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Altersarmut bekämpfen:

 
Schluss mit den Rentenkürzungen

 

rolli

01.10.2012 Ein Jahr vor den Bundestagswahlen haben CDU und SPD ihr Herz für verarmte RentnerInnen entdeckt. Nach dem Willen von v.d. Leyen sollen Geringverdiener, die lange gearbeitet haben und privat vorgesorgt haben, im Alter künftig auf einen Zuschuss aus der Rentenkasse und vom Staat hoffen können. Abenteuerlich sind allerdings die Berechnungen des Arbeitsministeriums die von einer Sozialversicherungspflicht von nur 35 Jahren ausgehen. Beide Vorschläge sind in den Parteien (CDU/CSU und SPD, siehe Kasten) umstritten und wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig.


Eine kleine Anfrage, vom 8.8.2012, der Linken, zur aktuellen Rentenentwicklung, enthielt folgende Vorbemerkung: Beständig sinkende Renten, steigende Zahlen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei den minijobbenden Menschen im Rentenalter haben eines gemeinsam: Sie sind die Vorboten einer neuen Altersarmut. In der Antwort der Bundesregierung vom 24.August 2012, konnte man folgendes lesen. Die Vorbemerkung der Fragesteller im Hinblick auf „beständig sinkende Renten“ kann sich nicht auf die Bundesrepublik Deutschland beziehen. In der Bundesrepublik Deutschland sind Rentenkürzungen gesetzlich ausgeschlossen."

Die Rot-Grüne Regierung hatte im Rahmen ihrer Agenda 2010 beschlossen das Rentenniveau zu senken. Hört sich auch besser an, sind aber letztendlich Rentenkürzungen. Bis 2030 wird das Leistungsniveau, durch das 2001 beschlossene Altersvermögensgesetz und 2004 durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz um ca. 20 Prozent sinken. Das Mindestsicherungsniveau für das Rentenniveau Netto vor Steuern liegt damit bis 2020 bei 46 Prozent und bis 2030 bei 43 Prozent. Da das Mindestziel nach den damaligen Vorausberechnungen als gefährdet galt, wurde durch die SPD die Regelaltersgrenze bis 2029 auf 67 Jahre angehoben. Aufgrund der im Allgemeinen um zwei Jahre verkürzten Auszahlungsdauer führt der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel zu einer etwas geringeren Rentenniveauminderung und damit vorerst nicht mehr zur Gefährdung des Mindestsicherungsziels.

Außerdem wurde die "Riester-Rente" eingeführt. Das können sich aber gerade diejenigen, die die Zuschussrente eigentlich brauchen (nämlich Geringverdiener) oft nicht leisten. "Die Riester-Rente kann die Lücken in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausgleichen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Makroökonie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Teilprivatisierung der Altersvorsorge erhöhe stattdessen das Risiko von Armut im Alter, so das IMK. Stattdessen müsse das umlagefinanzierten Rentensystem gestärkt werden. (DGB)

Schröder und Riester ging  es nicht um die Sicherung der Renten durch die Anpassung der demografischen Entwicklung, sondern um die Sicherung der Profite der Unternehmer, da sie zukünftig nie mehr als 11 Prozent Beitrag zahlen sollen. Der Höchstbeitragssatz wurde auf 22 Prozent festgelegt. Deshalb werden die Renten gekürzt und die KollegInnen sollen die Differenz (6 Prozent) durch Privatvorsorge (Riester-Rüruprente), zur Freude der Banken und Versicherungen, ausgleichen. Ohne die Kürzungen wäre 2030 ein Beitrag von ca. 28 Prozent (einige  Rentenfachleute gehen  von 24-26 Prozent aus) erforderlich. Bei paritätischer Finanzierung würden die KollegInnen sparen, da sie nicht 17 Prozent sondern 14 Prozent zahlen müssten.

Die Renten sind nach einem Bericht der Bundesregierung seit 2000 kontinuierlich gesunken. Wer im Jahr 2000 erstmalig eine Altersrente bezog und mindestens 35 Jahre gesetzlich rentenversichert war, erhielt im Durchschnitt 1021 Euro im Monat. Bis 2011 sank dieser Betrag auf 953 Euro. Die Renten wegen voller Erwerbsminderung ver- ringerten sich von 738.- Euro auf 634.- Euro. Derzeit gelten etwa 2,4 Prozent oder 400.000 Rentner als arm und sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Auch deshalb müssen immer mehr RentnerInnen auch noch im hohen Alter arbeiten. Um ca. 60 Prozent auf ca. 280.000 stieg die Zahl der Senioren mit einem Minijob. 120.000 RentnerInnen mit einem Minijob waren 75 Jahre und älter. "Bei den 120.000 über 75-jährigen Minijobbern wird es sich nicht um Universitätsprofessoren handeln, die gerne länger arbeiten wollen", sagte die Vorsitzende des Sozialverbands VdK, Ulrike Maschner, der Süddeutschen Zeitung . "Sondern eher um Rentner, die Zeitung austragen, Supermarktregale einräumen und andere wenig attraktive Jobs ausüben, um ihre karge Rente aufzubessern."

Bedingt durch die Rot-Grünen Rentenformeln wird die Altersarmut bei den RentnerInnen erheblich zunehmen. Dazu kommt der unsoziale Arbeitsmarkt. Wegen zunehmender prekärer Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse erwerben immer weniger KollegInnen ausreichende Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbst die OECD hat vor einer Zunahme der Altersarmut in Deutschland gewarnt. Nach Schätzungen wird der Anteil der RentnerInnen, bis 2030, die ohne staatliche Aufstockung Renten in Höhe von unter 660.-  Euro beziehen, bei ca.30 Prozent liegen.

Die Linke hat als einzige Bundestagspartei gegen jeglichen Sozialabbau gestimmt. Oskar Lafontaine: Rentenkürzungen zurücknehmen. Zur Diskussion um die drohende Altersarmut erklärte der Fraktionsvorsitzende der Linken im saarländischen Landtag, Oskar Lafontaine: „CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne haben die gesetzliche Rente immer weiter verschlechtert. Das gegenwärtige Rentenniveau von 51 Prozent des Nettolohns wird bis zum Jahre 2030 auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns sinken. Da 20 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor arbeiten, ist jeder fünfte Arbeitnehmer von Altersarmut bedroht. Die Klagen vor allem von CDU, CSU und SPD über die drohende Altersarmut sind nur noch peinlich. Diese Parteien haben im Verbund mit FDP und Grünen alles getan, um die gesetzliche Rente zu zerstören. Statt sich unglaubwürdige Scheingefechte über angebliche Rentenverbesserungen zu liefern, sollten CDU, CSU und SPD die Vorschläge der Linken aufgreifen: Die alte Rentenformel, die vor den vielen Rentenkürzungen Geltung hatte und nach einem langen Arbeitsleben ein menschenwürdiges Leben im Alter sicherte, muss wieder eingeführt werden. Ein gesetzlicher Mindestlohn von 10,- Euro muss zukünftig in ganz Deutschland gelten. "

Rentenhöhe

Die Rentenhöhe ist vor allem an die im Laufe des Arbeitslebens eingezahlten Beiträge gebunden. Die ArbeitnehmerInnen erhalten sogenannte Entgeld-punkte gutgeschrieben. Für jedes vor dem 1. Januar 1992 geborene Kind werden zwölf Monate und jedes nach dem 31. Dezember 1991 geborene Kind 36 Monate ab der Geburt als Pflichtbeitragszeit für die erziehende Mutter oder den Vater anerkannt. Außerdem werden noch beitragsfreie Zeiten wie Bundeswehr, Ausbildung ect. berücksichtigt. Die Rente wird (gemäß § 64 SGB VI) nach der Rentenformel berechnet, indem der aktuelle Rentenwert mit den Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor (Der Zugangsfaktor bewirkt, dass die Rente niedriger ausfällt, wenn sie vorzeitig in Anspruch genommen wird, oder dass sie höher ausfällt, wenn sie erst nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze beansprucht wird.

Die Höhe des Zugangsfaktors richtet sich demgemäß nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn (im Falle von Alters- oder Erwerbsminderungsrenten) oder bei seinem Tod (im Falle von Renten wegen Todes. und dem Rentenartfaktor (Rentenartfaktoren: Rente wegen Alters, Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, Rente wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen Berufsunfähigkeit , Kleine Witwen- bzw. Witwerrenten bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat des Ehepartners , "Große"  Witwen- bzw. Witwerrenten nach dem dritten Todesmonat des Ehepartners, Halbwaisenrenten, Vollwaisenrenten)  multipliziert wird.  Orientierung für das allgemeine Rentenniveau war bisher der sogenannte Eckrentner (eine fiktive Person, die 45 Jahre aus einem Durchschnittseinkommen Beiträge zahlt und mit 65 in Rente geht) Zukünftig muss der Eckrentner 47 Jahre Beiträge zahlen und mit 67 in Rente gehen. Geht der "Eckrentner" früher in Rente muss für jeden Monat ein Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent berücksichtigt werden !!

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhöhte sich die Arbeits-produktivität im Zeitraum 1991 bis 2006 um 32,4 Prozent. Trotz zuge-nommener und zunehmender Alterung der Gesellschaft wäre eine ange-messene Erhöhung der Renten möglich gewesen. Statt Rentenkürzungen und Rente mit 67 hätte das Renteneintrittsalter sogar herabgesetzt werden können, wenn der Produktivitätsfortschritt allen ArbeitnehmerInnen zugute gekommen wäre.
Beispiele Rentenberechnungen (bei 47 jähriger Sozialversicherungpflicht)

1. monatlicher Bruttoverdienst von 2.000.- Euro ergibt eine Bruttorente in Höhe von 1.002.- Euro.

2. monatlicher Bruttoverdienst von 2.500.- Euro ergibt Bruttorente in Höhe von 1.190.- Euro.

3. monatlicher Bruttoverdienst von 3.000.- Euro Bruttorente in Höhe von 1.503.- Euro.

4. ein Mindestlohn in Höhe von 10.- Euro ergibt eine Bruttorente in Höhe von 857.- Euro.

Abgezogen werden jeweils noch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. (Stand Oktober 2012)


Was tun ?

Seit Jahrzehnten betreiben die Regierungs- mit Unterstützung der jeweiligen Blockparteien den Abbau von Sozialleistungen. Erst war es die die Sozial-hilfe, dann wurden die Arbeitslosen- Renten- und Krankenversicherung zu Lasten der ArbeitnehmerInnen, RentnerInnen und SozialhilfeempfängerInnen "reformiert". Gleichzeitig wurden Unternehmer und Reiche immer mehr entlastet.

• Die Senkung des Rentenniveaus seit 2000 muss sofort beendet und rückgängig  gemacht werden !! Das Bedeutet eine Anhebung des Rentenwertes um 7 Prozent. (Rentenwert Oktober 2012, West 24,92 Euro, Ost 28,07 Euro)

• Mini-Renten müssen steuerfinanziert auf eine Mindestrente in Höhe von 1.000.- Euro aufgestockt werden.

• Angleichung der Ostrenten auf Westniveau

• Keine Absenkungen der Beiträge zur Rentenversicherung. Dafür muss die Reserve weiter aufgestockt werden (das entsprechende Gesetz muss geändert werden).

• Die Renten sowie die Mindestrenten sollten neben den "normalen" Rentenerhöhungen, automatisch um mindestens der Höhe der jährlichen Inflationsrate steigen.

• Für Kindererziehung werden den Eltern drei Jahre Kindererziehungszeiten in der Rente angerechnet. Diese Regelung muss für alle, auch für die vor 1991 geborenen Kinder gelten.

•  Die Beitragsbemessungsgrenze muss angemessen angehoben werden.

•  Die Rente mit 67 muss weg.

•  Die Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente muss abgeschafft werden.

• Versicherungsfremde Leistungen müssen zukünftig steuerfinanziert werden. Dazu gehören m. E. auch die berechtigten Rentenansprüche der ehemaligen DDR Bürger, die keinen Beitrag in die gesetzlichen Rentenversicherungen der BRD gezahlt haben.

•  Abschaffung der prikären Arbeitsverhältnisse (Leiharbeit ect.) und Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes.

Da diese Maßnahmen gegenfinanziert werden müssen, dürfen für eine bessere und sichere Rente, von der Mann und Frau leben können, auch Beitragserhöhungen nicht ausgeschlossen werden. (siehe Vorschlag des DGB) Die Hälfte der Beiträge müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dann wieder paritätisch zahlen.

Da ein immer höherer Anteil am volkswirtschaftlichen Einkommen nicht mehr über Arbeits-, sondern über Kapitaleinkünfte erwirtschaftet wird, ist es nur gerecht endlich auch die Kapitaleinkünfte an der Finanzierung einer solidarisch organisierten Rentenversicherung (Bürgerversicherung) zu beteiligen.

Da die Schere zwischen arm und reich in Deutschland immer größer wird, sollte man m. E. Grundnahrungsmittel und Babynahrung mehrwertsteuerfrei machen. Zum Ausgleich sollte neben  einer Vermögensabgabe, Erhöhung der Einkommenssteuer auf 53 Prozent, auch eine Luxussteuer in Höhe  von mindestens 30 Prozent, eingeführt werden.

Die Tatsache, dass die Bevölkerung noch heute der SPD hohe Gerechtigkeitskompetenz zuschreibt, ist nicht nachvollziehbar. Es ist angeblich eines der wenigen Kompetenzfelder, wo die SPD klar vor der CDU liegt, obwohl die SPD und die Grünen für den größten Sozialabbau in der Geschichte Nachkriegsdeutschlands verantwortlich sind. An der Rente mit 67 und dem Absenken des  Rentennivaus auf 43 Prozent wollen die Sozialdemokraten weiterhin festhalten !!

(hogri)
 



DGB legt neues Konzept zur Sicherung der Rente vor

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat ein neues Rentenkonzept vorgelegt, mit dem das heutige Rentenniveau auch dann gesichert werden kann, wenn der Rentenbeitrag – wie gesetzlich vorgesehen – auf 22 Prozent im Jahr 2030 begrenzt wird. Der DGB legt sich damit nicht auf diese Beitragshöhe fest, sondern zeigt auf, dass selbst unter diesen Bedingungen erhebliche Spielräume entstehen, um die Rente der Zukunft zu sichern. Im DGB-Rentenkonzept wird der Beitragssatz entsprechend der demografischen Entwicklung angepasst und eine Reserve aufgebaut. In dem vorgestellten Konzept wird der Rentenbeitrag von heute 19,6 Prozent nicht gesenkt, sondern der demografischen Entwicklung angepasst und in jährlichen Schritten um je 0,1 Prozentpunkte für Versicherte und Arbeitgeber angehoben. Im Jahr 2025 würde der Rentenbeitrag innerhalb des gesetzlichen Rahmens von 22 Prozent liegen. Dadurch entsteht eine Demografie-Reserve, mit der die Sicherung des heutigen Rentenniveaus bis 2030 finanziert, die Erwerbsminderungsrente verbessert und die Rente mit 67 ausgesetzt werden können. Das DGB-Konzept bietet Planungssicherheit für Versicherte und Arbeitgeber. Drastische Beitragssprünge werden vermieden. Für Durchschnittsverdiener bedeutet dies jährlich einen zusätzlichen Beitrag von nur 2,60 Euro pro Monat, durch den die erheblichen Verbesserungen finanziert werden können. (DGB)

Nachhaltigkeitsfaktor

1997 wurde in der Rentenformel ein demographischer Faktor unter der CDU/CSU-FDP Koalition eingearbeitet. Von der rot-grünen Bundesregierung wurde die Gesetzesänderung wieder zurückgenommen. 2003 wurde die Rücknahme vom damaligen Bundeskanzler Schröder als Fehler bezeichnet. Seit 2004 wird ersatzweise der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenformel berücksichtigt. Der Nachhaltigkeitsfaktor soll nach den Vorstellungen der Rürup-Kommission neben der wirtschaftlichen Entwicklung auch die künftigen Veränderungen im Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern widerspiegeln. Es wird also die Entwicklung des Rentenniveaus an die demographische Entwicklung angepasst.

Das bewirkt, dass „der Anstieg der Renten bei einer Erhöhung der Zahl der Rentner im Verhältnis zur Zahl der Beitragszahler gedämpft wird und die Beitragszahler (hauptsächlich die Arbeitgeber) dadurch entlastet werden.“ Der NHF wurde in dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz von 2004 in die Rentenanpassungsformel integriert und ist seit 2005 wirksam. (wikipedia)

Vorschlag der SPD

Die SPD will u. a.

1. Zeiten längerer Arbeitslosigkeit werden bei der Berechnung von Rentenansprüchen stärker als heute berücksichtigt.

2. Für Geringverdiener und Menschen mit sehr geringen Ansprüchen, die aber lange rentenversichert waren, wird die „Rente nach Mindestentgelt-punkten“ verlängert. Das heißt: Ihre Rentenansprüche werden aufgestockt.

3. Sollten diese beiden Maßnahmen nicht zu einer Rente von 850 Euro führen, wird die Rente für langjährig Versicherte (40 Versicherungsjahre und 30 Beitragsjahre) auf diesen Betrag über die Grundsicherung aufgestockt. Voraussetzung dafür: keine anderen regelmäßigen Einkünfte. Was sind die Unterschiede zur Von-der-Leyen-Zuschussrente? Die sogenannte „Zuschussrente“ der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sollen nur die bekommen, die auch einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Von der Solidar-Rente der SPD würden ungleich mehr Menschen profitieren. Außerdem soll die Solidar-Rente aus Steuermitteln finanziert werden. (SPD)