Angesichts drohender Verfolgung in Syrien:
Kieler Landesregierung erlaubt Ausstellung von Reiseausweisen für SyrerInnen.
Kiel, 2.7.2012 Flüchtlingsrat enttäuscht: der Erlass nimmt geduldete syrische Flüchtlinge aus. Angesichts der Gefährdung, die mit einer Übermittlung der Daten syrischer Staatsangehöriger an die syrische Botschaft einher gehen könnten, hat das Kieler Justizministerium die Ausländerbehörden des Landes und der Kommunen mit Erlass vom 22. Juni aufgefordert, auf eine Identitätenklärung bei betroffenen SyrerInnen zu verzichten. Stattdessen sollen die zuständigen Ämter aufenthaltsberechtigten Personen aus Syrien, die nicht über gültige syrische Pässe verfügen, einen Ausweisersatz (Reiseausweis) ausstellen. Der Flüchtlingsrat begrüßt diese – offenbar zwischen Bund und Ländern abgestimmte – Verwaltungsmaßnahme. „Allerdings ist es kaum nachvollziehbar, dass ausgerechnet geduldete syrische Flüchtlinge im Erlass ausgenommen werden.“ wundert sich Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein.
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„Mit dem aktuellen Erlass scheint eine erste Chance verpasst, den Worten konsequente Taten folgen zu lassen.“ gibt sich Martin Link enttäuscht. Doch mit der bzgl. der Zielgruppe ermessensmöglichen Bereitschaft, Reiseausweise für geduldete syrische Flüchtlinge auszustellen, hätte ein echtes Stück Willkommenkultur Gestalt gewinnen können, das den begründeten Sorgen der betroffenen Personen und Familien gerecht würde.
gez. Martin Link, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
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