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Deutscher Herbst für Flüchtlinge:

Abschiebe-Camps und „Rückführung“ von Flüchtlingen

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Demonstration in Kiel zur Eröffnung der Interkulturellen Woche 2014

01. November 2015 Schluss mit dem Sommermärchen der Willkommenskultur für Flüchtlinge. Nachdem das Asylbeschleunigungsgesetz ruckzuck durch Bundestag und Bundesrat geschleust wurde, wird ab sofort auf „Verabschiedungskultur“ (so die Sprachschöpfung des schleswig-holsteinischen CDU-Vorsitzenden Liebing) gesetzt, wie dies Pegidisten und die Scharfmacher von CSU und CDU seit Wochen lautstark fordern. Bereits ab 26.10.2015 soll im großem Stil abgeschoben werden. In enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern wird an sogenannten „Rückführungslisten“ gearbeitet. Und der Widerstand der SPD gegen geplante Abschiebe-Camps in Grenznähe, verharmlosend als Transitzonen bezeichnet, scheint auch gebrochen.

 

Nach Aussage des Bundesinnenministers gebe es zu Zeit 190.000 „ Ausreisepflichtige“ – 140.000 von ihnen verfügten über eine Duldung; 50.000 kämen demnach für eine sofortige Abschiebung in Betracht. Zu „sicheren Herkunftsstaaten“ wurden mit der jüngsten Asylrechtsverschärfung auch Albanien, Kosovo und Montenegro erklärt. Flüchtlinge aus diesen Ländern haben damit keine „Bleibeperspektive“ und können nicht auf eine individuelle Prüfung hoffen und sollen auf schnellst möglichem Wege wieder zurück in Not und Elend. Dies betrifft in besonderer Weise auch Roma-Familien.

Weitere Neuerungen der Asylverschärfung: In Zukunft sollen Abschiebungen nicht mehr vorher angekündigt werden, sodass verhindert werden soll, dass sich mit Betroffenen Solidarität und praktische Hilfe entwickeln kann. Flüchtlinge sollen zudem länger (bis zu sechs statt bis zu drei Monate) in den Erstaufnahmestellen wohnen und dort möglichst nur Sachleistungen bekommen. Die LINKE-Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen hatte die Mitte Oktober verabschiedete Verschärfung der Asylgesetzgebung als „den gravierendsten Angriff auf das Asyl-Grundrecht seit den 90er Jahren“ bezeichnet.

In Schleswig-Holstein stehen aktuell 33 Asylbewerber auf der Rückführungsliste

In Schleswig-Holstein müssen nach Angaben von Innenminister Stefan Studt (SPD) in den kommenden Wochen 33 Flüchtlinge das Land verlassen. 20 von ihnen werden in einem gemeinsamen Charterflug mit Mecklenburg-Vorpommern nach Serbien und Bosnien gebracht. (ndr-online 23.10.15)

Flüchtlings- und Sozialverbände sprechen von „offenem Verfassungsbruch“

„Zum Schaden unserer Gesellschaft werden die Weichen auf Abwehr und Ausgrenzung gestellt“, erneuerte Pro Asyl seine Ablehnung. Das Gesetzespaket sei ein „Integrationsverweigerungsgesetz. Die Kasernierung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zu sechs Monaten, die Ausdehnung des Arbeitsverbotes und die Ausweitung der Residenzpflicht werden die Unterbringungsproblematik verschärfen und Integration verhindern.“

Es sei ein „Programm der Entwürdigung von Menschen“ und stelle einen „offenen Verfassungsbruch“ dar. „Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 entschieden: Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken.“

Auch das Deutsche Kinderhilfswerk lehnte die Änderungen im Asylrecht ab. „Flüchtlingskindern droht die weitere Degradierung zu Kindern zweiter Klasse“, erklärte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann. „Wenn Kinder generell bis zu sechs Monaten und Kinder aus sogenannten sicheren Drittstaaten sogar auf unbestimmte Zeit in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen, oder wenn Sozialleistungen für Kinder unverhältnismäßig gekürzt und Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gestrichen werden können, dann liegt eine Verletzung der elementaren Kinderrechte vor.“

„Der Gesetzentwurf konterkariert die Ziele des schleswig-holsteinischen Flüchtlingspaktes!“

stellt Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein fest. Im Kieler Flüchtlingspakt hatten sich am 6. Mai 2015 die Landesregierung, Landesverwaltungen und Gebietskörperschaften, Bildungsinstitutionen, Verbände, Religionsgemeinschaften, Arbeitsmarktakteure sowie MigrantInnenorganisationen und Migrationsfachdienste auf Ziele einer künftigen integrationsfreundlichen Aufnahme von Flüchtlingen geeinigt. Vieles davon ist jetzt schlichtweg Makulatur: Regelmäßig für Asylsuchende einen frühestmöglichen Sprachkurs-, Bildungs- und nachhaltigen Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen, auf dem Wege von Integrationsleistungen Erleichterungen beim Bleiberechtszugang zu schaffen, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bedarfs- und jugendhilfegerecht zu versorgen und in den zuständigen öffentlichen Stellen eine Willkommenskultur zu etablieren, die sich von der vor allem auf Abschreckung Abschiebung setzenden Verwaltungshybris vergangener Dekaden verabschiedet, werden nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes kaum noch zu erreichen sein.

Das sieht Frank Hornschu, Vorsitzender der DGB Kiel-Region ähnlich: „Der Gesetzentwurf zum sogenannten Asylkompromiss geht in eine völlig falsche Richtung - soziale Leistungen werden eingeschränkt, Abschiebungen erleichtert, die Liste sicherer Herkunftsländer wird erweitert. Dieser Vorschlag zielt auf die Einschränkung des Rechts auf Asyl hin. Er behindert die Integration von Flüchtlingen, statt sie zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Die Liste der sicheren Herkunftsländer darf nicht erweitert werden, denn es gibt in diesen Ländern Rassismus und Gewalt gegen Minderheiten. Diese Minderheiten brauchen ein Recht auf Asyl und eine individuelle Prüfung ihres Antrags. Wie widersprüchlich hier die Definition ist, zeigt schon, dass ein Land wie der Kosovo jetzt zum sicheren Herkunftsland erklärt werden soll, während es gleichzeitig noch immer für so unsicher gehalten wird, dass dort nach wie vor die Bundeswehr im Einsatz ist.

Statt des Versagens von Hilfe und Unterstützung von Menschen in existenzieller Not bedarf es einer Stärkung des Rechts auf Asyl, bedarf es einer Globalisierung, die nicht länger Reichtum für wenige sondern Gerechtigkeit für alle Menschen realisiert. Bedarf es einer Bekämpfung der Fluchtursachen. Denn die Flucht von Menschen beginnt im Krieg, sie beginnt in einem zerfallenden Staat, sie beginnt dort, wo Gewalt und Fanatismus, Armut und Not herrschen. Sie beginnt dort, wo die Reichen sich einmauern und die Armen in Slums und Flüchtlingslagern hausen. Die Fluchtbewegungen unserer Zeit haben viel mit dem zerstörerischen Handeln, der Unfreiheit, der Ungerechtigkeit und der Ungleichheit in weiten Teilen der Welt, in den Bürgerkriegs- und Krisenländern zu tun.“

Was jetzt Not tut

Die Flüchtlingsräte der Bundesländer hatten Bundesregierung und Bundestag in einer gemeinsamen Presseerklärung (13.10.2015) aufgefordert, statt der Asylrechtsverschärfungen folgende dringend gebotene Maßnahmen vorzunehmen:

•      Der Aufbau einer Logistik, mit der eine große Zahl von Flüchtlingen aus dem grenznahen Bereich weitertransportiert, versorgt und untergebracht werden kann

•      Der schnelle Um- und Neubau von menschenwürdigen Notunterkünften, die die provisorischen Unterkünfte wie Zelte, Traglufthallen, Turnhallen u. ä. ersetzen

•      Abbau bürokratischer Hürden, damit neu ankommende Flüchtlinge schnell zu Verwandten, Familienangehörigen und Freunden ziehen können, die sie aufnehmen und bei der Integration unterstützen

•      Die Abschaffung der Lagerpflicht für alle Flüchtlinge, damit diese unproblematisch in WGs und Privatwohnungen ziehen können

•      Ein Sozialwohnungs-Bauprogramm für Flüchtlinge und alle anderen obdachlosen und bedürftigen Menschen

•      Der besondere Schutz für Roma und andere ethnische Minderheiten aus den Balkanstaaten,  deren Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung eine gruppenbezogene Regelung erfordert.

•      Freie Weiterwanderung für Flüchtlinge, die zu ihren Familienangehörigen und Verwandten und Freunden in anderen EU-Ländern weiterreisen wollen

•      Eine Altfallregelung für Flüchtlinge, deren Asylanträge seit mindestens einem Jahr unbearbeitet sind, um den Rückstau von 250.000 nicht bearbeiteter Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abzubauen

•      Zugang zu Sprach- und arbeitsmarktlicher Integrationsförderung für alle Flüchtlinge – anstatt per Selektion nur für Asylsuchende, wie aus der Bundesregierung verlautet, aus Syrien, Eritrea, Iran und Irak – einer knappen Handvoll willkürlich identifizierter Herkunftsländer, denen eine „gute Bleibeperspektive“ zugeschrieben wird.

Neben aller praktischen Solidarität mit allen Flüchtlingen vor Ort wird die politische Diskussion und Auseinandersetzung um die Verantwortung unseres Landes für Flucht aus Krieg und Not und eines zukünftigen Zusammenlebens mit den zu uns geflüchteten neuen Mitbürgern große Bedeutung bekommen. „Die Scharfmacher in der deutschen Politik sollten aufhören, den Bürgern etwas vorzumachen. Die Wahrheit ist: Das Land wird wachsen. Viele Menschen werden dauerhaft in Deutschland bleiben und möchten ihr Leben hier eigenverantwortlich gestalten. Dies gilt für Flüchtlinge, aber auch für Arbeitsmigranten.“ (Uwe Polkaehn, DGB Nord)

Es steht zu befürchten, dass mit der jetzt in Kraft getretenen Asylrechtsverschärfung, der Unterscheidung von „richtigen“ und „falschen“ Flüchtlingen und der Politik er geschlossenen Grenzen den Rassisten und „besorgten Bürgern“ weiter Vorschub für ihre antidemokratische und menschenverachtende Politik geliefert wird. Zu Recht warnten Sarah Wagenknecht und Dietmar Bartsch (Die Linke) vor den verheerenden Folgen, wenn der Bund die Kommunen im Stich lässt und die Konkurrenz um günstigen Wohnraum, um Ausbildungs- und Arbeitsplätze weiter verschärft wird. „Wir brauchen endlich eine soziale Offensive mit massiven Investitionen. Und die Superreichen müssen endlich zur Kasse gebeten werden.“  

gst