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Bündnis Klinikrettung:

Solidarisch heißt Selbstkostendeckung

Kaum jemand bezweifelt mehr, dass das Fallpauschalensystem krachend gescheitert ist. Kostensteigerungen, Arbeitsverdichtung, Krankenhausschließungen – das sind seine katastrophalen Folgen. Von seiner Einführung haben maßgeblich private Krankenhauskonzerne profitiert, die Milliardengewinne aus der Fallpauschalen-Abrechnung ziehen. Es ist höchste Zeit, die Fallpauschalen abzuschaffen und durch ein gemeinwohlorientiertes Finanzierungsmodell zu ersetzen.

Diese Alternative gibt es, sie heißt Selbstkostendeckung der Krankenhäuser. Das Prinzip ist einfach: Alle Kosten, welche einem Krankenhaus durch die Behandlung von PatientInnen gemäß seinem Versorgungsauftrag entstehen, erstatten ihm die Krankenkassen. Im Laufe des Jahres sichern Abschlagszahlungen den Betrieb. Zum Jahresende legt das Krankenhaus sein Jahresergebnis offen. Nach einer Prüfung durch die Landesrechnungshöfe gleichen die Krankenkassen eventuelle Defizite aus, oder das Krankenhaus zahlt Überschüsse zurück. Die duale Finanzierung wird beibehalten, wobei sichergestellt wird, dass die Länder ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Investitionskosten nachkommen.

Grundlage der Kostendeckung muss eine echte Bedarfsplanung sein. Die Planung geschieht in einem demokratischen Prozess unter Einbeziehung der Betroffenen. Auch medizinische und andere wissenschaftliche Expertise fließt ein. Bei der Planung wird ermittelt, welche medizinischen Bedarfe es gibt und welche Versorgungsstrukturen zu ihrer Erfüllung gebraucht werden. Daraus ergibt sich der Versorgungsauftrag für die Krankenhäuser. Reserven für Krisen, beispielsweise Pandemien oder Naturkatastrophen, werden mit eingeplant. Die Tarifbindung für alle Beschäftigten sowie eine ausreichende Personalbemessung für alle Berufsgruppen werden dabei gesetzlich vorgeschrieben, ebenso das Recht aller EinwohnerInnen, binnen maximal 30 Fahrzeitminuten ein Allgemeinkrankenhaus mit stationärer Notfallversorgung zu erreichen.

Die Vorteile der Selbstkostendeckung sind gewichtig: Da keine Gewinne mehr mit dem Betrieb von Krankenhäusern erzielt werden können, fließen die Gelder vollständig in die Gesundheitsversorgung. Und da keine Verluste mehr mit dem Krankenhausbetrieb gemacht werden können, wird die Schließung notwendiger Krankenhäuser und Fachabteilungen aus betriebswirtschaftlichen Gründen beendet. Die ökonomischen Anreize für die Überbelastung des Personals und für die Durchführung unnötiger Behandlungen entfallen. Der Dokumentationsaufwand für die Fallpauschalen-Bürokratie entfällt. Dadurch würden Ressourcen in einem Umfang von 143.000 klinischen Arbeitskräften frei.

Die Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung dieser Finanzierungsreform dar. Sie verteilt die Lasten von Krankheit gerecht auf alle BürgerInnen, beteiligt Reiche an der Finanzierung der Solidarkasse, spart zusätzlich Milliarden an Verwaltungskosten ein und erleichtert die Abrechnung der selbstkostendeckenden Finanzierung der Krankenhäuser deutlich.

GiB Gemeingut in BürgerInnenhand
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