Kanzlerin Merkel: „Königin der Schleuser“?
27.01.2016: Noch 1977 hat der Bundesgerichtshof verkündet: Wer Flüchtende dabei unterstütze, "das ihnen zustehende Recht auf Freizügigkeit zu verwirklichen, kann sich auf billigenswerte Motive berufen und handelt sittlich nicht anstößig." Die Konferenz "Budapester Prozess" 1993 stand dagegen ganz im Zeichen der Abwehr und Abschottung. Auf Initiative der Bundesregierung wurde danach im Juni 1998 eine Sonderkonferenz zur "Bekämpfung illegaler Zuwanderung auf Routen durch Südosteuropa" durchgeführt. Die bis in die 90er Jahre in diesem Land belohnte Fluchthilfe wurde nun zum organisierten Verbrechen erklärt.
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