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Wahlprüfsteine zu Fracking, Wasserschutz und CETA:
Diskussionsveranstaltungen mit Parteien
01. März 2017 Zu den folgenden Themen gibt es Einladungen an die schleswig-holsteinischen Parteien:
•Erdölförderung bzw. Fracking in Schleswig-Holstein
•Bohr- und Ölschlammgruben
•Volksinitiative zum Schutz des Wassers
•CETA
Ein Verbund schleswig-holsteinischer Bürgerinitiativen hat die im Landtag vertretenen Parteien gebeten, auf einer Reihe von Diskussionsveranstaltungen den Bürgern die Haltung der Parteien zu diesen Themen darzulegen und sich den Fragen der Bürger und der einladenden Bürgerinitiativen zu stellen. Um den Parteien ausreichend Gelegenheit dazu zu geben, ist jeweils ein Abend mit Vertretern einer Partei vorgesehen. Beginn ist jeweils um 19.00 Uhr.
Der Auftakt findet statt mit einem Vertreter der
• SPD: Mo.,13.03.2017 in Binges Gasthof, Alte Dorfstraße 5 in Surendorf
Die weiteren Diskussionsabende finden statt mit der
• FDP: Do., 16.03.2017 im Landgasthof Langenrade, Langenrade 37 in Ascheberg
• CDU: Mo., 20.03.2017 im Irrgarten, Alte Dorfstraße 100, Probsteierhagen
• Piraten: Mo., 27.03.2017 in der Theater- und Balletschule Jutta Warnecke, Markt 22 a in Heide
• SSW: Mo., 03.04.2017 im Utspann, Hauptstraße 47 in Schafflund
• Grüne: Mi., 05.04.2017 in der PUMPE, Haßstraße 22 in Kiel
Wir laden nun interessierte Bürger herzlich ein, diese Veranstaltungen zu besuchen und entsprechende Fragen zu stellen.
• Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e. V.
• Bürgerinitiative „Hände weg von Schwedeneck“
• Aktionsgemeinschaft „Stoppt Fracking im Großraum Kiel
Wahlprüfsteine an die Parteien:
Komplex I: Wiederaufnahme der Erdölförderung mittels Fracking
Prolog: Das Bergamt hat in Absprache mit dem MELUR unter der Führung von Minister Dr. Habeck im Jahr 2013 insgesamt 12 Erlaubnisse und Bewilligungen zur Erdölförderung bzw. der Aufsuche von Erdölfeldern erteilt, die nach unserem Kenntnisstand alle geeignet waren, in Fracking zu münden. Einige hatten im Antrag sogar explizit den Einsatz von Fracking benannt oder die Aufsuche bzw. Förderung aus dichten Gesteinsschichten beantragt. Obwohl der Wissenschaftliche Dienst des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 04.11.2013 festgestellt hat, dass das LBEG rechtlich nicht autorisierte Behörde gewesen ist, hat das LBEG in Absprache mit dem MELUR auch danach noch drei Erlaubnisse erteilt.
1. Frage: Haben Sie oder hat Ihre Partei, sofern im Landtag vertreten, in der zurückliegenden Legislaturperiode die Zurücknahme der rechtswidrig erteilten Erlaubnisse und Bewilligungen verlangt? Haben Sie oder hat Ihre Partei, sofern im Landtag vertreten, die rechtswidrige Genehmigungspraxis des LBEG und MELUR politisch bekämpft, um somit weitere Erlaubnisse und Bewilligungen zu verhindern?
2. Frage: Bewerten Sie die Erdölförderung in SH als verhältnismäßig umweltverträglich?
JA / NEIN
3. Frage: Sprechen Sie sich eindeutig gegen Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken aus?
4. Frage: Die DEA hat in einer Informationsveranstaltung im November 2013 die zu gewinnende Erdölmenge onshore in SH auf den 3 Tagesbedarfe in D geschätzt. Bewerten die Förderung dieser Menge in Anbetracht der damit verbundenen Risiken als legitim?
5. Frage: Vertreten Sie die Auffassung, dass die Erdölgewinnung in SH, betrieben durch das Unternehmen DEA, das mehrheitlich einem russischem Finanzinvestor gehört, uns unabhängiger vom Ausland macht?
Komplex II: CETA
Prolog: CETA betrifft auch die öffentliche Daseinsvorsorge. In den bisherigen Vertragstexten ist die öffentliche Daseinsvorsorge (öffentliche Dienste) in Teilen durch eine Negativliste ausgenommen. CETA soll zudem den kanadischen Firmen Fracking in europa erlauben.
Frage 1: Werden Sie CETA ablehnen und die Landesregierung im Landtag zu einer Ablehnung verpflichten, wenn im Abkommen nicht den Staaten ein eindeutiges Verbot von Fracking ohne Schadensersatzzahlungen zugestanden wird?
Frage 2: Werden Sie CETA ablehnen und die Landesregierung im Landtag zu einer Ablehnung verpflichten, wenn die öffentliche Daseinsvorsorge nicht unwiderruflich vollumfänglich vom Freihandelsabkommen ausgeschlossen wird, also wenn nicht statt der Negativliste eine Positivliste vereinbart wird?
Prolog für Frage 3:
CETA ist das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union. Die kanadische Volkswirtschaft ist bedeutend kleiner als der gesamte Wirtschaftsraum der vereinigten Staaten von Amerika. Bei beiden Abkommen wird den Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein steigender finanzieller Wohlstand als Vorteil in Aussicht gestellt.
Frage 3: Vertreten auch sie die These, dass durch CETA den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein ein zunehmender finanzieller Wohlstand entstünde, nachdem sie folgende Fakten zur Kenntnis genommen haben?
Komplex III: Volksinitiative zum Schutz des Wassers
Prolog: Während die Bundesregierung in 2016 beschlossen hat, Fracking nur in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein sowie Kohle generell verbietet, soll nach unserer Vorstellung in Schleswig-Holstein wegen der damit verbundenen Risiken für Mensch, Umwelt und Eigentum landesweit das Fracking verboten werden. Das mit dem Landesentwicklungsplan bereits angestrebte landesweite Frackingverbot ist nach Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes des Landtags nicht rechtssicher und deshalb nicht ausreichend. Aus diesem Grund wird beabsichtigt, eine Volksinitiative zum Schutz des Wassers ins Leben zu rufen.
Frage 1: Haben Sie oder hat Ihre Partei, sofern im Landtag vertreten, in der zurückliegenden Legislaturperiode ein Landesgesetz eingebracht oder unterstützt, um das Landeswasserrecht so zu verschärfen, dass die Bürgerinnen und Bürger, unsere Lebensgrundlagen und die Natur in Schleswig-Holstein zukünftig vor den Gefahren der Wiederaufnahme der Erdölförderung mittels Fracking geschützt wird? Falls nein, bitten wir um eine Erklärung.
Frage 2: Werden Sie sich, wie es die Wasserversorger in SH fordern, für eine Ausweitung der Wasserschutzgebiete von derzeit 37 einsetzen?
Frage 3: Werden Sie, einen Einzug in den Landtag vorausgesetzt, im Landtag für die Volksinitiative zum Schutz des Wassers stimmen?
Komplex IV: Bohrschlammdeponien und Bohrschlammaltablagerungen
Prolog: Erdölexplorierende Unternehmen haben zu früheren Zeiten giftigen Bohrschlamm abgelagert. Die Standorte dieser Gruben sind heute teilweise nicht mehr bekannt, weshalb wir die Landesregierung aufgefordert haben, alle alten Gruben ausfindig zu machen und die Standorte zu veröffentlichen. Darüber hinaus fordern wir, dass alle alten Bohrschlammgruben auf Kosten der früheren Betreiberfirmen saniert werden. Was nicht passieren darf ist, dass die Landwirte in unserem Land auf den giftigen Altlasten sitzen bleiben.
Frage 1: Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass UNB, Bürgermeister und Gemeindevertretungen auf Wunsch Einsicht in die Unterlagen beim LLUR /MELUR bekommen, sodass transparent ist, aufgrund von welchen Kriterien welche Bohrschlammablagerungen als altlastenentkräftet (Unbedenklichkeitserklärung) beurteilt wurde?
Frage 2: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die seinerzeit aktiven erdölexplorierenden Unternehmen für den Fall von Sanierungen einen „Schadensersatztopf“ bilden, aus dem die Untersuchungskosten und die Sanierung zu begleichen ist?
Frage 3: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass für den Fall, dass der finanzielle Rahmen des „Schadensersatztopfes“ nicht ausreichend ist, das Land die Kosten übernimmt?
Frage 4: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die jetzigen Eigentümer der Flächen, die als Bohrschlammaltablagerungsstelle dienen, auf jeden Fall von Analyse- und ggfs. Sanierungskosten freigestellt werden?