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Attac – AG Kommunen-Wohnen:

Kein Ausverkauf kommunaler Grundstücke –

bezahlbare Wohnungen im öffentlichen Eigentum schaffen!

Zunehmende Wohnungslosigkeit und steigende Mieten 

Das Menschenrecht auf eine angemessene Wohnung ist in Deutschland infrage gestellt. Ein paar Zahlen machen dies deutlich:

  • Von 1995 bis 2010 wurden in Deutschland eine Million öffentliche Wohnungen privatisiert. 
  • Während es Mitte der 1980er Jahre  rund vier Mio. Sozialwohnungen gab, waren es 2017 nur noch 1,5 Mio.
  • Nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe waren 2018 in Deutschland rund 1 Million Menschen ohne Wohnung
  • Von 2010 bis 2017 sind die Mieten in den deutschen Großstädten um 29 Prozent gestiegen. In besonders attraktiven Städten wie Berlin haben sich die Mietpreise innerhalb der letzten zehn Jahre fast verdoppelt.

Immer weniger Menschen können sich eine angemessene Wohnung leisten, weil die Einkommen weit weniger steigen als die Mieten.

Wohnen als Ware

Diese Entwicklung hat System. Wohnen ist im Kapitalismus eine Ware, Grund und Boden überwiegend in Privateigentum. Gleichzeitig sind über 50 Prozent der Bevölkerung auf Mietwohnungen angewiesen. Mitte der 1980er Jahre konnten Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen noch ausreichend Wohnungen finden. Der Markt war stärker reguliert und die öffentliche Hand sorgte für ein hinreichendes Angebot an günstigen Wohnungen. Das hat sich grundlegend verändert und die großen Wohnungskonzerne Vonovia, Deutsche Wohnen und LEG nutzen dies aus. Sie wollen möglichst viel Profit aus ihren Immobilien erzielen. Und die Politik hat es ihnen in den letzten Jahrzehnten immer einfacher gemacht. Die Vermögenden wurden steuerlich entlastet und konnten immer mehr Reichtum anhäufen. Öffentliche Renten wurden gekürzt und private Rentensysteme gefördert. Beides hat zu immer größer werdenden Vermögensbeständen geführt, für die Anlagemöglichkeiten gefunden werden müssen. Der gemeinnützige Wohnungsbau wurde 1989 abgeschafft. Bund, Länder und Kommunen haben im großen Stil ihre Wohnungen an Immobilienkonzerne verkauft. Die Gesetze wurden so geändert, dass Vermögensverwaltungsgesellschaften in das Geschäft mit Wohnungen einsteigen und von den Privatisierungen profitieren konnten. Wohnungen sind immer mehr zur Ware geworden und Mieter*innen sorgen dadurch heute gezwungenermaßen dafür, dass sich die Vermögen der Wohlhabenden vermehren. 

Grundrecht auf Wohnen verwirklichen – den öffentlichen Wohnungsbau stärken

In Deutschland gibt es keinen Mangel an Luxusappartements, sondern einen Mangel an preisgünstigen Wohnungen für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen. Wenn Menschen keine angemessene Wohnung finden, weil der Markt versagt, muss die Gesellschaft Abhilfe schaffen. Marktkonforme Maßnahmen wie Wohngeld oder die Förderung von Wohneigentum durch Subventionen lösen das Problem nicht. Sie heizen das Geschäft mit Immobilien nur weiter an. 

Voraussetzung für eine dauerhafte Lösung ist eine grundlegende Reform des Bodenrechts. Der Jurist und SPD-Politiker Hans-Joachim Vogel hat dies bereits vor Jahrzehnten vorgeschlagen, um vor allem in den Großstädten der Wohnungsnot und der Bodenspekulation Herr zu werden. Grund und Boden soll grundsätzlich in öffentlicher Hand bleiben und Privaten nur zur zeitweisen Nutzung überlassen werden. Damit behält die öffentliche Hand deutlich mehr Gestaltungsspielraum und könnte die Bodennutzung besser den gesellschaftlichen Notwendigkeiten anpassen. 

Die Kommunen müssen nicht auf eine solche Reform warten. Sie können schon heute ihre Grundstücke für den Bau von Wohnungen nutzen, statt sie an die Meistbietenden zu verkaufen. Oder sie können Boden in Erbpacht an Wohngenossenschaften oder Baugruppen vergeben. Selbst bei der Vergabe der Grundstücke an Immobiliengesellschaften ist es besser, diese nur in Erbpacht zu vergeben, statt zu verkaufen. Damit sichern sich die Kommunen ihren Einfluss auf die langfristige Nutzung der Flächen und verhindern Bodenspekulation. 

Zudem müssen wieder mehr Wohnungen durch die Kommunen gebaut werden. Bund und Länder müssen sie dabei unterstützen und die Schuldenbremse darf kein Hindernis darstellen, wenn die Kommunen Kredite für den Wohnungsbau aufnehmen. Wenn Kommunen selbst hinreichend Wohnungen besitzen, können sie diese nicht nur preisgünstig anbieten, sondern sie dämpfen dadurch auch den Anstieg der Durchschnittsmieten. Bei der Verwaltung der Wohnungen sollten die städtischen Wohnungsbaugesellschaften die Mieter*innen möglichst weitgehend beteiligen, beispielsweise über Mietbeiräte/Mieterbeiräte. 

Die großen Wohnungskonzerne Vonovia, Deutsche Wohnen und LEG waren in den letzten Jahren maßgeblich für den Anstieg der Mieten bei Geschosswohnungen verantwortlich. Da sie damit dem Gemeinwohl geschadet haben, sollte darüber nachgedacht werden, sie zu enteignen.

Flankierende Maßnahmen: Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit, Mietpreisbremse

Der gemeinwohlorientierte Wohnungsbau sollte durch die Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit gestärkt werden. Sie würde kommunale und genossenschaftliche Bauträger steuerlich entlasten und den Bau von Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen fördern. Zwar würde der Staat Steuereinnahmen verlieren, gleichzeitig aber Wohngeld einsparen. 

Die Mietpreisbremse ist bisher weitgehend wirkungslos geblieben. Sie muss zu einem wirklichen Instrument zur Dämpfung der Mieten ausgebaut werden. Für Bestandsmieten braucht es einen Mietpreisdeckel. Die Möglichkeiten der Mieter*innen, sich gegen Mietsteigerungen zu wehren muss verbessert und die Befristung der Mietpreisbindung sollte aufgehoben werden. Nur erforderliche Modernisierungen sollt auf die Mieten umgelegt werden können und auch bei umfassend modernisierten Wohnungen muss die Mietpreisbremse gelten. Damit wird die Vertreibung alteingesessener Mieter*innen nach Modernisierungen verhindert.

Eine der Hauptursachen der dargestellten Entwicklungen ist die zunehmende Schere zwischen ökonomisch schrumpfenden und sogenannten Boomregionen, in denen neue Arbeitsplätze entstehen. Dadurch sind die Menschen gezwungen, Arbeitsplätzen, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten hinterher zu wandern, wodurch sich dann die Mangelsituation bei Wohnungen in den Ballungsgebieten verschärft. Dem ist politisch durch eine aktive, ausgleichende Regionalpolitik entgegenzuwirken.

Attac fordert

  • die Durchsetzung des Menschenrechts auf bezahlbares Wohnen
  • Boden und  Wohnungen dürfen kein Spekulationsobjekt sein
  • Grund und Boden soll grundsätzlich in öffentlicher Hand bleiben
  • Ausbau des öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbestands
  • Finanzierung muss durch progressive Steuern und Abschaffung der Schuldenbremse gewährleistet werden
  • weitgehende Beteiligung von Mieter*innen an der Verwaltung von Wohnungen in städtischen Wohnungsbaugesellschaften
  • Enteignung von profitorientierten Wohnungsunternehmen
  • Wiedereinführung der Wohnungsgemeinnützigkeit
  • Strenge Mietpreisbremse ohne zeitliche Befristung auch nach Renovierungen und Mietpreisdeckel für Bestandsmieten
  • Eine aktive Regionalpolitik, die die Kluft zwischen ökonomischen Boomregionen und schrumpfenden Gebieten verkleinert.

Flyer Attac-AG Kommunen Wohnen, Stand 04.03.2019

(Wegen Platzmangel nicht in der Druckversion veröffentlicht.)