Beiträge
Gewerbewahn:
Stopp für das Gewerbegebiet Boelckestraße Nord gefordert
01. Oktober 2017 Die BUND Kreisgruppe Kiel und die NABU Ortsgruppe Kiel fordern einen Stopp des Bauleitverfahrens für das 9,1 Hektar große geplante Gewerbegebiet „Boelckestraße Nord“ und statt dessen die Umsetzung auf dem Flughafengelände zu forcieren. „Das von Knicks gesäumtes Grünland an der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet „Heischer Tal“ gegenüber dem Flughafen ist als Gewerbegebiet vollkommen ungeeignet“, so Hartmut Rudolphi vom NABU. In der Begründung des kürzlich auslegenden Entwurfs heißt es, dass Planungsalternativen auf dem Stadtgebiet nur mittel- bis langfristig vorliegen würden.
Die Ratsversammlung hatte jedoch im Februar den Bauausschuss aufgefordert, einen Entwurfsbeschluss für eine Gewerbefläche auf dem Flughafengelände für nicht flugaffines Gewerbe noch in diesem Jahr vorzulegen (Drucksache 150/2017). „Es darf nicht sein, dass für einen Zeitgewinn von Monaten der Sprung über die Straße an das Landschaftsschutzgebiet vollzogen wird“, so Ulrike Hunold vom BUND. „Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Bevölkerungszahlen muss unbedingt das noch vorhandene schützenwerte Grün erhalten bleiben, insbesondere wenn es machbare Alternativen mit nur geringer zeitlicher Verzögerung gibt. Daher fordern wir die Ratsversammlung auf, das Bauleitverfahren einzustellen.“ (Presseerklärung)
Im Folgenden veröffentlichen wir die Stellungnahme des BUND-Kiel:
Stellungnahme der BUND-Kreisgruppe Kiel zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 910 „Boelckestraße Nord“ Im Oktober 16 hatten wir in unserer Stellungnahme zum Vorentwurf auf die außerordentliche Bedeutung des Geländes aus natur- und umweltschutzfachlicher Sicht hingewiesen: von Knicks umgebenes Grünland unmittelbar angrenzend an das Landschaftsschutzgebiet Heischer Tal. Wir hatten damals gebeten, vor einem Entwurf das Gutachten zum Flughafen Holtenau abzuwarten.
Dieses liegt jetzt vor. Daraus folgend hat die Ratsversammlung am 16.2.17 unverändert den Antrag Drucksache 150/2017 beschlossen, indem es heisst: „Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für das im Norden des Areals des Flughafens Holtenau vorgesehene, nicht auf flugaffines Gewerbe beschränkte Gewerbegebiet ebenso wie die Planungen für mindestens 200 Wohneinheiten des im Süden vorgesehenen Wohngebietes auf Grundlage des Wohnbauflächenatlanten vorranging zu betreiben. Ein Entwurfsbeschluss für die nördliche Gewerbefläche und ein Aufstellungsbeschluss für die südliche Wohnbaufläche sind in 2017 dem Bauausschuss vorzulegen.“
Im Gutachten selber heisst es auf S.106: „Mit den Untersuchungen von Drees & Sommer sind die Planungen für den ersten Bauabschnitt dieser Variante (A) bereits recht dezidiert. Mit zeitlich sehr aufwendigen weiteren Planungen ist nicht zurechnen.“
7. Planungsalternativen
Hier wird konstatiert, dass das Flughafengelände nur mittel- bis langfristig zu entwickeln ist und damit nicht zur Verfügung steht. Diese Aussage ist mit dem o. g. nicht in Einklang zu bringen. Somit liegt auf dem Flughafengelände eine echte Planungsalternative vor, die nicht die im Umweltbericht klar genannten Unverträglichkeiten aufweist.
Weiterhin halten wir die Beschränkung auf gesamtstädtische Alternativen (die erst später verfügbar sind) nicht für zeitgemäß: Aufgrund der wirtschaftlichen und räumlichen Probleme fordert das Land interkommunale Zusammenarbeit. Dieses ist auch in der Vergangenheit mit dem „Interkommunalen Gewerbegebiet Erdbeerfeld“ zusammen mit der Gemeinde Altenholz in unmittelbarer Nähe verwirklicht worden. Somit müssen auch schon bestehende (z.B. mit Altenholz oder Melsdorf) oder auch potentiell mögliche interkommunale Gewerbegebiete unter Planungsalternativen betrachtet werden.
Dem Gutachten zum Flughafen zufolge führen die Gutachter des GEFEK zudem aus: „Dieser (Gewerbeflächen-) Engpass resultiert zum einen auch aus dem gegenüber ähnlichen Städten geringeren Gewerbeflächenbestand. Er ist aber vor allem auf den notwendigen anzunehmenden zeitlichen Vorlauf für alle großen Entwicklungsflächen (z. B. Moorsee I -III, MFG 5, Airpark Holtenau, Friedrichsort) zurückzuführen. Im Falle der zeitlich vorgesehenen Realisierung dieser Flächenpotenziale wird sich die Situation nach 2020 deutlich entspannen; danach stehen voraussichtlich bis 2030 genügend Flächen zur Verfügung.“ (Einfügung durch uns)
Es darf nicht sein, dass für einen Zeitgewinn von Monaten der Sprung über die Straße vollzogen wird und ein neues Gewerbegebiet mit ent-sprechender Versiegelung und Umwelteinflüssen unmittelbar angrenzend an das LSG entsteht. Diese kann auch durch die geplante Abschirmung im Norden nur unzureichend abgemildert werden. Insbesondere ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass (wieder einmal) ein erheblicher Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsflächen außerhalb des Stadtgebietes liegen soll. Insbesondere vor dem Hintergrund steigender Bevölkerungszahlen muss unbedingt das noch vorhandene schützenwerte Grün erhalten bleiben, insbesondere wenn es machbare Alternativen mit nur geringer zeitlicher Verzögerung gibt. Das hier beschriebene Gebiet würde sich sogar ausgezeichnet als Ausgleichsfläche auf Stadtgebiet eignen.
Wir bitten daher eindringlich um ernsthafte Prüfung der vorhandenen Planungsalternativen.
(BUND-Kreisgruppe Kiel)