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Windfrieden in Gefahr

• RED III darf nicht zu Anlagen-Wildwuchs auf Kosten der Natur führen
• BUND SH: Vogelzugkorridore müssen frei von Windparks bleiben
• Naturschutzverband ruft dazu auf, Bauleitverfahren genau zu prüfen

Kiel. Vogelzug-Korridore, die nordfriesischen Inseln, Eiderstedt, die Eider-Treene-Sorge-Niederung und die Wiedingharde müssen aus Vogelschutzgründen frei von Windenergieanlagen bleiben, fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH). Der Naturschutzverband bezieht sich dabei auf das kürzlich beschlossene Bundesgesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III). Es erlaubt Gemeinden, Windparks auf ihrem Gebiet auszuweisen, wenn keine Landesplanung zur Windenergie vorliegt – die so genannte Gemeindeöffnungsklausel.

In Schleswig-Holstein ist der Regionalplan Windenergie im Bereich Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, dem so genannten Planungsraum 1, seit einem Oberlandesgerichts-Urteil im Jahr 2023 ungültig. Seitdem arbeitet die Landesregierung mit Hochdruck an neuen Regionalplänen Wind und überarbeitet dabei auch die Pläne der anderen zwei Planungsräume. Heute präsentierte die Landesregierung ihre ersten Entwürfe der neuen Regionalpläne Windenergie. Sie werden voraussichtlich nicht vor Herbst 2026 in Kraft treten. Nach Ansicht des BUND zu spät, um zu verhindern, dass einige Gemeinden nun auf eigene Faust planen. Hier muss das Land aktiv werden und der Landesplanung die personellen Ressourcen zur Verfügung stellen, um die Regionalplanung Wind zügig zu finalisieren und den Windkraftausbau in kontrollierte Bahnen zu lenken.

„Wir nehmen wahr, dass viele Gemeinden das Planungs-Vakuum nutzen wollen, um auf ihrem Gebiet, das vielleicht außerhalb der zukünftigen Windenergie-Vorrangflächen liegt, einen Windpark auszuweisen“, sagt Carl-Heinz Christiansen, Windenergie-Experte des BUND SH. Es sei nachvollziehbar, wenn Gemeinden Gewerbesteuern generieren und zur Energiewende beitragen wollten, wo dies bisher nicht möglich war. „Aber Zugvogelschwärme gehören ebenso zum Landschaftsbild Schleswig-Holsteins wie die Küsten und die Windenergieanlagen. Natur und Energieversorgung, beides ist von überragendem öffentlichem Interesse. Für alles ist genug Platz da, wenn wir mit Augenmaß und Rücksichtnahme planen.“

Der BUND SH kündigt an, Bauleitverfahren zur Windenergie juristisch genau zu prüfen. Der Naturschutzverband sieht einen Verstoß gegen das gesetzlich festgelegte Verschlechterungsverbot von Schutzgebieten, wenn Windenergieanlagen weniger als 100 Meter von einem Naturschutz- oder FFH-Gebiet entfernt errichtet werden. Auch Landschaftsschutzgebiete sollten nach Ansicht des Naturschutzverbandes von Windenergieanlagen freigehalten werden. Zusätzlich sollten Windkraftanlagen grundsätzlich mit farblicher Kennzeichnung, Antikollisionssystemen und Warnsystemen ausgestattet werden, um Vögel und Fledermäuse vor Zusammenstößen zu schützen.
Pressemitteilung des BUND SH, 29.07.2025