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DIE LINKE Schleswig-Holstein/Kiel:
Solidarisch mit den Warnstreiks der Servicekräfte am UKSH!
„Gestern haben noch alle geklatscht und heute werden die Mitarbeiter*innen in den ausgegliederten Servicebereichen des UKSH mit einem Hungerlohn abgespeist“, empört sich Marianne Kolter, Landessprecherin der Partei DIE LINKE Schleswig-Holstein.
„Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, dass Reinigungskräfte bei der Servicestern Nord GmbH ein Angebot über einen Stundenlohn von 11,20 erhalten haben, während direkt beim UKSH angestellte Servicekräfte 13,38 Euro Stundenlohn nach dem Tarif des Öffentlichen Dienstes der Länder erhalten.“ DIE LINKE solidarisiert sich mit den Warnstreiks der Servicekräfte am UKSH! Schuld an der jetzigen Situation ist das Land Schleswig-Holstein, das es zugelassen hat, dass die Servicebereiche ausgegliedert worden sind, mit dem Ziel Lohndumping zu betreiben. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass alle Beschäftigten am UKSH den gleichen Lohn erhalten. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist das Mindeste, was die Beschäftigten im Gesundheitswesen erwarten können. Klatschen reicht nicht“, ergänzt Susanne Spethmann, gesundheitspolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE Schleswig-Holstein. „Wir wünschen den Streikenden viel Kraft und Erfolg!“
Lorenz Gösta Beutin aus Kiel: „Gerade in Zeiten der Pandemie ist die Arbeitsbelastung um ein Vielfaches höher. Ein Krankenhaus kann ohne Servicekräfte nicht betrieben werden.
Nur weil die Arbeit still und unsichtbar in Hintergrund erledigt wird, ist sie nicht weniger wichtig. Die Belegschaft der Service Stern Nord GmbH hat klar gemacht, dass sie hinter den von der Tarifkommission aufgestellten Forderungen steht und bereit ist, für deren Durchsetzung zu kämpfen, sollte sich der Arbeitgeber bis zur nächsten Verhandlungsrunde nicht bewegen. Die Zwei-Klassengesellschaft am UKSH muss endlich beendet werden. So verdient zum Beispiel eine Reinigungskraft derzeit 10,87 pro Stunde. Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 11,11 Euro. Mit dem derzeitigen Angebot des UKSH käme die Reinigungskraft auf einen Stundenlohn von 11,20 Euro, wenn die Forderung der GDS durchsetzt werden kann, wären es 12 Euro in 2021 und 12,88 im Jahr 2022. Zum Vergleich: Eine direkt beim UKSH angestellte Reinigungskraft wird nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder bezahlt und erhält damit pro Stunde 13,38 Euro. 9 Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn anzubieten reicht bei weitem nicht aus. Es ist an der Zeit für gerechte Bezahlung statt Hungerlöhne und echte Wertschätzung für alle Menschen, die in Krankenhäusern arbeiten.“
(4.3.2021, DIE LINKE Schleswig-Holstein)