Daten/Fakten  

   

Polizeidirektion Kiel:

„Die Fahrräder haben eine ähnliche Lackierung wie Polizeiwagen“

Am 16.2.2022 verkündete die Polizeidirektion Kiel den Dienstbeginn der ersten Fahrradstaffel in Schleswig-Holstein. Sechs Polizist*innen sind künftig mit Fahrrädern in Kiel auf Streife. 

Bei den persönlich zugewiesenen Rädern handelt es sich um Pedelecs der Marke Riese & Müller mit hervorragenden Komponenten, ergonomischer Bauweise, wartungsfreien Antrieben und hinreichend erforderlicher Zuladungsmöglichkeit. Die in Packtaschen mitgeführte Zusatzausstattung ist grundsätzlich mit der eines Streifenwagens vergleichbar.

Kiels Polizeidirektor Hoppe rühmt die Vorteile er neuen Dienstfahrzeuge: Mit ihren Pedelecs können die Beamten ganz andere Wege nehmen als im Streifenwagen, die Beamt*innen seien ansprechbar und nähmen das Geschehen vom Rad auch anders wahr als aus dem Streifenwagen. 

„Unsere Fahrradstaffel wird demnach zu nahezu allen Einsatzanlässen des polizeilichen Aufgabenbereichs herangezogen und beschränkt sich daher ausdrücklich nicht ausschließlich auf Kontrollen von Radfahrenden.“

Was besonders wichtig ist: Die Fahrräder haben eine ähnliche Lackierung wie Polizeiwagen. Eine Fachfirma hat die optische Gestaltung durchgeführt, so dass die Räder als Polizeifahrzeuge wahrgenommen werden. Das heißt, sowohl die Farbgebung wie auch die Schriftzüge entsprechen denen der Funkstreifenwagen.

Erste erfolgreiche Einsätze konnten schnell vorgewiesen werden, wie die „Kieler Nachrichten“ zu berichten wusste: Eine Person, die in Gaarden mit einem Joint in der Hand kontrolliert wurde, zeigte sich überrascht, dass die Polizei plötzlich mit dem Fahrrad vor ihm stand.

Damit leisteten die Beamt*innen schon mal einen wichtigen Beitrag „zur Stärkung der objektiven Sicherheit, zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls sowie zur Steigerung der Ansprechbarkeit“ – so das Anforderungsprofil der Fahrradstaffel nach Auffassung des Kieler Polizeipräsidenten. 

Vor allem aber fielen den Polizist*innen während ihrer ersten Streifenfahrten zahlreiche Radfahrende auf, die sich verkehrswidrig verhielten. In der Folge hagelte es entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren – zur Freude des Kieler Stadtsäckels.

Begeistert sind aber nicht nur der Polizeidirektor und die Kieler Nachrichten sondern auch die Standesorganisation der Fahrradfahrer*innen. „Darüber freut sich Stephanie Meyer, Landesvorsitzende des ADFC Schleswig-Holstein, sehr“, heißt es dazu in einer Presseerklärung ihres Verbandes.

„Mit diesem Projekt rückt die Polizei näher an die Bürger*innen heran, durch die fehlende Barriere ‚Auto‘ fallen auch Kommunikationshürden! Wir brauchen solche Fahrradstaffeln im gesamten Land. Meyer sieht dabei die Landespolitik gefordert, den Polizeidirektionen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um gut ausgerüstete Staffeln einzurichten.“ (ADFC Presseerklärung 18.02.2022).

Apropos: Die Pressestelle der Polizeidirektion Kiel hat angekündigt, in Zukunft fortlaufend über die Entwicklung der Fahrradstaffel zu berichten und freut sich über reges Interesse. Nach Überfliegen dieses sachlichen Berichts beschleicht mich doch der Verdacht, dass es doch eher um eine Glosse handeln könnte. 

(gst)

Pandemie:

Corona und die Spaltung der Gesellschaft

Nach einem kurzen entspannten Sommer werden wieder düstere Zeiten einer vierten Corona-Welle mit hohen Inzidenzwerten im Herbst und Winter vorhergesagt. Inzwischen haben sich in Deutschland über 60 Prozent der Bevölkerung zweimal gegen COVID-19 impfen lassen. Die Impfquote liegt bei Risikogruppen zwischen 80 und 90 Prozent.

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Besonders dieser hohe Anteil hat dazu geführt, dass sich die Anzahl der Menschen, die laut RKI an bzw. mit Corona starben, von 437 im September 2020 (34. KW) auf 38 am 2. September 2021 deutlich verringert hat. Mit 1.244 Toten erreichte sie am 14. Januar dieses Jahres ihren Höhepunkt.
Auch in den Intensivstationen der Krankenhäuser kommt es derzeit zu keinerlei Überlastungen durch Corona-Erkrankungen. Laut RKI betrug die Hospitalisierungsrate (Behandelte pro 100.000) im Dezember 2020 (52. KW) 12,6 und Anfang September 2021 1,6 (34. KW). In Schleswig-Holstein schwankte die Hospitalisierung von Mitte August bis Mitte September zwischen 60 bis 67 Erkrankten. Im gleichen Zeitraum lagen die täglichen Todesfälle zwischen 0 und 5.
Trotz saisonaler Effekte ist aufgrund der bestehenden Impfquote nicht mehr von einer Rückkehr zu den Hospitalisierungsraten des Vorjahres auszugehen. Selbst in der letzten 3. Welle waren ohne die heutigen Impfquoten die Intensivstationen in einigen Hotspots zwar belastet, aber insgesamt ergab sich in Deutschland keine Überlastung des Gesundheitssystems durch Covid-19-Infektionen. Regionale Verteilungen zwischen hoch und weit weniger belasteten Krankenhäusern waren gut möglich. Dabei ist die Manipulation mancher Kliniken, um an die Fördermittel des Bundes zu kommen, nicht einmal berücksichtigt. Für diese Mittel war eine Auslastung der Intensivstation von 70 Prozent Voraussetzung.

Vor Redaktionsschluss (17.9.2021) sanken die Inzidenzwerte bundesweit seit Tagen und in Kiel innerhalb einer Woche von 82,7 auf 60. So ist zurzeit eine 4. Welle zwar möglich, aber aufgrund der bestehenden Werte noch nicht absehbar.

Trotz dieser Entwicklung und neuer Erkenntnisse zur Übertragung des Virus scheinen führende Politiker im Bund und in den Ländern, gestützt durch das Robert-Koch Institut, weiterhin die Fata Morgana einer Herdenimmunität zu verfolgen. Doch diese Herdenimmunität wird es durch Impfungen nicht geben. Zum Einen wird das Corona-Virus, wie von vielen Virologen und Infektiologen vorhergesagt, weiter mutieren, und zum Anderen belegen neue wissenschaftliche Studien, dass auch Geimpfte andere Menschen anstecken können, möglicherweise im selben Maß wie Ungeimpfte.

Somit scheint die Impfung weitgehend ein Selbstschutz und weniger ein Fremdschutz zu sein. Damit verliert das Argument, man solle sich aus Solidarität impfen lassen, um andere zu schützen, heute an Überzeugungskraft, zumal inzwischen genug Impfstoff für Menschen vorhanden ist, die sich durch eine Impfung schützen wollen. Die, die das nicht wollen, tragen besonders in der Risikogruppe ein erhöhtes, aber auch selbstbestimmtes Erkrankungsrisiko.

Dennoch wurde im Bundestag auf den letzten Metern der Legislaturperiode mit der Mehrheit der großen Koalition für weitere drei Monate die „Verlängerung der pandemischen Lage“ auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Mit dieser Selbstentmachtung des Parlaments auf Zeit wird ohne absehbare Überlastung des Gesundheitssystems den Regierungen in Bund und in den Ländern weiterhin die Möglichkeit eröffnet, durch Maßnahmenkataloge tief in die Grundrechte einzugreifen. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung kassiert.

Hinsichtlich des Risikos, an Corona zu erkranken, ist auch die Impfkampagne, die Kinder zwischen 12-17 Jahren an die Impfnadel bringen soll, höchst fragwürdig. Es ist inzwischen hinlänglich erwiesen, dass Kinder das Virus zwar übertragen können, aber höchst selten daran erkranken.

So stellt dann auch Prof. Jan Rupp, leitender Infektionsbiologe am UKSH Lübeck in den KN vom 24.8.2021 fest: „Wir sind uns relativ einig, dass man Infektionen im Alter von Kindern und Jugendlichen laufen lassen kann.“ Sein Kollege Prof. Rosenstiel, Direktor des Instituts für Klinische Molekularbiologie am UKSH, ergänzt in der selben Ausgabe: „Wir dürfen Kinder für eine schleppende Impfkampagne nicht in Haft nehmen.“

Anstelle dieser für Kinder weitgehend sinnfreien Impfkampagne sollten die dafür verwandten Impfstoffe besser kostenfrei in unterversorgte Länder des globalen Südens geschickt werden. Das gilt auch für die Impfstoffe, die für eine inzwischen diskutierte dritte Impfung, eine sog. Booster-Impfung, benötigt werden.

75 Prozent der weltweit produzierten Impfstoffe gehen an nur 10 Länder, und die Pharmakonzerne sitzen aus Profitgier auf ihren Patenten obwohl ihre Forschungen mit einem hohen staatlichen Aufwand unterstützt wurden. Sie verbieten darüber hinaus in den Lieferverträgen mit den Vertragsstaaten die Weitergabe der Impfstoffe ins Ausland.

Politischer Druck und gesellschaftliche Ausgrenzung

Besonders vor dem Hintergrund der hier beschriebenen Gesamtentwicklung ist schwer zu verstehen, welchen sozialen Druck Regierungen und Medien auf Menschen ausüben, die sich, aus welchen Gründen auch immer, nicht impfen lassen wollen. Bedenkt man, dass Pfizer/Biontech in den Verträgen mit der EU die Haftung für mögliche bisher unbekannte langfristige „unerwünschte Wirkungen“ des Impfstoffes ausschließt, und dass diese Verträge noch dazu einer Geheimhaltung von 10 Jahren unterliegen, so ist nachvollziehbar, dass Mensch nach ihrer Risikoabwägung zu dem Schluss kommen, sich nicht impfen lassen zu wollen. Obwohl ich selbst zweimal geimpft bin, halte ich eine solche Entscheidung nicht für irrational, und man sollte sie respektieren.

Pro Forma nehmen auch staatliche Institutionen und führende Politiker solche Position ein, um in der Öffentlichkeit ihre demokratische Haltung zu betonen. Faktisch verhalten sie sich jedoch völlig entgegengesetzt dazu, indem ein immenser Druck auf Menschen aufgebaut wird, um die Impfungen mit allen Mitteln durchzusetzen. Dazu gehört vor allem eine Impfpflicht durch die Hintertür. So kann man nur noch an Veranstaltungen und Dienstleistungen in Räumen teilnehmen, wenn die 3G (geimpft, genesen, getestet) eingehalten werden. Die Tests müssen ab Oktober selbst bezahlt werden.

Bis dahin zahlten die Krankenkassen pro Schnelltest 11,50 € und für PCR Tests 43,56 €. Werden die Preise ab Oktober dem Markt überlassen, erhöhen sie sich mit Sicherheit. So wird allein der Kino- oder ein Schwimmbadbesuch mit der Familie zu einer teuren bis unbezahlbaren Angelegenheit. Durch diese Regelung werden viele ungeimpfte Menschen aus weiten Teilen des gesellschaftlichen Lebens rein finanziell ausgegrenzt.

Diese Entwicklung wird noch dadurch verschärft, dass es privaten Anbietern (z.B. Kinos, Restaurants, Frisören) möglich ist, 3G auf 2G zu verkürzen und dann nur noch Genesene und Geimpfte einzulassen. Die Variante wird sich mit Sicherheit schon aus rein geschäftlichen Interessen durchsetzen, weil dadurch, wie bereits in Hamburg wieder erlaubt, eine volle Raumnutzung ermöglicht wird. Andere Bundesländer werden mit Sicherheit nach den Bundestagswahlen folgen. Die 2G Regelung ist nicht nur diskriminierend, sondern auch noch paradox, da von Geimpften, die das Virus übertragen können, eine höhere Ansteckungsgefahr ausgeht als von negativ Getesteten.
Doch damit nicht genug. Einige Bundesländer gehen inzwischen dazu über, für „Ungeimpfte“ bei einer Corona-Erkrankung die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auszusetzen und über den Impfstatus eine Auskunftspflicht in den Betrieben zu fordern.

Neben der sehr weitgehenden Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen Leben müssen „Ungeimpfte“ oft mit pauschalen gesellschaftlichen Ächtungen beispielsweise als „Schmarotzer, die von den Impfungen anderer profitieren“, oder als „Sozial-Darwinisten“ zurechtkommen. Natürlich gibt es im Lager der Querdenker manche skurrilen Positionen und rechte bis rechtsradikale Strömungen. Doch das Lager der Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, geht weit darüber hinaus und ist vorwiegend durch die Skepsis oder Ablehnung gegenüber den Impfstoffen bestimmt. Der „harte Kern“ wird vermutlich letztlich bei 30-35 Prozent der Bevölkerung liegen. Das ist immerhin ein Prozentsatz, über den sich bei der Bundestagswahl jede der großen Parteien sehr gefreut hätte.

In der Geschichte der Bundesrepublik wurde noch nie eine gesellschaftliche Gruppe in diesem Umfang politisch und materiell so unter Druck gesetzt, um eine gewünschtes Verhalten zu erreichen, wie das zur Zeit mit den Menschen geschieht, die sich nicht impfen lassen wollen.

Diese Entwicklung führt nicht nur zu einer gesellschaftlichen Spaltung, sie ist auch unter demokratischen Aspekten höchst bedenklich. Dabei sind hier die Folgen der Lockdown-Politik mit ihren wirtschaftlichen und sozialen Folgen nicht einmal berücksichtigt. Dass dieser Prozess von demokratischen und auch linken Kräften in ihrer Fixierung auf die „Querdenker“ so widerspruchslos hingenommen und manchmal sogar unterstützt wird, ist fatal.

Darüber hinaus wurde und wird von einer Bevölkerungsmehrheit unkritisch akzeptiert, wie beliebig manche Corona-Maßnahmen und Grenzwerte der Bundes- und Landesregierungen waren und sind. Hier hat sich eine Art Staatsgläubigkeit entwickelt, die erstaunlich ist. Das geht los bei der Einschränkung der Grundrechte ohne ausreichende parlamentarische Beteiligung bis z. T. willkürlichen Maßnahmenkatalogen von Ministerpräsidenten-Konferenzen.

So ließ man uns beispielsweise in Schleswig Holstein bei dem hier üblichem Wind und bei Grenzwerten, die ausgewürfelt erschienen, mit Masken durch Fußgängerpassagen und selbst über Strandpromenaden laufen, obwohl längst durch die Aerosol-Forschung belegt war, dass in Außenbereichen im Unterschied zu Innenräumen die Ansteckungsgefahr gegen Null geht. Es wurden nächtliche Ausgangssperren angeordnet, deren Wirksamkeit nicht untersucht wurde.

Trotz der Befunde aus der Aeorosol-Forschung wurde die Maskenpflicht in Verbindung mit der Anzahl der Teilnehmer*innen zu einem entscheidenden Maßstab für die Zulassung bzw. Auflösung von Demonstrationen. Nun kann man sagen, mit den „Querdenker*innen“ trifft es „die Richtigen“. Man kann solche Begründungen aber auch für eine recht willkürliche und medizinisch nicht ausreichend belegte Einschränkung des Demonstrationsrechts halten, mit der bei Bedarf auch andere politische Demonstrationen verboten werden können.

Dass aus Sicht der jeweiligen Polizeiführung Abstandregeln nicht eingehalten werden oder eine genehmigte Anzahl von Teilnehmer*innen überschritten wird, kann auf einer sehr beliebigen oder auch politisch gewollten Einschätzung beruhen. Allein schon die Prognosen möglicher Regelverletzungen führen zu Demonstrationsverboten. Solche Verfahrensmöglichkeiten stießen in der Auseinandersetzung um das neue Landespolizeigesetz besonders innerhalb der Linken zu Recht auf starke Proteste.

Zu allem Überfluss werden die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen häufig in einem paternalistischen Stil kommuniziert, der in der Regel auf starke Dramatisierungen und die Betonung von Ängsten setzt. Man scheint dabei auf die althergebrachte Methode der schwarzen Pädagogik zu setzen nach dem Motto: „Entweder du gehorchst und lässt dich impfen, oder du wirst in die Ecke gestellt und darfst nicht mehr mitmachen.“

Eine demokratische Kultur sieht anders aus.

Andreas Meyer

Datenschutz-Zwischenruf:

„Für alle, die nichts zu verbergen haben...“

...so lautet verkürzt die 2. Auflage eines Buches von Klaudia Zotzmann-Koch. Manchmal begegnen mir Menschen, die sich keine oder nur wenig Gedanken um ihren eigenen resp. den Datenschutz anderer machen. Angesprochen auf das eigene Verhalten im „Netz“ ist die Aussage „ich habe ja nichts zu verbergen“ oftmals mit einer gewissen Ahnungslosigkeit, vielleicht auch Hilflosigkeit, verbunden. Mit „Netz“ und den „sozialen Medien“ seien hier E-Mail-Programme, google, Facebook, whatsapp und Programme für die Durchführung von Videokonferenzen genannt.
Die Bürgerrechtlerin K. Nocun beschreibt eindringlich in ihrem Buch: „Die Daten, die ich rief“, wie und warum wir uns vor der Sammelleidenschaft und Überwachungsmöglichkeiten schützen können.

Kritisch und ein wenig provozierend gedacht: im besten Sinne fortschrittliche Organisationen vertreten in vielen Bereichen alternative Positionen. Und doch geschieht es, dass einzelne durch ihr „digitales Verhalten“ persönliche Daten und Verhaltensmerkmale an Großkonzerne liefern, die damit nicht nur erhebliche Werbeeinnahmen generieren, sondern auch unsere persönlichen Daten (aufbereitet in Algorithmen) verarbeiten.

Fangen wir also an, uns auch um dieses Thema zu kümmern, in bester Absicht um unsere „digitale Mündigkeit“. Ausgewählte Fragen dazu: Warum verwenden wir E-Mail-Adressen eines bekannten Konzerns? Ach so, ich musste mich ja bei „google“ mit dem Smartphone anmelden? Gibt es da keine Alternative? Oder: es gibt auch werbefreie E-Mail-Anbieter, wie sie zum Beispiel die Stiftung Warentest mit „posteo.de und „mailbox.org“ vorgeschlagen hat. Sind wir während des Lesens und Beantwortens von E-Mails dauerhaft online oder offline? Wie steht es mit Passwörtern? Sind sie sicher genug? Was ist mit Facebook? Mit Twitter? Welche Alternativen bieten sich an? Und viele Fragen mehr.

Als Einstieg und Vertiefung möchte ich folgende Seiten empfehlen:

1) „digitalcourage“ kümmert sich seit vielen Jahren um die o.g. „digitale Mündigkeit“
https://digitalcourage.de/digitale-selbstverteidigung

2) netzpolitik.org: Die Plattform für digitale Freiheitsrechte https://netzpolitik.org, veröffentlichte gemeinsam mit dem ZDF einen Beitrag über die Finanziers der sog. „querdenker“.

3) Klaudia Zotzmann-Koch. Dann haben die halt meine Daten. 2. Aufl. / update 2021

Datenschutz, auch der persönliche, ist ein Grundrecht. Schützen wir uns also gegen den Datenhunger bekannter Konzerne und Organisationen.

Mit solidarischen Grüßen, Roland
(ver.di Mitglied, Kiel)
https://norden.social/@Keinweiterso

Tag gegen Polizeigewalt:

Neues Polizeigesetz in S-H beschlossen

Die Verabschiedung des neuen Polizeigesetzes in S-H am 26.02.2021 ist für das Bündnis gegen eben dieses Gesetz kein Grund, nun Frieden mit dem geschaffenen Status Quo zu machen und ihren Protest dagegen nicht mehr zu artikulieren.

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Insbesondere am Tag der internationalen Polizeigewalt, dem 15.03.2021 muss auf die Gefahren für Bürgerinnen und Bürger hingewiesen werden, die durch die Einführung dieser rechtlich bedenklichen und massiv erweiterten Befugnisse für Polizeibeamte entstehen.

Auch in Deutschland hat Polizeibrutalität ein lange Tradition und ist in der medialen Öffentlichkeit ausreichend dokumentiert. Die Festnahmegriffe sind schon lange gesundheitsgefährdend und unerträglich brutal. Die breite Gesellschaft lässt es zu, auch wenn es nicht selten ihre eigenen Kinder betrifft und das Vorgehen in keinem Verhältnis zum Anlass steht. Das Bewusstsein, dass es jede/n anlasslos und verdachtsunabhängig treffen kann, wird sich in der Anwendung der neuen Gesetze erst allmählich – und vielleicht zu spät – durchsetzen.

Die rechtliche Gegenwehr ist schon immer kaum möglich gewesen und hat jetzt eine deutliche Schwächung erfahren.

Der in Schleswig-Holstein geschlossene Kompromiss mit den GRÜNEN, wonach „Racial profiling“ nicht zugelassen werde, hilft darüber nicht hinweg, dass Kindern unter 14 Jahren zum finalem Rettungsschuss frei gegeben werden. Der Hinweis auf dem „internationalem Terrorismus“ ist da keine Argumentationshilfe, sondern eine beliebig erweiterbare Möglichkeit, Erschossene im Nachhinein zu Terroristen zu erklären. Insbesondere diese Handhabe ruft üble Erinnerungen gerade aus der deutschen Geschichte wach, und so verwundert es nicht, dass ausgerechnet die AfD dieses Gesetz begrüßt. Insbesondere die massiven Grundrechtsverletzungen durch den Wegfall der Unschuldsvermutung müssten eigentlich alle Rechtsschützer auf Alarmstellung bringen. Das Bündnis, dass sehr verschiedenen aktiven Gruppen in S-H vereinigt, arbeitet weiter gegen das Gesetz und überlegt sich weitere rechtliche Schritte.
(Presseerklärung des Bündnisses gegen das neue Polizeirecht in S-H, www.polizeigesetz-sh.de)

Schleswig-Holsteinischer Landtag:

Proteste gegen Polizeigesetz

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein arbeitet seit langem an einem neuen Polizeigesetz. Die Kritik am bisher vorgelegten Regierungsentwurf ist massiv Insbesondere die rechtliche Verankerung des Schusswaffengebrauchs gegen Kinder sorgt für Empörung.

GegenPolizeigesetz unitedwestand web

In der Begründung zur vermeintlichen Notwendigkeit der von der Jamaika-Koalition getragenen Maßnahme wird stets das Beispiel von Kindern präsentiert, die von Terroristen zur Ausübung von Anschlägen instrumentalisiert werden. Das ist ein Szenario, das hierzulande so noch nie vorgekommen ist. Daher beruft sich der Abgeordnete Burkhard Peters (Grüne) auch lieber auf Fälle, in denen Kinder Mitschüler in der Schule mit Messern bedroht haben. In der Anhörung vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages am 4.11.2020 nannte die unabhängige Polizeibeauftragte Samiah El Samadoni (SPD) die Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Schusseinsatz gegen Kinder ein höchst „fragwürdiges Signal“.
Widerstand gegen die schleswig-holsteinische Polizeirechtsreform artikuliert sich vor allem außerparlamentarisch. So artikuliert und mobilisiert sich der Widerstand seitens der Piratenpartei und der „Linken“ vor allem in einem „Bündnisses gegen das neue Polizeigesetz SH“.
An einer Demo des Bündnisses am 24.10.2020 hatten mehrere hundert Menschen teilgenommen und zogen lautstark vom Hauptbahnhof aus durch die Innenstadt. Am 4.11.2020 ging es mit dem Protest vor dem Landtag weiter, um die Tagung des Innen- und Rechtsausschusses zum neuen Polizeigesetz außerparlamentarisch zu begleiten.
In dem Protestaufruf des Bündnisses heißt es u.a.:
„Unter Rückgriff auf die Schreckgespenster ‚internationaler Terrorismus‘ und ‚grenzübergreifende Kriminalität‘ will die Landesregierung nun das neue Polizeigesetz verabschieden. Wir stellen uns ohne Wenn und Aber gegen dieses Gesetz.
Es verschärft die Überwachungs-, Kontroll- und Datenspeicherungsmöglichkeiten der Polizei. Davon betroffen werden einmal mehr jene sein, die ohnehin schon aufgrund von Vorurteilen, Rassismus, sozialer Lage oder politischer Unbequemlichkeit vermehrt Polizeikontrollen und Repression ausgesetzt sind.

Konkret bedeutet das Polizeigesetz:
• Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Die Befugnisse Menschen vorzuschreiben, wo sie sich aufzuhalten haben, sollen ausgeweitet werden.
• Gleiches gilt für die Anwendung einer elektronischen Fussfessel.
• Mehr Racial Profiling durch die Ausweitung der Schleierfahndung.
• Ausweitung des Sprengmittel- und Schusswaffengebrauch, sowie die Nutzung von Tasern. (Distanz-Elektro-Impulsgeräte)
• Durch die Gesetzesnovelle soll auch der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Kinder unter 14 Jahren erlaubt werden.
• Neben dem verstärkten Einsatz von verdeckten Ermittler*innen, die tief in die Privatsphäre Betroffener eingreifen, sollen Polizist*innen mit Bodycams ausgestattet werden, mit denen sie jederzeit ihre Umgebung filmen können.“ (gst)

Nein zum neuen Polizeigesetz web

NEIN ZUM POLIZEIGESETZ – GEGEN REPRESSION UND ÜBERWACHUNG!

In einem Redebeitrag der DKP Kiel wurde auf den aktuellen gesellschaftlichen Kontext eingegangen:
„Die Herrschenden hierzulande sind in einer Situation, in der sie sich auf härtere Zeiten vorbereiten. Die Sach- und Vermögenswerte der großen Banken und Konzerne müssen auch in dieser Krise im Zweifel vor der eigenen Bevölkerung geschützt werden können. Wir erleben die schwerste Wirtschaftskrise seit dem Bestehen der BRD. In dieser Situation will der Staat Mittel legitimieren, die es ihm ermöglichen würden, sich stärker als ohnehin schon gegen soziale, ökonomische und ökologische Bewegungen, also gegen Streiks, Versammlungen, Demonstrationen usw. durchzusetzen. Dem gilt es unseren entschlossenen und solidarischen Widerstand entgegenzusetzen.“ (Florian H.)

Solidaritaetstattpolizeistaat web

freiheitsfoo:

Kritik an geplanter Polizeirechtsverschärfung in Schleswig-Holstein

freiheitsfoo übergibt ausführliche kritische Stellungnahme an den Innenausschuss

Anfang November 2019 stellte die Koalition in Schleswig-Holstein einen Entwurf mit umfangreicheren Änderungen zum Polizeirecht im Landesverwaltungsgesetz vor. Betont worden war vor allem von den Grünen und der FDP die Bürgerrechtsfreundlichkeit des Entwurfs. freiheitsfoo hat den Gesetzesentwurf jetzt in einer Stellungnahme detailliert untersucht und stellt kritisch fest:

Zahlreiche Grund- und Menschenrechte werden durch neue polizeiliche Befugnisse weiter eingeschränkt, bürgerrechtsfreundlich ist der Entwurf nicht.

Nachdem wir bereits vor einiger Zeit eine Synopse, also eine übersichtliche Gegenüberstellung der geplanten Gesetzesänderungen veröffentlicht haben entstand aus der genauen Untersuchung des Gesetzentwurfs eine 36 Seiten lange Dokumentation der Polizeirechts-Reform mitsamt ausführlicher Kritik und Stellungnahme. Das freiheitsfoo hat dieses Dokument dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags aushändigen lassen - so kann es den Parlamentariern und der Öffentlichkeit als kritisches Handbuch aus den Reihen der Zivilgesellschaft zur Hand sein und den weiteren Gesetzgebungsprozess begleiten.

Einige Details
Die einzigen Änderungen, die tatsächlich etwas im Sinne von Rechten für Betroffene polizeilicher Maßnahmen verbessern, beruhen auf Urteilen des Bundesverfassungsgericht. So wurde beispielsweise die automatische Kennzeichenerfassung als rechtswidrig eingestuft. Trotzdem betont die Koalition sie wieder einführen zu wollen sobald klar ist wie das vereinbar mit der Verfassung doch gehen könnte. Das ist bezeichnend für die aktuellen Polizeirechtsverschärfungen in den letzten Jahren in anderen Bundesländern - und jetzt auch in Schleswig-Holstein.

So enthält das Gesetz mehr Überwachungsbefugnisse, wie zum Beispiel den Einsatz von Bodycams, die zuwider den Erkenntnissen aus wissenschafltichen Studien eingeführt werden, präventiven Einsatz von verdeckten Ermittler*innen oder die Möglichkeit, Menschen mit elektronischer Fußfessel auf Schritt und Tritt zu verfolgen.

Zukünftig soll die Polizei an Bahnhöfen, Autobahnen und im Grenzbereich wahllos Menschen kontrollieren können. Alle Erfahrungen mit solchen Kontrollen zeigen, dass es dabei oft zu rassistischen Diskriminierungen durch die Polizei kommt. Das wird auch nicht dadurch verhindert, dass „die Vorschrift diskriminierungsfrei ausgestaltet“ sei, wie in die Begründung angeführt - hier zeigt sich einmal mehr, dass Menschenrechte lediglich als leere Worthülsen vorkommen.

Auch reale Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Menschen durch die Polizei werden bei bloßen Verdachtsmomenten ermöglicht. Bei dem Verdacht, eine Person könnte Straftaten begehen, darf die Polizei einer Person vorschreiben, sich beliebig oft auf einer Polizeistation melden zu müssen - so sollen beispielsweise Fußballfans an der Reise zu ihren Lieblingsspielen gehindert werden. Die Polizei kann Menschen vorschreiben, sich an bestimmten Orten aufzuhalten und Aufenthaltsverbote aussprechen. Wenn sie sich dem Tragen einer elektronischen Fußfessel verweigern, darf die Polizei sie gleich einsperren - immer noch alles auf reiner Verdachtsgrundlage, ohne dass die Menschen irgendetwas kriminelles getan haben müssen. Das ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in den Polizei- und Überwachungsstaat und ein Paradigmenwechsel der Polizeiarbeit, die nun bei von ihr vermuteter und selbst begründeter Gefährdungslage schwerste Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte lediglich verdächtiger Personen vornehmen darf.

Direkte Gewalt darf die Polizei mehr anwenden als je zuvor: Ihr wird es erlaubt, auf Kinder zu schießen, Sprengmittel auch gegen Menschen einzusetzen und mit dem Taser bekommt sie eine neue gefährliche, oft tödlich wirkende Waffe mit geringer Einsatzschwelle. Die sogenannten „Elektroimpulsgeräte“ - tatsächlich handelt es sich um Elektroschockwaffen - wirken oft tödlich, so starben in den USA mehr als 700 Menschen nach Einsätzen der Waffen.

Das Gesetz kommt in einer Zeit, in der die Kriminalität eher abnimmt als zunimmt. Es gibt also keinerlei objektive Grundlage, hier Befugnisse der Polizei verschärfen zu müssen. Wer diesen Gesetzesentwurf mitträgt, hat das Konzept von Bürgerrechten und Freiheit nicht verstanden. Die Freiheit ist immer die der anders denkenden und der am Rand der Gesellschaft stehenden Menschen.

Weiterführende Infos

Synopse zum Gesetz mit Änderungen:
https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/synopse-polg-sh.pdf

Stellungnahme von freiheitsfoo zu den Änderungen:
https://wiki.freiheitsfoo.de/uploads/Main/20191219stellungnahme-lvwg-reform-schleswig-holstein-freiheitsfoo-anon.pdf

Michael Ebeling, Hannover für die Menschen vom freiheitsfoo
(Pressemitteilung vom 20.12.2019)

Jetzt auch in Schleswig-Holstein:

Verschärfung des Polizeirechts – Ohne uns!

Die Landesregierung hat Anfang November ihren neuen Entwurf für die Regelung des Polizeirechts der Presse vorgestellt. Nach einem Blick darauf stellt sich ernsthaft die Frage wie Grüne und FDP behaupten können, sie würden Bürgerrechte wahren. Jede einzelne der Ankündigungen ist eine drastische Einschränkung unserer Freiheiten.

1. Die Polizei bekommt mehr Mittel für direkte physische Gewalt. So wird der Schusswaffengebrauch auf Menschen (auch auf Kinder) erlaubt, in Menschenmengen auch ohne Ankündigung. Die Polizei darf Sprengmittel einsetzen, Personen schneller durchsuchen und fesseln und bekommt Taser zunächst für die Spezialkräfte. Das es sich bei Tasern um eine für das Leben ungefährliche Waffe handelt ist ein gefährlicher Trugschluss. Taser setzen Menschen durch Elektroschocks außer Gefecht und können auch als Folterinstrument eingesetzt werden, da sie wenig Spuren hinterlassen. Ihr Gebrauch kann auch tödlich enden. Über 700 Menschen starben den USA über die letzten 15 Jahre nach Taser-Einsätzen. Mindestens drei Personen kamen in der BRD ums Leben, seit die Taser vor gut einem Jahr hier in mehreren Bundesländern eingeführt wurden. Darüber hinaus darf das Innenministerium künftig per Verordnung entscheiden wer Gewalt ausüben darf.

2. Die Polizei bekommt mehr Überwachungsbefugnisse. Body-Cams überwachen jede Begegnung, an und aus gestellt werden sie dabei von Polizist*innen, die damit zusätzlich zu Kontrollbefugnissen mehr Macht über die Situation haben. Im Grenzgebiet, also vermutlich auch in ganz Flensburg, darf sie anlasslos kontrollieren und die Schwellen für Durchsuchungen von Personen und Räumen werden herabgesetzt. GPS-Peilgeräte zur Observation und verdeckte Ermittler*innen dürfen zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden, also bloß weil die Polizei vermutet, dass irgendwer etwas anstellen könnte, nicht weil reale Straftaten vorhanden sind. All das ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

3. Die Polizei darf das reale Leben von Menschen einschränken. Bei terroristischen Gefährdungslagen, welche die Polizei vermutlich selbst festlegen kann, darf sie die Telekommunikation unterbrechen. Menschen, welche die falschen Ansichten haben, dürfen beim bloßen Verdacht sie könnten Straftaten begehen mit Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgaben (also so etwas wie Hausarrest) und Fußfesseln belegt werden – all das rein vorbeugend. Derartige Einschränkungen in persönlicher Freiheit sind sonst als Alternativen zu Gefängnissen gehandhabt worden. Jetzt gibt es all das auch für Unschuldige. Bürgerrechte? Grüne und FDP helfen noch sie komplett abzuschaffen.

Wir werden all das nicht widerstandslos hinnehmen. Im Landtag wird es keine Kritik geben, AfD und SPD fordern noch mehr Verschärfungen wie Staatstrojaner und Online-Durchsuchung. Was nur zeigt wie weit rechts die Institutionen stehen. Wir müssen uns also selbst organisieren und Gehör verschaffen – kommt und überlegt gemeinsam wie das gehen kann.

(Quelle: Rote Hilfe OG Kiel & Anarchist Black Cross Flensburg)

Nach Redaktionsschluss fand am 19.12.2019 ein Bündnistreffen in Kiel statt. Wir berichten über die Ergebnisse und weitere Bündnistreffen in der Februar-LinX.

Der Text des Gesetzentwurfs zum geplanten schleswig-holsteinischen „Polizeigesetz“ (LVwG=LandesverwaltungsGesetz) ist hier zu finden:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/unterrichtungen/00100/unterrichtung-19-00189.pdf

#SaveTheInternet:

Breites Bündnis gegen Internetzensur bringt 
in Kiel über 2.000 auf die Straße

 

Demo freies internet kiel 01

Über 2.000 Menschen haben am 23. März in Kiel gegen die EU-Urheberrechtsreform protestiert. Die Demonstranten beklagen einen Einschnitt bei der Meinungsfreiheit und kritisieren das Vorgehen der Europäischen Union als undemokratisch. Diese für Viele auf den ersten Blick als eher sperrig empfundene Thematik  mobilisiert  - insbesondere junge Menschen – in außerordentlicher Weise. So demonstrierten etwa in München 40.000 Menschen, in Berlin an die 20.000. 

 

Die Kieler Initiative #savetheinternet.info, federführend wohl von der Piratenpartei initiiert, hatte die Jusos, die Grüne Jugend, die Jungen Liberalen, die Linken und die Grünen ins Boot geholt, um gemeinsam am 23.03.2019 um 13.00 Uhr in Kiel vom Landtag aus zum Rathaus zu demonstrieren. Auf den Auftakt- und Abschlusskundgebungen wiesen u. a. Alessandra von Krause und Patrick Breyer auf die Gefahren der Urheberrechtsreform für Nutzer und Kreative hin und kritisierten die weitgehende Intransparenz des Gesetzgebungsverfahrens seitens der EU.

Dass das Urheberrecht geschützt werden müsse, stehe außer Frage, so der allgemeine Tenor der Redner*innen. Allerdings gehe die Reform der EU in die völlig falsche Richtung: Die Uploadfilter seien nicht in der Lage, zwischen Urheberrechtsverletzungen und freien Meinungsäußerungen – etwa bei satirischen Beiträgen – zu unterscheiden. So besteht die Gefahr, dass Veröffentlichungen ungerechtfertigt gelöscht und damit Zensur geübt werde. 

Wie anfällig und wenig technisch entwickelt die Filter aber seien, erläutert von Krause am Beispiel des Massakers von Christchurch. Dass der Amokläufer seine Tat live auf Facebook streamte, sei von keinem Programm erkannt worden. „Fehleranfällige Filter-Algorithmen und Abgaben auf Links drohen unser Internet und unser Recht auf digitale Meinungsfreiheit zu zerstören. Wir wollen kein Filternet und keine Maschinenzensur!“, so Patrick Breyer. (gst)

 Demo freies internet kiel 02

 

Aufruf der Piratenpartei Schleswig-Holstein

Seit einem Jahr ist Dr. Patrick Breyer, der Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahl, aktiv im Kampf gegen die geplante EU-Urheberrechtsreform, den unsere Europaabgeordnete Julia Reda bereits seit Jahren führt. Unter der Führung von ihm und der Piratenpartei Schleswig-Holstein hat sich in Kiel ein großes Bündnis gebildet, um die Pläne für Internetzensur, Uploadfilter und Linksteuern im Rahmen der EU-Urheberrechtsreform zu stoppen.

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Nach den Verbotsdrohungen gegen die Rote Hilfe:

Jetzt geht die Hetze los

Vor einigen Tagen wurde bekannt, dass im noch immer von Horst Seehofer (CSU) geführten Bundesinnenministerium die Absicht besteht, die Rote Hilfe verbieten zu lassen.

Und er will damit einem von den Hitlerfaschisten gegebenen Beispiel zu folgen. Dies geschieht in gleicher, althergebrachter und unwiderlegbarer Logik: Wer sozialen Kahlschlag, Rassismus, Militarismus und Zerstörung demokratischer Errungenschaften organisiert, muss den solidarischen Widerstand der Angegriffenen fürchten und zu sabotieren suchen. Zu solchen Versuchen zählt, neben vielem Anderen, der Angriff auf eine Organisation, die ihre Ziele wie folgt definiert:

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Mitglieder für Tag X: Polizisten, Soldaten, Elitesoldaten, Reservisten, Beamte und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes setzen linke Politiker fest und bringen sie mit Bundeswehr-LKW weg, um sie zu töten. Neue Netflix-Serie? Nein, Prepper, Nazis und andere reale Gefahren für unser Land. Die taz’ler haben es recherchiert.(hg)

Eine Anwältin wird von Rechtsradikalen bedroht - die Spur führt in Polizeiwache

Der Skandal um eine Nazi-Chatgruppe bei der Frankfurter Polizei weitet sich aus. Anlass der internen Ermittlungen war ein Drohschreiben an die Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz. Dabei wurden persönliche Daten verwendet, die vermutlich aus einem Polizeicomputer stammen.

Extern; Frankfurter Neue Presse

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https://www.fnp.de/frankfurt/drohschreiben-nsu-20-eine-anwaeltin-wird-rechtsradikalen-bedroht-spur-fuehrt-polizeiwache-10870863.html

Drohbriefe an Berliner Linke von der Polizei

Informationen in den Schreiben stammen aus der Polizeidatenbank, berichtet die "Zeit". Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Adressen, Klarnamen und Fotos, teilweise aus erkennungsdienstlichen Behandlungen, die eigentlich nur der Polizei vorliegen dürften: Das alles stand in einem neunseitigen Drohbrief, den mehrere Linke am 22. Dezember 2017 in ihren Briefkästen fanden. Unbekannte hatten die Daten aufgelistet und damit gedroht, diese unter anderem an Rechte weiterzuleiten. Schon damals sagten Betroffene, die Daten könnten nur aus Polizeiquellen stammen. Eine aktuelle Recherche der Zeit hat diesen Verdacht nun erhärtet.

Extern !! vice.com

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 https://www.vice.com/de/article/qvn8n3/drohbriefe-an-berliner-linke-von-der-polizei

 

United We Stand!

Unsere Solidarität gegen ihre Repression!

Aktuell fordert Armin Schuster, Obmann der CDU im Innenausschuss, die Prüfung eines Verbots der Roten Hilfe. Das Innen- und Heimatministerium des Ministers Seehofer will sich zwar nicht dazu äußern, lässt jedoch durch eine Sprecherin mitteilen “Die Rote Hilfe sei wie der Großteil der bundesweiten linksextremistischen Szene in die Vorbereitung und Durchführung der Proteste rund um G 20 eingebunden gewesen.“

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