Daten/Fakten  

   

Gesetzesentwurf zur Vervollkommnung des betrieblichen Ausschnüffelns von

MitarbeiterInnen landet vorerst im Papierkorb


Nach heftiger Kritik von Datenschützern, des DGB, der Partei „Die Linke“ und aus Reihen der SPD und Grünen haben CDU/CSU und FDP kurzfristig die Be- ratung eines Gesetzentwurfs zur Reform des Datenschutzes in Betrieben von der Tagesordnung des Bundestags-Innenausschusses gestrichen. Kauder (CDU) und Brüderle (FDP) werden dazu mit folgenden Worten zitiert: „Die Fraktionsspitzen wollen überlegen, ob es sich lohnt, für dieses Gesetzesvorhaben in den Kampf zu ziehen.“ (FAZ 17.1.13). Offensichtlich gedacht als kleines Wahlkampfgeschenk für die FDP für die Niedersachsenwahl, erinnerte sich man dann wohl des noch nicht allzu lange zurückliegenden Desasters um das adresshandelsfreundliche Meldegetz und fürchtete eine neuerliche Blamage.

Worum es bei dem nun zurückgezogenen Gesetzentwurf der Rechtskoalition geht, beschreibt die FAZ-Kolumnistin Constanze Kurz unter dem Titel „Der ausgeschnüffelte Arbeitsplatz“ treffend so: „Er wirkt, als wollte der Gesetzgeber in die Zeiten des Frühkapitalismus zurück (…) das früher verbotene Praktiken beim Aus- spionieren von Mitarbeitern nun explizit legalisiert. (…) Ein weiterer gravierender Mangel des Entwurfs ist, dass nicht einmal ansatzweise eine Beschränkung der digitalen Erfassung von Arbeit zum Zweck der Effiziensoptimierung eingeführt werden soll. Im Gegenteil ist nun auch eine durchgehende 'Leistungs-kontrolle' ein legitimierender Grund für Datenspeicherung nach Belieben durch das Unternehmen.“ Durch den Gesetzesentwurf sollten die Arbeiter und Angestellten noch stärker als bisher zum gläsernen Mitarbeiter und Überwachungs-Freiwild der Unternehmer werden.

Das Bestreben der Perfektionierung des Ausspähens im „Kleinen“, also am Arbeitsplatz, via Telekommunikation (Handy, soziale Netzwerke im Internet), Ge- sundheitskarte – um nur einige Beispiele zu nennen- findet seine Entsprechung natürlich auch im „Großen“. So ist in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr weitgehend unbeachtet geblieben, dass Bundesinnenminister Friedrich (CSU) angekündigt hat, Drohnen zukünftig für die Bundespolizei nutzen zu wollen. Drohnen? Drohnen kannte man bislang eigentlich nur als unbemannte Killer-Flug-Roboter, die von der US-Kriegsführung zur „Terrorismus-Be- kämpfung“ zum Einsatz kommen. Weniger bekannt ist dagegen, dass die Bundeswehr schon seit 2010 Drohnen zur militärischen Aufklärung in Afghanistan einsetzt. Die Drohnen, von Rheinmetall als Lizenznachbau eines israelischen Rüstungsbetriebes produziert, können mehr als vierzig Stunden in der Luft bleiben und dabei nicht nur Video- und Infrarotbilder zur Bodenstation senden, sondern sind auch mit Technologien zum Abhören von Funk- und Mobiltelefonge-sprächen ausgerüstet. Also denkt sich Minister Friedrich: Was am Hindukusch für die deutschen Interessen gut ist, kann auch für die permanente Über- wachung am deutschen Himmel so schlecht nicht sein. So ließen sich Großproteste wie beim G-8-Gipfel in Heiligendamm oder bei Blockupy in Frankfurt mit dem Einsatz einer Drohne vollständig überwachen, einschließlich Gesichtsbilder und Telefondaten der Teilnehmer. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat jedenfalls die Finanzierung zur weiteren Forschung zum Drohneneinsatz im Innern bereits beschlossen.

Diese Beispiele zeigen: Auch 2013 ist breiter Widerstand gegen die Aufrüstung der Überwachung in allen Lebensbereichen wichtige Bürgerpflicht. Dass die Herrschenden druckempfindlich sind, zeigt die nun erfolgte Rücknahme des Gesetzesentwurfes, der der noch umfassenderen Überwachung in Betrieb und Büro Tür und Tor geöffnet hätte. Überlegungen, mit Hilfe einer Drohnenflotte ein permanentes und umfassendes Überwachungssystem im Orwellschen Umfang zu installieren, müssen zu Fall gebracht werden – die Finanzierung derartiger Forschungsprojekte ist zu stoppen. Um dies durchzusetzen sind breite gesellschaftliche Allianzen nötig, in der die Gewerkschaft eine besondere Verantwortung trägt.

Text: gst