Daten/Fakten  

   

ver.di:

Rückenwind für Lieferkettengesetz aus Schleswig-Holstein

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Politik und Zivilgesellschaft reagieren auf erneutes Durchfallen im Monitoring des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“. Die Ergebnisse zur abschließenden Überprüfung des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ liegen vor. Sie zeigen erneut: Zu wenig Unternehmen nehmen sich dem Thema Menschenrechte an.

Zivilgesellschaft verlangt gesetzlichen Rahmen

Zivilgesellschaftliche Forderungen nach einem Gesetz werden durch das erneute Durchfallen der Unternehmen im Monitoring bestätigt. Die bundesweite Initiative Lieferkettengesetz (https://www.lieferkettengesetz.de) verlangt unter anderem Berichtspflichten und Sanktionen für Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen.
In Schleswig-Holstein wird die Initiative von einem landesweiten Zusammenschluss aus NGOs, kirchlichen Akteuren und Gewerkschaften unterstützt. Die Koordination der gemeinsamen Aktivitäten liegt beim Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e. V.
Geschäftsführer Martin Weber kommentiert das Ergebnis des Monitorings:
„Dass nach vier Jahren Aktionsplan von der Bunderegierung kein besseres Ergebnis vorgelegt werden kann, ist beschämend. Wenn 88 Prozent der befragten Unternehmen sich bekennen, keine ausreichenden Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten zu ergreifen, ist klar, dass ein Gesetz überfällig ist. Dass es Handlungsspielräume für sozial und ökologisch nachhaltigeres Wirtschafften gibt, ist durch positive Beispiele ausreichend bewiesen.“
Auch Uwe Polkaehn, Vorsitzender DGB Nord, verlangt hierfür nach einer gesetzlichen Lösung:
„Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert. Ein verbindliches Lieferkettengesetz sorgt schließlich auch für Wettbewerbsgleichheit für all jene Unternehmen, die sich ihrer sozialen Verantwortung gestellt haben. Zur Qualität von Produkten und Dienstleistungen muss immer auch die Qualität der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen gehören, die diese herstellen. Menschenrechte sind unveräußerlich und dürfen nicht Bestandteil von wirtschaftlichem Wettbewerb sein.“

Die Krise zeigt: Das Gesetz ist nötig

Die Konsequenzen unternehmerischer Verantwortungslosigkeiten haben sich zuletzt besonders in der Corona-Krise deutlich gezeigt. Viele Unternehmen hätten neben dem hygienischen “Social Distancing” besonders gegenüber ihren Zulieferern im globalen Süden “Moral Distancing” betrieben, argumentiert die Initiative Lieferkettengesetz (https://lieferkettengesetz.de/wp-content/uploads/2020/06/Briefing-Juni-2020_Lieferketten-und-Corona_final.pdf ).
Susanne Schöttke, Landesleiterin ver.di Nord, erklärt hierzu:
„Es ist unerträglich, dass es immer noch Unternehmen gibt, die ungestraft und schamlos die Ausbeutung von Arbeiter*innen oder auch extrem gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen in Kauf nehmen, nur um im globalen Wettbewerb Gewinne einzustreichen. Und es ist ein Irrglaube, dass sich solche Zustände durch Selbstverpflichtungen ändern würden. Wir brauchen jetzt zwingend ein verbindliches Lieferkettengesetz, das die Unternehmen hart in die Verantwortung nimmt.“
Eine Petition (https://lieferkettengesetz.de/) der Initiative Lieferkettengesetz fordert von der deutschen Bundesregierung, endlich einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, mit dem Unternehmen dazu verpflichtet werden, sich an Menschenrechte und Umweltstandards zu halten. Sie wurde bereits über 200.000mal gezeichnet.

Schleswig-Holstein für das Lieferkettengesetz?

Erste Landesregierungen haben ihre Unterstützung für ein Lieferkettengesetz erklärt. In Thüringen und Hamburg wurden entsprechende Bekenntnisse in Koalitionsverträge aufgenommen (Zum Hamburger Koalitionsvertrag: https://goliathwatch.de/wp-content/uploads/2020/06/Pressemitteilung-HILG-KoalV-Juni-16-202003final.pdf; Bekenntnis im Koalitionsvertrag der Landesregierung Thüringen auf S. 36 https://www.die-linke-thueringen.de/fileadmin/LV_Thueringen/dokumente/KoalitionsvertragGesamttext _20201701.pdf ). Die Frage, ob und wie ein Lieferkettengesetz unterstützt werden soll, stellt sich spätestens jetzt auch für Schleswig-Holstein.
Eine diesbezügliche Anfrage an die Staatskanzlei, konnte bis jetzt nicht beantwortet werden.
Von den Grünen erklärte Landtagsabgeordneter Joschka Knuth zu dem Thema kürzlich:
„Die Ergebnisse der Unternehmensbefragung der Bundesregierung belegen einmal mehr, dass wir dringenden Handlungsbedarf für ein substantielles Lieferkettengesetz haben. Zu viele Unternehmen können die Einhaltung von Menschenrechten und Sozialstandards in ihren Produktions- und Lieferketten nicht nachweisen. Dafür braucht es in Zukunft gesetzliche Regelungen.“

Aus der Opposition wird indes ein klares Bekenntnis des Landtags zum Lieferkettengesetz gefordert. Landtagsabgeordnete Kerstin Metzner von der SPD meint hierzu:
„Die schleswig-holsteinische SPD-Fraktion steht zu den Bestrebungen ihres Bundesarbeitsministers Hubertus Heil, der zusammen mit Entwicklungsminister Gerd Müller seit Monaten ein Lieferkettengesetz auf den Weg bringen will. Die deutsche Wirtschaft muss ihrer Sorgfaltspflicht bei der Herstellung von Produkten von der Rohstoffgewinnung über die Herstellung bis zur Vermarktung gerecht werden. Wir werden ein entsprechendes Bekenntnis vom Schleswig-Holsteinischen Landtag einfordern.“
Bereits 2015 hatte das Bündnis Eine Welt e.V. begleitet durch die Landesregierung Vorschläge zu entwicklungspolitischen Leitsätzen (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/N/nachhaltigeentwicklung/Downloads/epLeitlinien.pdf;jsessionid=31519A8CC201A194882275069849C878.delivery1-master?__blob=publicationFile&v=1) formuliert. Der Vorschlag an den Landtag heißt unter anderem:
„Das Land Schleswig-Holstein bekennt sich zum Wirtschaften nach ökologischen und sozialen Standards im In- und Ausland. Das beinhaltet die unbedingte Einhaltung von Menschenrechten im gesamten Wirtschaftshandeln und die Durchsetzung grundlegender Arbeitsrechte in der gesamten Produktionskette (ILO-Kernarbeitsnormen).“

Bundesminister Heil und Müller bereiten Gesetz vor

Aus den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird nun ein Gesetz zur Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten erwartet. Erste Eckpunkte (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/lieferkettengesetz-heil-und-mueller-entschaerfen-die-haftungsregeln-fuer-unternehmen/25947310.html) für ein Gesetz waren bereits im Juni bekannt geworden.
Durch eine Überarbeitung des Eckpunktepapiers wird der Gesetzgebungsprozess jetzt vorbereitet und die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten als Prozess definiert. Kritisch an den bisherigen Punkten ist, dass das Papier beim Thema Rechtsschutz für Betroffene nicht weit genug geht. Eine fehlende Beweislastumkehr sowie vorgeschlagene Haftungsprivilegierung für Unternehmen in Brancheninitiativen sind nicht im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes. Auch eine Beschränkung auf Unternehmen ab einer Größe von 500 Beschäftigten eröffnet unnötige Schlupflöcher im gesetzlichen Rahmen.

gez. Steuerungsgruppe
Initiative Lieferkettengesetz Schleswig-Holstein

Mitglied in der Steuerungsgruppe Initiative Lieferkettengesetz Schleswig-Holstein sind Brot für die Welt im Diakonischen Werk Schleswig-Holstein, Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e. V., BUND Schleswig-Holstein, DGB Bezirk Nord, Eine Welt im Blick e.V., Evangelische Regionalzentrum Westküste, Frauenwerk der Nordkirche, Kampagne Saubere Kleidung – Aktivgruppe Kiel, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Nordkirche, Kirchlicher Entwicklungsdienst der Nordkirche, ver.di Landesbezirk Nord, Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit.

Mit kollegialen Grüßen
Peter Junk - ver.di Landesbezirk Nord
Hüxstr. 1, 23552 Lübeck, Tel.: 0451-8100-6,
E-Mail: peter.junk@verdi.de

Öffentlicher Nahverkehr:

Tarifauseinandersetzung vor dem Abschluss

Im Februar hatten Warnstreiks der Busfahrer den öffentlichen Nahverkehr in Schleswig-Holstein immer wieder lahmgelegt. Zuletzt fuhren drei Tage lang (vom 11.-13.2.2020) keine Stadtbusse in Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster.

Wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) am 14.2. mitteilte, wurde in der 5. Verhandlungsrunde der Entgelttarifverhandlungen des TV-N SH für 2020 nach mehreren Diskussionsständen durch den KAV am Abend ein neues Angebot vorgelegt:
1. Eine Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.01.2020 in Höhe von 120 Euro,
2. eine weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.04.2021 von 100 Euro,
3. eine weitere Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.03.2022 um weitere 70 Euro, dies bei einer Laufzeit von 31 Monaten.

„Die Tarifkommission hat dieses Angebot ausführlich diskutiert und die eventuell anstehenden Auswirkungen bewertet. Mit dieser Bewertung werden wir nun eine Mitgliederbefragung durchführen, ob das Angebot akzeptiert werden kann“, so Karl-Heinz Pliete, Verhandlungsführer von ver.di Nord. (gst)

UKSH Kiel:

Die Zeichen stehen auf Sturm

Die Gespräche zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Leitung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) über bessere Arbeitsbedingungen für die rund 7000 nichtwissenschaftlichen Beschäftigten sind nach sechs Verhandlungsrunden gescheitert – alle gingen ohne Ergebnis zu Ende. Die bisher letzte Verhandlungsrunde Anfang Februar war schon nach rund 15 Minuten beendet.

Aus Sicht der Gewerkschaft ver.di hat sich bestätigt, was sich in den letzten Wochen abgezeichnet hat. Der Vorstand des UKSH hat keinen ernsthaften Willen gezeigt, über einen Tarifvertrag zu verhandeln, sondern hat von Anfang an auf Zeit, Vernebelung und Eskalation gesetzt.

„Wir wollten in der sechsten Verhandlungsrunde, trotz aller Ablenkungsmanöver und Falschdarstellungen des Vorstands, den Versuch unternehmen, Tarifverhandlungen zu führen, die das klare Ziel verfolgen, einen Tarifvertrag zur Entlastung der UKSH-Beschäftigten zu erreichen. Dazu braucht es aber ein klares Signal des Vorstands zur Bereitschaft für einen solchen Tarifvertrag, wie es ihn ja bereits an 16 Großkrankenhäuern in der Republik gibt, beispielsweise am Uniklinikum Jena. Dort wurde ein Tarifvertrag Entlastung mit ver.di unterzeichnet. Warum geht in Schleswig-Holstein angeblich nicht, was in Thüringen möglich ist?“, so ver.di-Verhandlungsführer Kühhirt.

Die Gewerkschaft fordert vor allem bessere Arbeitsbedingungen für die Pflegekäfte an den beiden UKSH-Standorten in Kiel und in Lübeck. 420 zusätzliche Mitarbeiter würden benötigt, um eine angemessene Pflege zu gewährleisten. Allein in den letzten 20 Jahren wurden beim UKSH in Kiel und Lübeck ca. 750 Vollzeitstellen abgebaut. ver.di fordert vom UKSH einen Tarifvertrag Entlastung und damit eine angemessene Personalausstattung. Das geht einher mit Regelungen zum Belastungsausgleich, wenn die tarifvertraglichen Vorgaben nicht eingehalten werden.

Urabstimmung über unbefristeten Streik

Die ver.di-Tarifkommission hat nach dem Scheitern der sechs Verhandlungsrunden beschlossen, ab 17.2.2020 eine Urabstimmung durchzuführen, um die Gewerkschaftsmitglieder zu befragen, ob unbefristete Streiks nun erforderlich seien.

Jedes Gewerkschaftsmitglied am UKSH kann dann bis zum 26. Februar seine Stimme abgeben und damit aktiv mitbestimmen, wie es weitergeht.

Nach der Auszählung der Stimmen wird die Tarifkommission das Ergebnis bewerten und das weitere Vorgehen beraten. Eine Bekanntgabe der Ergebnisse ist dann zum Ende der ersten Märzwoche geplant. Um in den Streik zu gehen, müssen sich mehr als 75 Prozent der stimmberechtigten und nicht verhinderten Mitglieder dafür aussprechen.

Nachdem bereits am 3. und 4. Februar 2020 rund 800 Beschäftigte an den beiden UKSH-Standorten in Kiel und Lübeck in einen Warnstreik getreten waren (einschließlich 200 Auszubildender der UKSH-Akademie), hat die Gewerkschaft für den 20. Februar zu einer Demonstration nach Kiel aufgerufen, die vor dem Schleswig-Holsteinischen Landtag enden soll. (gst)

Genossenschaft BürgerEnergie Nord eG:

Energiewende selbst gemacht!

Wer möchte mithelfen, dass mehr Strom aus Erneuerbaren Quellen gewonnen wird? Wer ist der Meinung, dass auch Mieter an der Energiewende beteiligt werden sollten?

Die neugegründete BürgerEnergie Nord eG, kurz BEN stellt sich auf Einladung der Kreisgruppe des BUND und der Bürgerinitiative Klimanotstand am Mo., 30.03.2020 ab 19.30 im Gruppenraum 2 der Pumpe, Kiel vor und informiert über die Beteiligungsmöglichkeiten für die Energiewende in Kiel.

Erneuerbare Energien schützen nicht nur das Klima, sondern verbessern auch die Versorgungssicherheit, schaffen neue Arbeitsplätze und steigern die regionale Wertschöpfung. Der dezentrale Charakter der Erneuerbaren Energien bietet jedem Bürger die Möglichkeit, einen direkten Beitrag zum Umbau der Energieversorgung zu leisten: entweder durch den Bau von Anlagen oder durch eine Beteiligung an Gemeinschaftsprojekten.

Die BürgerEnergie Nord eG ist ein professioneller Errichter und Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von umweltfreundlichem, klimaschonendem Strom und Wärme. Als Partner der Wohnungswirtschaft, von gewerblichen Unternehmen und Stadtwerken, sowie in Kooperation mit Kommunen und anderen Institutionen (z.B. Kirchen) entwickelt sie Projekte und bietet ein rundum Service mit ganzheitlicher Projektumsetzung an, alles im Rahmen einer partizipativen, demokratischen und transparenten Genossenschaftsstruktur.

Die BürgerEnergie Nord eG ist dementsprechend regionaler Energieversorger für regenerativen Strom und Wärme. Die selbst erzeugte Energie (Strom oder Wärme) wird direkt vor Ort verkauft, der Strom wird also nicht in das kommunale Stromnetz eingespeist. Dabei wird das 2017 in Kraft getretene Mieterstromgesetz genutzt. Info unter www.beneg.de
(Ulrike H.)

Volksbegehren zum Schutz des Wassers:

Gesundheit vor Geschäftsgeheimnis


Derzeit läuft das Volksbegehren zum Schutz des Wassers in Schleswig-Holstein. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass bei neuen Lizenzen zur Ölförderung und zu Fracking Informationen vom Bergamt an die Feuerwehren herausgegeben werden dürfen. Im Gegensatz zu allen anderen Unternehmen unterliegen die Bergbaubetriebe ausschließlich der Bergaufsicht, so dass die Gemeinden und Kreisverwaltungen in der Regel keine Informationen über auf Bohrplätzen gelagerte und verwendete Gefahrstoffe erhalten. Das wollen wir mit dem Volksbegehren ändern.
Transparenz ist notwendig, damit Leben und Gesundheit der Bevölkerung, von Feuerwehrleuten, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzmitarbeitern in Zukunft einen höheren Stellenwert haben als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Behörden müssen das Recht erhalten, auch ohne Anfrage Informationen z.B. über Gefahrstoffe an die Feuerwehren weiterleiten zu dürfen. Derzeit werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse immer als wichtiger angesehen, als überwiegende öffentliche Interessen (§ 88a LVwG). Die Unterschriften für das Volksbegehren können nur noch bis zum 2. März 2020 direkt in Rathäusern und Ämtern abgegeben werden. Die zuständigen Stellen sind einschließlich Öffnungszeiten im Rathausfinder zu finden: https://www.rathausfinder.de/1204/search/ Das Unterschriftenformular kann auch direkt ausgedruckt werden: https://vi-wasser.de/files/Unterschriftenbogen.pdf

Schleswig-Holstein:

Volksbegehren zum Schutz des Wassers gestartet

Am Montag, den 02. September ist in Kiel das Volksbegehren mit großem Schwung und viel Medienresonanz gestartet. Auf der Landespressekonferenz wurde wieder deutlich, dass das Bemühen der Politik, wirtschaftlichen Einzelinteressen den Weg freizuräumen, oft zur Zerstörung unserer Lebenszusammenhänge führt. Fracking für ein wenig Gas, oder Ölbohrungen durch Wasservorkommen hindurch, geht gar nicht. Das Ziel der Zukunft ist, den Verbrauch fossiler Brennstoffe in großem Umfang zu reduzieren.

Mehr Informationen: www.vi-wasser.de

Der OMNIBUS legte mit einem fulminanten Ergebnis los.

So viele Unterschriften hat der OMNIBUS noch nie in so kurzer Zeit gesammelt wie in Kiel. Seit Montag haben sich 1.375 Bürgerinnen und Bürger eingetragen und für einen Volksentscheid im nächsten Jahr ausgesprochen. Das macht überdeutlich, wie sehr den Menschen das Thema am Herzen liegt.

Unser „Rathausfinder“ für Schleswig-Holstein ist am Start

Dabei sein und unterschreiben ist jetzt ganz einfach. Wir haben eine Möglichkeit entwickelt, wie man Eintragungsstellen für das Volksbegehren in seiner Nähe finden kann. Nicht nur die offiziellen Stellen wie Rathäuser oder Bürgerämter, sondern auch alle weiteren Möglichkeiten, wie Bioläden, Buchhandlungen, Copyshops etc. findet man hier. Man muss nicht mehr zufällig Sammlerinnen oder Sammler auf der Straße treffen, sondern man kann sich gezielt aufmachen und das Volksbegehren unterstützen. Alle Ämter und Gemeinden müssen Unterschriftenlisten öffentlich bereithalten

Hier finden Sie Eintragungsstellen in Ihrer Nähe:

Rathausfinder Schleswig-Holstein: https://www.rathausfinder.de/1204/search/

Von 02.09.2019. bis 02.03.2020 müssen 80.000 Unterschriften gesammelt werden, damit endlich ein Volksentscheid über die Verbesserung von Wasserschutz und Transparenz im Bereich von Ölbohrungen stattfinden kann! 

21.09.2019: 5587 Unterschriften vom OMNIBUS gesammelt!

In weniger als drei Wochen haben Werner Küppers und sein OMNIBUS-Team 5587 Unterschriften für das Volksbegehren zum Schutz des Wassers gesammelt. Wir freuen uns sehr über dieses tolle Ergebnis und werden die Initiatoren weiterhin eng begleiten auf ihrem Weg zu über 80.000 Unterschriften bis zum 02.03.2020.

OMNIBUS und Fridays-For-Future in Lübeck 

www.omnibus.org/projekte/volksbegehren-zum-schutz-des-wassers

 Große Unterstützung für das Volksbegehren zum Schutz des Wassers gab es auch auf der Fridays-for-Future-Demonstration am 20.9.2019 in Kiel und auf dem Klimacamp am 22.9. an der Kiellinie, die von der BI Klimanotstand Kiel mit Unterstützung der Stadt Kiel organisiert wurde. Unsere Aktivisten konnten an 2 Tagen mind. 2500 Unterschriften sammeln.

WARUM IST DAS VOLKSBEGEHREN WICHTIG?

Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen

Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)

sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund

Haftung von Ölkonzernen für Schäden

Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren erreichen: Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden soll es zukünftig rechtssicher erlaubt sein, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode

Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle

Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Aktuelle Infos und Unterschriftenlisten: www.vi-wasser.de

AKTUELLER HINWEIS: Di., 01.10., 10 Uhr, Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Straße 13, Saal 6 – Öffentliche Verhandlung des Landesverfassungsgerichts zu der Frage, ob die Volksinitiative ein landesweites gesetzliches Fracking-Verbot fordern darf.

 

Volksbegehren zum Schutz des Wassers:

Wasser schützen – Gefahren aufdecken


Wasser ist unser wertvollstes Gut. Auch in Schleswig-Holstein wird Wasser immer knapper und ist insbesondere durch Öl- und Gasförderung – vor allem bei der Anwendung von Fracking – stark gefährdet. Bereits 98 durch Erdölförderung verursachte Schadensfälle, bei denen Boden und Wasser verunreinigt wurden, wurden auf Nachfrage von der Landesregierung eingeräumt. Ungenügende Gesetze zum Gewässerschutz gefährden unsere Gesundheit und Lebensmittel, unsere Meere, Arbeitsplätze im Tourismus, Gebäudesicherheit und Grundstückswerte.

Unser Volksbegehren

verschärft die Haftung von Ölkonzernen für Schäden

ermöglicht Wasserbehörden die Beseitigung von Schäden anzuordnen

schreibt einen sofortigen Bohrstopp bei Wassergefährdung und unerwartetem Wasserfund vor

Gefahren und Korruption aufdecken

Bisher werden brisante Behördeninformationen vielfach geheim gehalten, darunter

geplante Ölbohrungen, das davon betroffene Gebiet und der beabsichtigte Einsatz von
Fracking

von Bergbaukonzernen gelagerte oder geförderte Gefahrenstoffe, die Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle kennen müssen

mutmaßliche Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, öffentlichen Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben

Unser Volksbegehren ermöglicht Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden im überwiegenden öffentlichen Interesse zukünftig auch ohne konkrete Anfrage die rechtssichere Weitergabe oder Veröffentlichung von Informationen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden.

Wir wollen abstimmen!

Obwohl wir 2018 über 42.000 Unterschriften eingereicht haben, verweigert das Land bis heute die Umsetzung unserer Forderungen. Deshalb sammeln wir jetzt Unterschriften für einen Volksentscheid zum Schutz des Wassers.

Zum Volksentscheid kommt es, wenn bis zum 02.03.2020 mindestens 80.000 Schleswig-Holsteiner/innen ab 16 Jahren unser Volksbegehren unterschreiben. Das entspricht etwa 500 Unterschriften pro Tag, ein Kraftakt. Jede, wirklich jede helfende Hand wird gebraucht! 

So kannst du helfen:

Sammele Unterschriften bei deinen Freunden und Bekannten

Informiere deine Freunde und Bekannte per Whatsapp, Instagram usw.

Lege Unterschriftenlisten und Flyer aus

Hänge Plakate auf

Material und Vorlagen bekommst du über unsere Homepage www.vi-wasser.de oder unter
info@vi-wasser.de.

Zur Finanzierung von Informationsmaterial benötigen wir dringend Spenden:
Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e. V.
IBAN: DE86 2176 3542 0007 7190 19. Die Spenden sind steuerabzugsfähig.

chaos.social/@vi_wasser • twitter.com/vi_wasser • fb.com/VolksbegehrenWasser • www.instagram.com/vi_wasser  • www.vi-wasser.de

 

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NGG REGION SCHLESWIG-HOLSTEIN NORD

6.700 Beschäftigte in Kieler Hotels und Gaststätten

16,3 Millionen Gäste-Übernachtungen an der Ostsee –

Plus von 18 Prozent 

Koffer

Reisen liegt im Trend: Urlauber und Geschäftsreisende sorgen dafür, dass die Zahl der Übernachtungen steigt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) warnt jedoch vor immer längeren Arbeitszeiten für die Beschäftigten der Branche. Foto (alle Rechte frei): NGG 

Touristen zieht es in heimische Betten: Die Ostsee in Schleswig-Holstein verzeichnete im vergangenen Jahr 16,3 Millionen Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland. Das sind 18,5 Prozent mehr als im Vorjahr – und 57 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich dabei auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, das die Beherbergungszahlen der deutschen Reisegebiete ausgewertet hat. Danach kam Schleswig-Holstein auf 34,5 Millionen Übernachtungen (plus 15 Prozent zum Vorjahr). Gewerkschafter Finn Petersen spricht von einer „Rekordbilanz – die jedoch nur mit dem starken Engagement der Beschäftigten möglich ist“.Allein in Kiel beschäftigt das Gastgewerbe nach Angaben der Arbeitsagentur rund 6.700 Menschen. „Allerdings fehlen hier zunehmend Fachkräfte – auch, weil die Branche ein waschechtes Image- Problem hat“, ist Petersen überzeugt. Ein Hauptgrund: immer extremere Arbeitszeiten. Zwar gehöre das Arbeiten am Abend oder am Sonntag für Hotelfachleute und Kellner fest zum Job. „Aber in den vergangenen Jahren sind die Schichten deutlich länger und die Erholungszeiten kürzer geworden. Das macht nicht jeder ewig mit“, so der Geschäftsführer der NGG-Region Schleswig-Holstein Nord.Petersen kritisiert insbesondere die Forderungen von Unternehmern, das Arbeitszeitgesetz zu lockern. „Geht es nach dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), dann sollen 13-Stunden- Arbeitstage bald zum Normalfall werden.

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---SH        

Schleswig-Holstein

 

Pressemitteilung zum Strafprozess gegen Verantwortliche von Sig Sauer vor dem Landgericht Kiel

Skandalöser Deal mit Waffendealern im Sig-Sauer-

Strafprozess am Landgericht Kiel

aktionAufschrei

Trotz Beihilfe zu Massenmord durch Export von 38.000 Pistolen in 99 Fällen ins Bürgerkriegsland Kolumbien Bewährungsstrafen angekündigt

Schlag ins Gesicht der Opfer des Einsatzes von Sig-Sauer-Waffen in Kolumbien

Keine abschreckende Wirkung für zukünftige illegale Waffenhändler

Bundesregierung muss Rüstungsexportkontrollgesetz verabschieden

Angesichts des größten illegalen Rüstungsexports von Kleinwaffen in ein Bürgerkriegsland in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wären hohe Haftstrafen zu erwarten gewesen: Fünf Jahre gemäß Außenwirtschaftsgesetz und ggf. zehn Jahre bei Anerkennung gewerblichen Waffenhandels. Schließlich wird den drei Sig-Sauer-Managern zu Recht vorgeworfen, zwischen April 2009 und April 2011 summa summarum rund 47.000 Pistolen des Typs SP 2022 in die USA geliefert zu haben (was noch legal war). Doch gemäß der Anklage wurden davon mehr als 38.000 zu einem Preis von rund 14 Millionen Euro illegal ins Bürgerkriegsland Kolumbien weiterverkauft. „Waffen wandern, das zeigen meine langjährigen Vor-Ort-Recherchen in Kriegsgebieten“, so der Anzeigenerstatter gegen H&K und Sig Sauer, Jürgen Grässlin. „Das vermeintliche Argument, man liefere Kriegswaffen nur an die Guten, ist bestenfalls Barbiturat fürs Volk.“

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Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein:

Protest gegen die von der Landesregierung geplanten

Abschiebungscharterflüge

01.März 2019 Der Flüchtlingsrat protestiert gegen die Intensivierung der Abschiebungen unter anderem durch die von Staatsinnensekretär Torsten Geerdts angekündigten Charterflüge. „Die Asylzuwanderungsraten rechtfertigen längst keine auf Ausschaffung orientierte Flüchtlingspolitik“, erklärt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.

Mehr noch: Jeder dritte 2015 eingereiste, dem Arbeitsmarkt verfügbare Asylsuchende sei in Ausbildung oder Erwerbsarbeit integriert. Auch Wirtschaft und Integrationsfachdienste kritisieren deshalb das ungebrochene Engagement bei der Abschiebungspolitik wider allen demographischen Erkenntnissen und Entwicklungen bei den Arbeitskräftebedarfsstatistiken.

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Aktionstag und Appell

„Familien gehören zusammen!“

01. März 2019 Der Flüchtlingsrat und zahlreiche Bündnispartner*innen zogen zur Kieler Staatskanzlei und übergaben den Appell für den Schutz von Flüchtlingsfamilien an den Ministerpräsidenten. 200 Personen waren dem Aufruf gefolgt. Den Appell „Familien gehören zusammen!“ hatten zuvor über 80 Organisationen und Vertreter*innen u.a. aus Kinder- und Jugendarbeit, Flüchtlingsorganisationen, Antidiskriminierungsstellen, Kirchen, Gewerkschaften, politischen Initiativen und Parteien unterzeichnet. Gemeinsam fordern sie, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat auf Verbesserungen für den Familiennachzug für Flüchtlinge hinwirkt.

Mit dem „Familiennachzugsneuregelungsgesetzt“ vom 1. August 2018 wurde ein Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär geschützte Personen in Deutschland faktisch abgeschafft. Das seither auf 1.000 Visa begrenzte monatliche Kontingent für den Familiennachzug subsidiär Geschützter ist ein willkürliches und noch dazu nicht funktionierendes Gnadenrecht. Das Antragsverfahren ist langsam und an viele Voraussetzungen geknüpft. Seit Inkrafttreten der Regelung bis Ende November 2018 wurden nur 1.562 Visa ausgegeben. Für Schleswig-Holstein waren es bis September lediglich ZWEI Visa ausgestellt worden. ...

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Bezahlbarer Wohnraum:

Initiative übergibt 40.000 Unterschriften

VI bezahlbarer Wohnraum

01. März 2019 Die vom Sozialverband (SoV) und vom Mieterbund in Schleswig-Holstein gestartete Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum hat nach eigenen Angaben fast 40.000 Unterschriften gesammelt. Sie wurden am 13.2.2019 vor dem Kieler Landeshaus an Landtagspräsident Klaus Schlie (CDU) übergeben. Der Landtag muss sich nun innerhalb der nächsten sechs Monate mit der Forderung der Volksinitiative befassen. Sie will, dass das Recht auf angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung geschrieben wird.

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Kommentar zum neuen Vergabegesetz:

Ein fatales Signal gegen die Zukunft!

01. März 2019 Es war ein schwarzer Donnerstag (24.10.2019 red.) für das Vertrauen in die Zukunftsorientiertheit unserer derzeitigen politischen Landesführung. Wenn nicht einmal mehr die – per Definition für die Gemeinschaftsinteressen zuständige – Kommune bei ihrer Auftragsvergabe die Kriterien für Nachhaltigkeit beachten muss, wie soll dann der verdutzte, alleingelassene Bürger sich umweltbewusster verhalten? Vorbildfunktion? Fehlanzeige!

Mit dem neuen Vergabegesetz wurde jetzt – gemäß dem Koalitionsvertrag – die Umwandlung der Nachhaltigkeitsverpflichtung in eine windelweiche Kann-Bestimmung beschlossen. Das ist ein herber Rückschlag für alle ‘Ökos‘ und die Ökologie selbst, der umso schwerer wiegt, als der Wettlauf mit der unerbittlichen Zeit Rückschritte überhaupt nicht mehr gebrauchen kann.

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Bäderverordnung Schleswig-Holstein:

Kompromiss gerade noch hinnehmbar

01. Juli 2018 Als gerade noch hinnehmbaren Kompromiss wertet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) die Fortschreibung der Bäderverordnung für Schleswig-Holstein. „Die quasi-Verlängerung der neuen Bäderverordnung für Schleswig-Holstein ist ein Kompromiss, den wir gerade eben noch mittragen können und der verhindert, dass auch in Schleswig-Holstein der Rechtsweg beschritten werden muss, um den grundgesetzlich festgeschriebenen Sonntagsschutz zu gewährleisten. Die Rechtsprechung hat sich deutlich zu Gunsten des Sonntagsarbeitsverbots verändert und eine Klage hätte unter Umständen die komplette Infragestellung dieser Regelung zur Folge gehabt. Wer nun immer noch meint, mit puren Wettbewerbsphantastereien an der Öffnungszeitenschraube weiter herum drehen zu wollen, der sollte sich darüber im Klaren sein, dass jeder Angriff auf diese Regelung das totale Aus bedeuten kann“, so Michael Rüther, stellvertretender Landesbezirksleiter von ver.di Nord. 

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Der Flüchtlingsrat fragt:

Will Jamaika-Koalition Flüchtlingskinder einsperren?

01. Juni 2018 Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein kritisiert Pläne zum Abschiebungshaftvollzug. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf für ein Abschiebungshaftvollzugsgesetz ist offenbar vorgesehen, im geplanten norddeutschen Abschiebungsgefängnis in Glückstadt auch Minderjährige zu inhaftieren. Auch wollen die Jamaika-Koalitionäre wohl auf eine behördenunabhängige Verfahrensberatung im künftigen Abschiebungsgefängnis verzichten.

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Kommunalwahl in Schleswig-Holstein:

Eine erste Einschätzung

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LinX-Archiv hg

01. Juni 2018 Wir dokumentieren im Folgenden eine Analyse der Kommunalwahlen aus den reihen der Linkspartei, die sich va.a mit deren Abschneiden auseinandersetzt.

Der Dank geht zuerst an alle Wähler*innen und Wahlkämpfer*innen. Wir haben in Schleswig-Holstein einen sehr engagierten Wahlkampf erlebt, trotz der beiden Wahlkämpfe im letzten Jahr, mit vielen Aktionen, die über traditionelle Infostände hinausgehen. Auch der „Miet-Hai“ war wieder mit an Bord. Für uns haben viele Menschen kandidiert, die das erste Mal sich für Die Linke stark gemacht haben, darunter viele jüngere unter 35 Jahren. Dabei haben in den meisten Kreisen auf unseren Listen und in den Wahlkreisen auch Menschen kandidiert, die nicht Mitglieder der Linken sind, aber mit unseren Zielen sympathisieren. Gewerkschafter*innen, Menschen aus Initiativen vor Ort, aus der Erwerbslosen-, Umwelt- oder Friedensbewegung. Insgesamt haben in Schleswig-Holstein über 600 Menschen für uns kandidiert.

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Landesinnenminister Grote:

Keine Beteiligung an AnKER-Zentren

01. Juni 2018 Anlässlich der Feierstunde zum 25-jährigen Bestehen des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten (LfA) erteilte Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote den AnKER-Plänen seines Bundeskollegen Horst Seehofer eine Abfuhr. Bundesinnenminister Horst Seehofer will im Sommer seinen Masterplan zur Beschleunigung der Asylverfahren vorlegen. Kernstück soll die langfristige Internierung von Asylsuchenden in Großeinrichtungen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückkehr – sogenannte AnKER-Zentren – sein.

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Pressemitteilung SSW

Eine Abschiebungshaftanstalt braucht kein Mensch

ssw

22.05.2018 Zur Ankündigung der Landesregierung, eine Abschiebungshaftanstalt in Glückstadt bauen zu wollen, erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms: Wer nichts verbrochen hat, gehört auch nicht in den Knast. So einfach ist das, liebe Grünen. Minderjährige und Schwangere schon gar nicht. Auch nicht ausnahmsweise oder „möglichst nicht“. Sondern gar nicht! Für Menschen, die aufgrund krimineller Handlungen zur Haft verurteilt worden sind, gibt es Gefängnisse im Land. Alle anderen haben in der Haft nichts zu suchen - egal woher.

Flüchtlingsrat:

Abschiebungen bei Nacht und Nebel sind nicht hinnehmbar

01. September 2017Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein verurteilt die Abschiebung der Familie C., die am späten Montag, dem 14.8.2017 aus ihrer Wohnung in Kirchbarkau im Kreis Plön abgeholt und am Dienstag nach Albanien geflogen wurde, als unverhältnismäßig und erschütternd. Die vorbildliche Integration der Familie in ihrem Ort hätte von der Ausländerbehörde angemessen gewürdigt werden müssen. Dass Familien mit minderjährigen Kindern und traumatisierten Eltern nachts von der Polizei abgeholt werden, war in der Vergangenheit in Schleswig-Holstein verpönt und spricht auch für die Härte der zuständigen Ausländerbehörde des Kreises Plön.

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