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AKW Brokdorf:

Nach Stillstand wieder am Netz

brokdorf

01. Oktober 2013 Umweltminister Habeck (Grüne) hat Anfang September die Zustimmung zum Wiederanfahren des AKW Brokdorf erteilt. „Die Anlage kann damit nach Abschluss des jährlichen Brennelementwechsels und der damit verbundenen Jahresrevision wieder ans Netz gehen. Eine andere Entscheidung kann die Atomaufsichtsbehörde leider nicht treffen. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden“, ließ er verlauten.

Am 10. August war Brokdorf zur Revision vom Netz gegangen. Während des Stillstands der Anlage wurden 44 neue Brennelemente in den Reaktordruckbehälter geladen. Außerdem gab es Prüfungen und Instandhaltungsarbeiten. Dabei gab es laut Ministerium zwei meldepflichtige Ereignisse. So wurden sichtbare Schäden an Brennelementen festgestellt, die vor ihrem Einsatz noch behoben werden mussten.

Bevor das Wiederanfahren des Atomkraftwerks genehmigt wurde, musste der Umweltminister über den Antrag des Brokdorfer Anti-AKW-Aktivisten Karsten Hinrichsen entscheiden. Dieser hatte festgestellt:

“Das Atomkraftwerk Brokdorf entspricht in vielfacher Hinsicht derzeit nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es sind in jüngster Zeit gravierende Mängel offenkundig geworden, die zunächst ausgeräumt werden müssen, bevor einem ‘Wiederanfahren’ zugestimmt werden kann, falls nicht sogar die Genehmigung aufgrund der Defizite zu widerrufen ist.”

Es läge auf der Hand, dass alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen verschiedener Gremien bis zum Abschluss der diesjährigen Revision nicht durchgeführt sein werden. Daher dürfe das AKW Brokdorf nicht wieder in Betrieb gehen, fordert Hinrichsen.

Dieser Antrag wurde Habeck in einer öffentlichen Aktion diverser Anti-AKW-Aktivisten am 26.8. im Landeshaus übergeben. Wie nicht anders zu erwarten lehnte Habeck diesen Antrag ab.

"Die rechtlichen Voraussetzungen sind dafür nicht erfüllt. Daran ändert auch das Urteil des OVG Schleswig vom 19. Juni 2013 zum Zwischenlager Brunsbüttel nichts,“

so Habeck in seiner Begründung.„Erfolgreich kann das Abschalten des AKW Brokdorf nur politisch über eine Änderung des Atomgesetzes beschritten werden. Das setzt entsprechende politische Mehrheiten im Bund voraus.

Will sagen: Bis Ende 2021 darf in dem Atomreaktor an der Elbe Atomstrom produziert werden.

(gst)