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BUND:
Planung der A20 muss sofort gestoppt und neu bewertet werden
Kiel. Anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene veröffentlicht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zum Bundesverkehrswegeplan. Dieses Gutachten zeigt, dass sowohl der Fernstraßenbedarfsplan (Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz vom 23.12.2016) als auch der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 die EU-rechtlichen Vorgaben zur Strategischen Umweltprüfung nicht erfüllen. Darüber hinaus beachten die Pläne die Belange des Klimaschutzes nicht entsprechend des Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23.04.2021 und sind deshalb unions- und verfassungsrechtswidrig. Auch Straßenneubauprojekte in Schleswig-Holstein sind hiervon betroffen.
„Fernstraßenplanungen führen zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen. Das Gutachten des BUND zeigt nun, dass der BVWP nicht mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz vereinbar ist“, so Peter Löffler, vom Landesvorstand des BUND Schleswig-Holstein. „Der Verkehrssektor bleibt für einen großen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die vereinbarten Klimaschutzziele lassen sich mit weiteren Straßenneubauten nicht einhalten und auch die Artenvielfalt und Biodiversität leiden darunter. Statt neuer und größerer Straßen, brauchen wir gerade in ländlichen Regionen mehr öffentlichen Verkehr mit Bus und Bahn. Wir erwarten deshalb von der Landesregierung, dass sie sich auf Bundesebene dafür einsetzt/en, dass Projekte wie die A20 und die Südspange Kiel schnell gestoppt und unter Berücksichtigung aller Klima- und Naturschutzaspekten neu bewertet werden“, so Löffler weiter.
„2022 steht die Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans an. Diese Überprüfung muss Anlass sein, die Fehlplanung der letzten Jahrzehnte einer Generalüberholung zu unterziehen“ ergänzt Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH. „Ziel einer Überarbeitung und Neubewertung aller Verkehrsinfrastrukturprojekte muss sein, die Emissionsbudgets des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Bis 2030 müssen dafür die Treibhausgasemissionen im Verkehr, wie im Klimaschutzgesetz vorgegeben und vom Bundesverfassungsgericht unterstrichen, nahezu halbiert werden. Nur mit einer deutlichen Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und einer Stärkung des öffentlichen Verkehrs und Radverkehrs lässt sich dieses Ziel erreichen.“ schließt Eggers ab.
Mehr Informationen:
Das vom BUND in Auftrag gegebene Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter zwei Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der BVWP 2030 berücksichtigt die Ziele des Pariser Klimaabkommens bisher jedoch nicht, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben. Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann. Es ist deshalb fraglich, ob dieser Plan noch bindend für die einzelnen Fernstraßenprojekte einen Bedarf vorgeben kann.
Das Rechtsgutachten im Auftrag des BUND finden Sie unter:
www.bund.net/bvwp-rechtsgutachten
Eine Zusammenfassung des Gutachtens finden Sie unter:
www.bund.net/bvwp-zusammenfassung
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
Lorentzendamm 16, 24103 Kiel