daseinsvorsorge unter die Profitlogik – die Daseinsvorsorge gehört in öffentliche Hand! Die Lasten der Krise dürfen nicht weiterhin auf die Schultern der arbeitenden und der in die Erwerbslosigkeit gezwungenen Menschen abgewälzt werden. Seit Beginn der Pandemie ist das Vermögen der zehn reichsten Personen in Deutschland um fast 80 Prozent gestiegen – und in Kiel lebt inzwischen fast jedes dritte Kind in Armut. Gegen die Politik, die eine solche Entwicklung ermöglicht, wehren wir uns gemeinsam.

Die „Querdenker*innen“ fühlen sich stark, der Schutz der Gesundheit scheint ihnen gleichgültig, und sie setzen auf Einschüchterung ihrer Gegner*innen. Die AfD und andere rechte Parteien hoffen auf ihre Stimmen bei der Landtagswahl am 8. Mai. Wir stellen uns ihnen entgegen. Unsere Antwort heißt Solidarität gegen rechte Angriffe. Unser Motto lautet: Aufstehen gegen Rassismus. Am 8. Mai – Landtag nazifrei!

Runder Tisch gegen Rassismus und Faschismus Kiel

Newsletter: 

Transform-02-2022 – change the system

„Dass es so weitergeht, ist die Katastrophe“ (Walter Benjamin)

• Rückblende 50 Jahre Berufsverbote – Vorboten eines neuen Erlasses ?

Jagd auf Verfassungsfeinde– Der Radikalenerlass und seine Opfer (ARD Mediathek 17.01.2022)

Bücher und mehr

Klaus von Dohnanyi. Nationale Interessen. Orientierung für deutsche und europäische Politik in Zeiten globaler Umbrüche.

https://www.swr.de/swr2/leben-und-gesellschaft/klaus-v-dohnanyi-und-sein-neues-buch-nationale-interessen-ich-bin-fuer-mehr-realismus-und-zwar-ueberall-100.html

Andreas Speit. Verqueres Denken. Gefährliche Weltbilder in alternativen Milieus

(Büchershop Bundeszentrale politische Bildung)

https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/345399/verqueres-denken

Neues Material zur Digitalisierung (attac, Konzeptwerk Neue Ökonomie und Rosa-Luxemburg-Stiftung)

https://www.gew-ansbach.de/2022/01/neues-bildungsmaterial-digitalisierung-im-kapitalismus/ 

Haste Töne? Revolutionäre? Unbedingt! Rudi-Dutschke auf sechs CDs

https://www.lunapark21.net/haste-toene-revolutionaere/

Klima - Katastrophe - Kapitalismus

https://kritisch-lesen.de/ausgabe/klima-katastrophe-kapitalismus

Eskalation an der ukrainisch-russischen Grenze (nd-podcast mit Gregor Gysi)

https://www.nd-aktuell.de/artikel/1160611.ndpodcast-teller-und-rand-folge-durch-das-weltgeschehen-mit-gregor-gysi.html

Aufgefallen

Erklärung von DGB, AWO, Paritätischem und SoVD - Gemeinsam Covid-19 überwinden – Mit Solidarität, Respekt und Demokratie!

https://nord.dgb.de/presse/++co++ecc2f0ae-7aac-11ec-abc2-001a4a160123

digitalcourage Kiel

https://digitalcourage.de/treffen-vor-ort/kiel

Böse, böser, telegram

https://netzpolitik.org/2021/interview-zu-telegram-netzsperren-und-rausschmiss-aus-den-app-stores-das-ist-mir-zu-platt/

Hass im Netz / Eutin

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Hass-im-Netz-eine-Eutiner-Zahnaerztin-im-Fokus-der-Online-Trolle,hassimnetz126.html

Polizeiausbilder warnt vor Radikalisierung / Polizei in Kiel

https://netzpolitik.org/2022/thin-blue-line-polizeiausbilder-warnt-vor-radikalisierung/

Schulen als Lernort für Frieden. Grundlagen, Zielsetzungen und Praxiserfahrungen

https://wissenschaft-und-frieden.de/seite.php?artikelID=2529

Gespräch mit Carola Rackete

https://zeitschrift-luxemburg.de/artikel/sie-muesste-mutig-vorangehen/

Sozial-ökologische Transformation

Dieter Klein. Regulation in einer solidarischen Gesellschaft. 

https://www.vsa-verlag.de/nc/buecher/detail/artikel/regulation-in-einer-solidarischen-gesellschaft/

Institut Solidarische Moderne: Mehr Transformation wagen

https://www.solidarische-moderne.de/de/topic/119.veranstaltungen.html?id=87

Die Klimabewegung ist von der Politik enttäuscht

https://jacobin.de/artikel/klassenkampf-statt-sabotage-fridays-for-future-klimabewegung-extinction-rebellion-strategie-gewerkschaften-organisierung/

Vorschau

Betriebsratswahlen im Jubiläumsjahr des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972

https://www.dgb.de/betriebsratswahl

(Abruf aller Links: 23.01.2022)

Mit solidarischen Grüßen, Roland

Corona:

Die allgemeine Impfpflicht greift nicht nur drastisch in Grundrechte ein, sie ist auch in ihrer Begründung schwer nachvollziehbar.

Die Befürworter der allgemeinen Impfpflicht gehen davon aus, dass dies das einzige Mittel sei, das uns aus der Corona-Krise befreien wird. Dafür nehmen sie verfassungsrechtlich höchst umstrittene Einschränkungen und weitgehende Kontrollen sowie Strafen in Kauf. Eine genaue Betrachtung des derzeitigen Infektionsgeschehens zeigt jedoch, dass eine allgemeine Impfpflicht nicht nur rechtlich unverhältnismäßig ist, sondern dass dieses vermeintlich „scharfe Schwert“ ein stumpfes ist. 

impfzentrum kiel web

Überlastungen der Intensivstationen 

Die Überlastung der Intensivstationen und des Gesundheitswesens durch sog. Ungeimpfte ist ein zentrales Argument für die Begründung der allgemeinen Impfpflicht. Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass sich besonders gesundheitlich gefährdete Menschen durch Impfungen schützen und eine hohe Impfquote in diesem Bereich schwere Krankheitsverläufe und die Zahl der Todesfälle deutlich verringert. 

Doch die Quote der doppelt geimpften Menschen liegt bereits bei den über 60-jährigen bei 87 Prozent, und bei den über 80-jährigen bei 90 Prozent. Viele von ihnen haben inzwischen zur „Auffrischung“ eine sog. Booster-Impfung erhalten. Wenn dennoch geimpfte Menschen aus diesen Altersklassen auf den Intensivstationen liegen, liegt das daran, dass für sie die Schutzwirkung der Impfstoffe nicht mehr ausreicht. 

Die Tatsache dass, die bundesweite Hospitalisierungsrate (Corona-Patient*innen pro 100.000 Einwohner*innen) am 20.1.2022 mit 3,3 fast um das Fünffache niedriger lag als im Dezember 2020 (über 15) verdeutlicht allerdings, dass die derzeitige Überlastungen des Gesundheitssystems, nicht an einer zu niedrigen Impfquote liegen können. Selbst in dem ehemaligen „Hotspot“ Sachsen liegt die Hospitalisierungsrate inzwischen wieder bei unter 5.

Die Überlastung des Gesundheitssystem liegt auch nicht an fehlenden Betten oder Atemgeräten für die Intensivstationen. Die stehen zu einem großen Teil ungenutzt in den Kellern der Krankenhäuser und können durch einen dramatischen Mangel an Pflegerinnen und Pflegern nicht eingesetzt werden. Denn aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen und zu geringer Einkommen vollzog sich in den letzten Jahren in den Krankenhäusern eine regelrechte Flucht aus der Pflege. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) haben vier von fünf Krankenhäusern Probleme, offene Pflegestellen auf ihren Allgemein- und Intensivstationen zu besetzen. Bundesweit sind 22.300 Pflegestellen unbesetzt. Das entspricht nach Angaben der DKG einer Verdreifachung der unbesetzten Stellen seit 2016. Diese Situation führte dazu, dass während der Pandemie zeitweise oder dauerhaft Intensivkapazitäten abgebaut werden mussten. 

Darüber hinaus befinden sich viele Krankenhäuser vor allem über das Finanzierungssystem der Fallpauschale unter einem ständigen Kostendruck und Einsparungszwang. So verzeichnen 60 Prozent von ihnen rote Zahlen.

Das bedeutet, dass das Corona-Infektionsgeschehen auf einen bereits vorhandenen drastischen Pflegenotstand und auf weitgehend unterfinanzierte Krankenhäuser trifft.

In diesem Zusammenhang ist es schon erstaunlich, dass sich viele Menschen, angeregt von Politiker*innen und Medien, wie das berühmte Kaninchen auf die Schlange fast ausschließlich auf den Verlauf der Ansteckungsrate (Inzidenz) fixieren, obwohl es doch viel wichtiger ist, wie viel Menschen an Corona erkranken und in die Krankenhäuser müssen (Hospitalisierung). 

Auch die dramatischen Bilder aus Intensivstationen werden bei der Corona- Berichterstattung selten im Zusammenhang mit einem Pflegenotstand gesehen. Sie dienen in erster Linie der Emotionalisierung, um die Impfquote zu erhöhen und schärfere Maßnahmen, wie 2G+ als Zugangsvoraussetzung oder eine allgemeine Impfpflicht, zu begründen. Für die desolate Situation in der Pflege „Ungeimpfte“ verantwortlich zu machen (z. B. nach dem Motto: sie sind schuld, wenn in den Krankenhäusern Menschen an Corona sterben), ist polemisch und ein politisches Ablenkungsmanöver.

Aktionismus im Zahlennebel 

War am Anfang der Pandemie noch nachvollziehbar, dass man aufgrund zu geringer Kenntnisse über das Infektionsgeschehen mit Lockdowns reagierte, ist die unzureichende Datenlage nach zwei Jahren nicht mehr akzeptabel.

Es gibt bis heute noch keine validen Untersuchungen über wesentliche Ansteckungsorte. So beschweren sich beispielsweise Gastronomen, Theater und Einzelhändler zu recht, dass sie es mit scharfen Einschränkungen zu tun haben, obwohl von ihnen in der Regel weitreichende Schutzmaßnahmen installiert wurden. Trotz Ausgleichszahlungen führen die Corona- Regeln in vielen Fällen zu Existenznöten und Pleiten. 

Es gibt auch keine Zahlen über die einzelnen Wirkungen der Corona-Maßnahmen und Regeln. Natürlich wirken Lockdowns als schärfste Maßnahme, weil sie die Ansteckungsmöglichkeiten reduzieren. Durch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen sind sie jedoch vorwiegend unverhältnismäßig und auf Dauer nicht durchzuhalten. Das gilt besonders für Schulen und Kitas und Arbeitsplätze.

Auch hinsichtlich der Immunisierungsrate durch doppelt Geimpfte und Genesene stochert man im Nebel. So geht das RKI am 20.1.2022 von einer Quote der „doppelt Geimpften“ von rund 73 Prozent aus. Das entspricht dem Durchschnitt in der EU. Gleichzeitig vermutet aber auch das RKI, dass die Quote faktisch wegen einer hohen Dunkelziffer höher ist. 

Noch unklarer sind die Werte hinsichtlich der Genesenen. Viele Menschen sind nicht getestet worden und haben die Corona-Infektion symptomfrei oder mit einem milden Verlauf überstanden. Sie fallen zwangsläufig aus der Statistik. So geht das RKI von über 4 Millionen erfassten „Genesenen“ aus, nimmt aber an, dass jede zweite Person, die sich infiziert hat, nicht getestet wurde. Aus dieser vermuteten Dunkelziffer ergibt sich nach Einschätzung des RKI, dass etwa 9 Millionen Menschen in Deutschland genesen sind. 

Das wären immerhin bei einer Bevölkerung von rund 83 Millionen Einwohner*innen knapp 11 Prozent. Dabei ist völlig unklar, wie viel davon geimpft waren. So ist die vermeintliche Gesamtimmunisierung durch „vollständige Impfung“ und Genesung schwer einzuschätzen. Das Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Epidemiologie der Universität Leipzig ging im September 2021 von 80 Prozent aus. Da das Zahlen sind, die Mitte letzten Jahres ermittelt wurden, kann man davon ausgehen, dass der Wert inzwischen höher ist, zumal die Dunkelziffer bei der Omikron-Variante mit z.T. symptomfreien bzw. milderen Verläufen wesentlich höher ist als bei der Delta-Variante. 

Auch hinsichtlich der Hospitalisierung durch Corona gibt es erhebliche statistische Ungenauigkeiten. So wurden Patienten, die beispielsweise mit einer Blinddarmentzündung eingeliefert wurden und bei denen auch eine symptomfreie Corona- Infektion festgestellt wurde, in die Kategorie „mit und an Corona erkrankt“ eingeordnet.

Die alarmistische Behauptung von dem Hamburger Bürgermeister Tschentscher, dass die Corona Patienten zu 90 Prozent ungeimpft seien, erwies sich im Nachhinein als ein Irrtum. Denn von den 3.463 Corona-Patienten in den Hamburger Kliniken wurde bei weniger als der Hälfte der Impfstatus überhaupt erfasst. Dennoch wurden sie einfach den „Ungeimpften“ zugerechnet. Inzwischen hat Herr Tschentscher dieses peinliche Verfahren bedauert und zugegeben, dass es für seine Behauptung keine valide Datenbasis gab. In Bayern wurde ähnlich verfahren. 

Doch diese Zahlen sind inzwischen der Schnee von gestern, weil die Impfstoffe u.a. aufgrund von Virusmutationen nicht das halten, was man sich von ihnen versprach. Das zeigen die zahlreichen Impfdurchbrüche, bei Besucher*innen von Discotheken und Bars, bei denen selbst G2+ nicht ausreichte. 

Das wird auch in den Krankenhäusern deutlich. So lagen laut RKI bereits in der 49. Kalenderwoche 2021 49,9 Prozent vollständig geimpfte Menschen in den Kliniken, 40,7 Prozent davon auf den Intensivstationen. 

In Zukunft wird mit hoher Wahrscheinlichkeit der weitaus größte Anteil der Corona-Infizierten in unseren Krankenhäusern mindestens doppelt geimpft sein. Das ist zwar statistisch logisch, weil es mehr Menschen mit doppelter Impfung gibt als ungeimpfte Menschen und sich die Ansteckungsgefahr durch Omikron deutlich erhöht. Doch das ändert nichts an der Tatsache, dass zukünftig überwiegend geimpfte Menschen in den Kliniken liegen werden. 

Auch die derzeitigen Booster-Impfungen lassen im Laufe der Zeit in ihrer Wirkung nach. Erste Studien in Israel weisen darauf hin, dass die vierte Dosis die Zahl der Antikörper anfangs sogar verfünffacht, dass ihre Anzahl aber schon bald danach wieder sehr stark zurückgeht. Manche Virologen gehen bei den Booster-Impfungen von einem „Verfallsdatum“ von maximal einem halben Jahr aus. Unklar ist bisher auch die Wirkung der vorhanden Impfstoffe bei der Omikron-Variante.

Das heißt unter dem Strich, dass die Impfungen keinen wesentlichen Einfluss mehr auf das Ausmaß der Infektionen haben und besonders ihre zeitliche Wirkung unklar ist. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung und auch aufgrund fehlender Daten geht Gerd Antes, der in Deutschland als Wegbereiter evidenzbasierter Medizin gilt, in einem Interview des Deutschlandfunks davon aus, dass die bisherige Datenlage viel zu unzuverlässig ist, um weitreichende Entscheidungen zu treffen. Er bezeichnet an anderer Stelle die vorherrschende Corona-Kommunikation von Politik und Medien als eine „populistischen Epidemiologie“. 

Andreas Gassen, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sagt bezüglich der unzuverlässigen Datenlage in einem TAZ-Interview (29.12.21): „Solange es zu den wesentlichen Fragen keine abschließenden Antworten gibt, sollte sich die Politik mit Impfpflicht-Ankündigungen bedeckt halten, sonst werden einerseits unerfüllbare Erwartungen geweckt und andererseits unnötig gesellschaftliche Konflikte geschürt.“

Die Verbreitung von Omikron 

Hinsichtlich der zukünftig dominanten Omikron-Variante gibt es bisher wenig Gewissheiten. Klar ist, dass sie sich ganz offensichtlich wesentlich schneller verbreitet als bisherige Varianten. Erste Erfahrungen aus Südafrika, GB, Dänemark und inzwischen auch aus Deutschland weisen allerdings auf deutlich schwächere Krankheitsverläufe hin. Intensivmediziner hoffen, dass die Patientenzahl auf den Intensivstationen noch vor einer vermuteten nächsten Welle deutlich sinken wird. 

„In Punkto Covid 19 Patienten können wir zum Glück weiterhin rückläufige Zahlen vermelden.“ sagte laut KN der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Gernot Marx. Der Anteil der Corona-Patient*innen in den Intensivstationen ist bundesweit laut RKI vom 10.12.2021 bis zum 10.1.2022 von 6 Prozent auf 4 Prozent gesunken. Die Dynamik zwischen den Inzidenzwerten und der Hospitalisierungsrate hat sich also längst entkoppelt. 

Inzwischen gehen auch viele Virologen in Deutschland davon aus, dass es die Omikron-Variante sein könnte, „die uns in die endemische Lage begleitet“. (Drosten in der Süddeutschen Zeitung) 

Die dänische Epidemiologin Grove Krause von dem staatlichen Forschungslabor SSI sagt laut KN vom 7.1.2022: „Ich denke es wird die Pandemie noch in den nächsten zwei Monaten geben. Dann hoffe ich, dass die Infektionen sinken werden und wir unser normales Leben zurückbekommen.“

Auch die Medikamentenentwicklung gibt zu weiteren Hoffnungen Anlass. Die vor der Zulassung stehenden Medikamente schützten zwar nicht vor Infektionen, sollen aber schwere Erkrankungen verhindern. Wird beispielsweise Paxlovid von Pfizer nach Angaben des Konzerns in den ersten fünf Tagen nach Symptombeginn eingenommen, reduziert sich das Risiko eines Krankenhausaufenthaltes oder des Todes um 88 Prozent. Natürlich sind solche Angaben des Konzerns mit Vorsicht zu genießen. Doch von einer hohen Schutzwirkung kann man wohl ausgehen. Herr Lauterbach hat jedenfalls schon einmal eine Million dieses Medikaments gekauft. 

Fazit 

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ (Artikel 2/Abs.2 des Grundgesetzes) 

Ein gesetzlicher Eingriff in dieses wesentliche Grundrecht kann immer nur das letzte Mittel zu Abwendung einer schweren gesundheitlichen Bedrohung der gesamten Bevölkerung sein. Das aber bewirkt eine allgemeine Impfpflicht nicht, denn zusammenfassend ist festzuhalten: 

Anders als Polio- oder Masernimpfungen verhindern Corona-Impfungen erneute Infektionen nicht.

Die Überlastungen der Krankenhäuser liegt nachweislich an einem chronischen Pflegenotstand, der schon seit Jahren besteht. 

Die Hospitalisierungsrate bei Corona-Infektionen ist im Januar 2022 um ein Fünffaches niedriger als 2021. Der Anteil der Corona-Patienten ist von 6 Prozent im Dezember 2021 auf 4 Prozent gesunken. Absehbar liegen zukünftig mehr Menschen mit Impfungen in den Intensivstationen als Menschen ohne Impfung.

Die Datenlage hinsichtlich des Infektionsgeschehens, der Infektionswege, des Infektionsschutzes und der Hospitalisierung ist völlig unzureichend.

Die bisherigen Erfahrungen mit der Omikron-Variante weisen darauf hin, dass das Infektionsgeschehen durch Impfungen nicht mehr aufzuhalten ist. 

Andererseits ist wahrscheinlich, dass diese Variante noch im Verlauf dieses Jahres von einer Pandemie in eine sog. endemische Lage übergehen wird. Sie wäre dann hinsichtlich ihres Erkrankungspotenzials mit einer Grippe vergleichbar. 

Da sich eine allgemeine Impfpflicht überhaupt nur auf den kommenden Herbst und den nächsten Winter beziehen kann, wäre sie auch wegen einer solchen wahrscheinlichen Entwicklung überflüssig. 

Vor diesem Hintergrund eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen, wäre also völlig unverhältnismäßig und im Effekt sinnlos. Das gilt auch für alle Regelvarianten, wie etwa eine Pflicht zur Boosterimpfung, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Das wäre eine allgemeine Impfpflicht durch die Hintertür und schlicht ein Etikettenschwindel. 

Die Behauptung von Herrn Lauterbach, dass nur durch eine allgemeine Impfpflicht die Pandemie besiegt werden könne, ist durch eine valide Datenlage nicht belegt. Wie das Infektionsgeschehen im kommenden Herbst und Winter aussehen wird, weiß heute verlässlich niemand. Höchst wahrscheinlich werden die Corona-Infektionszahlen wieder steigen. Doch ob mit Omikron oder neuen Varianten ist völlig unklar. Welche Wirkung die Impfstoffe, die im Frühjahr verimpft werden, dann noch haben ist ebenfalls unklar. 

Wollte man eine allgemeine Impfpflicht „wirksam“ durchsetzen, ginge das nur mit einem zentralen Impfregister, das den Impfstatus jedes Bürgers und jeder Bürgerin festhält und mit harten Strafen für „Ungeimpfte“. Diese Strafen können von hohen Busgeldern bis zur Beugehaft (bei Nichtzahlung) reichen. All das erfordert einen großen Kontroll-Apparat. Auch das ist völlig unverhältnismäßig und hoch problematisch.

Andreas Meyer 

Das Desaster der Durchseuchung:

Solidarität in den Zeiten der Pandemie

Warum die Idee der kontrollierten Durchseuchung falsch ist und wir stattdessen eine Niedrig-Inzidenz-Strategie brauchen, um die Pandemie zu beenden. Ein Plädoyer für eine linke Antwort auf das Versagen der Regierenden.

Die Pandemie wütet und bricht traurige Rekorde. 2021 hat sich die Anzahl der Infizierten weltweit auf mehr als 310 Millionen gut verdreifacht. Gut 5,5 Millionen sind an Covid-19 gestorben. Viele weitere Millionen Menschen durch Long-Covid verletzt. Warum? Weil fast alle Regierungen weltweit das Virus ein ums andere Mal unterschätzen und sich gegen eine Niedrig-Inzidenz-Strategie (ZeroCovid) entschieden. Nach jeder Welle versprachen sie, dass es die letzte sei und täuschten sich. Ihre Strategie (Flatten-The Curve) musste scheitern, weil sich die Virusverbreitung aufgrund der Tendenz zur exponentiellen Zunahme der Ansteckungen nicht so einfach kontrollieren lässt und durch die massenhafte Zirkulation in der Weltpopulation immer wieder neue Mutationen entstehen können, welche die einmal gewonnene Immunität unterlaufen.

Die Dynamik der Pandemie hat sich dabei weiter beschleunigt. 65 Prozent aller Toten gab es alleine im letzten Jahr und das, obwohl seitdem Impfstoffe zur Verfügung stehen. Doch weder die vielen Long-Covid-Verletzten, noch die vielen Toten sind im Zentrum der Aufmerksamkeit. Die Regierenden setzen bei der Pandemie darauf, dass wir uns an diese „Kollateralschäden“ gewöhnen.

Obwohl die Gefahren, die von Corona ausgehen, wissenschaftlich sehr gut dokumentiert sind, brechen die Forderungen nicht ab, alle Maßnahmen gegen Corona einzustellen. Weil in der Wirtschaft weiter Profite für die Wenigen geschaffen werden sollen, werden riskante Entscheidungen getroffen. Die Regierenden bedrohen mit ihrer „Mit-dem-Virus-Leben“-Linie die Gesundheit von Millionen – es trifft vor allem die Ungeimpften, aber eben auch zunehmend Genesene und Geimpfte.

Ausbaden müssen diese falsche Strategie auch die Beschäftigten in den Krankenhäusern, die unmenschliches leisten – im dritten Jahr der Pandemie. In fast allen Ländern, in denen die Regierungen hohe Ansteckungszahlen erlauben, weil sie auf eine kontrollierte Durchseuchung setzen, sorgt die Omikron-Variante für einen weiteren Anstieg der

Patient:innen in den Krankenhäusern. Im Vergleich zu den früheren Wellen muss zwar – dank der Impfungen – ein wesentlich geringerer Anteil der Infizierten ins Krankenhaus. Dennoch steigt die Zahl der Klinikaufnahmen rasant an – das Gesundheitssystem droht angesichts der Masse an Erkrankten zu kollabieren. Das Einmaleins der Epidemiologie ist Schnelligkeit. Dazu gehört: testen, nachverfolgen, schützen und schließlich impfen. An diesen simplen Grundvoraussetzungen scheitern jedoch viele Regierungen. Die Strategie der kontrollierten Durchseuchung stellt nun auch die kritische Infrastruktur vor enorme Probleme. Dieser Kurs ist eine Sackgasse. Das wäre mit einer Niedrig-Inzidenz-Strategie nicht passiert.

Worüber kaum gesprochen wird, sind die Millionen Long-Covid-Verletzten. Studien zeigen jedoch: Bis zu 80 Prozent der mit Covid-19 Erkrankten leiden unter Langzeitsymptomen. Das Gerede von milden und moderaten Verläufen ignoriert die Tatsache, dass auch Patient:innen mit asymptomatischen Krankheitsverlauf stark verletzt werden können. Die Aussicht, dass das Virus „endemisch“ werde, bedeutet unter diesen Bedingungen nichts Gutes.

Das gilt insbesondere für Kinder. In Deutschland sind erst 10 Prozent der Kinder unter 12 Jahren geimpft, ähnlich die Lage in anderen Ländern. Trotzdem sollen Schulen und Kitas mit aller Konsequenz offen gehalten werden. Das ist falsch und gefährlich. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft knüpft zu Recht die Frage des Schulbetriebs an ausreichenden Infektionsschutz für Schüler:innen und Lehrkräfte. In allen Wellen waren die Schulen ein Ort massiver Ausbreitung der Infektionen. Dies wiederholt sich jetzt. Eltern, Schüler:innen sowie Lehrkräfte müssen ihre Interessen nach Bildungsgerechtigkeit und gesundheitlichem Schutz gemeinsam durchsetzen: Schule braucht eine Niedrig-Inzidenz-Strategie.

Die Regierenden behaupten, eine Niedrig-Inzidenz-Strategie sei unrealistisch. Diese sei zu teuer, müsse international koordinierte Maßnahmen beinhalten und würde gegen den Freiheitsbegriff im „Westen“ stehen. Wir meinen: Natürlich kostet eine nachhaltige Pandemiebekämpfung Geld. Aber die Gesellschaften in Europa haben enormen Reichtum angehäuft, den sich allerdings einige wenige Vermögende angeeignet haben. Mit diesem Reichtum sind eine umfassende Arbeitspause aller (Lockdown) und alle solidarischen Maßnahmen problemlos finanzierbar. Für uns ist klar: Die Pandemie kann ohne autoritären Polizeistaat erfolgreich bekämpft werden. Demokratie und Gemeinsinn sind dabei sogar entscheidend; eine internationale Kooperation ist kein Hexenwerk. All dies erfordert jedoch einen Politikwechsel, der die gesundheitlichen Interessen der Weltbevölkerung vor die Profitinteressen der Konzerne stellt. Doch anstatt einen Kurswechsel Richtung nachhaltige Bekämpfung der Pandemie einzuschlagen, wächst mit der Strategie der kontrollierten Durchseuchung die Gefahr neuer Mutationen und damit weiterer Infektionswellen.

Die Linke kann dieses Verbrechen der Regierenden vorerst nicht verhindern. Aber sie könnte es so laut wie möglich als das anprangern, was es ist: ein Massenmord an Geimpften und nicht Geimpften. Die Linke kann zugleich umfassenden Schutz vor Covid-19 auf Kosten der Wirtschaft fordern, wie auch die sofortige Aufhebung der Impfpatente. Eine linke Stimme ist auch deswegen so wichtig, weil wegen der widersprüchlichen Regierungspolitik die Coronaleugner:innen vermehrt Zulauf bekommen und in ihrer Mitte die Nazis aufbauen. Ebenso wie das Virus, ist diese Entwicklung brandgefährlich. Höchste Zeit gemeinsam aufzustehen.

(Yaak Pabst, aus der Mitte Januar erschienen Aktionszeitung Zero Covid der gleichnamigen internationalen Initiative)

Gesundheit für alle: 

Keine Zwangsmedikation durch Impfpflicht

Die Gen-Therapiemittel (sog. „mRNA-Impfstoffe“) sind neuartig: „Der COVID-19 mRNA Impfstoff BNT162b2 besteht aus der mRNA Komponente mit 4 lipiden Komponenten, die Nanopartikel bilden. Von diesen sind zwei neuartig.“ (Aus dem Prüfungsdokument der britischen Zulassungsbehörde, MHRA 4.6.2021, S.14). Sie wurden bisher nur zu Forschungszwecken zugelassen.

Stefan Oelrich, Leiter der Medikamentensparte des Bayer-Konzerns, stellte auf dem World Health Summit am 24. Oktober 2021 fest: Vor zwei Jahren hätten wahrscheinlich 95 Prozent der Menschen es abgelehnt, eine Gen- oder Zelltherapie in Anspruch zu nehmen und sich in den Körper injizieren zu lassen. (Telepolis 29.12.21) 

Die Pharmakonzerne haften nicht für Nebenwirkungen und mögliche Langzeitschäden: 

„Die Impfstoffhersteller aller in Deutschland zugelassenen Impfstoffe haben mit der Europäischen Union (…) zentral Verträge geschlossen. Finanziell können die Hersteller dadurch in der EU nicht belangt werden, im Ernstfall würde der Staat die Kosten tragen.“ (praxistipps.focus.de, 24.11.21) „Für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Coronaschutzimpfungen eingetreten sind, besteht bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung.“ (§ 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Mai 2021, Handelsblatt 13.12.2021)

Im Unterschied zu bewährten Impfungen verhindern die neuartigen genbasierten Impfstoffe gegen Coronaviren nicht die Übertragung des Virus. 

„In welchem Maß die Impfung die Übertragung des Virus reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden.“ (Robert-Koch-Institut, Stand 21. Dezember 2021)

Die Impfstoffe können nicht schnell genug auf die neuen Varianten geschnitten werden. Auch die Wirkung lässt rascher nach als anfangs erhofft: Die STIKO hat jetzt vorgeschlagen, nach drei Monaten jeweils zu „boostern“.

Ungeimpfte sind keineswegs generell Impfgegner. Viele warten seit Monaten auf einen Totimpfstoff. Von der WHO zugelassene, weltweit massenhaft verimpfte Totimpfstoffe sind in der EU immer noch nicht erhältlich.

Weil die neuartigen Impfstoffe weder risikolos noch voll wirksam sind, muss jeder das Recht haben, nach Abwägung der persönlichen Vor- und Nachteile einer Impfung sich dafür oder dagegen zu entscheiden, ohne Verlust von Grundrechten.

Solidarisch sein !

Krankheiten durch eine präventive Medizin und die Schaffung gesunder Lebensverhältnisse vorbeugen

Kampf gegen Armut und Ausgrenzung

Weltweit starker Ausbau der Gesundheitsversorgung; dazu gehört die öffentliche Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen statt einer Produktion nach Profitinteressen, obendrein durch Patente gesichert

gemeinsam abklären, welche Maßnahmen zur Vermeidung von einer Virus-Übertragung am sinnvollsten sein können. Dazu auch Gesprächsrunden mit den politisch Verantwortlichen organisieren.

Kinder und Jugendliche impfen ?!

Eine Impfung gegen SARS-CoV-2 als Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod ist sinnvoll bei den inzwischen hinlänglich bekannten Risikogruppen, zu denen gesunde Kinder und Jugendliche in der Regel nicht zählen. 

Laut Deutschlandfunk (4.11.21) sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin, Prof. Jörg Dötsch: „Wir widersprechen strikt einer Auffassung, dass Kinder sich impfen lassen sollen oder müssen, um die Gesellschaft zu schützen. Das ist nicht akzeptabel. (…) Ein Impfen von Kindern wird nur für den Fall empfohlen, dass “das Kind höchstwahrscheinlich dadurch einen höheren Nutzen als eine Gefahr hat.“ 

Keine Impfpflicht !

Ausgerechnet für die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen ist eine Impfpflicht erlassen worden. Ungeimpfte können ab dem 16.3.22 auf Anordnung der Gesundheitsämter entlassen bzw. ohne Bezüge freigestellt werden. Durch diese neue Bestimmung wird die so schon angespannte Versorgung der Patienten und Bewohner mutwillig verschlechtert. 

In der Stellungnahme von Ver.di am 6.12.2021 heißt es: „Die Einführung einer Impflicht muss verhältnismäßig und angemessen sein, mildere und gleich effektive Mittel müssen dafür fehlen; auch gilt zu bedenken, dass bei einer Impflicht die Impfung dann regelmäßig wiederholt werden muss (ca. alle 6 Monate) und wir uns hinsichtlich der Zulassung des Corona-Impfstoffes nach wie vor in der Phase einer nur bedingten Marktzulassung befinden.“

Was würde eine allgemeine Impfpflicht bedeuten ? 

„Eine Impfpflicht stelle stets eine erhebliche Beeinträchtigung rechtlich und moralisch bewehrter Güter wie des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit dar. Die Ausweitung sei daher nur zu rechtfertigen, wenn sie gravierende negative Folgen möglicher künftiger Pandemiewellen wie eine hohe Sterblichkeit, langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen signifikanter Teile der Bevölkerung oder einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems abzuschwächen oder zu verhindern vermöge.“ Im Ethikrat haben sich nur 13 von 24 Mitgliedern dafür ausgesprochen. (NZZ, 22.12.2021).

Eine Impfpflicht würde in Deutschland momentan 11,5 Mio. bisher ungeimpfte Bürger über 18 betreffen, aber auch diejenigen, die sich nicht „boostern“ lassen wollen. (https://impfdashboard.de/, 21.1.2022) 

Ein solcher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist offenkundig politisch nicht zu rechtfertigen und durchsetzbar, darum werden Zwangsmaßnahmen überlegt und teilweise schon beschlossen.

Zwei Petitionen gegen Impfpflicht

• vom Pflegepersonal  und  allgemein 

Siehe: https://epetitionen.bundestag.de/

„Die offizielle Covid-Strategie ist zugleich autoritär und neoliberal. Statt Räume der Vernetzung und des Austausches zu schaffen, in denen von unten gemeinsam über Strategien nachgedacht wird, wie Gesundheitsschutz und öffentliches wie kulturelles Leben stattfinden kann, setzt man auf ökonomischen Druck.

Dass es keine demokratische Strategie des Gesundheitsschutzes möglichst für alle gibt, sondern nur eine biomedizinische Variante, an der ungeheuer viel Geld verdient wird, schürt das Misstrauen verständlicherweise. Das aber ist keine gute Voraussetzung für eine erfolgreiche Einschränkung der Pandemie. 

Dass die deutsche Politik die Interessen der Pharmaindustrie weltweit vor den Gesundheitsschutz der Menschen setzt, erhöht dieses Misstrauen noch.“ (Medico-Rundschreiben 04/2021)

Umfassende, nachhaltige Gesundheitsversorgung

• Medikamente

Die Förderung der Forschung für Medikamente gegen Covid-19 ist ein Stiefkind gegenüber der Förderung für Impfstoffe. Erst vor kurzem wurden Medikamente zugelassen, die zu einer Reduzierung der stationären Aufenthalte und intensivmedizinischen Betreuung führen. (FAZ, 13.4.2021)

Die EU blockiert eine Aufhebung der Patente für COVID-19-Medikamente. (Bitter Pill von corporateeurope.org)

Die Pharmakonzerne erzielten 1000 Milliarden Euro Profite in 20 Jahren (O. Petitjean, SiG 138). Aber mehr als zwei Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten: Mit Hilfe des Monopols durch Patente können die Preise fast nach Belieben festgesetzt werden. (publiceye.ch )

Die Impfstoffe von Pfizer, BioNTech und Moderna bringen pro Sekunde 1000 Dollar Gewinn (Oxfam.de 16.11.2021)

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Recht auf Heilung / Kein Profit durch die Pandemie!“ fordert von der EU die Aufhebung von Patenten auf Impfstoffe und Medikamente, damit weltweit viele Menschen Zugang zu ihnen erhalten.

https://noprofitonpandemic.eu

• Pflegepersonal

Die Beschäftigten arbeiten seit Jahren an ihrer Belastungsgrenze. In Deutschland fehlten schon 2018 in den Krankenhäusern ca. 80.000 Pflegekräfte (Ver.di). Das Pflegepersonal der Intensivstationen des UKE Hamburg-Eppendorf kritisiert systematische Überlastung (Ver.di). 

 Die zusätzlichen Aufgaben während der Corona-Pandemie – ohne Einstellung von zusätzlichem Personal – hat bei manchen zu Erkrankungen bzw. zur Aufgabe der Pflegearbeit geführt.

• Krankenhäuser

Die Bertelsmann-Stiftung fordert die Schließung von Krankenhäusern (Zeit, 15.7.2019)! Trotz des erhöhten Bettenbedarfs infolge der Pandemie werden 34 Krankenhäuser – mit staatlicher Förderung! – geschlossen. (Ärzteblatt, 10.12.2021 ) 

Profite pflegen keine Menschen

Sorgen wir gemeinsam für eine umfassende, nachhaltige Gesundheitsversorgung!

Für die Beschäftigten: Höhere Bezahlung, kürzere Arbeitszeiten, bessere Arbeitsbedingungen und zusätzliche unbefristete Einstellungen; ehemalige Pflegekräfte zurückgewinnen

Kliniken erhalten. Schaffung weiterer Kapazitäten in den Krankenhäusern (Petition vom Bündnis Klinikrettung an Karl Lauterbach, gemeingut.org)

Abschaffung des Fallpauschalen-Systems und Übergang zu einer gemeinwohlorientierten Finanzierung der tatsächlichen Kosten (Petition, initiiert von https://www.bunte-kittel.de/)

Das Geld dafür ist da !

• Steuergerechtigkeit: 

1. Rücknahme der Senkung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommenssteuer, 

2. Wiederbelebung der Vermögenssteuer, 

3. Einführung einer echten Finanztransaktionssteuer, 

4. Rücknahme der Steuersenkungen für Kapitalgeschäfte, 

5. Bekämpfung der Steuerhinterziehung und Austrocknung der Steueroasen.

• Bürgerkrankenversicherung im Umlageverfahren für ALLE, öffentlich verwaltet; keine Beitragsbemessungsgrenze.

Gesunde Lebensbedingungen schaffen !

Gutes Leben für Alle – weltweit! – statt Profite für wenige !

• „Grundlegende Bedingungen und konstituierende Momente von Gesundheit sind Frieden, angemessene Wohnbedingungen, Bildung, Ernährung, Einkommen, ein stabiles Öko-System, eine sorgfältige Verwendung vorhandener Naturressourcen, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit.“ (Aus der Ottawa-Charta der WHO zur Gesundheitsförderung, 1986)

Kein gesundes Essen wegen Armut, Umweltverschmutzungen aller Art, Stress durch Arbeit oder (drohende) Arbeitslosigkeit, durch Lärm an verkehrsreichen Straßen u.a.m., durch beengte Wohnverhältnisse – gar Obdachlosigkeit, aber auch die wg. Corona verordnete Isolation, das sind einige der Faktoren, die für Krankheiten anfälliger machen und die Lebenserwartung um Jahre verkürzen.

Armut macht krank – Krankheit macht arm !

Weltweit… 

• Die Zahl der Hungernden ist 2020 stark gestiegen: bis zu 811 Millionen Menschen unterernährt. (Tagesschau, 12.07.2021). Weitere 100 Millionen Kinder sind in Armut abgerutscht. (Tagesschau 9.12.2021, Unicef); Jedes dritte Kleinkind ist mangelernährt (Tagesschau, 22.9.2021)

• Wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen  der in der Pandemie getroffenen Maßnahmen wird befürchtet, „dass sich in der Pandemie die Zahl der Menschen, die an Malaria sterben, weltweit verdoppeln könnte. In den kommenden Jahren könnten 400.000 Menschenleben zusätzlich der Tuberkulose zum Opfer fallen und eine halbe Million zusätzlich an HIV sterben. Wer also das tatsächliche Ausmaß der Opfer des Coronavirus berechnen will, muss auch die Malaria-, Tbc-, HIV- und Diabetestoten einbeziehen, die normalerweise hätten gerettet werden können.“ 

(Kwame Anthony Appiah, Der Freitag 50/21)

• Nach einem Bericht der WHO und der Weltbank wurden im Jahr 2020 weltweit mehr als eine halbe Milliarde Menschen in die Armut gedrängt , „weil sie die Gesundheitsdienste aus eigener Tasche bezahlen müssen“. (People dispatch)

 … und in Deutschland

• Nach der Untersuchung der Uni Düsseldorf haben Arbeitslosengeld II-Bezieher*innen ein um 84 Prozent erhöhtes Risiko für einen COVID-​19-bedingten Krankenhausaufenthalt. (1.1. bis 4.6. 2020) hhu.de

• In sozial benachteiligten Regionen lag die Sterblichkeit während der zweiten Corona-Welle in Deutschland um 50 bis 70 Prozent höher als in Regionen mit geringer sozialer Benachteiligung. (Informationsblatt vom RKI, März 2021; NDR, 17.2.21)

Was tun?

Weltweite Gerechtigkeit !

An den vielen Aktionen für ein „Gutes Leben für Alle – weltweit“ teilnehmen

Umweltzerstörungen stoppen

Globaler Waffenstillstand und Abrüstung

Soziale Beziehungen pflegen und insb. für die Kinder gewährleisten

Finanzieller Ausgleich für Kleinbetriebe, die wegen der Corona-Schutz-Regelungen weniger Umsätze machen!

Kostenlose FFP2-Masken!

Mindestens 678 Euro für Hartz IV- und weitere Grundsicherungsbeziehende!

Aus einem Info-Flyer der Arbeitsgruppe Gesundheit von Attac-Hamburg. Kontakt: hamburg@attac.de, 21.1.22

www.attac.hamburg/ag-gesundheit/

Unwort des Jahres 2021:

„Pushback“

Und wieder hat ein Wort der menschenfeindlichen Flüchtlingspolitik es geschafft zum Beginn des Jahres mediale Aufmerksamkeit zu bekommen. Wie jedes Jahr wurde das „Unwort des Jahres“ gewählt.

Eine Jury aus Mitgliedern der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) machte im Jahr 1991 den Anfang und losgelöst von deren Vorstand machten die Jurymitglieder als „Sprachkritische Aktion Unwort des Jahres“ seit 1994 weiter.

Die Jury sind vier Sprachwissenschaftler*innen und zwei Journalist*innen. Vorschläge für das Unwort können aus der Bevölkerung eingereicht werden.

Mit der Wahl zum „Unwort des Jahres“ soll auf "undifferenzierten, verschleiernden oder diffamierenden öffentlichen Sprachgebrauch" hingewiesen werden.

In den letzten Jahren haben bereits die Worte „Anti-Abschiebe-Industrie und Ankerzentrum“ (2018) sowie „Rückführungspatenschaften“ (2020) den denkwürdigen Titel erhalten.

„Pushback“ ist „Unwort des Jahres 2021“! 

Es scheint, dass jedes  „Unwort“ die politische Situation der jeweiligen Zeit spiegelt. Und damit auch hinweist auf die Veränderungen: ging es vorher noch darum, Geflüchtete und ihrem Recht auf Asyl in diesem Land zu widersprechen bzw. sie abzuschieben, kommt jetzt hinzu, Menschen auf der Flucht gar nicht erst nach Europa, geschweige denn Deutschland, einreisen zu lassen.

In vielen Medien wird nun, im Zusammenhang mit der „Auszeichnung“, über den „Pushback“ geschrieben er bedeute „zurückdrängen, zurückschieben“. Dies sind zwei der möglichen Übersetzungen. Eine weitere lautet: Zurückstoßen!

Da es um Sprache geht und mit der Wahl zum Unwort auch darum Begriffe zu demaskieren, sollte man auch bei der Übersetzung ehrlich sein. 

Der „Pushback“ richtet sich gegen Geflüchtete, die vor den Grenzen nach Europa illegal und mit Gewalt von einem Grenzübertritt abgehalten werden. Sie werden gezwungen wieder zurückzukehren in die Länder, aus denen sie geflohen sind oder in die Länder, in denen sie ihren letzten Aufenthaltsort hatten.

Diese Praxis der „Pushbacks“ wird an den Grenzen auf dem Land, aktuell insbesondere in Polen und Belarus, und auf dem Mittelmeer durch Grenzpolizei und Frontex durchgeführt. 

Menschen werden auf diese Weise daran gehindert ihr Asylrecht wahrzunehmen. Die Grenzen zu überwinden ist sehr oft mit Lebensgefahr verbunden. Grenzsoldaten versuchen das Übertreten von Grenzen auch mit Waffengewalt zu verhindern. Im Mittelmeer werden die oft ohnehin nicht seetauglichen kleinen Boote der Geflüchteten, mit den vielen Menschen an Bord, wieder zurückgetrieben und dem Meer überlassen. Von den zig-tausenden auf der Flucht im Mittelmeer ertrunkenen Menschen, sind auch die darunter, die von den Frontex-Einheiten zurückgestoßen wurden.

In der Ägäis, dem Teil des Mittelmeers zwischen der Türkei und Griechenland, werden immer wieder von der griechischen Küstenwache Geflüchtete zurück in türkische Gewässer gedrängt. 

Frontex, die europäische Grenzschutzpolizei, unterstützt bei diesen Aktionen nicht die Menschen auf der Flucht, sie retten nicht, sondern treiben mit „Pushbacks“ zurück auf das Meer. Seit Jahren gibt es an Frontex Kritik. Doch auch die neue Bundesregierung aus SPD/Grüne/FDP hat sich mit dem Koalitionsvertrag für die weitere Unterstützung des EU-Grenzregimes ausgesprochen. Sie meint es soll "auf Grundlage der Menschenrechte und des erteilten Mandats zu einer echten EU-Grenzschutzagentur weiterentwickelt werden" und weiterhin "ein wirksamer und rechtsstaatlicher Außengrenzschutz sein, der transparent ist und parlamentarisch kontrolliert wird. Frontex soll sich im Rahmen des Mandats bei der Seenotrettung aktiv beteiligen." (Koalitionsvertrag 2021)

Seit ihrem Bestehen, wird versucht der Frontex ein positives Bild zuzuschreiben. Doch immer wieder wird öffentlich, wie Frontex als eine Abwehrorganisation für Geflüchtete arbeitet. Dies scheint die Ampel-Regierung nicht sehen zu wollen. Frontex ist an den Pushbacks beteiligt.

Mit der Wahl zum Unwort des Jahres 2021 wird sich die Realität von „Pushbacks“ gegen Menschen die Schutz und Hilfe suchen nichts ändern. Dass die Wahl auf dieses Wort gefallen ist „weil mit ihm ein menschenfeindlicher Prozess beschönigt wird", so die Jury, kann jedoch dazu beitragen, dass mehr Menschen über diese Praxis des Zurückstoßens informiert werden. Darüber hinaus wird dann auch über die Einschränkungen des Asylrechts und die Versuche der unmenschlichen Abschreckung durch europäische Regierungen gelesen.

Es sind aber nicht Worte des Jahres, es sind die dazugehörigen Taten, die diesen Worten ihren erschreckenden und unmenschlichen Ausdruck geben.

Seit Jahren werden immer wieder Worte kreiert, die politische Ziele beschreiben sollen und dabei gleichzeitig den Weg zu unmenschlichen Vorhaben deutlich machen.

Wenn im Koalitionsvertrag der Bundesregierung mit dem Begriff der „Rückführungsoffensive“ die Perspektive mancher Geflüchteten beschreibt, zeigt allein schon dieses Wort wie diese Regierung mit der Frage von Flucht und Asyl umgehen wird – entgegen allen ihren eigenen Beteuerungen und Versprechungen für eine menschliche Flüchtlings- und Migrationspolitik.

Wenn die CDU/CSU die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dafür kritisiert, dass sie in der EU-Flüchtlingsfrage gemeinsam mit anderen Ländern eine "Koalition der aufnahmebereiten Mitgliedstaaten" schmieden will, zeigt dies, dass die Union dort weitermacht, wo der Innenminister a.D. Seehofer aufgehört hat. Deutlicher wird noch, wenn der CDU-Innenexperte Christoph de Vries der "Bild" diktiert: "Oberste Priorität für eine deutsche Innenministerin muss jetzt sein, klare Stoppsignale zu senden und keine neuen Einladungen zu verteilen", und Deutschland habe "viele Jahre die größten humanitären Lasten in Europa getragen".

"Pushback"- das Unwort des Jahres muss zur Untat des Jahres werden!

Halten wir es mit der Menschenrechtsorganisation „Mare Liberum“, die schreibt: „2022 suchen wir dann kein neues Wort, sondern schaffen diesen Unakt, die Pushbacks ab, ja? Für das Recht auf Bewegungsfreiheit und Safe Passage!“

Kämpfen wir für legale Fluchtwege!

Für das Recht zu kommen, für das Recht zu bleiben!

#LeaveNoOneBehind

Bettina Jürgensen, marxistische linke

TERMINE

So., 20. Februar 2022, 18 Uhr

Redaktionsschluss LinX

 

Fr., 25. Februar 2022, 18 Uhr

Video-Veranstaltung (mit Zoom)

Anmeldung beim DGB Kiel Region: sabine.mordhorst@dgb.de

Brauchen Schulen einen Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr?

Diskussionsveranstaltung mit

Michael Schulze von Glasser, Publizist 

Astrid Henke, GEW S-H 

Linus Wirwoll, Landesschüler*innenvertretung Gymnasien

Dr. Horst Leps, Hamburg, Lehrbeauftragter a.D. für Politikdidaktik an der Uni Hamburg

Veranstalter: www.kieler-friedensforum.de