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BUND Schleswig-Holstein kritisiert:

Umweltskandal an der Schlei bleibt im Wesentlichen ungesühnt

Kiel. Viereinhalb Jahre nach dem Umweltskandal der massiven Verschmutzung der Schlei wurde auch das letzte laufende Verfahren durch einen Amtsrichter eingestellt. Fast alle Beteiligten an den Taten bleiben nun tatsächlich straffrei. Auch wenn der Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein e. V. die fachjuristische Beurteilung der Tathergänge nicht vornehmen kann, sticht ein wichtiges Element dieser Entscheidung schmerzlich ins Auge: Der Richter verkündete, dass die Taten schon lange her seien und es kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung (mehr) gäbe.

„Dies ist aus Sicht des BUND eine Verhöhnung all jener Mitmenschen, die das Recht zum Schutz unserer Umwelt beachten und wahren. Eine derartige Betrachtung liefert in der Öffentlichkeit ein völlig falsches Beispiel und schützt die Straftat!“ so Gerd Simon, Sprecher des Ausschusses für Natur- und Umweltpolitik beim BUND Schleswig-Holstein. „Der Richter suggeriert dadurch, dass nicht die Frage nach Recht oder Unrecht, sondern nur der öffentliche Druck über eine Gerichtsverhandlung entscheidet.“

Der Schutz der Umwelt und unser aller Lebensgrundlagen ist als Verfassungsgrundsatz ein sehr wesentliches und lebenserhaltendes Element des öffentlichen Interesses. Wenn ein Amtsrichter dies anders sehen sollte, ist dies bedenklich und stößt nicht nur bei Umweltschützer*innen auf Unverständnis: Die Masse der Bevölkerung, für die der Schutz unserer Lebensgrundlagen wichtig ist, urteilt ebenso.

Durch einen anonymen Hinweis an den BUND wurde Anfang 2018 einer der zu der Zeit größten Umweltskandale Schleswig-Holsteins aufgedeckt: Hunderte Kilogramm geschredderte Lebensmittelverpackungen waren über das Klärwerk Schleswig in die Schlei gelangt. Im Klärwerk wurde über einen Faulturm Energie erzeugt, die unter anderem auch aus Lebensmittelresten aus dem Einzelhandel und der Gastronomie gewonnen wird – jedoch ohne die Lebensmittel von den Verpackungen zu trennen. Viele Kilometer der Küstenlinie waren mit Plastikresten zwischen wenigen Millimetern und bis zu drei Zentimetern verseucht.

Um erneute Katastrophen wie an der Schlei zu verhindern, sprach sich ein Beschluss des Bundesrates zur Vermeidung von Kunststoff und Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel dafür aus, in Kunststoff verpackte Abfälle vollständig von der Kompostierung oder Vergärung auszunehmen sowie die Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln zu überprüfen und gegebenenfalls zu senken.