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Strompreis:

Zum Wohle der Konzerne

01. Mai 2014 Die EU-Kommission hat kürzlich neue Richtlinien für Beihilfen an Industrie betrieb heraus gegeben. Für Deutschland ist das insbesondere im Zusammenhang mit der Stromversorgung von Interesse. Zum einen weil die Förderung von Biogas-, Windkraft- und Solaranlagen nach der Definition der Kommission als Beihilfe gilt, zum anderen, weil hierzulande großen, energieintensiv arbeitenden Betrieben vergünstigte Strompreise berechnet werden. So bekommen sie erhebliche Nachlässe bei der sogenannten EEG-Umlage mit der die Differenz zwischen der gesetzlich geregelten Vergütung für den Ökostrom und dem Börsenstrompreis ausgeglichen wird. Im Vergangenen Jahren haben sich allein diese Vergünstigungen auf über fünf Milliarden Euro summiert, die von den anderen Stromkunden mitgetragen werden mussten, das heißt, von den privaten Haushalten, kleinen Gewerbekunden und öffentlichen Verwaltungen.

Noch breiter werden die Ermäßigungen der Stromsteuer gestreut. Private Haushalte zahlen 2,05 Cent pro Kilowattstunde verbrauchten Strom. Viele Gewerbebetriebe können sich hingegen einen erheblichen Teil ihrer Stromsteuer zurückerstatten lassen. 2012 machten davon rund 120.000 Unternehmen Gebrauch, und der Staat verzichtete auf Einnahmen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro.

Wegen der Nachlässe auf die Stromsteuer und auch auf die Netzentgelte hatte die Bundesregierung bereits vor einigen Jahren Ärger mit der EU-Kommission bekommen. Deshalb werden erstere nur noch gewährt, wenn die Unternehmen sich einem genormten Energie- bzw. Umweltmanagement unterwerfen. Außerdem muss das produzierende Gewerbe im Mittel im Jahr 2015 eine Verminderung seiner Energieintensität um 1,3 Prozent gegenüber dem Mittel der Jahre 2007 bis 2013 erreicht haben und in den Folgejahren den Energieeinsatz pro Wirtschaftsleistung um jeweils weitere 1,3 Prozent reduzieren. Das liegt allerdings eher am unteren Ende dessen was in den letzten Jahrzehnten ohnehin an jährlicher Effizienzsteigerung in der Industrie erreicht wurde.

Die Frage ist nun, wie es mit den neuen EU-Richtlinien für die Privilegien der deutschen Industrie weiter geht. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat mit der Kommission in Brüssel einen Kompromiss ausgehandelt, der die Ausnahmen für die Industrie von der EEG-Umlage weitgehend unangetastet lässt. Die Kommission wird zum einen eine Reihe von Branchen definieren, für die EU-weit die Strompreise gesenkt werden dürfen. Zum anderen erhalten die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit „sehr energieintensive Unternehmen“ zu entlasten, auch wenn sie nicht in den festgelegten Wirtschaftszweigen tätig sind. Entsprechend zeigte sich der Verband der Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID), in dem unter anderem Unternehmen der Chemie-, Stahl-, Glas- und Papierindustrie zusammengeschlossen sind, hoch erfreut von den neuen Richtlinien: „Die Leitlinien schaffen in der jetzigen Form die Voraussetzung, damit energieintensive Branchen auch in Zukunft die notwendige Entlastung bekommen, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Für die deutsche Industrie ist die Einigung ein wichtiger Schritt zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Planungssicherheit.“

Im März hatte übrigens in den Niederlanden die Aluminiumschmelze Abdel Insolvenz mit der Begründung angemeldet, sie könne mit den deutschen Konkurrenten nicht mithalten, weil diese günstigeren Strom beziehen können. Die Aluminiumproduktion ist besonders stromintensiv, aber in Deutschland plant der Aluminiumkonzern Hydro seine Produktion in Grevenbroich, im rheinländischen Braunkohlerevier, auszuweiten. In Deutschland sind nach dem Index des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft die Strompreise für Energie- und Gewerbekunden so niedrig wie seit 2005 nicht mehr. Für den durchschnittlichen Privatkunden hat sich dagegen in den letzten neun Jahren die Rechnung um 40 bis 50 Prozent verteuert.

Die andere Frage ist, was die neuen Richtlinien für den weiteren Ausbau der sauberen Energieträger bedeutet. Nach Vorstellungen der Kommissionen soll die Energiewirtschaft möglichst marktkonform organisiert werden. Für die Energiewende heißt das konkret, dass sich künftig nicht mehr Lokalpolitiker in der Region mit interessierten Bürgern zusammensetzen und Windparks genossenschaftlichen planen können. Statt dessen soll es mittelfristig eine Verpflichtung geben, alle Projekte EU-weit auszuschreiben. Kommunen vor Ort haben dann nur noch bedingt die Möglichkeit zu steuern und vor allem die Wertschöpfung weitgehend in der Gemeinde zu halten. Was in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg schon jetzt die Regel ist, nämlich dass die Windparks meist von ortsfremden Kapitalfonds gebaut und betrieben werden, könnte dann auch schnell im Nordwesten zur Norm werden, wo es bisher noch deutlich demokratischer zugeht.

Nach einer Übergangsphase in den Jahren 2015 und 2016 soll die Ausschreibung danach für alle Projekte mit Ausnahme von Kleinanlagen zur Pflicht werden. Union und SPD hatten ähnliche Vorstellungen übrigens schon in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Insofern ist es irreführend, die neuen Regelungen als Zwang aus Brüssel zu verstehen. Aber ansonsten hat Jürgen Resch,der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe Recht, wenn er feststellt: „Die Kommission versucht auf diese Weise, das Geschäft mit den Erneuerbaren ausschließlich den großen Unternehmen vorzubehalten. Damit gefährdet sie jedoch nicht nur die lokale Akzeptanz, sondern auch die Energiewende insgesamt. Vielleicht ist das so beabsichtigt.“     

(wop)

Von der gemeinsamen Informationsveranstaltung von den Kieler ver.di-Senioren und dem Bündnis Kielwasser zum Thema „Die Strompreislüge“ können wir in dieser Ausgabe leider nicht berichten, weil die Veranstaltung erst nach Redaktionsschluss stattfand. Stellvertretend drucken wir hier ein aktuellen Beitrag des Referenten Wolfgang Pomrehn zu dem Thema erschienen in der „jungen Welt“.

(uws)