Daten/Fakten  

   

Mord an Gewerkschafter in Kolumbien:

Hilfswerk fordert Untersuchung über die Verantwortung von

Mitarbeitern des Nestlé-Konzerns

Berlin/Aachen, 6. März 2012. MISEREOR unterstützt die gestern in der Schweiz eingereichte Strafanzeige gegen den Lebensmittelkonzern Nestlé. Das katholische Entwicklungshilfswerk stellt sich damit an die Seite der deutschen Nichtregierungsorganisation ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights), die das Unternehmen in Zusammenhang mit der Ermordung des Gewerkschafters Luciano Romero im September 2005 in Kolumbien verklagen will.

Romero war damals von Paramilitärs mit 50 Messerstichen umgebracht worden. ECCHR wirft Mitarbeitern des Nestlé-Konzerns vor, durch fehlende Schutzmaßnahmen den gewaltsamen Tod des Gewerkschafters fahrlässig und schuldhaft mit verursacht zu haben. Romero war in den Jahren vor seiner Ermordung mehrfach von Nestlé-Vertretern in Kolumbien als "Guerilla-Kämpfer" diffamiert worden. Die Erfahrungen mit dem jahrzehntelangen Bürgerkrieg in dem Land haben gezeigt, dass solche Diffamierungen wie die Freigabe zur Tötung eines Menschen wirken können. Der kolumbianische Richter José Nirio Sanchez hatte bei der Verurteilung der Mörder Romeros im November 2007 die Staatsanwaltschaft aufgefordert, weitere Ermittlungen gegen die Auftraggeber des Mordes zu führen und dabei insbesondere auch die Rolle des Unternehmens zu untersuchen. Die staatsanwaltlichen Untersuchungen in Kolumbien gegen die dortige Tochterfirma von Nestlé sind jedoch zum Stillstand gekommen. Nun obliegt es nach Ansicht des ECCHR den Behörden in der Schweiz, zu untersuchen, inwieweit auch Vertreter Nestlés in der Schweizer Konzernzentrale eine strafrechtliche Verantwortung tragen. Menschenrechtler werfen dem Tochterunternehmen von Nestlé, Cirolac, vor, mit Drohungen und Repressalien gegen gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter vorgegangen zu sein.

Der Konzern ist in dem lateinamerikanischen Land vor allem in der Produktion von Milchpulver aktiv. MISEREOR unterstützt die Bemühungen, Unternehmen weltweit zur verstärkten Übernahme ihrer Verantwortung hinsichtlich Menschenrechten und fairen Arbeitsbedingungen zu bewegen. "Das Gebot, die nötige Sorgfalt zur Achtung der Menschenrechte walten zu lassen, endet nicht an den eigenen Werkstoren, sondern umfasst die gesamte Wertschöpfungskette eines Produkts", betont Hein Brötz, Leiter der Abteilung Lateinamerika bei MISEREOR."In einer globalisierten und über Staatsgrenzen hinweg vernetzten Wirtschaftswelt können sich Mutterkonzerne nicht mehr ohne weiteres jeglicher Verantwortung für die Aktivitäten ihrer ausländischen Tochterunternehmen entziehen", so Brötz weiter. Die Unterstützung der Strafanzeige gegen Nestlé durch MISEREOR ist somit auch in diesem Zusammenhang zu sehen.
---
MISEREOR fördert in Kolumbien seit vielen Jahren die Arbeit von Gruppen, die sich gegen weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen zur Wehr setzen. Das katholische Hilfswerk stellt sich dabei insbesondere an die Seite von bedrohten Richtern, Anwälten und Gewerkschaftern und kämpft unter anderem gegen Straflosigkeit und für faire Gerichtsverfahren. Achtung Redaktionen: Zum Fall Luciano Romero und der Strafanzeige gegen Nestlé findet am Freitag, 9. März, von 11 bis 13 Uhr ein Hintergrundgespräch im Hotel Albrechtshof, Albrechtstraße 8, in Berlin statt. Dabei wird neben den Anwälten des ECCHR und einem Vertreter der kolumbianischen Lebensmittelgewerkschaft SINALTRAINAL auch der Misereor-Partner Leonardo Jaimes (Solidaritätskomitee für die politischen Gefangenen (FSCPP) und Nebenkläger bei den Prozessen in Kolumbien) berichten.

Weitere Informationen: - MISEREOR-Pressestelle, Ralph Allgaier, Telefon: 0241/442 529, Mobil: 0160/90555853, ralph.allgaier@misereor.de - MISEREOR - das Entwicklungshilfswerk der katholischen Kirche im Internet: www.misereor.de - Spendenkonto 10 10 10, Pax Bank Aachen, BLZ 370 601 93