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Mindestlohn im Friseurhandwerk kommt

23. April 2013  Im Friseurhandwerk ist erste Schritt auf einem Weg zu einem branchenweiten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde gemacht. ver.di einigte sich am 22. April 2013 mit der Tarifgemeinschaft des Zentralverbands des deutschen Friseurhandwerks und den Landesinnungsverbänden auf wesentliche Eckpunkte.

Danach sollen den Friseur/innen in Westdeutschland ab 1. August 2013 mindestens 7,50 Euro pro Stunde gezahlt werden, im Osten 6,50 Euro. Nach einer weiteren Erhöhung zum 1. August 2014 steigt die Summe zum 1. August 2015 bundesweit auf einheitliche 8,50 Euro pro Stunde. Dieser Mindestlohn von 8,50 Euro zum 1. August 2015 gilt auch für Friseur/innen ohne Abschlussprüfung.

" Wenn ver.di den Mindestlohn gerne früher und einheitlich umgesetzt hätte, ist das dreistufige Modell ein vernünftiger und tragfähiger Weg, um im Friseurhandwerk zu fairen Löhnen zu kommen", sagte ver.di-Verhandlungsführerin Ute Kittel. Für die Beschäftigten der Branche sei das ein Erfolg. Für manche würden sich durch die Vereinbarung die Löhne innerhalb zwei Jahren verdoppeln.

In dieser Form gilt der Abschluss nur für ver.di-Mitglieder, die in Innungsbetrieben arbeiten. Daher soll in den nächsten Monaten beim Bundesarbeitsministerium der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages gestellt werden. Damit dies gelinge, müssten auch die noch nicht tarifgebundenen Unternehmen und Ketten der Tarifgemeinschaft beitreten. „Fair für die Branche wäre es, wenn sich alle daran halten und kein ruinöser Wettbewerb über Lohnpolitik stattfinden kann", sagte Ute Kittel.