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Rodungen für Möbel Kraft

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1. März 2017 Die Ansiedlung von „Möbel Kraft“ auf einer Kieler Kleingartenanlage – wie man in einem stadtplanerischen Projekt möglichst viele Sauereien unterbringt. Vor kurzem war in den „Kieler Nachrichten“ zu lesen, dass auf dem Prüner Schlag im Westen Kiels demnächst erneut die Reste aufgegebener Kleingärten abgerissen werden sollen, oder „rückgebaut“, wie es vornehmer im Behördendeutsch heißt. 

 

Jetzt haben die Rodungen begonnen. Der Abriß ist Teil des Projektes, auf diesem traditionsreichen Kleingartengelände ein „Möbelmarktzentrum“ einzurichten, ein Projekt, das die Stadt seit nunmehr fünfeinhalb Jahren beschäftigt. Die bisherige Geschichte dieses Projektes ist vor allem eine Geschichte von Sauereien im Umgang mit der Öffentlichkeit gewesen, oder sagen wir vornehmer, Ungeschicklichkeiten, und es ist wohl gerade mit diesen – wohl kaum versehentlichen – Ungeschicklichkeiten zu erklären, dass das Projekt beim Bürgerentscheid vom März 2014 beinahe gescheitert wäre. Doch der Reihe nach.

 

Die Sauereien begannen damit, dass das Ansiedlungsprojekt zunächst in monatelangen Geheimverhandlungen zwischen Oberbürgermeister Albig und dem Investor ausgehandelt wurde, um dann nur wenige Wochen nach der öffentlichen Bekanntgabe (welche „zufällig“ mitten in den Sommerferien 2011 erfolgte) bereits von der Ratsversammlung abgesegnet zu werden – von da an hieß es aus dem Rathaus, die Politik habe entschieden, und der Zug sei abgefahren. Aber in der kurzen Zeit vor dem Ratsbeschluß hatte keinerlei öffentliche Diskussion stattfinden können. Der Bürgermeister verwies nebulös auf eine für später vorgesehene Bürgerbeteiligung.

 

Es wurde insbesondere beschlossen, das Gelände schnellstmöglich an den Investor zu verkaufen, obwohl 317 der 330 Kleingärten noch verpachtet waren. Die eigenartige Begründung für diese Hast war, dass dies im Interesse der Pächter liege, da der Investor ihnen höhere Entschädigungen zahlen könne – auch hiermit wurde der Eindruck vermittelt, nichts könne die Auflösung der Anlage noch stoppen. Der Kaufvertrag wurde im Mai 2012 von der Ratsversammlung abgenickt. Die Pächter wurden zur Selbstkündigung ihrer Pachtverträge aufgefordert; als Belohnung wurden um 25% erhöhte Entschädigungszahlungen angeboten.

 

Im Ratsbeschluß vom September 2011 hatte es geheißen, „Im westlichen Bereich des Gesamtgrundstückes sollen Kleingärten auf dem Areal verbleiben … Die Verwaltung schätzt, dass ca. 2/3 der Kleingärten betroffen sein werden.“ Schon früh wurde Kritik an der geplanten Zerstörung der Anlage öffentlich mit dem Argument begegnet, ein Drittel der Gärten blieben ja erhalten. Dennoch wurden unterschiedslos alle Gärten geschätzt und alle Pächter zur Selbstkündigung aufgefordert, auch die im westlichen Bereich. Auf Nachfrage wurde dies dadurch erklärt, man wisse nicht genau, welche Anteile der Fläche nicht gebraucht würden, und müsse daher zunächst alle Pächter vertreiben und alle Gärten abreißen; später könne man dann gegebenenfalls auf dem Gelände neue Gärten anlegen. Dass sich kaum Pächter auf ein solches Angebot einließen, ist nicht verwunderlich.

 

Der Investor eröffnete ein Büro direkt neben der Anlage, und die ersten Pächter erschienen, um ihre Parzellen zu kündigen. Andere zögerten noch, kamen aber dennoch, um sich beraten zu lassen. Dann konnte es passieren, dass einer älteren Gärtnerin gezeigt wurde, wie viele ihrer Nachbarn schon gekündigt hätten, verbunden mit der Warnung, „Wollen Sie wirklich allein auf der Parzelle bleiben? Wir können für die Sicherheit in der Anlage nicht garantieren. In den leer stehenden Lauben werden sich Obdachlose und Drogenabhängige einnisten.“ Solche Drohungen, verbunden mit den angebotenen Zahlungen, ließen die Pächter scharenweise kapitulieren. Viele gaben ihre Parzellen zum Ende des Jahres 2012 auf, etwa 70 zum Ende des folgende Jahres; nur drei Pächter kündigten nicht. Die Anlage begann zu verwahrlosen; nachts wurden viele Parzellen professionell ausgeplündert; das Engagement des Investors, die Anlage zu schützen, hielt sich sehr in Grenzen.

 

Erst jetzt wurden nach und nach die im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vorgeschriebenen Fachgutachten (Artenschutz, Lärm, Städtebau, Einzelhandel, etc.) erstellt – von denen jedes im Prinzip die Ansiedlung als undurchführbar hätte erklären können. Standortalternativen waren schon 2011 geprüft worden, allerdings sagte der Geschäftsführer von „Möbel Kraft“ später, die Stadtverwaltung habe ihm von Anfang an genau dieses Gelände angeboten. Standortalternativen (sogar in Gewerbegebieten) wurden mit Begründungen abgelehnt, die auf den Prüner Schlag genauso zutrafen (z. B. feuchter Baugrund).

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung beschränkte sich auf Präsentationen auf Ortsbeiratssitzungen sowie die vorgeschriebene Auslegung des Bebauungsplanes, mit der Möglichkeit, Einwendungen einzureichen. In den Antworten der Stadtverwaltung auf diese Einwendungen zeigte sich allerdings keinerlei Bereitschaft, auf irgendwelche Kritik einzugehen oder irgendwelche Änderungsvorschläge ernsthaft in Erwägung zu ziehen; alle kritischen Einwendungen wurden mit formelhaften Textbausteinen und pauschalen Floskeln, sowie unter Hinweis auf die Kompetenz der Gutachter abgewimmelt. Selbst die Einwände der Industrie- und Handelskammer, welche lediglich Änderungen an der Zusammensetzung des Sortiments forderte, wurden ignoriert.

 

Ende 2013 führten die Gegner des Projektes durch eine Unterschriftensammlung erfolgreich einen Bürgerentscheid über den Abbruch des Bauleitplanverfahrens herbei. Im Januar 2014 begann der Investor, noch vor dem Termin der Abstimmung am 23. März 2014, mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadtverwaltung einen Teil der verlassenen Gartenlauben abzureißen; etwa ein Drittel der Gärten wurde zerstört. Als Begründung wurde die „Verkehrssicherungspflicht“ genannt. Trotz eines Verbotes durch die Obere Naturschutzbehörde wurden dabei schwere Maschinen eingesetzt, welche die Infrastruktur der Anlage weitgehend zerstörten, inklusive der Wasserleitungen und Drainagen; infolgedessen wurden viele Parzellen mit Regenwasser überflutet. Andere Parzellen wurden durch Kiesaufschüttung unbrauchbar gemacht.

 

Der Bürgermeister reagierte auf Kritik an diesem Vorgehen mit der Aussage, mit dem Abriß würden „keine endgültigen Fakten gegen eine mögliche künftige Nutzung des Geländes als Kleingartenanlage geschaffen“; die Ratsfraktion der Grünen teilte mit, „Der Rückbau von Lauben auf dem Gelände der geplanten Möbel-Kraft-Ansiedlung behindert aus unserer Sicht in keinster Weise eine ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerbegehrens am 23.3.2014“. Der Geschäftsführer von „Möbel Kraft“ erklärte öffentlich, „Alles, was intakt ist, bleibt stehen. Da fährt niemand mit dem Bulldozer durch.“ Abrißarbeiter vor Ort bestätigten aber, dass sie den Auftrag hätten, in den betroffenen Teilflächen restlos alles abzureißen, was an die Gärten erinnerte; die Anzahl der eingesetzten Bulldozer war beeindruckend (aber vielleicht ist „Bulldozer“ nicht die fachlich korrekte Bezeichnung für die Fahrzeuge).

 

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In den Wahlkampf vor dem Bürgerentscheid griffen die „Kieler Nachrichten“ mit irreführenden Schlagzeilen über angeblich drohende Schadenersatzforderungen des Investors ein. Die Stadtverwaltung wendete Steuergelder in Höhe von 30.000 EUR für eine Plakat-Kampagne gegen die Forderungen des Bürgerentscheids auf; in der gleichzeitigen Kampagne des Investors (Budget: etwa 100.000 EUR) trat u. a. auch einer der an den Fachgutachten beteiligten Biologen als Unterstützer des Projektes auf, wodurch die Neutralität des entsprechenden Gutachtens fragwürdig erscheint.

 

Die Abstimmung wurde von den Gegnern des Projektes knapp verloren. Der am gleichen Tag gewählte neue Oberbürgermeister Kämpfer sagte dazu, „Das Falscheste wäre jetzt, mit einer Art Siegermentalität zu sagen, jetzt wird das durchgezogen statt miteinander respektvoll umzugehen.“ Er wolle das Kriegsbeil begraben und auf die Gegner des Projektes zugehen.

 

Allerdings ist im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens nichts in dieser Richtung geschehen; das Projekt wird nun, wenn auch mit Verzögerung, offenbar doch genauso durchgezogen wie vorgesehen, ohne jedes Zugeständnis an die Gegner. Vergeblich haben die Initiatoren des Bürgerentscheids im März 2015 in einem Offenen Brief auf eine Verringerung der Flächenversiegelung gedrängt; sie erhielten noch nicht mal eine Antwort.

 

Aufgrund dieser langen Liste an Sauereien im Umgang mit der Öffentlichkeit sieht sich der letzte legale Pächter einer Parzelle auf dem Gelände zu keinerlei kooperativem Verhalten dem Investor und der Stadtverwaltung gegenüber veranlaßt. Er wird an seiner Parzelle festhalten, so lange dies irgend möglich ist. Nach dem Bürgerentscheid hätte die Chance bestanden, durch Zugeständnisse und Kompromisse zur Versöhnung der verfeindeten Lager beizutragen, aber die Gegenseite hat nichts in dieser Richtung unternommen. Das Ansiedlungsprojekt steht damit von Beginn an unter einem schlechten Stern.

 

(Quelle: https://parzelle556.wordpress.com)