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Konzept Stadtwerke Kiel:

100% Übernahme der Anteile durch die Stadt Kiel

MVV03

Energiewende-Demo am 10. Mai in Berlin, wop

01. Juni 2014 Die Entscheidung der MVV Energie AG, sich nicht an dem neuen Kraftwerk in Kiel zu beteiligen, stellt alle Beteiligten im Aufsichtsrat der Stadtwerke, im Betriebsrat, in der Stadtverwaltung, in den Ratsparteien, in der Gewerkschaft ver.di, in energiepolitischen Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und globalisierungskritischen Organisationen vor eine große Herausforderung. Dies insbesondere, da die MVV den Verkauf ihres 51%-Anteils als Teil einer möglichen Lösung betrachtet und damit den Rückkauf durch die Stadt Kiel ermöglicht.

Vorteile einer Übernahme der Anteile durch die Stadt Kiel

- Für die Klimaschutzstadt Kiel ist die Umsetzung ihres umweltfreundlichen Energiekonzeptes von großer Bedeutung für die Zukunft. Dies erfordert Investitionen, die das Kieler Konzept unterstützt und die gleichzeitig eine Energieversorgung für die BürgerInnen der Stadt Kiel auf sozialverträglicher und bezahlbarer Basis ermöglicht. Eine Beteiligung von privaten Investoren an den Stadtwerken schließt dies aus, weil bei gleichzeitiger Gewinnerwartung mit überhöhten Preisen zu rechnen wäre und der Ausbau umweltfreundlicher Versorgung gefährdet ist.

- Es geht um die langfristige Sicherung der Daseinsvorsorge für die BürgerInnen der Stadt Kiel und des Kieler Umlands und die Wiedergewinnung des kommunalen und demokratischen Einflusses auf grundlegende Versorgungen.

- Es geht um die Sicherung der Qualität der Wasserversorgung und den Erhalt und die Wartung der hochwertigen Netze und Anlagen.

- Es geht um die Versorgung mit Gas und Strom, wobei für die Stromversorgung für alle Kieler Kunden eine Ausrichtung auf das Angebot von regenerativem Strom aus Sonne, Wind und Wasserkraftwerken zu 100% angestrebt werden sollte. Hierzu ist eine Zusammenarbeit mit dem bestehenden Stadtwerkeverbund in Schleswig-Holstein denkbar.

- Es geht um den Ausbau der regenerativen Stromerzeugung auch in der Stadt Kiel, insbesondere über die Nutzung städtischer und privater Dachflächen im Kieler Raum.
Hierbei ist es wichtig, die BürgerInnen der Stadt Kiel und Umgebung durch genossenschaftliche oder private Bürgerbeteiligung einzubinden, um auch hierdurch die Akzeptanz der Bevölkerung für das Energiekonzept und der Stadtwerke als Versorger zu erhöhen. Auch die Stadtwerke könnten Bürgerbeteiligungsanlagen anbieten.

- Es geht um den Ausbau und die Versorgung des Fernwärmenetzes, welches zzt. auf das wirtschaftlichere und ökologischere Heizwasser umgestellt wird und es geht um die Bereitstellung der notwendigen Wärmeenergie für das Kieler Fernwärmenetz. Auch wenn ein neues Kraftwerk mit hohem finanziellem Aufwand verbunden ist, wird es über die kostendeckenden Gebühren der Fernwärmeversorgung von den Kunden bezahlt und wurde auch bereits mehrfach bezahlt. Leider flossen diese Gebühren in der Vergangenheit nicht in die Rücklagen für ein neues zeitgemäßes Kraftwerk, sondern in die Dividenden von Aktionären und Anteilseignern. Dies wird in Zukunft auszuschließen sein, weil ansonsten die Preise für die Fernwärme nicht bezahlbar wären. Insgesamt muss festgestellt werden, dass das Kieler Fernwärmenetz aus fünf verschiedenen Kraftwerken, u. a. durch das Müllheizkraftwerk, versorgt wird und die ansonsten technisch und ökologisch optimale Wärmeversorgung über eine dezentrale Wärmeerzeugung anzustreben ist. Bei dem Bau des neuen Kraftwerkes geht es nicht mehr hauptsächlich um die Stromerzeugung, sondern um die Bereitstellung von ausreichend Wärmeenergie und Energiereservekapazitäten vor allem für den Winter. Eine kleinere Dimensionierung z. B. in Form eines GuD-Kraftwerkes welches rentabel und emissionsarm zugleich ist (siehe Gas- und Heizkraftwerk Berlin-Lichtenfelde) oder eine Reduzierung der Kraftwerksvariante auf 10 Gasmotoren sollte geprüft werden, um dadurch das Investitionskapital auf ca. 150 Mio. zu reduzieren. Dies könnte von einer Expertenrunde ermittelt werden. Eine Vergabe des Kraftwerksbau an regionale Betriebe sollte angestrebt werden.

- Nach dem Rückzug von MVV, die einige Arbeitsfelder zentral ausgegliederten, wird es nötig sein, sämtliche Aufgaben- und Arbeitsfelder bei den Kieler Stadtwerken wieder komplett im eigenen Hause zu bedienen und alle Dienstleistungen rund um Wasser, Energie und Netze anzubieten, wozu auch Service und Beratung gehört. Dies kann in Zusammenarbeit mit dem regionalen Handwerk geschehen, wie auch durch das Vorhalten eigener Werkstätten und Fachpersonal und wird notwendigerweise mehr Arbeitsplätze bei den Stadtwerken erfordern. An einer qualifizierten Ausbildung bei den Kieler Stadtwerken zur Heranbildung des eigenen Fachkräftepotenzials ist dringend festzuhalten.

- Die Stadtwerke spielen eine entscheidende Rolle bei Beratung, Service und Umsetzung des Kieler Energiekonzeptes, als Partner aller BürgerInnen und aller Kieler Betriebe, wie auch in Zusammenarbeit mit dem Umland.

- Einen neuen Investor zu suchen, wäre nicht hilfreich, sondern würde die vorhandenen Probleme nur verschärfen, denn Investoren wollen eine sichere Rendite und schrecken vor hohen Investitionen zurück. Es bringt daher keine Lösung der Probleme. Deshalb: Kein neuer Investor für die Stadtwerke Kiel!

- Da 2016 der Konzessionsvertrag für die Netze von Strom, Gas und Wasser für das Gebiet der Stadt Kiel ausläuft, muss die Ratsversammlung bis Ende des Jahres 2014 über die Neuvergabe entscheiden. Der bisherige private Anteil an den Stadtwerken würde zu eine Ausschreibungspflicht, möglicherweise europaweit, verpflichten. Eine vollständige Rekommunalisierung der Stadtwerke kann auch dieses Problem lösen (wie bereits beim Öffentlichen Nahverkehr geschehen), weil eine Vergabe der Netze an die stadteigenen Stadtwerke ohne Ausschreibung möglich wäre. Auch dies steht im Trend der Zeit, denn immer mehr kommunale Verwaltungen sind dazu übergegangen, die Netze in eigener Regie zu betreiben, zumal dann die Kontrolle über Wartung und Nutzung in kommunaler Hand läge. Trotzdem sollte vorsorglich in den zukünftigen Konzessionen die Pflicht zum Erhalt, Wartung und Ausbau der Netze entsprechend den Anforderungen mit in den Vertrag aufgenommen werden. Ebenso sollte auch eine Tarifbindungsklausel aufgenommen werden.

- Der Rückkauf der 51% Anteile der Stadtwerke Kiel sollte möglichst noch in diesem Jahr abgewickelt werden. Beim Rückkaufswert ist zu bedenken, dass eine Prüfung des Zustandes der Netze und Anlagen nur stichprobenartig erfolgen kann. Abgeflossene Erlöse durch Verkauf von Anlagen und Immobilien sollten berücksichtigt werden. Der genaue Wert der derzeitigen Stadtwerke wird sich vermutlich erst in den nächsten Jahren herausstellen, wenn der Zustand der Wasser-, Strom- und Gasnetze erkennbar wird. Letztlich wird die Stadt immer mit einem Verlust aus der Rekommunalisierung herauskommen. Bei einem evtl. Rückkauf der Netze bei Übernahme der Konzessionen in kommunale Hand, würde dies Problem aber auch auf die Stadt zukommen. Es wäre zu prüfen, ob die Wertermittlung unter Vorbehalt stattfinden kann und ob bei einer späteren Feststellung eines überhöhten Rückkaufpreises ein Ausgleich möglich ist. So wäre eine Wertfestsetzung entsprechend des Kaufpreises aus dem Jahre 2004 (125 Mio. Euro) denkbar, der aber unter Umständen nachträglich korrigiert wird. Eine Einrechnung von zukünftigen Gewinnerwartungen, wie z. B. bei der Rekommunalisierung in Berlin geschehen, sollte abgelehnt werden.

- Die Finanzierung des Rückkaufs der Stadtwerke ist als Teil der Daseinsvorsorge wie eine kommunale Aufgabe zu betrachten und darf daher nicht von der Kommunalaufsicht behindert werden. Dies insbesondere, da es sich bei den Dienstleistungen der Stadtwerke um gebührenpflichtige Einnahmen und somit klar geregelte rentierliche Ausgaben handelt. Im Übrigen ist es politisch fragwürdig und als Widerspruch zu kommunalen demokratischen Strukturen zu sehen, wenn eine für die Finanzprüfung zuständige Behörde die einseitige Entscheidungsgewalt über Zukunftsplanungen wahrnimmt. Dies gilt sowohl für die Rückkaufsinvestitionen als auch für ein rentierliches gebührenfinanziertes Wärmekraftwerk. Kommunale Kredite sind derzeit sehr günstig und könnten aus den laufenden Einnahmen der Stadtwerke, ohne Belastung des städtischen Haushaltes finanziert werden. (Die Bürgschaft übernimmt allerdings, wie auch bisher, die Stadt.)

- Die Finanzknappheit der Stadt Kiel und anderer Kommunen darf kein Grund sein, um sich den Aufgaben der Daseinsvorsorge zu entziehen. Die Ursachen von Verschuldung und Finanzknappheit liegen nur in geringem Maße an verfehlter Haushaltspolitik oder unzureichender Sparmaßnahmen, sondern in einer fehlenden Finanzausstattung durch die Bundesregierung. Hier ist insbesondere die unzureichende Besteuerung von Vermögen und Steuergeschenke für Konzerne zu erwähnen. Die Bundesregierung muss durch eine Umverteilung der Vermögen für mehr Einnahmen in den Kommunen sorgen, statt immer weitere Aufgaben und Soziallasten den Kommunen aufzubürden. Statt weiterer Privatisierung der kommunalen Aufgaben und Betriebe brauchen wir eine sofortige einmalige Vermögensabgabe sowie die Einführung einer Vermögenssteuer und einer Finanztransaktionssteuer.

- Weitere Modelle der Finanzierung sind denkbar durch Bürgerbeteiligung z. B. in Form von Energiegenossenschaften. Sowohl bei der Finanzierung des neuen Wärmekraftwerkes als auch für Bürgerenergieanlagen könnten interessierte BürgerInnen mit finanziellen Anteilen und einem Stimmrecht in der Genossenschaft für eine Mitwirkung bei der Energiewende in Kiel gewonnen werden. Eine Energiegenossenschaft könnte über die Anteile an den Kraftwerken oder über Anteile an den Stadtwerken ebenfalls demokratisch an den Entscheidungen der Stadtwerke beteiligt werden. Dafür könnte z. B. ein Beteiligungsgremium eingerichtet werden. Die rechtlichen und politischen Grundlagen müssten vertraglich geregelt werden.

- Wie eine Bürgerbeteiligung an den Stadtwerken konkret aussehen kann, wird eine demokratische Herausforderung für die Zukunft sein. Ideal wäre eine Drittelparität von Stadt, Betriebsrat und Bürger-/Umweltverbänden. Beteiligte Energiegenossenschaften könnten ebenfalls mit Stimmenanteilen vertreten sein. Dies müsste dann die Ratsversammlung beschließen. Darüber hinaus ist eine Bürgerbeteiligung an Fragen der Energie- und Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene denkbar, wo Gewerkschaften, Umweltverbände, Bürgerinitiativen und interessierte BürgerInnen neben städtischen Vertretern aus den Ausschüssen und Ämtern zur Umwelt- und Energiepolitik teilnehmen und beraten könnten.

- Das Konzept ist visionär und möglicherweise können nicht alle Angelegenheiten und nötigen Investitionen in einem Rutsch erledigt werden, sondern benötigen viel Zeit, Wissen und Ausdauer, wie auch die demokratische Beteiligung und Mitwirkung aller Beteiligten. Die Rekommunalisierung würde die Stadt Kiel und die Stadtwerke aber wieder vollständig handlungsfähig machen.


Eine Entscheidung über den 100%igen Rückkauf der Anteile an den Stadtwerke Kiel und die Neuvergabe der Konzessionen stehen akut auf der Tagesordnung.


Konzeptvorschlag: Bündnis Kielwasser, Uwe Stahl, 5.5.2014