Daten/Fakten  

   

Ein stiller Skandal

Verzögert, auf die lange Bank geschoben, für unzulässig erklärt.

 

Omnibus

 

Vier Volksentscheide in Hamburg, Berlin und Bayern zur Bundestagswahl 2017 wurden von den Parlamenten und Gerichten ausgebremst. Der OMNIBUS war 2016 - bei drei von vier landesweiten Volksinitiativen - Bündnispartner und für die Sammlung der Unterschriften Tag für Tag unterwegs. Alle vier Volksinitiativen erreichten 2016 mehr als die notwendige Unterschriftenzahl und beantragten bei den zuständigen Landesparlamenten die Zulassung des Volksbegehrens (2.Stufe). Erst nach erfolgreichen Volksbegehren hätten in Berlin, Hamburg und Bayern - zeitgleich mit der Bundestagswahl - Volksentscheide über Sachthemen stattfinden können. Das wäre ein großer Tag für die Demokratie geworden.

Am 22.11.2016 ist nun auch das letzte der vier Volksbegehren von der Politik ausgebremst worden.Die bayerische Initiative „Volksbegehren gegen CETA“ hat dem Bayerischen Innenministerium 85.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag auf Volksbegehren übergeben. 25.000 hätten gereicht. Mitten in den Vorbereitungen für das Volksbegehren erreichte uns die Meldung: Das bayerische Innenministerium hat den Zulassungsantrag auf ein Volksbegehren nicht zugelassen. Das Bayerische Verfassungsgericht muss nun entscheiden. Mit der Ent-scheidung in Bayern wird auch der letzte übrig gebliebene Volksentscheid 2017 mit der Bundestagswahl fraglich.


Die Hürden sind viel zu hoch

Die Hürden für landesweite Volksabstimmungen sind in Deutschland sehr hoch. Deshalb planen Volksinitiativen ihre Kampagne so, dass der Volksentscheid mit einer Wahl zusammenfällt, nur so sind die hohen Abstimmungshürden im Volksentscheid zu meistern.

In Bayern müssen sich innerhalb von 14 Tagen fast 900.000 Abstimmungsberechtigte in die Listen eintragen, die nur auf dem Amt zu leisten sind. In Berlin benötigt das Volksbegehren „Volksentscheid retten“ für einen Erfolg im Volksentscheid nicht nur die einfache Mehrheit, sondern 50% aller Abstimmungsberechtigten (also mehr als für die Regierungsbildung notwendig ist). In Hamburg gilt: Nur bei der Zusammenlegung mit einer Bundestagswahl oder Bürgerschaftswahl gelten die zusätzlichen hohen Beteiligungs- oder Zustimmungsquoren nicht.

Es wirkt wie eine neue Taktik gegen Volksabstimmungen

Die gesamte Planung und Vorbereitung wurde jetzt von den Parlamenten und Gerichten ausgebremst. In Hamburg wurde das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ vom Hamburger Verfassungsgericht für unzulässig erklärt. In bemerkenswerter Auslegung der Verfassung hat das höchste Gericht der Ausweitung der direkten Demokratie einen Riegel vorgeschoben und den Vorrang des Parlaments und der Parteiendemokratie betont.

In Berlin wurde die Prüfung der beiden Anträge auf Zulassung des Volksbegehrens „Volksentscheid retten“ und „Volksentscheid Fahrrad“ vom Berliner Senat so verzögert, dass die geplante Zusammenlegung mit der Bundestagswahl 2017 nicht mehr möglich ist.

Wir müssen die Regeln für Volksabstimmungen selbst gestalten

Diese Erfahrungen zeigen, dass wir die Ausarbeitung und Bestimmung der Regeln für die Einführung der Volksabstimmungen – auch der bundesweiten Volksabstimmung – nicht den Parteien in den Parlamenten allein überlassen dürfen.

Wie es jetzt auf Landesebene weitergeht, werden wir beraten. Sicher ist, dass wir weiter für faire Regeln auf Landesebene unterwegs sein werden. Für 2017 kündigt sich schon eine Volksinitiative zur Verbesserung der Volksabstimmung auf Landesebene in Brandenburg an. Bei der Einführung der Volksabstimmung auf Bundesebene wäre eine sogenannte Ur-Abstimmung wichtig, in der wir selbst die Regeln bestimmen, mit der wir in Zukunft abstimmen wollen.

Ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf, unterstützt von hundertausenden von Unterschriften, wurde dem Bundestag bereits mehrfach eingereicht, zuletzt in einer gemeinsamen Aktion im Mai 2016.

Wir wollen über diesen von OMNIIBUS und Mehr Demokratie e.V. ausgearbeiteten Vorschlag abstimmen. Das Parlament kann zum Volksentscheid einen Gegenvorschlag vorlegen. Die einfache Mehrheit entscheidet.

Wir bleiben dran. Das Thema Volksabstimmung ist heute fast täglich in den Medien.

Helfen Sie mit, damit unsere Arbeit für die Volksabstimmung nachhaltig weitergehen kann.


Brigitte Krenkers Gründerin und Gesellschafterin des OMNIBUS