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Greenpeace: 

Habeck in den Knast?

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01. Februar 2017 Im ärgsten Fall könnten Vattenfall-Manager Wasmuth und Umweltminister Robert Habeck (Grüne) sogar Haft drohen. Zu diesem Ergebnis kommt ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Gutachten zur rechtlichen Bewertung der bereits laufenden Einlagerung von 517?Brennelementen aus dem Reaktor des abgeschalteten Kernkraftwerks Brunsbüttel in Castoren im direkt daneben liegenden Zwischenlager. Denn für diese Zwischenlager-Halle gibt es nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig, das 2015 rechtskräftig wurde, gar keine Genehmigung mehr.

In einem aktuellen Gutachten des Atomjuristen Ulrich Wollenteit heißt es, „die Umlagerung der noch im Reaktor Brunsbüttel befindlichen Brennelemente in das ungenehmigte Zwischenlager ist unzulässig. Die ungenehmigte Aufbewahrung von Kernbrennstoffen ist strafbar. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird danach bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung Kernbrennstoffe aufbewahrt.“ Laut Greenpeace ist das in diesem Fall eindeutig gegeben.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte dem Brunsbütteler Zwischenlager im Juni 2013 die Genehmigung entzogen, da es nicht ausreichend vor Störmaßnahmen und terroristischen Anschlägen geschützt ist. Das Urteil wurde im Januar 2015 rechtskräftig. Unterlagen für eine erneute Genehmigung liegen seit Mitte Januar öffentlich aus. Dies ist der Beginn eines langwierigen Genehmigungsprozesses. Doch offenbar sollen vorher bereits Fakten geschaffen werden. Um Vattenfall einen raschen Rückbau des stillgelegten AKWs zu ermöglichen, soll der Konzern die abgebrannten Brennelemente über einen Kniff doch auf dem Gelände lagern dürfen: der Umdeklarierung zur so genannten „Bereitstellung“ – eine Zwischenlagerung mit anderem Namen. Habeck unterstützt dieses Vorgehen.

Vattenfall will das Gutachten nicht kommentieren, Habeck hält an seiner Rechtsauffassung fest, die sich auf ein Gutachten des TÜV stützt, nach dem Vattenfall die Brennelemente im Rahmen der in den 70er-Jahren erteilten Betriebsgenehmigung umlagern darf. „Das Greenpeace-Gutachten verkennt, dass es hier nur um eine zeitlich befristete Bereitstellung und noch nicht um eine Zwischenlagerung geht.“ Für diese längerfristige Zwischenlagerung sei unstreitig eine neue Genehmigung erforderlich, die auch schon beantragt ist. „Sollte diese für das Standortzwischenlager Brunsbüttel nicht erteilt werden, müsste sie für ein anderes Lager beantragt werden“, so Habeck.

Das hält Susanne Neubronner von Greenpeace für falsch: „Wenn das richtig wäre, könnten alle Betreiber Atommüll ohne Extra-Genehmigung irgendwo auf dem Gelände von Kernkraftwerken lagern. Der Atommüll ist im Zwischenlager nicht sicher. Das Umweltministerium versucht gerade, mit Taschenspielertricks ein Gerichtsurteil zu unterwandern.“ Hätte Vattenfall mit diesem Versuch Erfolg, würden damit alle weiteren Genehmigungsverfahren von Atommülllagern in Frage gestellt und Sicherheitsanforderungen geschwächt. „Minister Hadeck muss in Brunsbüttel einen gefährlichen Präzedenzfall verhindern. Die Atomkonzerne dürfen sich nicht aus der Verantwortung für den Atommüll stehlen“, so Neubronner.

Im Laufe des Genehmigungsverfahrens muss das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVP) mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Zwischen dem 11. Januar und 10. März 2017 sind die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden. Alle Bürger*innen sind nun befugt, gegen die Pläne Einwendungen zu formulieren. Die Kritik werde dann auf einer Veranstaltung diskutiert und solle sich laut BfE in den neuen Genehmigungsunterlagen niederschlagen. Bis zu einer neuen Betriebsgenehmigung können in jedem Fall noch Jahre vergehen.         

(gst)