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Neues Versammlungsgesetz in Schleswig-Holstein:

Erste Anhörung geplant

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01. Januar 2014 Das Bündnis für Versammlungsfreiheit wartet seit dem 7.8.2013 auf eine Antwort auf ihre Stellungnahme zum geplanten Landesversammlungsgesetz, die sie an den Innen- und Rechtsausschuss im Schleswig-Holsteinischen Landtag zur Kenntnis gegeben hat. Im Bündnis sind derzeit 25 Organisationen und Verbände organisiert. Auf der letzten Landtagssitzung am 13.11.2013 wurde bekanntgegeben, dass eine mündliche Anhörung am Mi., 26.2.2014 stattfinden soll. Bis zum 29.1.2014 sollen Personen benannt werden, die angehört werden. Eine Einladung dazu ist beim Bündnis bisher nicht eingegangen. Nur Fraktionen der Parteien können Personen benennen, die bei der Anhörung zur Sache etwas sagen dürfen. Die PIRATEN wollen einen Platz an das Bündnis abgeben.

Das Bündnis plant am Tag der Anhörung, 26.2.2014 ab 9.00 Uhr eine Protestveranstaltung vor dem Landeshaus. Darüber hinaus soll es eine Pressekonferenz vor der Anhörung geben. Verschiedene Informationsveranstaltungen sind bis zum Ende März geplant, evtl. in Zusammenarbeit mit Blockupy-AktivistInnen. Eine landesweite Demonstration wird angestrebt, die spätestens eine Woche vor der Beschlussfassung im Landtag stattfinden soll. Mehr Infos unter: www.versammlungsfreiheit.org (uws)

Im folgenden dokumentieren wir eine Resolution der Linkspartei Schleswig-Holstein zum Thema.

DIE LINKE Schleswig-Holstein protestiert gemeinsam mit dem „Bündnis für Versammlungsfreiheit“ gegen das von der Landesregierung geplante Landes-Versammlungsgesetz. Für uns ist Versammlungsfreiheit ein Grundrecht eines jeden Menschen. Indem wir auf die Straße gehen, können wir Missstände anprangern und für ein gutes Leben für alle kämpfen. (…)

Bisher gilt in Schleswig-Holstein das Bundes-Versammlungsgesetz, das schon erhebliche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit mit sich bringt. Im Vergleich bringt der Entwurf neben Umstrukturierungen vor allem eine deutliche Verschärfung des Demonstrationsrechts und weitere Hürden für AnmelderInnen und DemonstrationsteilnehmerInnen mit sich:

So werden Anforderungen an die Anmeldung einer Demonstration deutlich heraufgesetzt; wer sie nicht erfüllt, dem drohen Bußgelder. In bestimmten Fällen können Behörden Namenslisten von OrdnerInnen anfordern, sogar OrdnerInnen und AnmelderInnen als „ungeeignet“ ablehnen.

Insgesamt bieten diese Regelungen eine Grundlage für behördliche Gängelung und Kontrolle unliebsamer Demonstrationen. Auch das Filmen von Demonstrationen durch die Polizei wird ausgeweitet – es soll zukünftig schon wegen der „Unübersichtlichkeit“ einer Demonstration zulässig sein. Außerdem verschärft das Gesetz an mehreren Stellen die polizeiliche Kontrolle von Demonstrationen – es erlaubt die Einrichtung von Kontrollstellen, die sogar präventive Teilnahmeverbote für Menschen, die sich auf dem Weg zu einer Versammlung befinden könnten. (…)

Durch die zunehmende Privatisierung des öffentlichen Raumes wird das Demonstrationsrecht faktisch ausgehöhlt. Wir fordern dem etwas Effektives entgegenzusetzen, denn Flughäfen, Behördenvorplätze und Einkaufsmeilen gehören zum öffentlichen Raum in dem Protest stattfinden dürfen muss.

Wir bestehen auf einem verlässlichen Schutz vor Polizeiwillkür und –Gewalt. Wir fordern eine wirksame Kennzeichnungspflicht! Wir demonstrieren, wann, wo und wie wir wollen!