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"Rentenplus" für 2017 

RentnerInnen können in diesem Jahr mit einem Plus von bis zu 2,0 Prozent rechnen. Nach einer Prognose dürfte der Zuschlag zwischen 1,5 Prozent im Westen und 2 Prozent im Osten liegen. Die Rentenerhöhungen fallen in diesem Jahr erheblich geringer aus . (2016 5,95 Prozent  im Osten und 4,25 Prozent im Westen.

Die angekündigte Ost-Westangleichung soll in 8 Schritten erst ab 2018-2015 erfolgen. Leider sollen wieder die Rentenkasse geplündert werden. M.E. sollten die höheren Ost-Westangleichung durch Steuern finnaziert werden.

Die Altersrente für die Regelaltersrente steigt auf 65 Jahre und sechs Monate. Das gilt für Versicherte, die 1952 geboren wurden und 2017 65 Jahre alt werden.

Die abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 steigt die Altersgrenze auf 63 Jahre und vier Monate, für Versicherte die 1954 geboren wurden und in diesem Jahr 63 jahre alt werden

Um den Ruhestand variabler zu gestalten, wurde das Flexi-Rentengesetz eingeführt. Die Kombination aus Teilrente und Teilzeitarbeit wird vereinfacht Es darf mehr hinzuverdient werden, und es werden Anreize geschaffen, zumindest in Teilzeit über die Regelarbeitsgrenze von derzeit 65 Jahren und fünf Monaten hinaus zu arbeiten. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2017 in Kraft; erst ab 1. Juli gelten die neuen Bestimmungen zur stufenlosen Teilrente und zu den Grenzen für zusätzlichen Verdienst.

KollegInnen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und trotzdem noch weiterarbeiten möchten bzw. müssen, können künftig ebenso wie der Arbeitgeber für die Teilzeittätigkeit weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Dadurch erhöht sich dank mehr Entgeltpunkten der Rentenanspruch. Die Beitragszahlungen werden dem Rentenkonto gutgeschrieben. Außerdem erhält, wer nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weiterarbeitet und keine Rente bezieht, für jeden Monat einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent.

Auch wer eine Vollrente bezieht, bevor er die Regelarbeitsgrenze erreicht hat, und seine Rente noch aufbessert, soll künftig Beiträge in die Rentenversicherung zahlen. Bisher waren diese Beschäftigten davon befreit.

Auch mussten Unternehmen für arbeitende Rentner bisher Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten. Das Flexi-Rentengesetz sieht vor, dass diese Verpflichtung - auf fünf Jahre befristet - abgeschafft wird. So soll es für Arbeitgeber attraktiver werden, ältere Menschen zu beschäftigen.

Ab 1. Juli 2017gilt  folgende Regelung:  Eine Teilrente kann entweder in Höhe von mindestens 10 Prozent frei gewählt werden oder sie ergibt sich aus einer stufenlosen Anrechnung der neuen je Kalenderjahr geltenden Grenze für den Hinzuverdienst in Höhe von 6300 Euro. Beträge, die die 6300-Euro-Grenze übersteigen, werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Das gilt auch für alle Erwerbsminderungsrenten.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann wie bisher grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.

Höhere Kranken- und Rentenversicherung

Ab 1. Januar 2017 werden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Die Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 4237,50 Euro auf 4350 Euro im Monat.  Erst das gesamte Einkommen oberhalb von 4350 Euro bleibt beitragsfrei. 

Bundesweit klettert die Versicherungspflichtgrenze von 56 250 Euro auf 57 600 im Jahr - bis zu diesem Ein-kommen müssen sich ArbeitnehmerInnen bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern. . 

Rentenversicherung: Die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt ab Januar 2017 im Westen von 6200 Euro auf 6350 Euro (76 200 Euro jährlich). Im Osten liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5700 Euro im Monat (2016 waren es 5400 Euro). Jährlich sind das 68 400 Euro. Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen.

Zusatzbeiträge der Krankenkassen können weiter steigen

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent ) soll 2017 bei 1,1 Prozent liegen. Je nach Kasse kann er aber auch deutlich höher ausfallen, da jede Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag selbst festlegt. Fachleute rechnen mit einem zukünftigen Zuschlag von 1,9 Prozent.

hg