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Auswirkungen der Bundeswehrreform in Kiel:

Konzept für Konversion gefordert

01. Oktober 2011  Kiel muss jetzt in die Lage versetzt werden auf die möglichen Standortentscheidungen des Verteidigungsministeriums zu reagieren. „Die Bundeswehrreform ist da. Ein Hauptziel ist die Verschlankung der Armee. Das bedeutet: Bundeswehrstandorte wie Kiel stehen zur Disposition. Kiel ist darauf derzeit nicht vorbereitet. Statt sich zu überlegen, wie man im Fall der Fälle eine Konversion organisiert und gute Konzepte entwickeln kann, sehen der Oberbürgermeister und die Kooperation aus SPD und Grünen einmal mehr zu, wie das Kind in den Brunnen fällt.“, so der Fraktionsvorsitzende Florian Jansen.
Am 26. Oktober will der Bundesverteidigungsminister bekannt geben, welche Bundeswehrstandorte geschlossen werden. Es ist keine Schwarzmalerei, wenn man davon ausgeht, dass Kiel danach nicht länger in der jetzigen Form bzw. im jetzigen Umfang Standort sein wird. Daran ändern auch die Ankündigung nichts die Marine zu stärken. Es ist anzunehmen, dass größere Flächen im Stadtgebiet frei werden, beispielsweise beim Marinefliegergeschwader. Außerdem wird der Stadt im Falle eines (Teil-)Abzugs auch eine nicht unerhebliche Wirtschaftskraft verloren gehen. Derzeit hat die Stadt kein Konzept wie in diesem Fall, beispielsweise mit einem Konversionsmanager, die Probleme bewältigt und die Chancen, die sich durch einen (partiellen) Abzug der Bundeswehr bieten, genutzt werden können. Deswegen stellt DIE LINKE zur Ratsversammlung am 29.09.2011 einen entsprechenden Antrag.

Bei den zwangsläufig folgenden Überlegungen wird DIE LINKE darauf drängen, dass der angespannte Wohnungsmarkt in Kiel durch Wohnbebauung entlastet wird, anstatt wie Thorsten Albig schon angekündigt hat, vordringlich auf noch mehr Gewerbeflächen zu setzen.

(Pressemitteilung der Linksfraktion)

Antrag der Linken

Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zum Werben um ein Verbleiben der Bundeswehr in der Landeshauptstadt Kiel, ein kommunales Konversionskonzept zu entwickeln. Dieses Konzept soll enthalten:

1 Einen deskriptiv-analytischen Teil, der die gesamten durch die Bundeswehr und den militärisch-industriellen Komplex genutzten Liegenschaften in ihrer spezifischen Nutzung erfasst. Ferner sollen die dort abhängig Beschäftigten, Wirtschaftskraft und kommunale Steuereinnahmen quantitativ erfasst werden.

2 Mögliche Nachnutzungen für die militärischen Liegenschaften, sowie mögliche wirtschaftliche Alternativen für die unmittelbar und mittelbar vom Standortmilitär abhängigen Unternehmen.

3 Geeignete Beratungsstrukturen zur Konversionsthematik für die unmittelbar und mittelbar vom Standortmilitär abhängigen Unternehmen, deren Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter sowie die Soldatinnen und Soldaten am Standort.

4 Mögliche Fördermaßnahmen von EU, Bundes und Landesebene sowie weitere Bedarfe, die von den bisherigen Förderinstrumenten noch nicht abgedeckt sind.

5 Einen Zeitplan sowie einen Maßnahmenplan, der unmittelbar nach einer Abzugsentscheidung eingreift.

Das Konzept ist der Ratsversammlung zur Information und Beschlussfassung vorzulegen.