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Wohnungsbau in Kiel:

Stadt vergibt Grundstücke künftig grundsätzlich im Erbbaurecht

Kiel ist eine aufstrebende Stadt, die in den kommenden Jahren weiter wachsen wird. Die Folge: Wohnraum wird in der Landeshauptstadt zunehmend knapp, der Bau von bezahlbaren Mietwohnungen muss forciert werden. Die Stadt startet daher einen Neuanfang in der Kieler Flächenpolitik, um wieder mehr Einfluss auf die Wohnbauentwicklung zu erhalten und eine aktivere Bodenpolitik zu betreiben. Zudem hat die Ratsversammlung die Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft beschlossen, damit bezahlbarer, attraktiver Wohnraum erhalten bleibt und verstärkt öffentlich geförderte Wohnungen in Kiel errichtet werden.

Kiel nimmt Wohnungsbauentwicklung und Bodenpolitik in den Fokus

Um ihren Einfluss auf die Wohnungsbauentwicklung zu erhöhen und um aktiv am Markt Bodenpolitik zu betreiben, prüft die Stadtverwaltung intensiv die Ausübung von städtischen Vorkaufsrechten. Diese sollen greifen, wenn wohnungspolitische Ziele dies erfordern oder wenn dadurch eine bauliche Entwicklung ermöglicht wird. Um eine zielgerechte Bebauung der städtischen Grundstücke zu gewährleisten, werden Wiederkaufsrechte für die Stadt vertraglich abgesichert.

Einfamilienhausgrundstücke werden künftig vermehrt im Zuge des Erbbaurechtes an Bauwillige vergeben. Auf Wunsch können Erbbaurechtsnehmer wie bisher ihre Grundstücke erwerben, wenn diese weiter eigenständig genutzt werden.

Unbebaute städtische Grundstücke, die für eine Mehrfamilienhausbebauung geeignet sind, werden vorrangig an die Wohnungsbaugesellschaft zur Bebauung übergeben. Eine Vergabe von Grundstücken an Dritte erfolgt grundsätzlich als Erbbaurecht unter der Auflage, einen Anteil von mindestens 30 Prozent sozial geförderter Wohnungen umzusetzen. Um einen höheren Anteil zu erreichen werden Anreize durch vergünstigte Erbbauzinsen geschaffen.

Für Kiels Baudezernentin Doris Grondke steht fest: „Diese Reform der Bodenpolitik ist erforderlich, um den öffentlich geförderten Wohnungsbau in Kiel mit Hochdruck voranzutreiben und der Stadt die Handlungsfähigkeit für eine aktive Wohnungsmarktpolitik zu eröffnen.“ Für die Ausübung von Vorkaufrechten und den gezielten Erwerb von Immobilien sei eine entsprechende Finanzausstattung der Immobilienwirtschaft erforderlich, um bei Bedarf zügig und kurzfristig handeln zu können. „Wir müssen einen entsprechend angemessenen Betrag in der Haushaltsaufstellung der kommenden Jahre veranschlagen“, so Grondke.

Quelle: 15.8.2019. Pressetext der Landeshauptstadt Kiel, Pressesprecherin Kerstin Graupner