Daten/Fakten  

   

Beiträge

Offener Brief an die Vorsitzenden der IG Metall:

Kein Pakt mit „Arbeitgebern“ und Regierung gegen das Streikrecht!

01. Mai 2015 Lieber Kollege Wetzel, lieber Kollege Hoffmann,

Ihr habt mehrfach erklärt, dass Ihr, bzw „die IG Metall“ die Gesetzesvorlage für „Tarifeinheit“ begrüßt. Ihr behauptet, dass dadurch das Streikrecht nicht eingeschränkt würde. Aber zahlreiche Gutachten, einschließlich des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ebenso wie viele namhaften Arbeitsrechtler/innen bestätigen das Gegenteil. Wenn das Gesetz so durchkommt, gilt: eine Gewerkschaft, die in einem Betrieb nicht die Mehrheit hat, darf weder Tarifverträge für ihre Mitglieder abschließen, noch dafür Streiks oder Warnstreiks organisieren.

Zugleich bestätigt die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dass es ihr darum geht, Streiks auszuschließen: „Arbeitgeber müssen sich darauf verlassen können, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags, der mit der Mehrheitsgewerkschaft abgeschlossen ist …, auch das Arbeitsleben befriedet ist.“ Zugleich machen sie deutlich, dass sie durchaus nicht auf die großen Gewerkschaften setzen: „Auch kleine Gewerkschaften können in den Betrieben Mehrheitsgewerkschaften sein.“

Wir können nicht verstehen, dass Ihr mit denen gemeinsame Sache macht, die seit Jahren das Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ durch Ausgliederungen und Fremdvergabe zunichte machen. Die Initiative der CSU, für die „Daseinsvorsorge“ weitere Einschränkungen des Streikrechts zu verlangen, macht deutlich, was die Unternehmerverbände und ihre Freunde wollen.

Der bekannte Professor für Arbeitsrecht und Gewerkschafter Wolfgang Däubler schätzt das Gesetzesvorhaben so ein: »Die gesetzliche Vorgabe der Tarifeinheit ist der elegante Versuch, Gewerkschaften auszuschalten, ohne sie explizit zu verbieten«. Prof. Däubler hält das Gesetz für grundgesetzwidrig. Außerdem würde es die Flächentarifverträge weiter zersetzen und bestehende Tarifgemeinschaften mittelfristig zerstören.

Deshalb fordern wir Euch auf:

•      Versagt dieser Gesetzesinitiative die Unterstützung! Verteidigung des Streikrechts gegen alle Angriffe!

•      Tarifeinheit muss über gewerkschaftliche Solidarität erreicht werden, nicht über Kungeln mit den Unternehmern!

Wir fordern eine offene Debatte auf allen Ebenen unserer Gewerkschaft!

Die Gesetzesvorlage zur sogenannten „Tarifeinheit“ ist in erster Lesung durch den Bundestag gegangen und soll in Kürze beschlossen werden. Maßgeblich wurde die Gesetzesinitiative durch mehrere Gewerkschaften, insbesondere die IG Metall, unterstützt. Der IG Metall-Vorstand hat mehrfach erklärt, dass er die Gesetzesvorlage für „Tarifeinheit“ begrüßt. Er behauptet, dass dadurch das Streikrecht nicht eingeschränkt würde. Aber zahlreiche Gutachten, einschließlich des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ebenso wie viele namhaften Arbeitsrechtler/innen bestätigen das Gegenteil. Wenn das Gesetz so durchkommt, gilt: eine Gewerkschaft, die in einem Betrieb nicht die Mehrheit hat, darf weder eigene Tarifverträge für ihre Mitglieder abschließen, noch dafür Streiks oder Warnstreiks organisieren.

Innerhalb der IG Metall gibt es kritische Stellungnahmen gegenüber dem Gesetzesvorhaben, so hat die Delegiertenversammlung der Verwaltungsstelle Wiesbaden-Limburg den Vorstand zur Ablehnung des Gesetzesvorhabens aufgerufen.

http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2015/03/tarifeinh_igmwiesbaden.pdf

Ebenso appellieren nun zahlreiche Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen aus der IG Metall und anderen Gewerkschaften in einem Offenen Brief (siehe Anlage) an die Vorsitzenden der IG Metall, Detlef Wetzel und Jörg Hofmann, ihre Position zu ändern, der Gesetzesinitiative ihre Unterstützung zu versagen und das Streikrecht gegen alle Angriffe zu verteidigen. Tarifeinheit müsse über gewerkschaftliche Solidarität erreicht werden, nicht über Kungeln mit den Unternehmern! Dazu wird eine offene Debatte auf allen Ebenen der Gewerkschaft gefordert.

Der Offene Brief wird bis jetzt unterstützt von 78 früheren und aktuellen IGM-Funktionsträgern und Funktionsträgerinnen, 24 weiteren IGM-Mitgliedern und 35 FunktionsträgerInnen und Mitgliedern weiterer Gewerkschaften. Es gehen noch laufend weitere Unterschriften ein.