Daten/Fakten  

   

Sozialistische Zeitung für Kiel

Aktuelle Ausgabe vom 01. November 2021

 

In Kiel demonstrierten am 24.9.2021 ca. 9.000 Menschen und lauschten trotz Regen den Redebeiträgen von Fridays for Future-Aktivisten. Bei den Transparenten und Aktionen fiel u.a. die BUND-Jugend auf. (Bilder: Hanna Eickholt, BUND) Von den Klimagürtel-Aktivisten wurde zur gleichen Zeit eine spontane Blockade auf der B404 gegen die A21-Südspange gemeldet.

Inhalt LinX November 2021 – Die Druckausgabe 11-2021 als PDF

 

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Fridays for Future – Klimastreik 24.9.2021:

9.000 demonstrieren in Kiel

Im Rahmen des größten Klimastreiks seit Beginn der Corona-Pandemie macht Fridays for Future mit bundesweit über 620.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter dem Motto „Alle fürs Klima“ die gesellschaftliche Forderung nach Klimagerechtigkeit sichtbar. Zwei Tage vor der Bundestagswahl fordert die Bewegung mit Demonstrationen an über 470 Orten in Deutschland die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze. Weltweit organisierten junge Menschen mehr als 1.700 Klima-Proteste in über 80 Ländern.

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„Während die Klimakrise in diesem Sommer sichtbar eskaliert, steigen die deutschen Emissionen so stark wie seit 30 Jahren nicht mehr. Mit dem größten weltweiten Aktionstag seit Beginn der Pandemie, zeigen wir heute die Notwendigkeit für konsequente Klimagerechtigkeit, die kein Parteiprogramm bietet. Uns ist klar, dass die nächste Koalition die 1,5-Grad-Grenze ohne den massiven Druck aus der Bevölkerung nicht einhalten wird. Ohne uns wird nichts passieren”, so Carla Reemtsma, Pressesprecherin von Fridays for Future Deutschland.
Fridays for Future organisierte heute unter Einhaltung der Corona-Regeln mit großen Demonstrationen, Blockaden, Kunstaktionen, Fahrrad-Korsos und Menschenketten einen vielfältigen Streiktag für mehr Klimagerechtigkeit. Im Vorfeld des Aktionstages organisierte die Klima-Bewegung das bisher größte Unterstützer-Bündnis ihrer fast dreijährigen Geschichte. Zu den Demonstrationen riefen neben vielen NGOs, auch Kirchen, Vereine und Gewerkschaften auf.
„Der Wahlkampf ist von leeren 1,5-Grad-Versprechen geprägt. Statt über den nötigen systemischen Wandel zu sprechen, werden soziale Ängste geschürt und die Dramatik der Klimakrise geleugnet. Unsere Botschaft auf der Straße ist klar: Wir brauchen eine progressive Koalition, die Klimagerechtigkeit messbar in den Koalitionsvertrag schreibt!“, so Pauline Brünger, Sprecherin von Fridays for Future Deutschland.

Quelle: presseteam@fridaysforfuture.de
Berlin, 24.9.2021

Kommentar:

Mangelhaft. Widersetzen

Es ist bisher nur ein Sondierungspapier – kein fertiger Koalitionsvertrag – doch der Text verheißt wenig Gutes. Nichts, aber auch gar nichts deutet darauf hin, dass sich Gewerkschaften und Klimabewegung – schon gar nicht die Friedensbewegung – nun einfach zurücklehnen und der sich abzeichnenden neuen Regierung in Ruhe zu schauen können.
SPD, FDP und Grüne sprechen viel von Modernisierung, aber sie wollen weder die sehr hohen Einkommen stärker besteuern, noch die Vermögenssteuer wieder einführen oder die Erbschaftssteuer erhöhen. Auch halten sie an der sogenannten Schuldenbremse fest – der Deckelung der Staatsverschuldung – sodass neue Angriffe auf die Sozialleistungen in der Luft zu liegen scheinen. Insbesondere, wenn die Rentenkasse im nächsten Börsen-Crash in Rauch aufgeht. Die Rentenversicherer sollen nämlich gedrängt werden, mit den Einlagen der Versicherten an der Börse zu spekulieren.
Andere kritische Aspekte des Papiers sind etwa die Beibehaltung und Ausweitung des Fallpauschalensystems in den Krankenhäusern oder ein höchst skandalöser Angriff auf die Gesundheit der Arbeitenden. Die maximal gesetzlich zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden pro Tag soll aufgeweicht und die Arbeitszeit maximal flexibilisiert werden. Außerdem wird von Abrüstungsinitiativen geredet aber gleichzeitig die Aufrüstung der Bundeswehr und die weitere Militarisierung der EU angekündigt. Auch wird klar gemacht, dass künftig vermehrt die Interessen der deutschen Industrie mit militärischen Mitteln durchgesetzt werden sollen. Verantwortung übernehmen heißt das auf Neudeutsch.
Aber gibt es dafür wenigstens endlich ausreichenden Klimaschutz? Kaum. Man drückt sich davor, den Ernst der Klimakrise beim Namen zu nennen, sondern spricht lieber von Chancen für die deutsche Wirtschaft. Dass nur noch eine sehr begrenzte Menge CO2 ausgestoßen werden darf, bleibt unerwähnt, und beim Kohleausstieg wird man schwammig: Er soll „idealerweise“ auf 2030 vorgezogen werden. Immerhin soll der Ausbau der erneuerbaren Energieträger massiv beschleunigt werden. Hier, wie in den anderen Fällen hängt alles davon ab, was letztlich im Koalitionsvertrag steht. Voraussichtlich bis Ende November wird verhandelt. Vier Wochen Zeit Druck zu machen, und sich diesem neoliberalen Regierungsprogramm, das immer noch meint, der Klimakrise mit viel Wettbewerb, privaten Investitionen und mehr Ausbeutung Herr werden zu können, zu widersetzen. (wop)

BUND-Rechtsgutachten:

Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 und der dazugehörende Bedarfsplan des Bundes verstoßen gegen EU-Recht und sind verfassungswidrig. Dies stellt ein Rechtsgutachten des BUND fest, das am 7.10.2021 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Den Straßenplanungen im Kieler Süden wie der Südspange und dem Weiterbau der A21 würde somit die rechtliche Grundlage entzogen, wenn dies vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich eingeklagt wird:

Auf der Ebene der einzelnen Projekte wie der Südspange müssten alle Planungen gestoppt werden, deren Bedarfsbegründung auf dem aktuellen Bedarfsplan beruhen oder zu denen Alternativen nicht ausreichend ermittelt, beschrieben und bewertet wurden.
Das Gutachten moniert einerseits gravierende formelle Mängel: Das Pariser Klimaabkommen von 2015 wurde in dem Ende 2016 verabschiedeten Bedarfsplan überhaupt nicht berücksichtigt. Eine nach EU-Recht obligatorische strategische Umweltprüfung (SUP) hat nicht annähernd in dem erforderlichen Maß stattgefunden. Der Bedarf an Projekten wurde ausschließlich nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit berechnet, nicht anhand der Auswirkungen auf das Klima.

Zudem ist der Bedarfsplan mit seinen 900 Straßenprojekten (Neubau und Ausbau) auch inhaltlich mit der Verfassung (Artikel 20GG) und auch den Zielen des aktuellen Klimaschutzgesetzes unvereinbar. Bereits im April hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Freiheitsrechte
späterer Generationen verletzt würden, wenn ihnen ein Großteil der Emissionsverringerung aufgebürdet würde.

Suedspange stoppen web


Das Kieler Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ stellt fest, dass die Straßenplanungen im Kieler Süden, die große Teile des Grüngürtels schädigen würden, auf wackligen Beinen stehen. Das Bündnis fordert, sofort in die Planungen für tragfähige Alternativen einzusteigen, die für die Entlastung von klimaschädlichem Autoverkehr sorgen.
Das Bündnis fordert von der Stadt Kiel insbesondere:
• Eine schnelle Integration des Kieler Südens (Neumeimersdorf, Gewerbegebiet Wellsee) in die Stadtbahnplanungen mit einem leistungsstarken Park&Ride - Konzept für Pendler*innen aus Richtung Süden.
• Einsatz beim Land für eine schnellere Realisierung der Ausbaus und Elektrifizierung der Bahnstrecke Bad Oldesloe-Neumünster, die umsteigefreie Züge von Hamburg über Bad Segeberg nach Kiel ermöglichen wird. Derzeit ist ein Planungsbeginn erst nach 2027 vorgesehen.
• Voraussetzungen zu schaffen, dass der Güterverkehr über die Kieler Häfen weitgehend über die Schiene abgewickelt wird.
• Konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Masterplan Mobilität der KielRegion mit Schwerpunkten Radverkehr und ÖPNV, um die vorgesehene Reduktion des KFZ-Verkehrs um mindestens 40% bis 2035 in Kiel zu erreichen.

Vom Bund fordert das Bündnis neben einem sofortigen Stopp der jetzigen Straßen-Planungen perspektivisch eine transparente Prüfung von weiteren Varianten der Anbindung der A21/B404, wie sie auch die Kieler ÖPNV-Grundlagenstudie von 2019 empfiehlt. Dazu gehört insbesondere der Verzicht auf einen Autobahnbau bis zum Barkauer Kreuz. Die Kieler Bürger*innen sind hier von Anfang an einzubeziehen und nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen wie im jetzigen Verfahren.

gst

BUND:

Planung der A20 muss sofort gestoppt und neu bewertet werden

Kiel. Anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene veröffentlicht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Bundesverkehrswegeplan. Dieses Gutachten zeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachten die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und sind deshalb unions- und verfassungsrechtswidrig. Auch Straßenneubauprojekte in Schleswig-Holstein sind hiervon betroffen.

„Fernstraßenplanungen führen zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen. Das Gutachten des BUND zeigt nun, dass der BVWP nicht mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz vereinbar ist“, so Peter Löffler, vom Landesvorstand des BUND Schleswig-Holstein. „Der Verkehrssektor bleibt für einen großen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die vereinbarten Klimaschutzziele lassen sich mit weiteren Straßenneubauten nicht einhalten und auch die Artenvielfalt und Biodiversität leiden darunter. Statt neuer und größerer Straßen, brauchen wir gerade in ländlichen Regionen mehr öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn. Wir erwarten deshalb von der Landesregierung, dass sie sich auf Bundesebene dafür einsetzt/en, dass Projekte wie die A20 und die Südspange Kiel schnell gestoppt und unter Berücksichtigung aller Klima- und Naturschutzaspekten neu bewertet werden“, so Löffler weiter.
„2022 steht die Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans an. Diese Überprüfung muss Anlass sein, die Fehlplanung der letzten Jahrzehnte einer Generalüberholung zu unterziehen“ ergänzt Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH. „Ziel einer Überarbeitung und Neubewertung aller Verkehrsinfrastrukturprojekte muss sein, die Emissionsbudgets des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Bis 2030 müssen dafür die Treibhausgasemissionen im Verkehr, wie im Klimaschutzgesetz vorgegeben und vom Bundesverfassungsgericht unterstrichen, nahezu halbiert werden. Nur mit einer deutlichen Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und einer Stärkung des öffentlichen Verkehrs und Radverkehrs lässt sich dieses Ziel erreichen.“ schließt Eggers ab.

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Mehr Informationen:
Das vom BUND in Auftrag gegebene Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 berücksichtigt die Ziele des Pariser Klimaabkommens bisher jedoch nicht, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann. Es ist deshalb fraglich, ob dieser Plan noch bindend für die einzelnen Fernstraßenprojekte einen Bedarf vorgeben kann.

Das Rechtsgutachten im Auftrag des BUND finden Sie unter:
www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten
Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie unter:
www.bund.net/bvwp-zusammenfassung

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
Lorentzendamm 16, 24103 Kiel

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Ausbeutungs-Wildwest in Kiel-Gaarden

Der „Stammtisch der Ausgebeuteten“ vom chefduzen-Forum unterwegs im Sumpf von Tagelöhnerei, Slum Landlords und rassistischen Behörden.

Kiel-Gaarden ist ein Stadtteil mit langer rebellischer Tradition. Als 1918 die Lebensmittel rationiert wurden, plünderten Jugendliche und Hausfrauen ein Gaardener Lebensmittellager. Am folgenden Tag beschlossen die Arbeiter der Germania Werft die Arbeit niederzulegen. Das gehörte zu den Unruhen im Vorfeld der Revolution.

Die Werft war Zentrum vieler Kämpfe. Erwähnenswert ist der 114 Tage dauernde Streik im Winter 1956/57, nicht nur auf der Werft, sondern in Metallbetrieben in ganz Schleswig-Holstein. 34.000 Arbeiter setzten damit die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch. Mit den 60er Jahren wuchs der Hunger der Wirtschaft nach Arbeitskräften und man holte „Gastarbeiter“. Sie wurden oft ghettoisiert in Baracken untergebracht. Da die Werftarbeiter sich für Kieler Verhältnisse ungewöhnlich hohe Löhne erkämpft hatten, verließen viele den Stadtteil, um sich wohnlich zu verbessern. In den 70ern prägten die (meist türkischen) Migranten mehr und mehr das Stadtbild von Gaarden. Sie wurden auch eine treibende Kraft in den Arbeitskämpfen.

Mit dem Verschwinden der Arbeiter der Stammbelegschaften der Werft und ihrer Zulieferer aus dem Stadtteil, wuchs der Anteil der alten, migrantischen und armen Menschen.

Die Situation der Osteuropäischen Migranten heute, erinnert an die der Gastarbeiter in den 60ern. Sie werden von Ausbeutern als billige Arbeitskräfte betrachtet. Sie werden in unwürdigen heruntergekommenen Wohnungen oftmals überteuert untergebracht. An verschiedenen Ecken Gaardens gibt es einen „Arbeiterstrich“, Orte an denen sich morgens Arbeitswillige sammeln, in der Hoffnung von einem Kleintransporter eingesammelt zu werden zu einer Arbeit auf einer Baustelle, in einer Reinigungskolonne oder zur Landarbeit. Es wird ausgenutzt, dass sie kaum Deutsch können und ihre Rechte nicht kennen.

Wenn man sich mit der sozialen Situation in Gaarden auseinandersetzen will, kommt man an diesen Formen extremer Ausbeutung nicht vorbei. Wir begaben uns mit mehrsprachigen Flyern und einer Kontaktmailadresse auf den Vinetaplatz und hatten auch zwei Transparente dabei. Auf einem wird auf rumänisch gefordert: „Gleiche Rechte und gleicher Lohn für alle!“. Das andere Transparent wurde als Reaktion auf sich häufende polizeilich Maßnahmen gegen Migranten gefertigt. In den Medien klingt es positiv, wenn von Razzien gegen Ausbeutung berichtet wird. Wenn es dort heißt, Zoll und Polizei seien gegen skrupellose Vermieter und abgebrühten Ausbeuter vorgegangen, stellt sich oft heraus, dass die Ausbeuteten von diesen Maßnahmen betroffen sind. Es werden ihre Sozialleistungen gestrichen, Verfahren wegen Schwarzarbeit oder angeblicher Untervermietung eingeleitet, sie werden wegen fehlender Aufenthaltspapiere angezeigt, oft werden sie abgeschoben.

Wir hatten ein Transparent mit folgender Aufschrift: „Razzien gegen Ausbeutung? Hört auf Arbeitsmigranten zu kriminalisieren und zu deportieren, geht gegen Ausbeuter vor!“ in bulgarischer Übersetzung.

In den Gesprächen beim Verteilen wurden auch die Spaltungen unter den Ausgebeuteten spürbar, Vorurteile gegen verschiedene Nationalitäten. Auf Englisch konnten wir uns mit einer Gruppe bulgarischer Arbeiter verständigen. Sie sind wegen der Sprachbarriere auf sich gestellt. Auch das erinnert an die Zeit der Gastarbeiter.

chefduzen.de

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DGB:

Das wahre Gesicht der Stadt Kiel

Zur Absage an die Servicekräfte am Städtischen Krankenhaus

StaedtischesKrankenh Service verdi

Zum Konzept der Stadt, um die Wiedereingliederung der Servicekräfte am Städtischen Krankenhaus in den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vorzunehmen, nimmt Frank Hornschu, Vorsitzender des DGB Kiel Region, Stellung:
„Mit dieser Vorlage zeigt die Stadt ihr wahres Gesicht. Sie will die Servicekräfte nicht fair für ihre so wertvolle Tätigkeit bezahlen. Sie möchte sich lieber weiterhin verantwortungslos und respektlos gegenüber den Menschen in unserer Stadt verhalten. Sie missachtet die Beschlüsse der Ratsversammlung und legt den Mitgliedern einen in Teilen unrichtigen Text vor.
Als DGB haben wir eine ganze Reihe von Gesprächen bereits vor den Sommerferien mit Vertretern der Stadt und den demokratischen Fraktionen der Ratsversammlung führen können. Wir haben Kompromisslinien und konkrete Lösungswege aufgezeigt. Dazu hat die Stadt den Gewerkschaften gegenüber nie eine abweisende oder gar ablehnende Haltung eingenommen. Im Gegenteil, stets wurde versichert, dass sie brauchbar und anwendbar seien, allerdings müssten sie noch intern beraten werden und man wolle auf uns zukommen. Stattdessen wird den Servicekräfte, ohne deren Einzug, nun eine Absage unterbreiten.
Mit diesem Vorgehen will die Stadt offenbar die Sozialpartnerschaft verlassen. Sie will sich wohl von ihrem Bild der sozialen Stadt, von der Fair-Trade-Town verabschieden und nimmt u. a. die Auszeichnung zum Nachhaltigkeitspreis nicht länger ernst.
Alle Gewerkschaften im DGB fordern weiterhin mit den Servicekräfte eine faire und gerechte Bezahlung. Die Servicekräfte haben für ihre höchst wertvolle Tätigkeit den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes mehr als verdient. Die Stadt Kiel ist als Eigentümerin in der Verpflichtung ihren destruktiven Weg zu verlassen und ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden.“

(PM DGB Region Nord 06/21 - 15.10.2021)

 Bild marktgerechter mensch dkp web

Ein Film von Leslie Franke und Herdolor Lorenz

Fr., 12.11.2021 um 18:30 Uhr
im Naturerlebniszentrum Kollhorst, Kollhorster Weg 1, Kiel

Ein Film der zeigt, wie Solidarität verloren geht und wir alle Gefahr laufen, in Konkurrenz zueinander zu versinken, während die Reichen immer reicher werden.

Die Autoren beschreiben zu Recht: „Noch vor 20 Jahren waren in Deutschland knapp zwei Drittel der Beschäftigten in einem Vollzeitjob mit Sozialversicherungspflicht. 38% sind es nur noch heute. Aktuell arbeitet bereits die Hälfte der Beschäftigten in Unsicherheit! Der Film zeigt Fahrer*nnen für Essenslieferanten, die von einem Algorithmus gesteuert werden, Beschäftigte des Einzelhandels, die auf Abruf arbeiten, Crowdworker, die auf Internet-Plattformen mit der ganzen Welt konkurrieren. Auch Menschen in bisher sicher geglaubten Arbeitsstrukturen an Universitäten erleben wir in befristeten Arbeitsverhältnissen. Hier gibt es Planungshorizonte von nur wenigen Monaten bis zu einem Jahr. Dr. phil. Dr. rer. med. Peter Ullrich freut sich über einen neuen Vertrag für einen Monat: „Die Rente ist gesichert,“ feixt er.“

Die Autoren stellen in den Raum aufzuzeigen, was passiert, wenn der Mensch zur Ware wird. Sie deuten an, Alternativen zu präsentieren, wie solidarisch produziert werden könnte.

Aber geht das im Kapitalismus? Ist unsere Arbeitskraft nicht schon längst eine Ware?

Um überleben zu können, müssen wir unsere Arbeitskraft verkaufen, den Preis bestimmt der Eigentümer der Produktionsmittel, also die Unternehmen, Aktiengesellschaften. Er richtet sich dem Marktwert des Unternehmens an der Börse, den Aktienkursen, den zu erzielenden Gewinnen, nicht nach den Bedürfnissen der arbeitenden Menschen. Das zeigt der Film ganz deutlich.

Wir wollen gern im Anschluss mit euch über Alternativen diskutieren. Auch an aktuellen Beispielen wie z.B. Caterpillar in Kiel, dem Kampf der Servicebeschäftigten am Städt. Krankenhaus oder die europaweite Krise der Transportbranche ...

Eintritt: Spende für das Filmprojekt

Hygieneregeln:
3G – kostenlose Schnelltests vorhanden

Mehr über die DKP Kiel findest du unter:
www.dkpkiel.de

V.i.S.d.P.: Eva Börnig, Kastanienallee 20, Kiel

DKP LogoUZ Werbung DKP web

103 Jahre Novemberrevolution in Kiel

Sonntag, 14. November 11.00 Uhr
Treffen: Eingang Friedhof Eichhof, Eichhofstraße Kiel

Wie jedes Jahr treffen wir uns an den Gräbern und der Gedenkstätte für die erschossenen Matrosen und Arbeiter vom November 1918. Sie kämpften für das Ende eines entsetzlichen Krieges, für eine gerechte Gesellschaft ohne Kriegsherren und deren Helfer aus Industrie- und Finanzkapital.
An den Aufständen und Demonstrationen in den Kriegsjahren beteiligten sich Männer und Frauen. Gemeinsam ging es auch um die Gleichberechtigung der Frauen in einer solidarischen Gesellschaft. Von Kiel ging das Signal aus!

Wer etwas beitragen möchte, ist immer willkommen! Reden, Gedichte oder Lieder (Texte bringen wir mit). Vielleicht kommt jemand mit der Gitarre? Rote Fahnen, Transparente und Blumen gern reichlich!

Es gibt noch immer Kriege, die mit unserer Hilfe beendet werden müssen und neue Aggressionen, die wir verhindern müssen und die Verursacher sind immer noch am Ruder!

AK Novemberrevolution

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ver.di Nord – Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder:

Ohne Ergebnis

„Für unsere Beschäftigten in den Landesdiensten von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern enttäuschend und völlig an der Realität vorbei, so Susanne Schöttke“, Leiterin des ver.di Landesbezirks Nord.

„Das ist weder wertschätzend für die Beschäftigten noch nehmen die Arbeitgeber die aktuelle Preisentwicklung zur Kenntnis. Dieses Signal an die Länderbeschäftigten, insbesondere im Gesundheitswesen, die während der Pandemie Herausragendes geleistet haben, ist unnötig und trägt nicht zur Verbesserung der Stimmung bei“, so Schöttke weiter.

Die Gewerkschaften fordern für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder eine Einkommenserhöhung um 5 Prozent, mindestens aber 150 Euro bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Beschäftigte des Gesundheitswesens sollen tabellenwirksam monatlich 300 Euro mehr erhalten. Die Ausbildungsvergütungen sollen um 100 Euro angehoben werden.

Ver.di Chef Frank Wernecke: „Wir brauchen jetzt Reallohnsteigerungen. Die Beschäftigten müssen nicht nur den Preisanstieg bewältigen können, sondern sie müssen zusätzlich auch noch mehr Geld in die Taschen bekommen, um mit anderen Bereichen Schritt halten zu können. Der öffentliche Dienst muss an andere Branchen angeglichen werden, um der starken Fluktuation entgegenzuwirken und Fachkräfte zu motivieren, in den öffentlichen Dienst einzusteigen“, erklärte Werneke. „In der Pandemie wurde und wird immer deutlicher, wie wichtig die Arbeit der Beschäftigten im Gesundheitswesen, in der IT und vielen anderen Bereichen ist.“ Werneke kritisierte zudem die Forderungen der TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder), das Eingruppierungssystem verändern zu wollen, um dadurch massiv Herabgruppierungen zu erreichen. „Ein solches Vorgehen lehnen wir strikt ab“, betonte der ver.di-Chef.

Verhandelt wird für rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigte (940.000 Vollzeitstellen) und 48.000 Auszubildende im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen). Das Tarifergebnis soll zudem zeit- und inhaltsgleich auf die 1,2 Millionen Beamtinnen und Beamten sowie rund 880.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Länder sowie 175.000 Beamtinnen und Beamte und 120.000 Versorgungsempfänger im Bereich der Kommunen übertragen werden. (Angaben ebenfalls ohne Hessen).

In Schleswig-Holstein sind rund 30.000 Arbeitnehmer*innen und 43.000 Beamte*innen von den Verhandlungen betroffen. In Mecklenburg-Vorpommern rund 29.000 Arbeitnehmer*innen und 15.000 Beamte*innen.

Die Verhandlungen werden in der zweiten Runde am 1. und 2. November 2021 in Potsdam fortgesetzt.

Aufgehübscht:

Neue Namen im Kieler Kriegshafen

Der Kieler Kriegshafen, Standort der Einsatzflottille 1 der Bundesmarine und des Kompetenzzentrums für Operationen in küstennahen Gewässern (COE CSW) der NATO, Ausgangspunkt säbelrasselnder Manöver in der Ostsee und regelmäßiger Mittelmeer-Einsätze zur Unterstützung des EU-Frontex-Regimes an der Europäischen Südgrenze, das den tausendfachen Tod von Migrant*innen billigend in Kauf nimmt, hat sich „aufgehübscht“.

Am 1. Oktober hat die Deutsche Marine in ihrer Liegenschaft in Kiel einige Namen neu vergeben. Der Kieler Marinestützpunkt heißt ab sofort nicht mehr Tirpitzhafen, sondern Marinestützpunkt Kiel-Wik. Die südliche Außenmole heißt künftig Gorch Fock-Mole und nicht mehr Tirpitzmole. Die östliche, fördeseitige Außenmole trägt den neuen Namen Oskar Kusch-Mole anstelle des bisherigen Namens Scheermole.

Oberleutnant zur See Oskar Heinz Kusch (1918 - 1944) war ein junger Uboot-Kommandant, der sich während des Zweiten Weltkrieges kritisch über den Krieg und das NS-Regime geäußert hatte. Er wurde daraufhin denunziert, verhaftet, angeklagt, zum Tode verurteilt und schließlich im Alter von 26 Jahren am 12. Mai 1944 auf dem Marine-Schießplatz in Kiel-Holtenau hingerichtet.

Zum Hintergrund dieser neuen Namensgebung verweist die Marine auf den Traditionserlass der Bundeswehr in der Fassung von 2017. Aus der Neuausrichtung folgert, dass die bisherigen Namensgeber, Großadmiral Alfred von Tirpitz (1849 - 1930; Begründer der Hochseeflotte im Deutschen Kaiserreich) sowie Admiral Reinhard Scheer (1863 - 1928; Befehlshaber der Hochseeflotte 1916 in der Skagerrak-Schlacht) nicht mehr in die Traditionslinie der Bundeswehr passen.

Die bisherige Tirpitzmole wird nach dem Hamburger Seefahrts- und Marinedichter Johann Kinau (1880 - 1916; an Bord des kleinen Kreuzers „Wiesbaden“ am 31. Mai 1916 im Alter von 35 Jahren in der Skagerrak-Schlacht gefallen) neu benannt. Unter seinem Pseudonym „Gorch Fock“ war und ist er Namensgeber des Segelschulschiffes „Gorch Fock“, das an der nun gleichnamigen Mole seit dem 4. Oktober 2021 nun auch wieder seinen Stammliegeplatz hat.

Dabei ist auch der Namensgeber Gorch Fock keineswegs unumstritten – sind seine Werke doch auch von nationalistischem, kriegsverherrlichendem Pathos durchdrungen. Damit stand er seinerzeit allerdings nicht allein. So verkündete am 5.8.1914 auch die sozialdemokratische „Schleswig-Holsteinische Volks-Zeitung“:
„Es ist berechtigt, und es ist notwendig, und es ist gut, wenn Deutschland sein Schwert zieht, wenn Deutschlands Söhne nun überall bereitstehen, um das Land ihrer Väter, das Fortbestehen ihres Volkes zu verteidigen.“

Die „Gorch Fock“ im Oktober 2021 wieder in Kiel 

Apropos Segelschulschiff „Gorch Fock“. Noch kurz einmal zur Erinnerung:

Dezember 2015: Die „Gorch Fock“ soll turnusmäßig von Grund auf überholt werden, die Arbeiten werden von der Elsflether Werft (Kreis Wesermarsch) durchgeführt. Bei einer Überprüfung wird festgestellt, dass die Masten marode sind und ersetzt werden müssen. Die Kosten, um die Schäden zu reparieren, werden auf knapp zehn Millionen Euro geschätzt.
Oktober 2016: Noch immer liegt die „Gorch Fock“ in der Werft. Immer wieder tauchen neue Schäden auf, so zum Beispiel ein marodes Oderdeck und alte Kabelkanäle, die seit dem Stapellauf nie erneuert wurden. Die Kostenerwartungen für Reparaturen erhöhen sich um mehr als das dreifache auf 35 Millionen Euro.
4. Oktober 2021: Die „Gorch Fock“ kehrt wieder nach Kiel zurück. Damit endet eine fast sechsjährige Instandsetzung des Segelschulschiffs, die durch Kostenexplosionen, Baustopps, Korruption, Selbstanzeigen, der Pleite einer Werft und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geprägt war. Die Kosten der Reparatur:135 Millionen Euro.

gst

 

Stadtwerke Neumünster:

Teilprivatisierung vorerst abgewehrt?

Am 6. Oktober 2021 haben sich die Stadtwerke Neumünster (SWN) von der geplanten Teilprivatisierung der Fernwärmesparte unter dem Namen „HEAT“ verabschiedet und wollen dies angeblich nicht weiter verfolgen.

„Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass das Projekt der richtige Weg für die SWN-Wärmesparte und die Stadt Neumünster ist. Die Verträge waren ausverhandelt und der SWN-Aufsichtsrat hatte dem Projekt zugestimmt - nur die Entscheidung des Rates stand noch aus“, betrauert SWN-Geschäftsführer Michael Böddeker das Ende des Ausverkaufs.
Das sogenannte Projekt „Heat“ (Wärme) der SWN sollte die Fernwärme, das Kraftwerk und die Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) in eine neue Tochterfirma „SWN Wärme GmbH“ überführen und 49 Prozent davon an REMONDIS zu vergeben. REMONDIS (bisher schon ca. 25 % an bei der MBA beteiligt) sollte diese zu einem zweistelligen Millionenbetrag kaufen und damit auch die Schulden der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) von 35 Mio. übernehmen. Der REMONDIS-Konzern würde dann auch von Synergieeffekten profitieren und den Müll nicht nur aus Neumünster (15%) sondern aus dem ganzen Land heranschaffen.

Damit ist erstmal Schluss. Eine Neumünsteraner Klimainitiative hatte ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis „Unsere SWN, unsere Wärme“ für ein Bürgerbegehren gegründet und die 4.000 Unterschriften gesammelt, die nötig waren um das Privatisierungprojekt zu stoppen. Eine Entscheidung des Neumünsteraners Rat war dadurch in diesem Jahr nicht mehr möglich, was wohl dazu führte, dass der „Kooperationspartner“ REMONDIS keine Lust mehr verspürte.

UnsereSWN aktion 8584

Die Forderungen des Bürgerbegehrens waren klar:

Keine Teilprivatisierung in der SWN-Wärmeerzeugung!

„Die Unterzeichnenden beantragen gemäß § 16 g Gemeindeordnung, dass folgende Angelegenheit der Stadt Neumünster zum Bürgerentscheid gestellt wird:
- Sind Sie gegen eine Ausgliederung der SWN-Wärmeerzeugung in die MBA Neumünster GmbH („MBA“) und eine anschließende Erhöhung des Anteils der REMONDIS GmbH & Co. KG an der MBA auf bis zu 49%?
Begründung: Das Ziel des Bürgerbegehrens ist der Erhalt der SWN-Wärmesparte zu 100% in öffentlicher Hand
1.) Erfahrungen anderer Städte zeigen: Die Wärme kann sonst teurer werden und die Qualität der Versorgung kann längerfristig sinken.
2.) Die vorhandenen Arbeitsplätze können durch Rationalisierungsdruck gefährdet werden und Neueinstellungen zu schlechteren Bedingungen erfolgen.
3.) Der Klimaschutz kann in Konkurrenz zum Gewinnstreben geraten und dabei klimafreundlichere Lösungen vor Ort behindern (z. B. dezentrale Quartierslösungen mit Bürger*innenbeteiligung und alternative Wege für die gesamte Müllproblematik).
4.) Die Entscheidungsmöglichkeiten der Stadt und das Einfließen des Bürger*innen-Willens bezüglich der eigenen Wärmeversorgung können eingeschränkt werden.“

UnsereSWN aktion 08582

Viele Menschen beteiligten sich an der Unterschriftensammlung und verteilten 20.000 Flugblätter. Unterstützt wurden sie auch durch die Gewerkschaft verdi. Allein der Betriebsrat der MBA war für den Deal mit Remondis. Eine Beschlussfassung im Neumünsteraner Rat war für den 9. November 2021 geplant.

UnsereSWN aktion 08577

Hintergrund der Privatisierungsabsichten war wohl die angespannte Finanzlage der Stadtwerke, die für die Daseinsvorsorge der Stadt breit aufgestellt ist in den verschiedenen Sparten: Strom, Gas, Wasser/Abwasser, Fernwärme, Stadtbad, ÖPNV, Internet sowie Beteiligungen und Vermittlung von E-Auto-Leasing in Verbindung mit Ökostrom-Bezug.

Dem Geschäftsbericht ist zu entnehmen, dass die Gesamtverschuldung gegenüber den Banken rd. 148 Mio. EUR beträgt (158 Mio. 2019). Die Eigenmittel sind auf rd. 99 Mio. (29%) EUR gestiegen (Vj. 95 Mio.) – die Bilanzsumme ist auf 347 Mio. EUR (Vj. 355 Mio.) gesunken. Es stehen nötige Investitionen von rd. 200 Mio. EUR an. Ein wesentlicher Teil dieser Investitionen wird für die Erneuerung des Fernwärmenetzes (70-100 Mio.) benötigt. Weitere Investitionen stehen für die Sparten Strom, Gas, ÖPNV an.

Fernwärme und Öffentlicher Nahverkehr sind bekanntlich sehr kostenaufwendig und müssen aus anderen Sparten querfinanziert werden, wenn die Stadt Neumünster dies nicht mit Zuschüssen übernimmt. Dafür hat die Stadt seit 1994-1999 Bürgschaften in der Höhe von ca. 101 Mio. übernommen, wovon im jetzigen Haushalt der Stadt nur noch 1,2 Mio. EUR übrig sind.

Laut KN ist die Bilanz der SWN seit neustem wieder positiv. Nach 2 Jahren im Minus mit -5,5 (2017) und -4,4 Mio. (2018) ist das Jahresergebnis für 2019 jetzt bei 1,6 Mio. EUR im Plus. Dies obwohl für das Bad am Stadtwald 3,6 Mio. Verlust und beim ÖPNV 2,5 Mio. Verlust getragen werden musste. Selbst an die Stadt fließen jährliche Gewinnabgaben (z.B. 2,5 Mio. 2015). Allerdings hat die Stadt beschlossen, dass die Gewinne erstmal bei der SWN bleiben sollen um die Eigenkapitalquote zu verbessern.

Daraus ist zu lesen, dass die kommunalen Stadtwerke den Städtischen Haushalt bisher wenig belastet haben und dafür gute Dienstleistungen für die Daseinsvorsorge erbracht haben. Es ist gut, wenn die Stadtwerke in Neumünster kommunal sind und die Bürgerinnen und Bürger und der Neumünsteraner Rat sollten alles dafür tun, dass es so bleibt und jede Privatisierung verhindern. Sonst wird es teuer und der Einfluss der Stadt auf die Versorgungsqualität geht verloren, was gerade im Zusammenhang mit den Klimaschutzzielen für die Zukunft wichtig ist.

Ein negatives Beispiel sind die Folgen der Privatisierung der Kieler Stadtwerke. Ein Einfluss auf die Energieversorgung und den Betrieb ist kaum noch möglich. Der Service und wichtige Aufgabenfelder wurden ausgegliedert oder verkauft. Die Stadt Kiel musste den Öffentlichen Nahverkehr teuer wieder zurückkaufen und finanziert ihn jetzt komplett aus dem Stadthaushaushalt.

UnsereSWN webseite

Weitere Infos des Bündnisses „Unsere SWN – Unsere Wärme“ unter:
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Uwe Stahl

 

Ein Jahr Radstrategie Schleswig-Holstein:

Kein Schwung vom Land

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Im September 2020 verabschiedete der Landtag Schleswig-Holstein die Radstrategie Schleswig-Holstein. Ein Jahr nach Veröffentlichung ziehen die drei Verkehrs- und Umweltverbände ADFC Schleswig-Holstein, BUND Schleswig-Holstein und der ökologische Verkehrsclub VCD Nord eine ernüchternde Bilanz.

Thomas Möller, Landesvorsitzender ADFC Schleswig-Holstein e. V.: „Die Radstrategie hat ambitionierte Ziele, unter anderem 30 Prozent Radverkehrsanteil bis 2030. Das sind niederländische Verhältnisse. Dazu brauchen wir aber viele schnelle und sichtbare Maßnahmen statt großer Worte. Mit der Radstrategie sind wir im letzten Jahr kaum einen Meter gerollt, dabei müssten wir schon mit vollem Schwung unterwegs sein!“

Von den fünf „Quick Wins“, die sofort angegangen und zügig Impulse bringen sollten, ist nur der „Runde Tisch Radverkehr“ umgesetzt, an dem sich auch die drei Verbände beteiligen. Von den 10.000 Fahrradbügeln und 100 Self-Service-Stationen, die schnell nutzbare Fortschritte bringen sollten, ist noch nicht viel zu sehen.

Im zuständigen Verkehrsministerium wurden Anfang August endlich zwei Stellen für die Radverkehrsförderung besetzt. Diese Entwicklung begrüßen die Vereine. Frederik Meißner vom ökologischen Verkehrsclub VCD Nord e.V. stellt aber fest: „Endlich erhalten die zuständigen Mitarbeiter*innen die dringend notwendige personelle Verstärkung. Wir wünschen den Mitarbeiter*innen viel Erfolg, denn sie müssen ein verlorenes Jahr für den Radverkehr und die Verkehrswende nacharbeiten.“

Die Richtlinie für das Radverkehrsförderprogramm „Stadt und Land“ ist erst seit wenigen Wochen öffentlich. Kommunen, die nicht bis Ende August ihren Antrag eingereicht haben, müssen ein Jahr warten. Dazu fordern die Verbände das Ministerium auf, quartalsweise Antragsfristen einzuführen. „Zeitgleich sind die Kommunen gefordert, jetzt die notwendigen Mittel in ihre eigenen Haushaltspläne für 2022 aufzunehmen“, so Meißner.

Neben den sogenannten „Quick Wins“ beinhaltet die Radstrategie Schleswig-Holstein aber noch viele weitere Maßnahmen. „Wenn die Radstrategie mehr als ein Lippenbekenntnis der Regierung sein soll, müssen alle Maßnahmen der Strategie ernsthaft betrachtet und mit konkreten Zeithorizonten beziffert werden. Nur dadurch kann der Erfolg der Umsetzung offen und transparent evaluiert und rechtzeitig nachgesteuert werden“, stellt Peter Löffler vom Landesvorstand und Sprecher des Arbeitskreises Mobilität des BUND Schleswig-Holstein e.V. fest.

Die drei Verbände schlagen vor, folgende Maßnahmen noch in diesem Jahr anzugehen:

• Konzept zur Sanierung der Radwege erarbeiten – „Es fehlen eine Sanierungsstrategie für das bestehende Radwegenetz und einheitliche Standards, die einen guten Radweg ausmachen. Nicht nur in den Maßen, sondern auch im Aufbau. Im gesamten Land beschädigen Wurzelaufbrüche Radwege, auch bei frisch sanierten oder neu gebauten Radwegen. Diesen Umstand hat ebenfalls der Landesrechnungshof 2020 kritisiert. Hier ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr gefordert, endlich nutzer- und umweltfreundliche, klimagerechte Standards für den Bau und die Sanierung von Radwegen vorzulegen“, so Peter Löffler.

• Maßnahmenkonzept zur Stärkung der Verkehrssicherheit – „Die beste Sicherheit im Straßenverkehr bietet gute Infrastruktur! Ergänzend bedarf es einer abgestimmten Verkehrssicherheitsstrategie – Polizeikontrollen ersetzen keine Bildungsarbeit. Wir fordern die zuständigen Ministerien für Bildung, Verkehr und Inneres auf, zügig ein zuverlässiges Bildungsangebot für Schleswig-Holstein zu schaffen und dieses ausreichend auszufinanzieren. Dazu zählt beispielsweise die Schaffung von Pedelec-Fahrkursen“, so Frederik Meißner.

• Mit Rundschreiben zu Radverkehrsmaßnahmen sicheres Verwaltungshandeln fördern – „Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift erleichtert es den Kommunen Maßnahmen zur Radverkehrsförderung umzusetzen. Damit von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, fordern wir das Verkehrsministerium und den Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr auf, noch in diesem Jahr zu den Neuerungen der StVO-Novelle Rundschreiben mit Verfahrensempfehlungen an die Kommunen zu versenden. Zu den Maßnahmen, die die Kommunen schnell umsetzen könnten zählen dabei Fahrradstraßen, Fahrradzonen oder der Grüne Pfeil für Radfahrende!“, so Thomas Möller.

ADFC Schleswig-Holstein e.V.
Der ADFC Schleswig-Holstein e.V. ist mit über 7.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Schleswig-Holstein. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf landes-, kreis- und kommunalpolitischer Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

BUND Schleswig-Holstein e. V.
Der BUND Schleswig-Holstein e.V. ist mit über 10.000 Mitgliedern und über 2.000 Förderern einer der größten Umwelt- und Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein. Seit 40 Jahren engagieren sich Umwelt-und Naturschützer auf allen politischen Ebenen und in einem breiten Themenfeld inklusive der Mobilitätswende.

VCD Nord e. V.
Der ökologische Verkehrsclub VCD ist ein gemeinnütziger Umweltverband, der sich für eine umweltverträgliche, sichere und gesunde Mobilität einsetzt. Im Mittelpunkt steht dabei der Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen für ein mobiles Leben. Der VCD Nord vertritt als regionale Vertretung rund 3.300 Mitglieder in Schleswig-Holstein und Hamburg.

Im Gedenken:

Möllner Rede im Exil 2021

Ayse Yılmaz, Yeliz und Bahide Arslan wurden am 23.11.1992 in Mölln bei einem rassistischen Brandanschlag ermordet. Im Gedenken an sie findet die „Möllner Rede im Exil“ statt. Seit 2013 ist die Rede nicht mehr Teil des offiziellen Gedenkens der Stadt Mölln. Es schien nicht länger erwünscht, dass die Familie der Ermordeten die Redner:innen selbstbestimmt. Seitdem wird sie an wechselnden Orten „im Exil“ gehalten.

Aber was bedeutet es zu Gedenken? Dieser Frage wollen der Freundeskreis und die Familien Arslan und Yılmaz in einer Symphonie der Solidarität nachgehen. Und so die Vielstimmigkeit der verbundenen Verletzlichkeiten betonen, die Betroffenenperspektive in den Vordergrund rücken und zu einer Vervielfältigung von selbstorganisierten, selbstbestimmten, solidarischen und empowernden Gedenkpraxen für eine gerechtere Gesellschaft aufrufen.
Organisiert von den Familien Arslan und Yılmaz, dem Freundeskreis im Gedenken an die rassistischen Brandanschläge von Mölln 1992, der Rosa Luxemburg Stiftung Schleswig-Holstein sowie der Autonomen Antifa-Koordination Kiel, der Galerie ONspace K34 e. V., dem netzwerk antirassistische aktion [nara] kiel, der Perspektive Solidarität Kiel (PSK) und dem Runden Tisch gegen Rassismus und Faschismus in Kiel.

Die Rede wird live auf den Bahide-Arslan-Platz in Kiel-Gaarden übertragen und im Internet gestreamt, der Link wird zeitnah bekannt gegeben. Es wird eine Übersetzung ins Türkische geben. Außerdem wird die Rede in DGS verdolmetscht.

Bahide Arslan Platz Kiel web


HINTERGRUND
Das Haus der Familie Arslan wurde am 23.11.1992 von neofaschistischenTätern mit Molotow-Cocktails angezündet. Bei dem Anschlag wurden die 10jährige Yeliz Arslan, die 14jährige Ayse Yılmaz und die 51jährige Bahide Arslan ermordet. Weitere Familienmitglieder wurden teilweise sehr schwer verletzt. Zuvor hatten die Neonazis bereits einen Brandanschlag auf die Ratzeburger Straße 13 verübt, wo ebenfalls Menschen türkischer Herkunft wohnten. Neun von ihnen erlitten schwere Verletzungen.

Die Angehörigen und Überlebenden des Anschlags setzen sich seit vielen Jahren für ein selbstbestimmtes Gedenken von Betroffenen und Überlebenden rassistischer Gewalt ein. Ein Bestandteil dessen ist auch die „Möllner Rede im Exil“. Sie ist immer eine kritische Bestandsaufnahme zum gesellschaftlichen Rassismus, Neonazismus und Umgang mit Gedenken. Im Exil war die Rede bisher in Hamburg, Lüneburg, Bremen, Köln, Berlin und Frankfurt am Main zu Gast. Gehalten haben sie Kutlu Yurtseven, Adetoun Küppers-Adebisi, Argyris Sfountouris, Dolan Akhanlı, Esther Bejarano, Idil Baydar, Newroz Duman und Naomi Henkel-Gümbel.

Der „Freundeskreis im Gedenken an die rassistischen Brandanschläge von Mölln 1992“ besteht aus Mitgliedern und Freund:innen der Familie Arslan und Einzelpersonen verschiedener anti-faschistischer und anti-rassistischer Gruppen.

Sonntag, 07. November 2021
12 Uhr - Schauspielhaus
(Holtenauer Straße 103) - Kiel

Redner:innen:
Angehörige der Familien Arslan und Yılmaz und Freundeskreis United
Ticketreservierung:
www.theater-kiel.de/schauspiel-kiel/programm/produktion/titel/moellner-rede-im-exil

To Mirmigi – Die Ameise.

Griechische Aktivist*innen informieren über soziale Situation in Athen

Auf Einladung des Kieler Griechenland-Solidaritätskomitees informieren Aktivist*innen des Athener Soli-Netzwerkes To Mirmigi (Die Ameise) auf zwei Veranstaltungen in Neumünster und Kiel über die soziale Situation und die Kämpfe in der griechischen Metropole. Dabei werden sie einen Einblick in ihre praktische Arbeit und auf die aktuelle politische Situation in Griechenland geben.

Und vor allem möchten sie sich bei den zahlreichen Unterstützer*innen aus Kiel und Umgebung für ihr jahrelanges Engagement bedanken, das wesentlich dazu beigetragen hat, dass das Soliprojekt auch in der Pandemiezeit überleben konnte.

Der Eintritt ist wie immer frei – Spenden sind erwünscht.

Die Veranstaltungen finden statt am:

Mittwoch, den 24. November in
Neumünster um 19.30 Uhr im KDW

Donnerstag, den 25. November in Kiel um 19.30 Uhr in der Hansastraße 48

Seit Gründung des Kieler Griechenlandsoli-Komitees unterstützt es das Soli-Projekt To Mirmigi (Die Ameise) im Athener Stadtteil Kypseli – vor allem auch finanziell. Kypseli liegt am Rande des Zentrums von Athen; dort wohnen etwa dreimal so viele Menschen wie in Kiel. Mittlerweile beträgt der dortige Migrant*innenanteil um die 40%., weitere 40% der Einwohner machen Rentner*innen aus.

To Mirmigi – zu deutsch die Ameise – wurde 2012 gegründet und betreibt dort ein kleines altes Haus, dass wochentags immer für alle Bewohner*innen des Stadtteils offen steht.

Der Hauptbestandteil der Arbeit des Soli-Netzwerkes besteht darin, Nahrungsmittel für besonders von Armut betroffene Familien zu organisieren und diese zu verteilen. Darüber hinaus kümmern sich die Mitarbeiter*innen darum

• Spielzeug und Kinderbücher zu sammeln
• Medikamente zu sammeln und sie weiter an soziale Arztpraxen oder soziale Apotheken zu verteilen
• kulturelle Aktivitäten zu organisieren (Filmvorführungen mit Diskussion, Theatervorführungen, Musikabende, Lesungen usw.)
• Sprachunterricht für Migrant*innen anzubieten.

Spenden für das Soliprojekt To Mirmigi an:
Jürgen Dollase Deutsche Skatbank Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eG
IBAN: DE59 8306 5408 0004 1014 05
BIC GENODEF1SLR

Weitere Infos zur Ameise auf unserer Webseite: https://www.griechenlandsolikiel.de

Klimaschutz:

Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein

Artikel 1 Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 2. Dezember 2014 (GVOBL. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2016 (GVOBL. S. 1008) wird wie folgt geändert:
Art. 11 werden folgende Sätze 2, 3 und 4 angefügt:
Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die anderen Träger der öffentlichen Verwaltung leisten im Rahmen der internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzziele ihren Beitrag und tragen zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung bei. Ihnen obliegt die Sicherstellung der Energieversorgung des Landes, mit dem Ziel, diese bis zum 1. Januar 2030 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen. Das Nähere regelt ein Gesetz.

Artikel 2 Das Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein (Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein - EWKG)
in der Fassung vom 7. März 2017 (GVOBL. S. 124) wird wie folgt geändert:

1. Nach § 9 werden folgende §§ 10, 11 und 12 eingefügt:
§ 10 Verbot der Subventionierung fossiler und atomarer Energieträger
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Das Land SH darf ab 01. Juni 2020 keine direkten oder indirekten Subventionen für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen, oder durch höherrangiges Recht geboten sind. Das Land SH sowie die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 keine politische oder administrative Unterstützung für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten gewähren oder in Aussicht stellen, soweit höherrangiges Recht nicht anderes gebietet.
(2) Innerhalb eines Monats, nachdem dieses Gesetz in Kraft getreten ist, sind alle im Widerspruch zu diesem Gesetz ausbezahlten Subventionen nebst 5 % Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 11 Subventionen nur für Unternehmen, die spätestens ab dem 01. Januar 2030 klimaneutral sind
(1) Die Ämter, amtsfreie Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte des Landes SH dürfen ab 01. Juni 2020 weder direkt noch indirekt Subventionen an Unternehmen gewähren oder in Aussicht stellen, die ab dem 01. Januar 2021 nicht mit Antragstellung, im Jahr 2020 nicht innerhalb eines halben Jahres nach Antragstellung einen verbindlichen Plan für eine klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten spätestens ab dem 01. Januar 2030 vorgelegt haben, sofern höherrangiges Recht dieses nicht gebietet. Gleiches gilt für das Land SH für Subventionen, die nicht dem Haushaltsrecht des Landes unterliegen.
(2) Innerhalb eines Monats nach dem 01. Januar 2030 sind alle ausbezahlten Subventionen nebst 5% Zinsen für das Jahr über dem Basiszins an das Land SH oder die Kreise und Kommunen zurückzuzahlen, wenn die klimaneutrale Wirtschaftsweise über die gesamten Prozessketten nicht bis zum 01. Januar 2030 nachgewiesen wurde. Stundung oder Verzicht sind nur im überwiegenden öffentlichen Interesse zulässig.
(3) Für zu Unrecht empfangene Subventionen nebst Zinsen haften Vorstand und Geschäftsführung von Unternehmen persönlich, in allen anderen Fällen die beantragenden Personen mit ihrem Privatvermögen, sofern das Firmenvermögen nicht ausreicht.
§ 12 Verbot der Weitergabe öffentlichen Grundeigentums und -besitzes für fossile oder atomare Energieträger
Grundeigentum und -besitz von Kommunen, Land und öffentlichen Einrichtungen in Schleswig-Holstein dürfen weder direkt noch indirekt für Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten zur Verfügung gestellt werden. Bei Verkauf oder anderweitiger Überlassung von Grundeigentum oder -besitz ist dieses Verbot rechtssicher vertraglich dauerhaft zu regeln.
1. Der bisherige § 10 wird § 13.
2. Der bisherige § 11 wird § 14 und wird in Absatz 1 wie folgt geändert:
a) in Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummern 5 und 6 werden angefügt:
5. entgegen § 10 Absatz 2 oder § 11 Absatz 2 Subventionen nicht zurückzahlt oder als für die Rückforderung ... Verantwortliche(r) nicht zurückfordert, obwohl das Gesetz dieses vorsieht,
6. entgegen § 13 öffentliches Grundeigentum oder öffentlichen Grundbesitzes für fossile oder atomare Energieträger zur Verfügung stellt.
Artikel 3 Inkrafttreten:
Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

Begründung:

Zu Artikel 1:
Schleswig-Holstein soll keine Wirtschaftsweise mehr fördern, die nicht dem Ziel der Klimaneutralität entspricht. Gleichzeitig soll Schleswig-Holstein ein Leuchtturm für klimaneutrale Energieversorgung werden. Alle politischen Ebenen und Träger der öffentlichen Verwaltung haben diesen Vorgaben Folge zu leisten. Das BVerfG hat mit dem Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 (- 1 BvR 2656/18 - 1 BvR 78/20 - 1 BvR 96/20 - 1 BvR 288/20) zum Thema Klimaschutz entschieden:
1. Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.
2. Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.

Zu Artikel 2:
Die Begründung zu Artikel 1 gilt auch für Artikel 2. Ein Förderung fossiler Energieträger oder Infrastruktur ist grundgesetzwidrig. Zusätzlich gilt:
Zu § 10: Nach wie vor werden in Schleswig-Holstein Nutzung, Handel, Transport, Speicherung, Gewinnung oder Verarbeitung von fossilen oder nuklearen Energieträgern oder daraus gewonnenen Produkten subventioniert. Diese Subventionen behindern die Energiewende und stehen im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen des Pariser Abkommens, den Klimawandel auf 1,5°C zu begrenzen. Appelle an die Landesregierung und den Landtag, derartige Subventionen zu unterlassen oder zu verbieten, wurden bisher ignoriert. Die Haftung der Eigentümer und Antragsteller erfolgt nach Treu und Glauben, da niemand davon ausgehen darf, dass ein gemeinschädliches Verhalten staatlich gefördert wird. Daher ist eine ab 01. Juni 2020 geltende Rückwirkung geboten. Nach der weiten Auslegung in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sind mit Subventionen alle Maßnahmen gemeint, die Belastungen nach ihrer Art und Wirkung vermindern. Zu den indirekten Subventionen gehören z.B. auch Lizenzgebühren, die unter dem gesetzlich zulässigen Maximalwert liegen, geringe oder entfallende Gebühren für die Nutzung von Grund- und anderen Wässern, oder die Verunreinigung von Luft und Böden, einschließlich von Deponien. Weiterhin gehören dazu Subventionen und Kredite über dem Land unterstellte Institutionen, wie z.B. die Investitionsbank oder die Bürgschaftsbank des Landes. Erfolgt eine Produktion ausschließlich mittels vertraglich vereinbartem Bezug von regenerativ erzeugten Energieträgern, ist eine nicht vermeidbare Beimischung von Energieträgern aus fossilen oder nuklearen Quellen unschädlich im Sinne dieses Gesetzes. Mit politischer und administrativer Unterstützung sind alle Maßnahmen gemeint, die nach ihrer Art und Wirkung eine Maßnahme fördern, ohne Subvention zu sein.
Zu § 11: Planungssicherheit durch stringenten Klimaschutz wird auch von Unternehmen gefordert! In Anlehnung an die europäische Richtlinie EMAS (Eco Management and Audit Scheme) ist die Mindestforderung ein Beschluss zur Aufstellung eines unternehmerischen Klimaschutzkonzeptes mit Einführung eines Umweltmanagementsystems und Benennung einer/s Beauftragten für Klimaschutzleitlinien sowie der Beginn der Bestandsaufnahme.
Innerhalb des auf den Antrag folgenden halben Jahres sind die Bestandsaufnahme abzuschließen sowie die quantitativen Minderungsziele in einem klar definierten Zeitraum zu erarbeiten und zu übermitteln. Die Maßnahmen zur Erreichung dieser Minderungsziele und klare Verantwortlichkeiten sind darin zu benennen.
Klimaneutralität wird erreicht, indem die Emissionen aller Treibhausgase absolut um mindestens 80% gegenüber Stand 2020 reduziert werden und die restlichen maximal 20% durch Treibhausgase senkende Maßnahmen in mindestens gleicher Klimawirksamkeit ausgeglichen werden. Diese Maßnahmen müssen im Wirkungsbereich (Aktionsradius des Unternehmens) der Firmen und innerhalb Schleswig-Holsteins erfolgen, entsprechen also z.B. Begrünungen, Moorwiedervernässungen und Aufforstungen in der weiteren räumlichen Umgebung. Sie müssen durch staatlich anerkannte Zertifikate nachgewiesen werden. {Entsprechende Möglichkeiten sollen durch das zuständige Ministerium aufgelistet werden.} Ausgeschlossen werden Kompensationen zum Beispiel über Emissionszertifikate, die aus dem Ausland gekauft werden, sowie die Methode des Carbon Capture and Storage (CCS). Die Haftung erfolgt aufgrund einer Pflichtverletzung gegen Subventionsauflagen.
Zu § 12: Staatliche Stellen stellen häufig Grund und Boden für Handel und Industrie bereit. Das darf jedoch nicht geschehen, um fossile oder nukleare Energieträger zu fördern. Projekte, die der Anbindung von EE-Anlagen dienen, sowie die notwendige Infrastruktur innerhalb der Gemeinden, unterliegen nicht diesem Gesetz. Das Verbot der Weitergabe von Grundstücken für entsprechende Projekte ist nach Möglichkeit im Grundbuch zu verankern oder in Verträgen zu regeln.
Zu § 14: Zuwiderhandlungen gegen diese gesetzlichen Vorschriften sind als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen, um eine abschreckende Wirkung gegen Verstöße zu erzielen. Das gilt ausdrücklich auch für Amtsträger.

 

Jetzt auch online-Unterschriften möglich ! (Erläuterungen siehe nächsten Beitrag)

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/FVP/FV/MILIG/PartiBuerg/DetailansichtMitzeichner

Unterschrift auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten

Unterschriftenformular als PDF

Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in S.-H.

Jetzt online-Unterschriften möglich !

„Ich fordere den Landtag nach Artikel 48 Absatz 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein auf, sich mit der Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 11 sowie der Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz zu befassen.“
(Inhalte der Änderungen und Begründungen siehe auf den beiden vorherigen Seiten!)

Die online-Sammlung der bereits zum 01.06.2020 gestarteten Volksinitiative zur Weiterentwicklung des Gesetzes zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein wurde ab dem 14.10.2021 ermöglicht. Damit ist endlich auch in Zeiten der Corona-Pandemie wieder ein erfolgversprechendes Sammeln von Unterschriften möglich geworden. „Um noch Einfluss auf die nächste Landtagswahl nehmen zu können, ist jetzt eine schnelle Verbreitung dieser Initiative notwendig. In Schleswig-Holstein werden derzeit zahlreiche fossile Projekte geplant, darunter ein Terminal für verflüssigtes Erdgas, insbesondere aus den Frackinggebieten der USA. Das gilt es zu stoppen, damit die Energiewende und das Erreichen des Klimaziels von 1,5°C noch möglich bleiben,“ sagt Reinhard Knof.
Nachdem das zuständige Innenministerium über fünf Jahre gebraucht hat, um die gesetzlich gebotene Möglichkeit von online-Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen umzusetzen, kann jetzt erstmalig in Zeiten der Pandemie eine erfolgversprechende Sammlung erfolgen. In den letzten knapp zwei Jahren war die direkte Demokratie auf Landesebene durch die Landesregierung praktisch ausgehebelt worden. Straßensammlungen waren faktisch verboten und online-Sammlungen nicht möglich.

Allerdings ist eine aufwendige Registrierung mit dem neuen Personalausweis und einem geeigneten Kartenlesegerät nötig. Das neue online-Portal ist erreichbar unter:

https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/FVP/FV/MILIG/PartiBuerg/DetailansichtMitzeichner

 

Die Unterschrift ist auch schriftlich möglich:
Vollständig ausgefüllte Zettel bitte im zuständigen Einwohnermeldeamt abgeben oder senden an:
Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten

Unterschriftenblatt der Volksinitiative hier als PDF

TERMINE

Sa. 06.11., 11.00 Uhr in der Howaldtschen Metallgießerei, Grenzstraße 1, Kiel

Kiel - Arbeitskulturen im Wandel - Werften im Zeichen von Migration und Globalisierung - 50 Jahre Migrantenausschuss der IG Metall Kiel-Neumünster

So., 07.11., 12 Uhr - Schauspielhaus, Holtenauer Straße 103, Kiel

Möllner Rede im Exil: Redner:innen: Angehörige der Familien Arslan und Yılmaz und Freundeskreis United. Ticketreservierung: www.theater-kiel.de/schauspiel-kiel/programm/produktion/titel/moellner-rede-im-exil

Fr., 12.11., 18.30 Uhr, Naturerlebniszentrum Kollhorst, Kollhorster Weg 1, Kiel

Film „Der marktgerechte Mensch“ mit anschließender Diskussion - Eintritt Spende
Veranstalter: DKP Kiel

So. 14.11., 11.00 Uhr, Eichhofstraße, Kiel, Treffpunkt, Eingang Friedhof Eichhof, Kiel

Erinnern an die Novemberrevolution vor 103 Jahren auf dem Friedhof Eichhof
Arbeitskreis Novemberrevolution

So., 21.11., 18 Uhr

Redaktionsschluss LinX

Mi., 24.11., 19.30 Uhr, KDW, Neumünster
Do., 25.11., 19.30 Uhr, Hansastraße 48, Kiel

Zur Situation in Griechenland – Veranstalter: Griechenland-Solidaritätskomitees Kiel. Genossen von Solidaritätsnetzwerk To Mirmigi (Die Ameise) aus Athen (Stadtteil Kypseli) über die aktuelle Situation ihres Netzwerks und über Griechenland.
Veranstalter: Griechenland-Solikomitee Kiel
Weitere Infos zur Ameise auf unserer Webseite: https://www.griechenlandsolikiel.de/?p=1774


Die LinX auf TELEGRAM, Kanal LinX-Kiel: https://t.me/linxkiel