Mord an Gewerkschafter in Kolumbien:
Hilfswerk fordert Untersuchung über die Verantwortung von
Mitarbeitern des Nestlé-Konzerns
Berlin/Aachen, 6. März 2012. MISEREOR unterstützt die gestern in der Schweiz eingereichte Strafanzeige gegen den Lebensmittelkonzern Nestlé. Das katholische Entwicklungshilfswerk stellt sich damit an die Seite der deutschen Nichtregierungsorganisation ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights), die das Unternehmen in Zusammenhang mit der Ermordung des Gewerkschafters Luciano Romero im September 2005 in Kolumbien verklagen will.
Romero war damals von Paramilitärs mit 50 Messerstichen umgebracht worden. ECCHR wirft Mitarbeitern des Nestlé-Konzerns vor, durch fehlende Schutzmaßnahmen den gewaltsamen Tod des Gewerkschafters fahrlässig und schuldhaft mit verursacht zu haben. Romero war in den Jahren vor seiner Ermordung mehrfach von Nestlé-Vertretern in Kolumbien als "Guerilla-Kämpfer" diffamiert worden. Die Erfahrungen mit dem jahrzehntelangen Bürgerkrieg in dem Land haben gezeigt, dass solche Diffamierungen wie die Freigabe zur Tötung eines Menschen wirken können. Der kolumbianische Richter José Nirio Sanchez hatte bei der Verurteilung der Mörder Romeros im November 2007 die Staatsanwaltschaft aufgefordert, weitere Ermittlungen gegen die Auftraggeber des Mordes zu führen und dabei insbesondere auch die Rolle des Unternehmens zu untersuchen. Die staatsanwaltlichen Untersuchungen in Kolumbien gegen die dortige Tochterfirma von Nestlé sind jedoch zum Stillstand gekommen. Nun obliegt es nach Ansicht des ECCHR den Behörden in der Schweiz, zu untersuchen, inwieweit auch Vertreter Nestlés in der Schweizer Konzernzentrale eine strafrechtliche Verantwortung tragen. Menschenrechtler werfen dem Tochterunternehmen von Nestlé, Cirolac, vor, mit Drohungen und Repressalien gegen gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter vorgegangen zu sein.
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