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Landesregierung lässt Volksinitiative gegen Fracking platzen

Die schleswig-holsteinische Landesregierung von CDU, FDP und Grünen hat jetzt die Volksinitiative zum Schutz des Wassers platzen lassen und die gesetzliche Umsetzung aller Forderungen verweigert. Nach der grundsätzlichen Weigerung ein Fracking-Verbot in das Wasserrecht des Landes aufzunehmen, wurden nun auch die anderen konkreten Vorschläge zu Änderungen im Wassergesetz, bezüglich der demokratischen Rechte der Kommunen und die Informationspflicht bezüglich der Methoden bei der Ölförderung und Schadstoffverwendung durch Betriebe und Konzerne verweigert. Damit hat die Landesregierung uns den Kampf angesagt und es bleibt nur noch die Möglichkeit eines Volksentscheids.

Zur Beratung über das weitere Vorgehen sind alle Initiativen, UnterstützerInnen und Aktivisten eingeladen zu einem gemeinsamen Treffen am
Freitag, 5. Juli 2019 um 20 Uhr in die Galerie der PUMPE, Haßstr. 22, Kiel

Bitte unterstützt uns, auch wenn es ein harter Weg wird. Die Fracking-Freigabe auf Bundesebene kann nur noch über das Landeswasserrecht gestoppt werden.

Bürgerinititiatve "Stoppt Fracking im Großraum Kiel", Bündnis Kielwasser, Attac

 

Anbei die Pressemitteilung von Reinhard Knof von der Initiative Kein CO2-Endlager und Patrick Breyer von den Piraten dazu.

Pressemitteilung Kiel, den 20.06.2019

Volksbegehren für Wasserschutz und Unternehmenstransparenz kommt

Gestern hat die Kieler Regierungskoalition den mit der Volksinitiative zum Schutz des Wassers abgestimmten Gesetzentwurf zur Änderung des Informationszugangsgesetzes ohne Rücksprache mit den Vertrauenspersonen überraschend durch eine wert- und bedeutungslose Placebo-Gesetzesänderung ersetzt.

„Eine Volksinitiative mit mehr als 42.000 Unterschriften soll schlicht ignoriert werden“, verurteilt Dr. Reinhard Knof (Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und Vertrauensperson der Volksinitiative) den Schritt. „Damit haben sich die Kräfte durchgesetzt, die gegen mehr Transparenz, beispielsweise in Fällen von Korruption, sind. Die Weigerung, Behörden bei überwiegendem öffentlichen Interesse und nach Anhörung der Betroffenen eine Veröffentlichung von Informationen zu erlauben, stellt einen neuen Tiefpunkt antidemokratischen Verhaltens der Landtagsmehrheit dar. Mit dieser Entscheidung hat der Landtag den Weg zu einem Volksbegehren zur Erreichung der Ziele der Volksinitiative zum Schutz des Wassers vorgegeben.“

Demnächst wird die Sammlung von 80.000 erforderlichen Unterschriften für einen Volksentscheid beginnen. Dies wäre seit 10 Jahren der erste Volksentscheid in Schleswig-Holstein.

Im Bereich Unternehmenstransparenz will das Volksbegehren Schleswig-Holsteins Kommunen und Behörden zukünftig rechtssicher erlauben, im überwiegenden öffentlichen Interesse auch ohne konkrete Anfrage Informationen beispielsweise der folgenden Art weiterzugeben oder zu veröffentlichen, die bisher als „Geschäftsgeheimnisse“ geheim gehalten werden:

Beantragte Ölbohrungen einschließlich des betroffenen Gebiets und des beabsichtigten Einsatzes der Fracking-Methode
Meldung gelagerter bzw. geförderter Gefahrenstoffe an Kommunen, Rettungsdienste, Krankenhäuser und Feuerwehren zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle
Veröffentlichung mutmaßlicher Korruptionsfälle bei Baugenehmigungen, Grundstücksverkäufen oder Auftragsvergaben
Im Bereich Wasserschutz will das Volksbegehren erreichen:

besserer Schutz vor Verpressung wassergefährdenden Flowbacks bei Ölbohrungen
Zuständigkeit unserer Kreise für den Schutz des Wassers bei Bohrungen (bisher: niedersächsisches Bergamt)
sofortiger Bohrstopp bei unerwartetem Wasserfund
Haftung von Ölkonzernen für Schäden
Die Koalition ist in diesen Punkten über Versprechungen bisher nicht hinaus gekommen.

Hintergrund:

Über 42.000 Unterschriften sammelte die Volksinitiative zum Schutz des Wassers bereits, die u.a. von BUND, attac, der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager und der Piratenpartei Schleswig-Holstein getragen wird. Für einen Volksentscheid müssen innerhalb von sechs Monaten erneut 80.000 Unterschriften gesammelt werden. Der Landtagspräsident legt fest, wann die Sammlung innerhalb der nächsten 4-8 Wochen beginnt.

Im Herbst entscheidet das Landesverfassungsgericht über die weitere Forderung der Volksinitiative, Fracking landesweit zu verbieten.

In Schleswig-Holstein hat es schon 98 bekannt gewordene Schadensfälle durch die Erdölförderung gegeben, bei denen Boden, Wasser und Umwelt geschädigt wurden.

Weitere Informationen: Flyer der Volksinitiative

http://vi-wasser.de/files/Flyer_VI_Wasser.pdf

Die Volksinitiative im Wortlaut

http://vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf

Stellungnahme zu den Gegenargumenten der Landesregierung:

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/02100/umdruck-19-02148.pdf

Ansprechpartner für Presseanfragen:

Dr. Reinhard Knof (0162-1389223), Dr. Patrick Breyer (0163-2668932)