Aufruf aus Waiblingen und dem ALZ- Ludwigsburg zur Unterstützung der Kampagne gegen Sanktionen
Unterstützt die Kampagne gegen den Sanktionsparagraphen 31 SGB II:
"Der Sanktionsparagraph §31 SGB II ist verfassungswidrig. Das Bundessozialgericht hat erstmalig am 18. 2. 2010 über die verfassungswidrigen Sozialleistungen entschieden. Deshalb müssten eigentlich auch die verfassungswidrigen Kürzungen von Leistungen gemeint sein. Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite Regelbedarfssätze stark kritisiert werden und auf der anderen Seite Sanktionen von 10- 100% für rechtens erklärt werden.
"Da der Absenkungsbescheid schon wegen der unzulänglichen Rechtsfolgebelehrung aufzuheben war, war nicht darüber zu entscheiden, ob die im Bescheid angeordnete völlige Streichung der Regelleistung für einen Zeitraum von drei Monaten zulässig war". Wir dürfen uns die Sanktionen nicht mehr gefallen lassen, weil dann niemand mehr existenzgefährdende Leistungskürzungen hinnehmen muss. Auch müsse rückwirkend Rechtsmittel eingelegt werden können. Niemand muss mehr hungern, niemand muss in Armut oder Wohnungslosigkeit fallen - für ein menschenwürdiges Leben ohne Strafe.
Weg mit den §31 SGB II!
Hände weg von den Sozialkassen !!
Da es bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht mehr um die Förderung und Vermittlung in menschenwürdige Arbeit geht, sondern um die Verwaltung von Arbeitslosen, ist es nur eine von vielen Gründen, warum der Sanktionsparagraph §31 abgeschafft gehört. Arbeitslose werden häufig von den Arbeitsagenturen und Jobcentern als Kostenfaktoren betrachtet und viele Erfahrungen zeigen, dass auch aktive Bewerber in der Vermittlung von Arbeit und Angeboten von Quallifizierungsangeboten - keine Unterstüzung von ihren Arbeitsvermittlern bekommen.
Warum die Ausweitung des Niedriglohnsektors ein Irrweg ist:
Anscheinend sollen Lohnzuschüsse den Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Es wird angenommen, dass eigentlich in den Unternehmen für Geringqualifizierte genügend Arbeitsplätze vorhanden sind, deren Lohnforderungen für die Unternehmen aber zu hoch wären. Auf diese Art sind KollegInnen im Niedriglohnsektor ständig darauf angewiesen, ergänzende Leistungen zu beantragen. Ihre Arbeitsmarktchancen verbessern sich dadurch aber nicht, im geeigneten Beruf, zumutbare Arbeit zu bekommen.
Es ist ein Missstand und gehört verboten, dass das Jobcenter, mit der Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Sanktionen anordnen kann, dass Arbeitssuchende in kirchlichen Organisationen, zu christlichen Löhnen unter 8,50 Euro, tätig werden müssen.
1-Euro Jobs verdrängen nicht nur reguläre Arbeit. Besonders existenzunsichernd wird es, wenn der Ort der Maßnahme weit weg ist und der 1-Euro-Jobber auch noch die Fahrtkosten selber tragen muss. Wir starten hier an die Allgemeinheit eine entsprechende Resulution (Aufruf!), dass wir 1-Euro-Jobs ablehnen. Genauso sind wir gegen christliche Löhne unter 8,50 Euro.
Wir machen folgende Veränderungsvorschläge: Es werden für Langzeitarbeitslose (Ende ALGI u. auch ALG II-Empfänger) z. B. Jobmessen angeboten, bei denen sie mitreden können, welche Beschäftigung u. Qualifizierung zu ihnen passt. Die Firmen, die sich an den Jobmessen beteiligen, könnten dann eine bessere Brücke zum regulären Arbeitsmarkt werden. Außerdem fordern wir Löhne von mindestens 8,50 Euro.
Anne J. ALZ Ludwigsburg u. Dagmar Schneider aus Waiblingen
Die fragwürdige Sanktionspraxis gegen Erwerbslose muss sofort gestoppt werden! Hartz-IV-Sanktionen bedeuten die Kürzung des Lebensnotwendigen. Sie sind unangemessen und entsprechen nicht unserer demokratischen Gesellschaftsform. Um faire Lösungen zu schaffen, ist die Anwendung des § 31 SGB II auszusetzen. |
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Ich möchte den Aufruf für ein Aussetzen des § 31 SGB II unterschreiben. |