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Bündnis für Versammlungsfreiheit

Demonstrationsfreiheit - ohne wenn und aber

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6.000 auf Demonstration für Versammlungsfreiheit in Stuttgart im Dezember 2008, Foto: Roland Hägele

01. August 2013 Ob der zeitliche Plan Zufall ist, darüber mag spekuliert werden. Fakt ist: pünktlich zu den Sommerferien in Schleswig-Holstein wurde auch über die bürgerlichen Medien verbreitet, das die Koalition von SPD, Grüne und SSW im nördlichen Landeshaus den Entwurf eines Landesversammlungsgesetzes vorgelegt hat.

Die FDP war zunächst mit ihrem Vorschlag gescheitert, da die CDU eine Bannmeile um den Landtag hineingeschrieben haben wollte. Die Grünen haben bereits 2011 ihren Entwurf nicht durchgebracht, da sowohl die CDU als auch die Gewerkschaft der Polizei darin „grünes Misstrauen gegen polizeiliche Instanzen“ witterten. Jetzt also will die Koalition einen gemeinsamen Entwurf durchsetzen und Gesetz werden lassen. Einzig die Mitglieder der Fraktion der Piratenpartei im Landeshaus schließt sich der Einschätzung von Kieler linken Parteien und Initiativen an, die in dem dem Entwurf ein „Versammlungsverhinderungsgesetz“ sehen.

Im Juli hat sich in Kiel eine „Initiative für Versammlungsfreiheit“ gegründet, die bereits ein drittes Treffen plant, auf dem es dann auch unter anderem um Absprachen zu gemeinsamen Aktivitäten gegen das geplante Gesetz gehen wird. Einer ersten Einladung waren ca. 60 VertreterInnen von Parteien, Initiativen, Gewerkschaft und Organisationen gefolgt, auf der von einem Anwalt des Arbeitskreises kritischer JuristInnen die wesentlichen Inhalte und Veränderungen gegenüber der augenblicklichen rechtlichen Handhabung dargestellt wurden.

Sollte dieses Gesetz wie geplant im Herbst beschlossen werden, wird es gravierende Änderungen bereits für die Anmeldungen von Demonstrationen und Versammlungen geben. Vorgesehen ist, dass dann nicht nur ein/e AnmelderIn namentlich genannt werden muss, sondern auch schon vor den sogenannten „Kooperationsgesprächen“ Ort, Streckenverlauf, TeilnehmerInnenzahl angegeben werden müssen. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.

Gefordert werden kann die namentliche! Nennung von OrdnerInnen, diese können allerdings auch von den Behörden als „ungeeignet“ abgelehnt werden. Auf der Demonstration/Versammlung selbst kann die Polizei einzelnen Personen die Teilnahme wegen einer von ihnen gestellten „Gefahrenprognose“ untersagen. Das soll allem Anschein nach insbesondere gegen Personen gerichtet werden, denen dann schon vor Beginn der Aktion wegen des Tragens z. B. von Caps, Sonnenbrillen, Kapuzenpullovern oder Regenschirmen der Zugang verboten wird. Das Filmen und Fotografieren von Demonstrationen durch die Behörden soll allein schon wegen möglicher „Unübersichtlichkeit oder der Größe“ oder zu Ausbildungszwecken der Polizei erlaubt sein.

Dies sind nur einige der vorgesehenen Änderungen, die in Schleswig-Holstein nach dem Willen der Regierung umgesetzt werden sollen. Die beteiligten Parteien machen auf die ihrer Meinung nach vorgesehen „Verbesserungen“ aufmerksam. So sollen bisher als Straftat geahndete „Verstöße“ von Demonstrierenden danach „nur noch“ als Ordnungswidrigkeit gelten. Die Grünen sehen in dem Gesetz gar ein besseres Vorgehen gegen Naziaufmärsche und Kundgebungen. Hier zeigt sich, das immer noch mit dem Argument den Nazis etwas entgegensetzen zu wollen, die demokratischen Rechte aller Menschen eingeschränkt oder abgebaut werden.

Bei den Treffen der Initiative für Versammlungsfreiheit wurde in der Diskussion festgestellt, dass es keine Mitwirkung am Gesetzestext geben wird, sondern nur die Forderung zur Durchsetzung des Rechts auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit das gemeinsame Ziel sein kann. Auf dem Folgetreffen wurden gemeinsame Aussagen zum Entwurf, bzw. gemeinsame Forderungen entwickelt, die nun noch einmal in den beteiligten Organisationen diskutiert werden.

In der Debatte wurde auch die Frage diskutiert, weshalb dieses Gesetz nun verabschiedet werden soll. Einige sehen darin allein die Umsetzung der Förderalismusreform I, die den Bundesländern seit 2006 das Recht gibt, das Versammlungsrecht selbst zu regeln. Politisch wird aber wohl eher eine Rolle spielen, einen auf die Länder zugeschnittenen Kurs der Reglementierung und damit Einschränkung von demokratischen Rechten durchzusetzen. Gerade in den letzten Jahren, nach dem Beginn der Krise 2008, nutzen soziale und demokratische Bewegungen stärker als in den Jahren zuvor die Möglichkeit ihren Widerstand auf die Straße zu tragen. Insbesondere bei antifaschistische Aktivitäten, aber auch bei anderen Demonstrationen und Kämpfen, werden immer häufiger Aktionen des zivilen Ungehorsams durchgeführt und inzwischen oft von vielen unterschiedlichen Gruppen mitgetragen, zumindest aber toleriert. Einer Entwicklung zu mehr und größeren Aktionen des Widerstands gegen die Politik des sozialen Kahlschlags, des Demokratieabbaus, der Rechtsentwicklung und dem damit einhergehenden Versuch der nationalen und internationalen Entsolidarisierung soll nun mit einem neuen Versammlungsgesetz begegnet werden.

Dagegen gilt es sich gemeinsam zur Wehr zu setzen!

Die schriftliche Anhörung, zu der alle BewohnerInnen Schleswig-Holsteins sowie Organsiationen, Initiativen usw. ihre Aussagen und auch Ablehung des Entwurfs einreichen können, endet am 8. August 2013. Eine mündliche Anhörung im Landtag soll folgen. Diese wird dann sicher von Aktionen begleitet sein, in denen deutlich wird:

• Wir demonstrieren wann, wo und wie wir wollen!

• Für das uneingeschränkte Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit!

(Bettina Jürgensen)

Weitere Infos auf dem Blog des Bündnisses für Versammlungsfreiheit in Schleswig-Holstein:
www.versammlungsfreiheit.org